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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1920
- Strukturtyp
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- 1920-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1920
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- Deutsch
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sollen, seinerseits vorbeugend die richtige Maßnahme treffen. Wenn es aus Cparsamkeitsrücksichteu nicht möglich scheint, sür jedes Aus landsgebiet besondere Prospekte allein mit Preisfestsetzungen in der dort gangbaren Währung auszugcben — was an sich als der vorteil hafteste Weg zu gelten hat dann sollte an Stelle der allgemeinen Bczugspreisaugabe, wie sie die oben angeführte Abonnemcntsein- ladung enthielt, wenigstens eine Aufzählung mit Zusatz der Länder namen erfolgen. Also: in Frankreich und Belgien 8 Francs, in Hol land 4 Gulden, in Italien 16 Lire usw. Nur in diesem Falle wird der Auslandssortimentcr den Prospekt mit Erfolg benutzen können. Andernfalls erwachsen ihm unbillige Verrechnungsschwierigkeiten in der Vermittlung zwischen Verleger und ausländischen Kunden. Liefe rungen unter Zurechnung einer anderen als der Währung des Be stimmungslandes liehen sich im übrigen gar nicht ausführcn, da der artige Fakturen bei der Ausfuhrkontrolle beanstandet werden. Post. — Wie erst jetzt bekannt wird, beabsichtigt die polnische Ver waltung von der Nacht vom 16. zum 17. April an auf etwa 10 Tage, angeblich wegen der Abstempelung von Banknoten, den Eisenbahnver kehr zu sperren. Während der Dauer der Sperre soll der Durch gangsverkehr mit Ostpreußen für Personen über die Nebenstrecke Ko- nitz-Czersk-Maricnwerder und für Güter über die Strecke Konitz-Las- kowitz-Dt. Eylau geleitet werden. Die Durchgangszüge dürfen nur zwi schen 6 Uhr morgens und 7 Uhr abends auf den polnischen Grenz stationen angebracht und müssen 4 Stunden vorher bei diesen angc- meldet werden. Infolge der verspäteten Bekanntgabe dieser einschneidenden Ände rung und der damit verbundenen Zugeinschränkung, gegen die Einspruch erhoben worden ist, muß mit großen Verzögerungen und Unregelmäßig keiten im Postverkchr mit Ostpreußen gerechnet werden. Von jetzt au können wieder Postpakete (d. h. Pakete bis zum Ge wicht von 5 Kilogramm) nach Cuba und Mexiko zur Beförderung über Hamburg mit deutschen Schiffen angenommen werden. Bei Postpaketen nach Cuba ist eine Wertangabe bis 2400 zugelassen. Das 10-Kilopakct. — Man schreibt uns: Bei dem jetzigen großen Packmaterialmangel und den hohen Frachtspesen dürfte der billigste Beförderungsweg, selbst bei großen Sendungen, das Post-10-Kilopaket (Nahzone 1.50 Fernzone 2.50 ^/) sein. Trotzdem, daß ich bei allen großen Sendungen dies vorschreibe, erhalte ich doch gewöhnlich mit Fracht oder in F ü n f k i l o p a k e t e verpackt. (Porto für 5-Kilo- Pakete Nahzone 75 Pfg., Fernzone 1.25 ^/i.) Nichtige Frankierung nach der Tschecho-Slowakei. — Aus Prag wird uns geschrieben: »Seit 15. März 1920 ist Deutschland siir die Tschecho-Slowakei Ausland, was das Porto anbelangt. Wir bitten daher, auf richtige Frankierung gesl. aufmerksam zu mache«, da sich die Porto-Nachzahlungen häufen.« Der neue Tarif schreibt für die Tschecho-Slowakei folgende Porto sätze vor: Briefe bis 20 8 30 Psg, Kür je weitere 20 x 20 „ Postkarten IS „ Drucksachen, Muster, GeschsiftSpapiere je SO 8 e Einschreibgebühr 30 „ Postverbindung Hamburg—New Port mit amerikanischen Fracht dampfern. — Mit den ungefähr wöchentlich von Hamburg nach New Dort abgehenden Frachtdampferu der amerikanischen Kerr-Dampfschiff- fahrts-Gesellschaft können fortan gewöhnliche und eingeschriebene Bricf- sendungcn jeder Art nach den Vereinigten Staaten von Amerika und weiterhin befördert werden. Die nächsten Abfahrten sollen etwa am 21., 28. April usw. stattfinden. Die Sendungen müssen den in die Augen fallenden Vermerk »über Hamburg mit Kerr- Dampfcr« tragen. Verschiebung des Neuphilologentagcs. — Die Haupttagung des Allgemeinen Deutschen Neuphilologenvcrbands, die nach einer sechs jährigen Pause zu Pfingsten d. I. in Halle zum ersten Male wieder ab gehalten werden sollte, ist mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Ver hältnisse, die Unsicherheit der Lage und den Wahlkampf auf den Herbst d. I. verschoben worden. Zur Reform des juristischen Studiums. — In H a l l e a. S. fand eine zweitägige Konferenz von Vertretern der juristischen Fakultäten sämtlicher deutschen Universitäten statt. Es wurden Leitsätze über Reformen öeS Ncchtsnnterrichtd aufgestcllt. Eine Zuriickdräuguug des rechtshistorischen