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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18620331
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1862
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39, 31. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 677 Theil der Vorbereitungen zur Messe zu ordnen, wobei es höchst komisch aussieht, daß viele Verleger, welche großes Capital jähr lich in ihren Verlag stecken, lange Bandwürmer von Remitten- den-Facturen drucken, ihre Transport-Angaben auf ein lilipu- tisches Papierquantum reduciren, welches zu irgend einer Be merkung keinerlei Raum übrig läßt. strj Sonderbar klingt es, wenn in Nr. 34 d. Bl. ein Verleger sich beschwert, daß er bereits im März Remittendcn-Packete er hält und dies als ein Zeichen ansieht, als ob der Sortimenter die Zeit zum Absatz nicht benutze. Allerdings hätte der Mann Recht, wäre die Zahl der Verleger um zwei Drittel kleiner, als sie wirk lich ist; so aber muß früh angefangen und fortgeschafft werden, damit es Platz gibt für den neuen, stets steigenden Schwall, und überhaupt die eigentlicheOrdnung der Rechnungen, die Aufstellung der Zahlungslisten zu rechter Zeit erfolgen kann. Die wirkliche Abschaffung der Ucberträge ohne Ausnahme ist eine Illusion und wird eine solche bleiben, da am Ende jeder Producent freien Willen besitzt, wie weil er sich eine Ausdehnung desCreditsvon seinem Schuldner gefallen lassen mag. Ein Hauptgrund der Ucberträge ist aber für den ordnunglie benden Sortimenter die Nachlässigkeit, womit viele Verleger die Abschlüsse betreiben. Zahlt der Sortimenter rein nach sei nem Buche, so erhält er beiEonformitätdesSaldo'snurvon sehr wenigen die betreffende Anzeige, wohl aber kann es ihm vielfach Vorkommen, daß nach Jahr und Tag beim neuen Auszuge ihm irgend etwas zur Last fallen soll, was er nicht kannte und somit nicht zu beseitigen vermochte. Einsender dieses, durch die widerwärtigsten Erfahrungen be lehrt, hat daher seine eigene Methode sich gemacht. Er zahlt zur Messe a Eonto im Verhältniß seines Buches, erwartet den Ab schluß und berichtigt jede Woche die durch c onsormc Ab schlüsse ssich ergebenden Reste, ohne auf eine spätere Zeit zu warten. Wer also confocm ab schließt, erhält seinen Rest sofort; wer es unterläßt, wird erinnert, was dreimal im Jahre ge schieht, aber den Säumigen.endlich doch Ordnung abzwingt. XI. Die Berichte der zur Berathung über die Verlegung des bisherigen Abrcchnungstecmins erwählten Commission liegen vor uns, und ergibt sich aus denselben, daß die Entscheidung über ei nen „Majoritäts-" oder „Minoritätsantrag" zu treffen ist. Bei einer so in alle Verhältnisse und Einrichtungen einschneiden den Reform soll und muß die Stimme jedes Einzelnen ins Ge wicht fallen und zur Entscheidung beilragen; eine Cantate-Ver sammlung kann und darf über dergleichen nicht endgültig ent scheiden wollen. Nachdem in der nächsten Cantate-Versammlung viele Reden und Worte über die Verlegung gewechselt, wird am Ende doch der Beschluß gefaßt werden müssen, die schriftliche Abstimmung jedes Einzelnen cinzuholen, um zu einem entscheidenden Resul tate zu gelangen. Hierdurch würde alsdann die Entscheidung die ser wichtigen Frage wiederum hinausgerückt und verzögert wer den, d. h. auf die lange Bank geschoben. Der Einsender dieser Zeilen ist der Meinung, daß in allen Dingen darnach gestrebt werden soll, so bald als möglich zu einem klaren Resultat zu ge langen, und hält cs daher für zweckmäßig, daß der Börsenvor stand sofort allen Buchhandlungen, ob Mitglied des Börscnvcr- eins oder nicht, betreffende Stimmzettel mit den verschiedenen Fragen zur Verneinung oder Bejahung