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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1873
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- Erscheinungsdatum
- 03.06.1873
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- Deutsch
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Nichtamtlrcher Theil. Der Antrag auf Erlaß eines Preßgesetzes im Reichstage. II.*) In der Sitzung des Reichstages vom 29. Mai kam der von den Abg. Windthorst-Berlin und Genossen gestellte Antrag aus Erlaß eines Rcichsgesetzes über die Presse auf Grund des Commis sionsberichts zur zweiten Lesung, worüber wir der Deutschen Allgemeinen Zeitung folgenden Bericht entnehmen: Referent Biedermann begnügt sich zur Einleitung der Debatte mit dem Hinweis auf den gedruckten Bericht und dem Antrag, eine Anzahl von Petitionen, darunter eine vom Deutschen Journalisten tage, durch den Bericht für erledigt zu erklären. 8- 1. des Entwurfs in der Fassung der Commission lautet: „Das Recht, durch Schrift, Abbildung oder Darstellung seine Meinung frei zu äußern, unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch dies Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind." Abg. Grimm kündigt im Namen seiner conservativen Freunde eine Reihe von Amendements an, deren Grundgedanke dahin geht, das Preßgewerbe unter die Gewerbeordnung und die Preßvergehen unter die allgemeinen Strafgesetze zu stellen. Es gebe keine bessere Garantie für die Preßfreiheit, als wenn man die Presse in die all gemeine Rechtsordnung einfüge. Z. 1. sei völlig überflüssig; er habe nach Abschaffung der Censur Sinn gehabt, aber nunmehr sage er Selbstverständliches, nachdem 25 Jahre constitutionclle Prcßffeiheit geherrscht habe. (Gelächter links.) Die Herren mochten doch ins Lesezimmer gehen, um sich zu überzeugen, daß das Unglaubliche ganz ungenirt in der Presse gesagt würde. (Sehr richtig! rechts.) Abg. Lesse weiß allerdings noch nichts von einer Preßfreiheit, die im Deutschen Reiche bestehe (Zustimmung), sondern wird ziem lich häufig durch Thatsachen an das Gegentheil erinnert. Es wäre für ihn sehr wünschenswertst, zu wissen, wie sich der Bundesrath zu dem Anträge stelle. Der Commissar habe in der Commission zwei verschiedene Erklärungen abgegeben; zuerst daß vor dem Zustande kommen der Strafprozeßordnung nicht an ein Preßgesctz zu denken sei; dann aber, daß die preußische Regierung, zum Theil mit infolge der Initiative des Reichstages, die Angelegenheit in erneute Er wägung genommen habe und zu dem Resultat gekommen sei, sie könne unter gewissen Umständen ihre frühcrn Bedenken fallen lassen. Es sei sehr bedauerlich, daß diese Sinnesänderung der preußischen Regierung nicht sechs Wochen früher eingetreten sei; dann hätte man hoffen können, daß durch das- Zustandekommen eines Preßgesetzes der ersten Legislaturperiode des Deutschen Reichstages ein schöner Abschluß gegeben werde, eine Hoffnung, die jetzt auf sehr schwachen Füßen stehe. Auf jeden Fall aber sei es Zeit, daß die Reichs- regiernng ihre zurückhaltende Stellung aufgebe. Regierungscommissar Geheimrath Starcke: Die Gründe der Zurückhaltung bestehen für die Reichsregierung noch fort. Die preußische Regierung hat neuerdings dem Bundesrathe einen von ihr ausgearbeiteten Preßgesetzcntwurf zugehen lassen; der Bundes rath wird schleunigst in Berathung dieser Materie treten und möglicher weise noch in dieser, jedenfalls aber in nächster Session dem Reichstage eine bezügliche Vorlage machen. Abg. Wiggers glaubt, daß diese Erklärung den Reichstag nicht veranlassen könne, von der Berathung des in der Commission vor- berathenen Gesetzentwurfs abznlassen. Vielmehr sei die Fortsetzung der Berathung der einzig mögliche Weg, noch in dieser Session zu einem Preßgesetze zu kommen. Wolle man die Vorlage des Bundes- rathes abwarten, so würde in den höchstens vier Wochen, welche der Reichstag noch tagen würde, keine Zeit übrig sein, um sich über die ! unzweifelhaft vorhandenen Differenzpunkte mit dem Bundesrathe . zu verständigen. Fürst Bismarck: Durch die Erklärung des Reichscomnnssars sind die Herren benach richtigt, daß gleichzeitig mit der hier schwebenden Verhandlung eine über denselben Gegenstand im Bundesrathe stattfindet. Ich gebe zu erwägen, ob es nicht die Verständigung, die zum Zustandebringen