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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1873
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1873-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1873
- Sprache
- Deutsch
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1296 Nichtamtlicher Lheil. 80, 7. April. für den Gesammtbuchhandel, der gänzliche Mangel eines bnchhänd- lerischcn Lombard- nnd Discontogeschäfts, die Herstellung eines Auslieferungslagers in höchstmöglichster Ausdehnung, die Errichtung einer regelmäßigen und schleunigen Transportverbindung zwischen Leipzig und Berlin mittelst eigener Güterwagen rc., die Anlegung von Filialen an den übrigen deutschen Commissionsplätzen sprechen in beredtester Weise für unser Unternehmen. Wir wollen ein Institut schaffen, wie es seit Jahren alle Fach kundigen heiß ersehnt haben. Leipzig, am 30. März 1873. In größter Hochachtung und Ergebenheit Fr. Luckhardt vr. D. Calm, (Luckhardt'sche Vcrlagshdlg.) Rechtsanwalt am Rcichs-Oberhandelsgericht i» Leipzig. in Leipzig. Rudolf Mosse Windaus L Brodtmann in Berlin. in Berlin. Isidor Wallerstein in Dresden. Theodor Rietschel sJßleib L Rietschel) in Gera. Die neue Rcichsmiinze und unser Rabnttsystcm. Ä IV*), Der unter obigem Titel in Nr. 61 d. Bl. gemachte Vorschlag ist zwar gut gemeint, doch wohl nur aus nicht ganz klaren Ideen entsprungen, denn der Ladenpreis eines Buches läßt sich ebenso wenig nach der Schablone fixiren als der dem Sortimenter davon zu gewährende Rabatt. Die Richtigkeit dieser Behauptung zu be gründen, halte ich unter Fachleuten nicht nöthig. Der Vorschlag dürfte deshalb nur insoweit die, allerdings wünschenswerthe und verdiente Beachtung finden, daß künftig der Rabatt dem Dccimalsystem unserer neuen Münze angcpaßt und Bruchtheile vermieden würden. Indessen das „Wie" muß jedem Ver leger selbst überlassen werden. Denn die ganze Angelegenheit versteht sich nach meiner Ansicht so ganz von selbst, daß langathmige Aus einandersetzungen darüber völlig überflüssig sind. Wir dürfen der Intelligenz der Verleger soviel Zutrauen schenken, daß auch sie den möglichsten Nutzen aus der durch die neue Münze geschaffenen Rechnungscrleichtcrung ziehen werden, der in gleichem Maße dann auch dem Sortimenter zukommen wird. Etwaige Unzuträglichkeiten, die aus Starrsinn oder sonstiger Veranlassung hier und da Vorkom men, werden sich bald von selbst abschleifen und ebnen. Dagegen wäre in Anbetracht der stetig zunehmenden Thenerung aller Lebensbedürfnisse u. s. w. den Verlegern der Wunsch dringend ans Herz zu legen, den Ladenpreis da, wo es angeht, künftig etwas höher zu greifen und sich dadurch selbst in den Stand zu setzen, dem Sortimenter einen den jetzigen socialen Verhältnissen angemessenen Rabatt zutheil werden lassen zu können. Ute Rlloäns! Alle, Ar beiter und Fabrikanten, erhöhen ihre Preise, nur der Buchhändler ist bei seinem alten Satze stehen geblieben; ich halte deshalb dafür, daß auch wir diesem Beispiele, obschon eine Schraube ohne Ende, folgen — die Nothwendigkeit zwingt uns dazu. U - - r. Zur Arbeitseinstellung der Setzer i» Leipzig. XIV.