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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1873
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1873
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- Deutsch
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166, 21. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2637 den obwaltenden Verhältnissen einigermaßen vertraut ist, bestreiten! wollen. Die beste Illustration hierzu ist die gerade jetzt große Nach- l frage nach tüchtigen Gehilfen und das geringe Angebot geeig neter Kräfte. Die schön, aber incorrect schreibenden früheren Rechtsanwalt- Copisten gönnt man dein Freunde des geschätzten Hrn. Verfassers von Nr. III. gern, zumal jener mit seinen vielen Gehilfen gar nicht hat auskommen können. Wenn aber der angeführte Freund, wie in Nr. III. gesagt wird, sich eines nicht zu unterschätzenden Wohlstandes erfreut, so könnte er wohl den durch Arbeit, Styl nnd vielleicht auch Orthographie weidlich geplagten Schreiberseelen, welche ihn doch die bösen Gehilfen vergessen machen, eine für die Residenzstadt passende Zulage zu dem wahrhaftigen Angstgchalt von 200 Thalern gütigst gewähren, vielleicht thut er's; möge doch der werthgeschätzte Hr. Ver fasser von Nr. HI., der die strebsamen Leute, wie er doch selbst sagt, hochschätzt, beim Freunde ein gutes Wort für jene geplagten Wesen einlegen. Die abgcthane Examensrage und die allerdings damit in Zu sammenhang stehende Colportcur- und Buchbinder-Collegen-Frage (daß auch die ehrsame Zunft des Scherbeutels sich als Träger der Wissenschaft gcrirt, ist uns neu und interessant) können sich Wohl unserer Erörterung entziehen, da dieselben unseres Erachtens nach mit der Resolution der Berliner Gehilfen in durchaus keinem Zu sammenhang stehen; wir wenigstens finden keinen verbindenden Faden. Zum Schluß noch ein paar Worte speciett für den Hrn. Ver fasser von Nr. III. Die Agitation, welche sich in den Gshilfenkreisen von ganz Deutschland regt, das Streben nach einer Verbesserung ihrer Lage, sowohl in ideeller, wie materieller Hinsicht, läßt sich nicht durch ein paar mehr oder weniger gut gewählte Scherze beseitigen, da dieses Streben in seiner Totalität aus rechter und gerechter Grund lage beruht. Mit Unparteilichkeit ans beiden Seiten den segen bringenden Ausbau auf dieser Grundlage zu bewerkstelligen, das ist das ersehnte Ziel der Zukunft; darnach mögen Alle, die ein Herz für die Sache haben, also auch Sic, geehrter Hr. Verfasser von Nr. III., denn Sic betonen es selber, eisrigst und mit allen Kräften streben. Das schasst Gedeihen! VI. Die am 12. d. Mts. stattgehabte Versammlung Breslauer Buch handlungs-Gehilfen nahm nach kurzer Debatte die Berliner Reso lution mit Ausschluß des letzten Passus an, nnd stellte sich niit diesem Beschluß in die Reihe Derer, die, um einem Uebelstand, den auch wir anerkennen, abznhclfen, Mittel und Wege ergreifen wollen, welche abgesehen von der wenig passenden Art und Weise, in der vorgegangcn werden soll, so unpraktisch nnd unausführbar sind, daß von einem Erreichen des vorgesteckten Zieles kaum die Rede sein kann. Sie bot einen traurigen Anblick dar, diese Versammlung, die sich nur wenig der Wichtigkeit ihrer Angelegenheit bewußt war und i hinsichtlich der parlamentarischen Formen noch höchst elementare Kenntnisse zeigte, und machte auf uns den Eindruck einer urtheils- loscn Masse, die', von dem Willen ihrer Führer geleitet, dann und wann durch einen hingeworsenenBrocken allgemeiner Buchhandlungs- Gehilfen-Beglückungsthcorie zu lautem Jubel hingerissen wurde. Der Vorsitzende, in dessen Händen gerade bei dieser Versammlung eine große Macht lag, da er berufen war, der Versammlung, die leider sehr wenig Theilnahme bekundete, den Sachverhalt klar vor Augen zu führen, erwies sich so wenig informirt, daß er nach Be- rathung jedes einzelnen Punktes einen Anlauf nahm, die Versamm lung zu schließen, und