eines Preß gesetzes erwünscht ist, erschwert, wenn beide zur Mitwirkung berufene Körperschaften in der Art parallel verhandeln, daß hier der eine seine s Entschließungen festlegt, während der andere noch in dem Stadium der Berathung ist, welches ihm das autoritative Mitreden nicht gestattet. Der Antrag der preußischen Regierung ist erst heute an den Bundcsrath gelangt. Ich bedauere, daß das nicht früher der Fall gewesen ist; cs sind aber die Verhandlungen im preußischen Staatsministerium, die bei Stellung dieses Antrages vorhergehen mußten, eben nicht früher zum Abschluß gelangt. Wenn nun jetzt mit der zweiten Berathung vorge gangen wird, vielleicht auch mit ocr dritten, während der Bundcsrath seinerseits, wie ich hoffe, mit möglichster Beschleunigung die Sache beräth, jo wird alsdann der Bundcsrath hier immer noch nicht in der Lage sein, durch seine Mitglieder und Vertreter eine bestimmte Erklärung, die aus Beschlüssen des Bundesrathes beruht, abgeben zu können. Wenn Sie ihm aber soweit Zeit lassen, daß wenigstens der Inhalt der Vorlagen — die Vorlagen, die an den Bundesrath gelangen, Pflegen ja auf Wegen, die mir nicht bekannt sind, sehr rasch in die Ocffentlichkeit zu gelangen (Heiterkeit) — daß wenigstens der Inhalt bekannt ist, daß der Reichstag und seine Mitglieder sich in der Beziehung ein Urtheil über die Tendenz des preußischen Antrages haben bilden können, wenn sie dem Bundesrathe Zeit lassen, sich in seinen Beschlüssen, was ja selbst in kürzerer Zeit als in 14 Tagen sehr wohl geschehen kann, soweit zu entwickeln, daß er Ihren Berathungen zu folgen und sich an denselben in einer wesent lich andern Weise als in dem Aussprechen der persönlichen Ansicht eines Einzelnen zu betheiligen vermag — dann, meine ich, werden wir leichter zur Verständigung gelangen, als wenn der Reichstag vorher hier seine Vota sestlegt. Ich glaube daher, daß es im Interesse der Sache liegt, daß der Reichstag aus die Verhandlung der Preßfrage in dieser Session nicht ganz verzichtet, aber doch sich soviel Zeit läßt, die an der wahr scheinlichen Dauer der Sitzungen noch nachgelassen werden kann, ohne daß die Zeit der definitiven Beschlußnahme, die dabei übrig bleibt, schon vollständig beschränkt wird. Wenn Sie meinen, daß der Reichstag in vier Wochen geschlossen werden könnte — so sanguinisch sind meine Hoffnungen allerdings nicht (Oho! links. Große Unruhe) — ja, meine Herren, ich sehne mich mit Ihnen nach Freiheit aus dem Stadtlebcn, aber man irrt sich doch wohl mit einem solchen Zeitraum; ich bin ja sehr dankbar nach meiner persön lichen Empfindung, wenn Sie mir unsere Arbeiten früher soweit ab nehmen können, daß wir zu einem vorläufigen Abschluß gelangen. Aber selbst wenn der Vorredner mir auch nur eine bis zwei Wochen gibt, und s Sie lassen dem Bundesrathe eine Decade Zeit, um sich über die heute ! eingereichte preußische Vorlage zu verständigen, so werden Sie immer doch noch gegen vier Wochen behalten, um die beiden noch ausstehenden Lesungen des Preßgesetzes, wenn Ihnen die Bnndesrathsvorlage dann nicht convcnirt und Sie nicht von selbständigem Vorgehen abhält, noch zum Abschluß zu bringen und den Uebelstand, den der Vorredner befürch tete, daß die Session ohne Preßgesctz schließe, zu verhüten. Es ist ja nicht nothwendig, daß Sie den letzten Beschluß der Bundesregierungen abwarten, wenn Sie etwa, wie es mein Wunsch sein würde, die heutig zweite Berathung von der Tagesordnung absetzen und sie auf 8 bis 10 Tage hinausschieben. Hat dann der Bundesrath sich nicht so beeilt, daß er in Ihrer Berathung milwirken kann, dann bleibt Ihnen jedenfalls noch die Zeit, die beiden ausstehenden Lesungen dieses Gesetzes selbständig zu extrahiren. Abg. Graf Münster beantragt, auf Grund der eben gehörten Erklärung die zweite Berathung des Preßgesetzes von der Tages ordnung abzusetzen. Abg. v.Loll kann sein ungemeines Erstaunen nicht unterdrücken, daß der Reichskanzler diesen Antrag mit ganz anderen Augen an sehe als den Elben'schen wegen des Eisenbahnamtcs, wo er die Ini tiative des Reichstags acceptirt habe. (Heiterkeit.) Abg. Herz: Wir haben es erlebt, daß der Bundesrath Jahr und Tag eine Sache überlegt hat. (Sehr richtig!) Ich habe diesmal um so weniger Ver- 268* *) I. S. Nr. 68.
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