**) Nach der hochmüthigen Erklärung des Gehilfenverbandes, nur unter der Bedingung die Arbeit wieder aufnchmen zu wollen, daß bis zur Feststellung der Tariffrage durch eine Delegirtcnvcrsammlung von Prinzipalen und Gehilfen nicht der von der Generalvcrsamm- *) III. S. Nr. 74. **) XIII. S. Nr. 76. lung zu Weimar angenommene neue Normaltarif, sondern vielmehr der von ihnen selbst vorgeschlagene Tarif gelten solle, hat der Vor stand des Deutschen Buchdruckervereins nun folgende Anordnung ck. ck. 2. April erlassen: „In Erwägung: daß die außerordentliche Generalversammlung des Deutschen Buchdruckervereins zu Weimar am 24. vor. Mts. ihre Zustim mung zu einer Prüfung des angenommenen Normaltarifs durch eine gemeinsame, aus Prinzipalen und Gehilfen zusammengesetzte Delegirtcnversammlung nur unter der ausdrücklichen Voraus setzung gegeben hat: »daß der Verband sofort nach der Einführung des neuen Tarifs in den Leipziger Vereinsofficinen den Leip- ziper Strike für erloschen erkläre und somit dem Vorstande es ermögliche, die Kündigung der Verbandsgehilfcn in allen Ver- cinsofficinen ebenfalls als erledigt zu erklären «; In Erwägung: daß der Strike in Leipzig immer noch fortbesteht, obgleich die ver einigten Buchdruckereibesitzer in Leipzig, ihrem Beschlüsse vom 26. vor. Mts. gemäß, den von der Generalversammlung in Weimar festgesetzten Tarif, mit einem Ortszuschlag von 15 hh vom 31. März d. I. ab eingeführt haben; In Erwägung: daß die Gauvorsteher des Verbands mit überwiegender Stimmen mehrheit erklärt haben, daß der Strike erst dann aufzuheben sei, wenn ein mit der Delegirtenversammlung endgültig festgestellter Tarif in Leipzig eingeführt sei; In Erwägung schließlich: daß die Generalversammlung zu Weimar beschlossen hat, »daß die Einführung des nunmehr angenommenen Normaltarifs in den Vereinsbuchdruckereien sofort gestattet sei, spätestens aber an dem von dem Vorstande festzusctzenden Termine zu erfolgen habe«; bestimmt der Vorstand des Deutschen Buchdruckcrvcreins wie folgt: 1) Die beabsichtigte Delegirtenversammlung von Prinzipalen und Gehilfen findet vorläufig nicht statt. 2) Der Vereinstarif ist in allen Vereinsbuchdrnckcreien spätestens am 21. April einzusühren. 3) Die Mitglieder der Local- und Ortsvereine einigen sich unter sich, event. unter Mitwirkung der Kreisvorstände, über den etwa zu gewährenden Localznschlag. Der Vorstand ersucht schließlich die Vereinsmitgliedcr, dem Sekretariat des Vereins schleunigst Mitthcilung über die erfolgte Einführung des Tarifs, resp. über den gewährten Localzuschlag, zu machen." Misrellen. Aus Berlin, 1. April schreibt man der Dtschn. Allgem. Zeitung: „Gestern Abend hielt die Preßcommission des Reichs tages ihre dritte Sitzung. Sie nahm tz. 4. des Entwurfes an, der den Begriff der »Verbreitung« eines Preßerzeugnisses dcfinirt, nnd ging dann zu tz. 5. über, der von der strafrechtlichen Haftbarkeit der verschiedenen Thcilnehmer an einem Preßerzeugniffe handelt. Von den drei gangbaren Systemen, dem der successiven Verantwortlichkeit, dem der Haftbarmachung lediglich nach den allgemein strafrecht lichen Grundsätzen und dem der außerordentlichen Strafen, empfahl der Referent das zuerst genannte, der Correferent das zweite; das dritte kam gar nicht in Frage. Nach längerer Debatte trat die Com mission mit großer Mehrheit dem Referenten bei. ß. 6., der die all gemeinen Vcrtriebsverbote von Zeitschriften ausdrücklich ansschließen wollte, erachtete man deshalb für überflüssig, weil durch das Amen dement Wiggers zu ß. 2. dieser Zweck bereits erfüllt sei. In diesem Sinne wurde tz. 6. mit allen gegen zwei Stimmen in Wegfall ge bracht. Bei ß. 7., der die Prcßvcrgehcn, soweit sic von Amts wegen
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