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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1873
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1873
- Sprache
- Deutsch
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125, 3. Juni. Nichtamtlicher Theil. 1997 In einem in Nr. 149 vom Börsenbl. 1871 veröffentlichten Aufsatz wird das Meßagio als eine Usance bezeichnet / „die zwar auf der Oster messe von 1840 als gU Recht bestehend anerkannt worden sei, wenn auch wohl mit Unrecht, und die nur mittelst allgemeinen Beschlusses abgeschafft werden könne". Ich bin hierüber anderer Meinung, näm lich der, daß ein jeder Einzelne das Recht habe, das Meßagio nur so lange gelten zu lassen, als es ihm convenirt. Da nun schwerlich außerdem ein allgemeiner Beschluß über eine Aenderung herbeizu führen sein dürfte, indem die Interessen der Sortimenter und Ver leger sich diametral entgegenstehen und es nur sehr wenige Leute gibt, die in Bezug auf das rein pecuniäre Interesse gegen ihren Vortheil stimmen — nur nach bester Ueberzeugung —, so dürfte diese Angelegenheit höchst wahrscheinlich so lange beim Alten bleiben, bis einzelne Firmen die Initiative ergreifen. Ich hoffe nun, daß dies sehr bald geschehen werde, und bin überzeugt, daß, wenn erst Einige fest und unbeirrt Vorgehen, die übrigen bald Nachfolgen wer den. Selbst die billig denkenden Sortimenter werden, wenn der erste Unmuth über das geschwundene „liebe Meßagio" vorüber, schließlich in der Abschaffu rg nur eine Maßnahme erblicken, die recht und billig ist. Möge auch hier der Süden mit dem Norden consorm gehen! B. A. P. Erwiderung. Der schwäbische College berührt in seinem Briefe „Nach der Heimkehr von der Messe" (Börsenbl. Nr. 119) einen Vorgang bei der diesjährigen Abrechnung, der nicht vor die Oeffentlichkcit gehört, der aber zu seiner richtigen Würdigung jedenfalls einen genaueren Einblick in die Schwierigkeiten verlangt, welche das Zahlungs geschäft hier zur Ostermesse mit sich bringt. Es ist eine andere Sache, ob man als Verleger an der Börse erscheint, um seine Gelder zu vereinnahmen, und eine andere Sache, ob man als Commissionär mit seinen aus den verschiedensten Listen zusammengetragenen Zahlungszetteln und mit der vollen Deckung jeder einzelnen Liste pünktlich erscheinen kann. Es handelt sich um den Fall, daß die Firma einer angesehenen Handlung vom Hauptzahlungszcttcl gestrichen war, weil der Ein gang der Deckung denjenigen Zeitpunkt versäumte, der für den Ab schluß der Vorarbeiten des Commissionärs zum Zwecke der Abrech nung nothwendig cingehalten werden muß. Der schwäbische College schreibt nun seinem Freunde: „Sie be greifen, daß überall die Frage discutirt wurde: ob ein Commissionär eigentlich so verfahren darf, wobei mau freilich sich sagen mußte: was muß da alles schon vorgcfallcn sein, daß er cs darf!" Hoffentlich versteht der Freund des Schwaben mehr von der Sache, und dann begreift er jene Fragestellung jedenfalls nicht. Bekanntlich laufen die Zahlungslisten durchgängig früherem, als die Deckung derselben. Doch hat der Commissionär keine Zeit zu verlieren mit der Vorbereitung seiner Zahlungszettel; sofern er kei nen Zweifel in die Zahlungsfähigkeit irgend eines seiner Commit- tenten hat, trägt er die verschiedenen Listen ruhig in seine Zettel ein, vertrauend, daß die Deckung zeitig genug cingehen werde. Aber wenn sic nun nicht eingeht und der Commissionär soll auch das Recht nicht haben, den rückständigen Committenten vom Zettel zu streichen — was würde daraus folgen? Doch gewiß nichts anderes, als daß der Commissionär dann die Zahlung aus seiner eigenen Tasche zu leisten hätte. Und das soll der arme Freund des Schwa ben