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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1873
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1873
- Sprache
- Deutsch
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2636 Nichtamtlicher Theil. ^ 166, 21. Juli. druck nichts weiß, sehr angenehm, wenn er die vortrefflichen Gedichte Geibel's für mir 90 Cts, anstatt für 1 Fl, 80 Cts, bekommen kann; aber darf ein Blatt, das die öffentliche Meinung leiten will, eine solche Aus gabe, durch die ein Raub am Schriftsteller wie am Verleger ausgeübt wird, gutheißen und unterstützen? Würden Sie, Herr Rcdacteur, cs gleich- müthig mit arischen, wenn man in Belgien Werke, wie Lests, Oamsra obaoura, oder cis Vssr, IronriuA eto.ch durch Nachdruck für den dritten Theil des ursprünglichen Preises in den Handel brächte und dadurch den Vertrieb der Original-Ausgabe dort unmöglich machte? Ich lveiß wohl, die Sache ist nicht ohne Antcccdenticn, Die Hrn, Gebr, Binger in Amsterdam haben durch ihren Nachdruck von Heine's Werken und von Motley unserer Zeit das Beispiel gegeben, wie man Holland zu einem literarischen Raubstaat macht, und meine damaligen Proteste haben wenig genutzt. Auch weiß ich wohl, daß man sich als krsstracksrs aus den freien Handel berufen hat (!) und daß keine internationalen Verträge es hindern, einen fremden Schriftsteller hierzu lande straflos seines Eigcnthums zu berauben. Aber gerade darum halte ich es für höchst nöthig, daß, so oft ein Verleger sich zu einer solchen unedlen Handlungsweise erniedrigt, die Stimme der öffentlichen Meinung sich durchaus mißbilligend dagegen vernehmen läßt. Wenn aber das Verfahren der Hrn, Binger, Timmerman u, A, (Hr, Timmcrman maßt sich noch dazu das Recht an, seine Ausgabe von Geibel die 72. zu nennen und sie somit gleich ja über die rechtmäßige 71, zu stellen) bei Allen und auch bei Ihnen noch Beifall findet — dann wird bei uns der Nachdruck eine einheimische Sünde werden, von der man jetzt in Amerika, wie man dort allgemein anerkennt, schlechte Früchte pflückt, Amsterdam, 10. Juli 1873. Frederik Müller, Als Ergänzung zu Obigem möge noch die Mitthcilnng dienen, daß die Zahl der nachdruckenden Firmen in Holland nicht groß ist; außer den beiden genannten Gebr. Binger und A. Timmerman ist Schreiber dieses als solche nur noch die jetzt erloschene Firma I. Witz in Arnheim bekannt, welche in den 50er Jahren verschiedene Werke von Hefele rc. nachdruckte. Charakteristisch ist es übrigens, daß, als kürzlich der Buchhändler H, C, A. Campagne in Ticl eine (zweite) Concurrenz-Ausgabe von Heine's sämmtlichen Werken brachte, der jetzige Besitzer des Binger'schcn Nachdrucks seinen College» im Nach druck der illoyalen Concurrenz beschuldigte und daß daraus in buchhändlerischen und anderen Blättern eine Fehde entsprang, wie sie für das gebildete Publicum unerquicklicher kaum gedacht werden kann. — z. Zur Gchilfenfragc. V.**) Einige Worte der Erwiderung auf den Artikel III. aus Berlin. Dem vielleicht sehr ehrenwerthen Hrn. Verfasser des oben bezeichneten kleinen Aufsatzes über Berliner Gchilfenverhältnisse, vielleicht auch dem Verfasser des Artikels I V,, welcher dem Anscheine nach von einem der deutschen Witzblätter zurückgewiesen wurde, kann zwar im großen Ganzen das Zeugniß scharfer, logischer Gedankendisciplin, vereint mit fein pointirtem kaustischen Witz ausgestellt werden; wie aber selbst die hervorragendsten Den ker nicht frei sind von falschen Auffassungen, so sind auch dem werth geschätzten Hrn. Verfasser von Nr. III. einige kleine Jrrthümer mit untergelaufen, die einer intensiven Beleuchtung ausgesetzt wer den möchten, sogar zur Klärung der Angelegenheit ausgesetzt werden müssen. Hauptsächlich wohl um weniger dauerhaft constrnirte Prinzipal- gemüther in Furcht zu setzen, hat der geehrte Hr. Verfasser von Nr. III. klüglich herausgetüftelt, daß, laut Resolution in Nr. 138 des Börsen blatts und der Referate in politischen Zeitungen, die Berliner Ge hilfen die „Arbeit einzustellcn" gedächten, wenn