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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1873
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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^ 138, 18. Juni. Nichtamtlicher Theil. 2183 lassen aushören, da sonst am Mittwoch nicht immer genügend Mate rial bereit sein möchte. Bor der Hand begnügten wir uns mit dem Freitag, um dem Angebot der Eisenbahnverwaltung gleich zu ent sprechen. Nicht uninteressant war es übrigens zu beobachten, wie sich säst die Gesammtheit der Anwesenden durch die Begünstigung des Freitag vollständig von dem Thema und dem Zweck der Besprechung ableiten ließ. Denn: Zweck des dritten direct gesandten Wagens ist einzig und allein rasche Beförderung der Auslieferungen, und der Freitag erfüllt an diesem Zweck kein Tüpfelchen, weil der an diesem Tage abgchende Wagen am Sonntag in Leipzig cintrifft, also am Montag ausgeladen wird, gleichzeitig mit dem Sonnabends hier ab gehenden Wagen. Sollen diejenigen Stuttgarter Verlagsartikel, auf welche die Bestellungen entweder bis Montag Nachmittag in Leipzig oder bis Dienstag hier direct eintreffen, noch zu den Packtagen der betreffenden Woche, also Freitag und Sonnabend, in Leipzig sein, so kann nur ein am Mittwoch abgehender Waggon unsern Zwecken dienen. Immerhin können wir einstweilen, und so lange noch in Leip zig ausgeliefert wird, uns gern den Freitag gefallen lassen, weil wir damit Gelegenheit haben, das ans Sonnabend sich oft häufende Mate rial zu theilen. Stuttgart. 0. IV. Zum Capitrl des Rest-Schreibens. Die Herren Verleger bemängeln in den Spalten dieses Blattes so häufig und mitunter mit Unrecht die Verfahrungsweise des Sor timenters ihnen gegenüber, daß es wohl erlaubt ist, wenn der Schrei ber dieses heute einmal eine Willkür der Herren Verleger rügt, die .unerlaubt ist. Es ist dies das eigenmächtige Verfahren des Rest- Schreibens bei Baarsendungen. In keinem Geschäft, mit Ausnahme des unsrigen, läßt es sich der Händler gefallen, daß ihm der Verkäufer Artikel, die er noch nicht erhalten, facturirt; viel weniger noch, daß man von ihm ver langt, solche Artikel baar zu bezahlen. Das ist leider nur bei uns der Fall ; hier kann sich der Verleger erlauben (und das passirt oft), beispielsweise im Januar bei der Versendung des ersten Hefts eines Buches, das im Laufe des Jahres vollständig in vier Heften erscheinen soll, den Betrag sämmtlicher vier Hefte ans einmal nachzunehmen ; er facturirt einfach Heft 1. pro cplt. und daß die drei weiteren Hefte wirklich nachgeliefert werden, muß der Sortimenter eben nolsns volsns glauben; sind die drei restirenden Hefte aber bis Ende December nicht angelangt, wie es dem Schreiber dieses vorgekommen, so hat häufig der Verleger bei der auf die Reklamation hin erfolgten Nachlieferung derselben nach 12 Monaten noch kein Wort der Entschuldigung; was liegt ihm auch daran, er war ja bereits vor 12 Monaten dafür gedeckt! Ein anderer Fall ist der, daß es ganz der Willkür des Ver legers überlassen bleibt, mehrbändige Bücher complet nachzunehmen, während man auf der Baarfactur lesen kann: „Band so und soviel Rest"; der Sortimenter reclamirt bei Ansicht der Factur sofort den restirenden Band und erhält zur Antwort: „Fehlt augenblicklich auf Lager"; nach sieben Wochen, des Wartens müde, wiederholt er seine Reklamation und erhält die Mittheilnng: „Der Band wird neu auf gelegt und folgt sofort nach Beendigung des Drucks." Daß es Pflicht des Verlegers ist, vor der Absendung der andern Bände dies seinem Besteller mitzutheilen oder allenfalls nur den Betrag dieser nachzu nehmen, das hält er in vielen Fällen für überflüssig; er steckt sein Geld ein und denkt: der Sortimenter wartet mir lange gut. Es gibt aber noch eine dritte Species der Rest-Schreibung und