zugehen lassen sollte. Die Zeit bis zur Cantate-Versammlung ist noch lang genug, daß Jeder mit Gemüthsruhe sich die Sache noch einmal zu Hause überlegen und den Stimmzettel rechtzeitig zurücksenden kann, selbst aus der größten Entfernung. In der Cantate-Versamm lung könnten alsdann die Stimmzettel gezählt werden; ohne viel Reden wäre ein völlig zu rechtfertigendes Resultat erzielt, dem die unterliegende Minorität sich fügen würde und müßte, und die Sache wäre abgemacht. Miscellcn. Meßgelber undZahlungslisten. — Alle für die L cip- z iger Ostermessc bestimmten Mcßgelder und Zahlungslisten müssen in der Woche vor Jubilate, also für 1862 spätestens am 8. Mai, womöglich aber früher, in den Händen der Com- missionäre sein, wenn sie in der nöthigen Ordnung, woran jeder Handlung nochwcndig gelegen sein muß, erpedirt werden sollen. Der technische Gang des Meßgeschäfts erfordert dies aufs drin gendste. Der Commissionäc kann nämlich nicht jede Liste dem einzelnen Verleger zur Quittung einzeln vorlegen, sondern ehe die Abrechnung und Auszahlung vorgenommcn wird, sind sie sämmtlich — mancher Commissionär hat deren 70 und mehr zu besorgen — erst systematisch durch die B ö rse n-Zah lung6- zettcl, welche wiederum mit den Listen verglichen werden müs sen u. s. w., zu vereinigen. Damit nun diese zeitraubende Ver einigung möglich sei, muß eine jede Handlung dafür sorgen, daß am bemerkten Termine die Gelder und die Liste, welche döp pe l t zu senden ist, wenn der Committent ein quittirtes Exem plar retour wünscht, hier eintreffen. Gelangt die Liste erst in die Hände des Commissionärs, nachdem dieAbrechnung auf derBörse bereits begonnen hat, so muß nothwendig deren Erledigung bis zudem letzten Börscntage, Mittwoch vor Pfingsten, den 4. Juni, verschoben werden und auf die Meßcirculation verzich ten, ein Umstand, der bekanntlich die größten Störungen im Ge schäftsverkehr zur Folge haben und die ungünstigsten Ansichten über die Säumigen entwickeln kann. (Schulz' Adreßbuch 1862.) Der Buchhandel und das Preußische Militär budget. — Die Herren Verleger mögen sich in Betreff des Absatzes pro 1862 in Preußen keiner Täuschung hingeben. Derselbe dürfte in den allermeisten Fällen geringer sein, als in den vorhergehenden Jahren. Es wird jetzt in Preußen viel ge spart, um die erhöhten Steuern für das Militär zu erschwingen, und den Buchhandel muß nothwendig dieses Ersparungssystem mit am empfindlichsten berühren. — Darum mögen nur die Her ren Verleger es nicht der Thätigkeit des Sortimcntsbuchhänd- lers Schuld geben, wenn sie sich in ihren Annahmen mehr oder weniger getäuscht finden! Alr. Au s Mecklenburg-Schwerin. Das Regierungsblatt veröffentlicht folgende declaratorische Verordnung zum Preßge- setz (Börsenbl. 1856, Se. 533), wonach §. 6. des Prcßgesetzes künftig folgendermaßen lauten soll: „Von der Erfüllung der in den 4. und 5. enthaltenen Vorschriften sind bloß die den Be dürfnissen des geschäftlichen Verkehrs oder des geselligen Lebens dienendenDrucksachen, als Formulare, Etiqucttcn, Visitenkarten und ähnliche solchen Zwecken dienende kleinere Prcßerzeugnisse, nicht aber solchcDrucksachen auszunehmen, welche andern, z. B. politischen oder religiösen Zwecken dienen, wie solches namentlich bei Adressen, Placaten, Petitionen, Circularen, Liedern rc. der Fall sein kann." Petersburg, 26. März. Durch ein kaiserliches Decret sind verschiedene Cen sur er leichterungen und Vereinfachun gen angeordnet worden. Ferner wurde eine Commission ernannt behufs der Revision der Preßgesetzgcbung und die Censuc der Werke wissenschaftlicher Gesellschaften ganz abgeschafft.
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