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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1914
- Strukturtyp
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- 1914-01-15
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1914
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- Deutsch
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oU 11, 15. Januar 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Vereinigte Staaten von Amerika Neue Bücher Neue Auflagen Veröfsentlichgn. amerikanischer Autoren Veröffentl. ausl. Autoren in den Verein. Staaten neu hergestellt Eingeführte englische Werke 1911 1912 1911 1912 1911 1912 1911 1912 1911 1912 Philosophie 306 308 29 13 244 233 18 13 72 75 Religion und Theologie 879 865 38 51 662 588 48 43 207 285 Soziologie; Wirtschafts-Wissenschaften 614 802 39 65 559 764 21 17 73 86 Recht 629 783 53 79 675 852 4 3 8 Erziehung 289 251 11 3 269 217 8 2 23 35 Philologie 180 279 12 15 89 115 60 84 43 95 Wissenschaften 659 631 65 64 492 507 10 8 122 180 Angewandte Wisjenjchasten; Technologie, Jngenieurkunst . . 684 594 122 80 575 548 7 6 124 120 Medizin; Hygiene 390 388 137 107 460 362 20 10 47 123 Ackerbau 231 292 9 13 219 275 2 21 28 Hauswirtschaft »> 83 14 27 86 101 2 2 7 7 Handel 209 189 18 21 206 176 3 1 18 33 Schöne Künste 176 217 20 26 105 135 7 3 84 105 Musik 81 89 i-.4 62 57 4 3 20 33 Spiele, Sport, Zerstreuungen 94 126 9 6 80 106 2 1 21 25 Allgemeine Literatur, Essays 892 498 27 26 523 337 170 35 226 152 Poesie und Drama 674 620 11 16 385 377 148 97 152 162 Romane 999 960 25 50 701 712 121 110 202 188 Jugendschristen 725 533 9 13 439 428 36 27 259 91 Geschichte 426 492 17 32 326 373 15 4 101 147 Geographie und Reisen 555 476 43 28 381 307 26 7 192 190 Biographie, Genealogie 647 554 48 27 433 331 36 23 226 227 Enzyklopädien, Sammlungen, Bibliographien, Verschiedenes 222 106 22 2 212 74 6 4 26 29 10440 10135 783 788 8183 7975 771 504 2269 2424 Insgesamt — 305 — 15 — 208 — 267 -s- 156 den amerikanischen Gewohnheiten sehr gefestigt. Die folgende Übersicht, die die beiden letzten Fiskaljahre umfaßt*), bezeugt es: I!>U>/N°^1S1I/I2 L. Bücher, einschließlich Broschüren, Hefte, Zeitungs und Zsitfchriftenartilel 26970 29286 L. Zeitungen (Nummern) 23393 22580 0. Vorträge, Predigten, Ansprachen 102 106 v. Dramatische und dramatisch-musikalische Kompo sitionen 3416 »767 ir. Musikalische Kompositionen 26625 26777 15 Karten 2318 2168 O. Kunstwerke 3366 3224 li. Reproduktionen von Kunstwerken 222 47 I. Zeichnungen und plastische Werke wissenschaftlicher oder technischer Art 232 500 3. Photographien 14469 13498 tl. Stiche und Illustrationen 14269 17639 Erneuerungen 928 1349 Insgesamt . . 11619» 120931 Die Vermehrung liegt vornehmlich auf seiten der Bücher, der dramatischen und der musikalischen Kompositionen, sowie der Stiche. Das Oopz-rigkt Otkioo gibt auch an, aus welchen Bestand teilen sich die Zahl der von ihm eingetragenen 29 286 Bücher und Schriften zusammcnsetzt: 26 54V Bücher sind in den Vereinigten Staaten gedruckt, 2294 waren im Ausland in einer fremden Sprache gedruckt, und 452 wurden behufs Erlangung vorläufi gen Schutzes eingetragen, das sind also englische Werke in engli scher Sprache. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Beschimpfung des Apostolikums. (Nachdruck verboten.) — Wegen Beschimpfung einer Einrichtung der christlichen Kirche sind am 30. Sep tember vorigen Jahres vom Landgericht III in Berlin der Herausgeber und Verleger der in Charlottenburg erscheinenden Zeitschrift »Der Weg, freiheitliche Zeitschrift für Politik und Kultus«, Or. nmä. Georg Zcpler und der Schriftsteller Otto Lehmann-Nußbüldt zu 3 Tagen bzw. einer Woche Gefängnis verurteilt morden. In Nr. 4 des vorigen Jahrganges der genannten Zeitschrift mar ein von L. verfaßter Artikel unter der Überschrift »Mißbrauch der Jahrhundertfeier durch