sie ist die merkwürdigste von allen; bei größeren Baarsendungen nämlich werden mitunter verschiedene verlangte Artikel facturirt und j nachgenommen, die sich bei diesen gar nicht vorfinden, sondern die rest - geschrieben werden und denen man dann gemüthlich so lange entgegensetzen muß, bis es der Lieferant für gut findet, sie zu schicken. Derartige Vorgänge verdienen um so mehr eine Rüge, als wir es hier init Thatsachen zu thun haben, die viele Verleger nicht in Abrede zu stellen im Stande sind. Die Sortimenter aber können diesem leider bei uns eingerisse nen Unfug die Spitze bieten, indem sie keine einzige Sendung ein lösen, die nicht das enthält, was baar berechnet ist; sollte sich dann der hartnäckige Verleger der gebräuchlichen Ansdrncksweise „Usus" bedienen, so erwidere man ihm: solcher Usus ist „Zopf"; oder kommt er mit dein Einwand, daß der Commissionär die nachträglich baar zu liefernden Hefte, Bände oder completen Bücher nicht ohne Ver langzettel einlöst, so ist dem dadurch leicht abzuhelfen, daß der Sor timenter hierfür einen neuen Zettel ausschreibt. Unus pro mnltis. Zur Disponendensrage. Herrn Eduard Frommann in Jena. Geehrter Herr College! In Nr. 132 des Börsenblattes be findet sich ein Aussatz von Ihnen, durch welchen Sie der Firma Teubner in Leipzig Ihre Anerkennung darüber aussprcchen, daß dieselbe vom nächsten Jahre ab keine Disponenten mehr gestatten wolle. An diese Anerkennung knüpfen Sie den Wunsch, daß die übrigen Vcrlagshandlungen diesem Beispiele folgen mögen. Schreiber dieses, welcher Besitzer eines großen Sortimcnts- geschästes ist, könnte einen solchen Schritt nur aus das lebhafteste beklagen. Es mag ja sein, daß mit dem Disponiren mancher Miß brauch getrieben wird, und es mag Handlungen geben, welche, um dem Verleger den Saldo zu kürzen, nachweislich verkaufte Bücher disponiren. Solche Handlungen bilden aber die Minderzahl. Sic zählen nicht zu den achtungswerthen Firmen mit, welche ihren Ver pflichtungen pünktlich Nachkommen und solche Mittel verschmähen. Würde die oben angedeutete Maßregel allgemein eingeführt, so schädigten die Verleger nicht nur die Interessen ihrer thätigen Geschäftsfreunde, sondern auch ihre eigenen. Denn für diejenigen Artikel, welche in den letzten Monaten des Jahres versandt werden, ist eine Verwendung erst im neuen Jahre möglich, da zu der gedach ten Zeit das Weihnachtsgeschäft alle Kräfte in Anspruch nimmt. Es würden den Sortimentshandlungen aber auch in solchem Falle höchst lästige und unnütze Spesen ausgcbürdet. In der diesjährigen Oster messe sind von manchen Verlegern sämmtliche Disponendcn zurück verlangt worden. Dieselben mußten dann wiederum auf neue Rech nung verschrieben werden und die Sortimentshandlung hatte das doppelte Porto zu trage», welches gänzlich hätte erspart werden können. Wer von dem Betriebe eines großen Sortimentsgeschäfts eine Vor stellung hat, wird auch von der Zweckmäßigkeit des Disponirens, wel ches in beiderseitigem Interesse liegt, überzeugt sein. Es steht ja dem Verleger jederzeit frei, einzelne Artikel seines Verlages bei Bedarf zurückzuverlangen. Einem solchen Verlangen pflegt Schreiber dieses stets und pünktlich zu entsprechen. Auch ist er mit Ihnen, verehrter Herr, der Meinung, daß man Artikel, von welchen wirklich Absatz zu erwarten, auch fest beziehe. Er führt dieses Prinzip seit Jahren in seinem Geschäfte durch, aber es ist doch wohl keiner Handlung zu- zumuthen, die Disponendcn auf feste Rechnung zu übernehmen. Mein Vorschlag geht daher dahin: die Herren Verleger wollen wie bisher Disponendcn im Allgemeinen gestatten; sie sollen aber berechtigt sein, einzelne Artikel sowohl zur Messe, als im Laufe des ^ Jahres zurückzuverlangen, und ist diesem Verlangen seitens der 295*
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