begreifen! Aus Obigem ergibt sich schon, daß die zusätzliche Bemerkung: „was muß da alles schon vorgefallen sein" ebenso ist — abgesehen von ihrem verdächtigenden Charakter. Wenn der Commis-1 sionär irgendwie Zweifel an der Zahlungsfähigkeit seines Commit- ^ Leuten hat, so überträgt er dessen Liste ganz gewiß nicht eher auf den Zahlungszettel, als bis er die Deckung in Händen hat, denn dem lästigen und aufhältlichen Ausstreichen, sowie den dadurch angeregten Nachfragen und Erörterungen auf der Börse sucht der Commissionär unter allen Umständen zu entgehen. Im vorlie genden Falle aber war das Vertrauen vorhanden, daß die Deckung eingehen werde, und wenn hierfür auch wegen Erbschafts regulirungen der rechte Zeitpunkt versäumt worden ist, so hat doch die nachträgliche Erledigung der Liste bis auf den letzten Pfennig bewiesen, daß jenes Vertrauen des Commissionärs ein wohlbegründc- tes war. Misccllcn. Berlin, 27. Mai. In der heutigen Aufsichtsraths-Sitzung der Bazar-Actien-Gesellschaft wurde die Dividende auf 16°/b festgesetzt, welche in nachstehender Weise zur Auszahlung am 1. Juli erfolgt: 5 9b als statutenmäßige Zinsen, 5 V2 9b Super-Divi dende und 5s49l> durch Verloosung von 234 Actien ä 200 Thlr. Den verloosten Actien bleibt nach Rückzahlung des Capitals ein Ge nußschein, welcher alljährlich an der Super-Dividende theilnimmt. Die Generalversammlung findet Dienstag den 17. Juni im Ge- schäftslocalc der Gesellschaft statt. „Fort mit dem Kunden-Rabatt!" — „Vereinigt Euch zur Abschaffung des Kunden-Rabattes!" So hallt es wieder einmal durch die Spalten des Börsenblattes und weckt alte Erinne rungen wach in dem Gedächtnißkasten eines ergrauten Sortimenters, welcher seit 50 Jahren gegen Uebergriffe, Auswüchse und alten Schlendrian rc. im deutschen Buchhandel vergebens ankämpst. Alle seine Aussätze im Krieger'schen Wochenblatt, im Leipziger Börsen blatt und in der Süddeutschen Buchhändler-Zeitung waren in den Wind gesprochen und er hat es bereits aufgegeben, daß es besser werde, und ist überzeugt, daß es — ohne Vereinigung Aller — noch viel schlechter wird im lieben deutschen Buchhandel. Ob und wie eine solche vom Centralpunkte aus geschaffen werden kann, ist eine Frage der Zeit, welche er wohl nicht mehr erleben wird. Locale Vereinigungen haben noch überall Fiasco gemacht, denn es fanden sich auf jedem Literatur-Ackerfelde gewissenlose Arbeiter, welche ver standen, da einzuheimsen, Ivo Andere gesäet haben. Mit Solchen, die sich nur durch Schleuderet und Schmieralien Kundschaften zu er werben und Anderen abzujagen wissen, ist natürlich nicht zu rechten und zu pactiren ; mit Solchen ist weder collegialisch zu arbeiten, noch zu leben. Nur ein Machtspruch des Gesammt-Bcrlagsbuchhandcls kann dem „Kampf ums Dasein" mildere Formen geben. IV Zur Ergänzung der neulichcn Notiz von der Constituirung eines Buchhandlungsgchilfen-Vcreins in Magdeburg (Nr. 116) be merken wir nachträglich, daß der Verein sich „Concordia, Verein jüngerer Buchhändler in Magdeburg" nennt und Zuschriften sowie Sendungen an denselben durch die Vermittlung von Hrn. Emil Baensch Nachfolger (G. A. Gloeckner) zu expcdiren sind. Aus dem Reichs-Postwcsen. — Am 25. Mai ist ein Post vertrag mit Schweden zum Abschluß gekommen, wonach das Porto für Briefe 2z4, das für Zeitungen, Drucksachen und Waarenproben U Sgr. für je 50 Gramm betragen soll. Der Termin für die Aus führung ist der 1. October. Pcrsonalnachrichtcn. Herr C. F. L. Gurckhaus, Besitzer der Musikalienhandlung Friedr. Kistner in Leipzig, hat von dem Großhcrzog von Mecklen burg das Vcrdienstkreuz des Hausordens der Wendischen Krone er halten.
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