die Forderung eines Minimalgehalts von 400 Thalern und einer neunstündigen Arbeits zeit ihnen von Seiten der Hrn. Prinzipale nicht zugestanden würde, *) Ein vielgelesenes Buch des Redacteurs genannten Blattes. **) IV. S. Nr. 156. und knüpft in zartsinniger Weise daran eine Analogie mit den Maurergesellenstrikes. Wie der geehrte Hr. Verfasser von Nr. III. aus jenen Referaten das nackte Schreckbild eines Gehilscnstrikcs in Berlin (die hiesigen Herren Prinzipale überläuft bereits eine Gänsehaut) herausgelesen haben will, das ist uns trotz eifrigen Nachlesens jener Resolution in Nr. 138 total unverständlich geblieben. Ebenso gewagt nun wie jene Behauptung ist der Vergleich der Buchhandlungsgehilsen, die ihre Lage verbessern wollen, mit den strikenden Maurer gesellen in Berlin, von denen jeder sich höchlichst bedanken würde für eine Summe, wie sie als Buchhandlungsgehilfen-Minimalgehalt gefordert wird, zu arbeiten, ganz abgesehen von dem 200 Thalcr- Nothschreibersalär. Der sehr geschätzte Hw Verfasser von Nr. III. scheint doch die Forderungen jener Hrn. Maurergesellen und ihr sonstiges Gebaren wenig zu kennen, oder sein Gesichtskreis ist in Hinsicht der gesellschaftlichen Forderungen kein besonders weiter. Was nun die von den Berliner Gehilfen angcstrcbte Normal- arbcitszeit betrifft, so möchte wohl ein tüchtiges neunstün diges Arbeiten (etwa von 8— 12 und 2—7 oder von 8—5 Uhr durch) für ein praktisch geleitetes Geschäft vollständig genügen, soweit eben nicht das Prinzip ausgestellt wird, durch ungenügende Anzahl von Arbeitskräften die einzelnen in verwerflicher Weise aus zunützen und stumpf zu machen. Gegen die letztere, leider vielfach geübte Maxime soll und wird von Seiten der gesammtcn deutschen Gehilfen Front gemacht werden, nicht nur von solchen, die wie der wcrthgcschätzte Hr. Verfasser von Nr. III. meint, gern die Bierstuben frcquentircn und sich deni Laster der Völlerei ergeben, was allerdings bei einem Gehalt von 400 Thalcrn in Berlin schon eine Art Kunst stück sein möchte. Die mit dem Praktisch gewählten Schlagwort „Ladenhüter" illustrirte Zurückweisung eines Tantieme - Verhältnisses zwischen Prinzipal und Gehilfen ist auch nur dürftig oder richtiger gesagt gar nicht motivirt. Jedes nach kaufmännischen Regeln geleitete Buchhandlungs geschäft (dazu treibt uns die allgemeine Strömung, trotz desDagegen- stemmens einzelner älterer Enthusiasten für vorväterlichc Einrich tungen) ist bekanntlich verpflichtet, jährlich Bilance zu ziehen, wodurch der Vermögensstand des Geschäfts und der Reingewinn des Vorjahres klargelegt wird. Daß nun von dem Vermögensstande, und dazu gehören doch auch die glücklich gewählten „Ladenhüter", keine Tantieme be ansprucht werden kann, möchte auch wohl dem ehrenwerthen Hrn. Verfasser von Nr. III. nicht ganz unklar sein; demselben aber erst klar darlegen zu müssen, daß das Prinzip einer Gehilfen-Tantieme von dem Reingewinn des Geschäfts unschwer durchzuführen ist, das hieße ihn und sein Urtheil beleidigen, ihn, der doch im Schlußsatz ein fühlendes Herz für die Misören der Gehilfenstellung docu- mentirt, welche Aeußerung er noch mit vielen frommen Wünschen begleitet. Besonders „nobel" gewählt erscheint aber der Hinweis auf die zukünftige Prinzipalstellung der jetzigen Gehilfen. Der Reflex, welchen ein gelinde gesagt Egoismus auf den sonst so un- betheiligten Hrn. Verfasser von Nr. IH. wirst, läßt, und das be dauern wir tief, den betreffenden Herrn in einem nicht gerade sehr günstigen Licht erscheinen. Daß das Stadium, in welchem sich die Lehrlingsfrage jetzt be findet, ein sehr heikles ist, wird wohl Jeder zugeben, und daß die übermäßige Annahme von Lehrlingen seitens sehr vieler Geschäfte, namentlich seitens solcher in der Provinz, der Ausbildung des Ein zelnen nicht förderlich sein kann^ daß im Gegentheil gerade hierdurch > ein kenntnißloses Gehilfcn-Proletariat von Seiten gehaltsparendcr I Prinzipale künstlich aufgezogen wird, kann Wohl Niemand, der mit
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