Unterrichts wurde abgelehnt, dagegen eine grö ßere Berücksichtigung der Volkswirtschaftslehre, auch durch Teilnahme von Volkswirtschaftslehrern an den Staatsprüfungen, gefordert, des gleichen eine zeitgemäße Umgestaltung des Vorlcsungsweseus. Zum Schluß wurde ein »Bund deutscher Nechtslchrer« gegründet, der dem Deutschen Juristenbund angegliedert wird. In den Vorstand des Bun des wurden gewählt die Universitätsprofcssoren Ernst Hcymann-Ber- lin, Paul Kaufmann-Berlin, Wilhelm Kisch-München, Ernst Zitelmann- Bonn und Hein-Halle. MrsosalllllSriiStm Moriz Benedikt ch. — In Wien ist der hervorragende Nervenarzt und Anthropologe Moriz Benedikt, früher ordentlicher Honorarprofes sor der Nervenheilkunde an der Wiener Universität, im Alter von 85 Jahren gestorben. Er hat eine Reihe vielbeachteter Werke ver saßt, unter denen -Psychophysik der Moral und des Rechts«, -Anthro pologie des Verbrechers« und »Seclcnkunde des Menschen« an erster Stelle stehen. Außerdem gab er die Erinnerungen -Aus meinem Leben« und die seinerzeit viel Aufsehen erregenden -Politischen Be trachtungen eines Unabhängigen« (1883) heraus. Oskar Münstcrberg f. — In Berlin ist ain 12. April Or. Oskar Münsterberg, ein Bruder des verstorbenen Professors Hugo Münster berg von der Harvard-University, im Alter von 54 Jahren gestorben. Weite Reisen im fernen Osten führten ihn dem Studium der Kultur und Kunst Ostasiens zu, dessen Ergebnisse er in den Werken -Japan, Kunst und Land« (1896), -Japanische Kunstgeschichte« (3 Bde. 1904/07), -Ja pans Kunst« (1908), -Chinesische Kunstgeschichte« (2 Bde. 1910/11) u. a. niederlegtc. ^ Sprechsaai. ^ Offener Brief an den Verein von Verlegern Deutscher Illustrierter Zeitschriften, Berlin. Wir stellen fest, daß sich die Zahl der Verleger deutscher Unter- haltungszcitschriften von Tag zu Tag mehrt, welche für die an aus- ländische Bezieher zur Versendung gelangenden Exemplare ihrer Zeit schriften einen sehr erhöhten Auslandpreis beanspruchen, indem sie einesteils den Abonnementspreis in fremdländischer Währung bestim men, andernteils den Jnlandpreis nebst dem in der Verkaufsordnung flir Auslandlieferungcn vorgesehenen Valutaausgleich in Anrechnung bringen. Wir wollen darüber hinwegsehcn, daß der Umstand, infolge des verschiedenartigen Valutaausgleichs für eine und dieselbe Zeitschrift x-verschiedene Auslandpreise ansetzcn zu müssen, dem Exportbuchhandcl, dessen Kundschaft vorwiegend aus den Auslanddeutschen aller Länder besteht, das Geschäft ganz außerordentlich erschwert: wir wollen zu nächst auch nicht beanstanden, daß dem Exportbuchhandel auf die er höhten Ausland-Abonnementspreise in der Regel kein höherer Rabatt gewährt werden soll, als auf Inlands-Abonnements, die Belastung der erhöhten Kapitalinvestierung und des erheblich vermehrten Verlust risikos also hauptsächlich dem Exportbuchhandel auferlegt werden: mit allem Nachdruck müssen wir aber darauf Hinweisen, daß der Export buchhandel außerstande ist, seiner Auslandkundschaft (wie gesagt: vor wiegend Auslanddcutschen) diese übermäßig hohen Außlandabonne- mentspreise abzufordern, solange jeder auslanddeutsche Bezieher die Zeitschriften ohne besondere Umstände durch inländische Vermittlung zum Jnlandpreis beziehen kann. In dem Ausfuhrverbot von Waren des Abschnitts 12 des Zolltarifs vom 15. März 1920 sind unter § 3 Tageszeitungen und Zeitschriften als ausfuhrfrei angegeben, und in der Tat sind Sendungen dieser Art der Kontrolle der »Außenhandels nebenstelle für das Buchgewerbe« auch nicht unterworfen. Kein Nicht buchhändler kann auf die Einhaltung des 8 8, Absatz k> 2 der Vcr- kaufsordnung verpflichtet werden, und somit ist eS jedem nichtbuch- händlerischen Mittelsmann freigegeben, deutsche Zeitschriften zu Jn- landpreisen ins Ausland zu liefern. Gebunden ist nur der regu läre Buchhandel, und diesen! müssen aus dieser Sachlage erhebliche Nachteile erwachsen, ivenn die Zeitschriftenverleger nicht Mittel und Wege finden, daß auch die Zeitschriftenverseudnngen ins Ausland dem Ausfuhrverbot unterworfen werden. Weit empfehlenswerter halten wir es allerdings, daß sich die Zeitschriftenverleger entschließen, einen einheitlichen und nicht zu hohen Auslandpreis für ihre Zeitschriften festzusetzen, denn nach den von unser« Mitgliedern schon jetzt gemachten peinlichen Erfahrungen kün digen die ausländischen Bezieher die laufenden Abonnements sofort, so bald ihnen mitgeteilt wird, daß sie hinfort nicht allein den gegen früher sehr erhöhten Jnlandpreis zuzüglich der ?a doch auch recht beträchtlichen S7I
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