das Komitee Kon fessionslos« erschienen. Die Ausführungen dieses Artikels richteten sich gegen mehrere orthodoxe Blätter, die es für ungehörig erklärt hat ten, daß das Komitee »Konfessionslos« am Tage der Jahrhundertfeier ein Flugblatt zugunsten des Austritts aus der Kirche verbreitet hatte. *) Eine Gesamtübersicht über die Eintragungen und Hinterlegun gen im bürgerlichen Jahre 1012 besitzen wir nicht. Einige Stellen dieses Artikels boten nun Anlaß zu einer Anklage wegen Gotteslästerung, die gegen die beiden Angeklagten erhoben wurde. Au der einen Stelle heißt es: »Wenn Ernst Moritz Arndt dichtete: ,Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechtes so hat er sicher bei diesem Gotte nicht an das blutleere Gespenst der Theologen gedacht, das im Jahre 325 mehrere hundert Meilen von Deutschland fort auf dem Konzil zu Nicäa aus dem Gehirn orientalischer Theologen mit drei Köpfen geboren wurde und an dessen merkwürdigste und unmög lichste Lebensumstände Millionen deutscher Kinder glauben sollen.« An einer anderen Stelle heißt es: »Das alles aber hat gar nichts mit dem zum größten Teil vollkommen bewußten Schwindel zu tun, den die Landeskirchen uns im Apostolikum als Glauben aufzwingen wollen.« Als Zeuge erklärte der Neichstagsabgeordnete Lizenziat Mumm, er habe an dem Artikel Ärgernis genommen; dasselbe be haupteten drei weitere Zeugen, die der christlich-sozialen Partei ange hören. Der Zeuge Pastor Falk bemerkte, es habe kaum jemals ein Mann, der ein offizielles Kirchenamt bekleidet, sich so scharf über die Unwahrhaftigkeit in der Kirche geäußert wie Pastor Harnack. Der Ausdruck »Schwindel« komme mehrfach in theologischen Streitschriften vor, und in den Polemiken zwischen Orthodoxen und Liberalen würden noch viel schärfere Ausdrücke angewandt, vr. Vielhaber erklärte, die fragliche Zeitschrift sei zwar radikal, aber verfolge ernste Ziele. Wenn in ihr um den Gottesbegriff gekämpft werde, so geschehe das nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil der Begriff sich im Wandel der Zeiten eben falls verändere. Graf Hoensbroech bekundete gleichfalls, daß der Gottesbegriff fortgesetzt in der christlichen Kirche Wandlungen durch gemacht habe. Der Ausdruck »bewußter Schwindel« sei wohl nur eine Entgleisung und solle bedeuten, daß die Landeskirche die objektive Un wahrheit des Apostolikums als Glauben aufnötigen wolle. Objektive Unwahrheit liege aber vor, denn durch das Wort Apostolikum werde der Wahrheit zuwider im Volke die Vorstellung erweckt, als ob es sich um den Glauben der Jünger Christi handle; davon könne aber gar keine Rede sein. Der Staatsanwalt war dagegen für die Verurteilung der Angeklagten eingetreten, indem er ausführte, daß das Apostolikum eine Einrichtung der christlichen Kirche sei und daß der Artikel Ärgernis bei religiösen Leuten erregen müsse. Das Landgericht trat diesen Aus führungen bei. Nicht um den Gott des Konzils zu Nicäa handle es sich, sondern um den Gott, an den zu glauben Millionen von Müttern ihre Kinder lehren. Der Ausdruck »Schwindel« sei auf das Apostoli kum selber gemünzt, denn es handle sich ja um den Kampf um das Apostolikum, von dem sich ein Teil der Pfarrer befreien wolle. Das Apostolikum aber sei eine Einrichtung der christlichen Kirche. Gegen dieses Urteil hatten beide Angeklagte Revision eingelegt. Gerügt wurde, daß die Vernehmung des Pfarrers Traub in Dortmund abgelehnt und daß der Begriff der Beschimpfung verkannt worden sei. In der Sitzung des zweiten Strafsenats des Reichsgerichts vom 13. Januar 1014 be antragte der Neichsanwalt die Verwerfung der Revision. Das Reichs gericht erkannte gemäß diesem Anträge, indem es ansführte: Der § 166 ist nicht verletzt. Die Auslegung, die das Landgericht dem frag lichen Artikel hat zu teil werden lassen, ist nicht rechtsirrtümlich und 83
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