vielmehr erst durch die ihm zugerufenen Stich worte gezwungen wurde, in der Tagesordnung fortzufahren. Der Eindruck war, wie gesagt, ein unerquicklicher, und wenn nichts anderes, so konnte uns diese Versammlung den vollgültigsten Beweis liefern, daß für einen großen Theil der anwesenden Gehilfen ein Gehalt von 400 Thalern zu viel ist. Der Vorschlag eines An wesenden, dahin zu wirten, namentlich in größeren Geschäften, für schriftliche Arbeiten, bei denen buchhändlerischc Kenntnisse gar nicht oder nur im geringsten Maße nöthig seien, Schreiber zu engagircn, und das sich ergebende Plus dieser geringeren Gehalte den Bnch- handlungs-Gehilfen des betreffenden Geschäftes zuzuwcndcn, stieß auf energischen Widerspruch, und konnte sich bei dieser Gelegenheit ein Redner der trivialen Phrase nicht enthalten: „ein Engagiren solcher Mitarbeiter könne der Ehre des Standes nur schaden". Der Herr muß cigenthümliche Ansichten von „Ehre" haben; wir sind der festen Ilcberzcugnng, daß uns jeder vernünftige Mensch bcistimmcn wird, wenn wir behaupten, daß gerade umgekehrt darin eine Ver letzung und Nichtachtung tüchtiger Gehilfen liegt, und nur von solchen kann doch hier überhaupt die Rede sein, wenn man von ihnen verlangt, Arbeiten zu verrichten, die auch ein Schreiber d. h. eine athmungs- und bis zu einem gewissen Punkt auch denkfähige Schrcib- maschinc zur Zufriedenheit anssüllen kann und zu welchen eine wissenschaftliche Bildung nicht nothwcndig ist. In uns gewann leider die Ueberzcugung Raum, daß ein gro ßer Theil der Breslauer Gehilfen diese Bildung nicht besitzt, nnd es sich auch nicht einmal angelegen sein läßt, Versäumtes nachzuholen, worin doch, unserer unmaßgeblichen Meinung nach, in erster Reihe die Ehre unseres Standes zu suchen sein möchte. Schreiber dieser Zeilen kann sich mit dem zweiten Absatz des Artikels Nr. III. in Nr. 156 d. Bl. nur einverstanden erklären, und jeder vernünftig denkende Gehilfe wird ihm bcipflichtcn, daß wirklich tüchtige Gehilfen seit einem Jahre so ziemlich überall ein Minimalgehalt von 400 Thalern beziehen, und auch die Prinzipale gute Leistungen bei freund lichem Uebcreinkommen noch höher salarircn, wenn sie nicht rück sichtslos sind, und das sind doch nur Ausnahmen. Aber einen Zwang ausüben wollen, daß jeder Gehilfe, noch ehe der Chef seine Leistungen kennt, oder was ans der Berliner Resolution unzweifelhaft hervor geht, auch schlechte Leistungen mit 400 Thalern bezahlt werden sollen, ist lächerlich und unausführbar, und wir sehen keinen vernünf tigen Grund, warum ein Gehilfe, der schlecht arbeitet, besser bezahlt werden soll, als der in seinem Fach tüchtige Profcssionist; sein Titel als Buchhandlungs-Gehilfe gibt ihm doch wahrlich keine Ansprüche auf besondere Privilegien. Wir sind fest überzeugt, daß die ganze Angelegenheit im Sande verlausen wird, und bedauern nur, daß ein großer Theil der nichtbetheiligtcn Gehilfen, und es schien dies unserem Dafürhalten nach der günstig situirte, und wenn man daraus folgern kann, der leistungsfähige zu sein, den Fluch der Lächerlichkeit mit zu tragen haben wird, der durch das unbesonnene Handeln Einzelner über den ganzen Stand verhängt werden wird. Ein Gehilfe. Miscellen. Wien, 14.Juli. Inder heutigen Versa mm lung von Buch- drnckcrcibcsitzcrn, in welcher die Mehrzahl der größeren Drucke reien Oesterreichs, Deutschlands und der Schweiz vertreten war, ge langte eine Resolution zur Annahme, wonach ein Minimaltarif zwischen den Prinzipalen nnd Gehilfen vereinbart und in den deutschen, oesterreichischcn und schweizerischen Druckereien cingesührt, sowie ferner eine enge Verbindung der Buchdruckereibesitzcrvercine unter einander hergestcllt werden soll. Pcrsvnalnachrichten. Herr Felix List, Mitbesitzer der Firma List L Francke in Leipzig, hat von dem Kaiser von Rußland das Ritterkreuz des St. Stanislaus-Ordens erhalten.
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