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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1914
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- 1914-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1914
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- Deutsch
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^ 10, 14. Januar 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Kritik geschrieben he.t. Deshalb wurde die Strafe gegen ihn geringer bemessen, als gegen den Verleger der »Schaubühne«. Gegen das Urteil hatte nur Or. L. Revision eingelegt, die jetzt vor dem Reichs gericht zur Verhandlung kam. Gerügt wurde Verletzung des mate riellen Rechts, Nicht-Anziehung des 8 4? des St.-G.-B. und ungenü gende Begründung des Urteils. Zu Unrecht sei aus den angegebenen Umständen der Vorsatz der vorzeitigen Veröffentlichung gefolgert wor den. Das Landgericht übersehe die Entstehung des Artikels. Er sei zunächst nur ein dem Intendanten erstattetes Gutachten gewesen, über die Frage, ob sich das Stück zur Aufführung eigne. Von diesem Stand punkte aus habe der Angeklagte die Arbeit angefertigt. Das Gutachten mit dieser Prognose habe sich sehr wohl zur Veröffentlichung gelegent lich der Erstaufführung, d. h. unmittelbar nach derselben geeignet. Dieser Annahme stehe der Umstand nicht entgegen, daß sich die Ber liner Theaterkritik bei dieser Gelegenheit mit dem Stücke befaßte, denn der Artikel bezog sich auf die ganze Theatcrlaufbahn Sudermanns usw. Wenn der Angeklagte ausdrücklich an Jacobsohn geschrieben habe, ei sende den Artikel zur gelegentlichen Veröffentlichung, so schließe dies den Vorsatz zur sofortigen Veröffentlichung aus; der Eventualdolus sei nicht festgestellt. Der Neichsanwalt hielt die Einwendungen der Re vision für nicht beachtlich. Daß der Angeklagte als Mittäter angesehen sei, unterliege keinem Bedenken, denn wenn auch der Redakteur der eigentliche Täter sei, so sei nicht ersichtlich, warum der Mitarbeiter, der eiuen Artikel zur Veröffentlichung einsende, nicht als Mittäter sollte an gesehen werden können. Die Mittäterschaft sei einwandfrei festgcstellt und die Nichtanfiihrung des 8 47 sei in dieser Hinsicht unschädlich: sie könnte nur dann zur Aufhebung des Urteils führen, wenn auf der Unterlassung das Urteil beruhe, was nicht der Fall sei. Wenn die Revision die Auslegung der Worte »zur gelegentlichen Verwendung« durch das Gericht bemängele, so wende sie sich lediglich in unzulässiger Weise gegen die tatsächlichen Feststellungen. Aus diesen gehe klar hervor, daß der Angeklagte mit dem Eventualdolus gehandelt hat, daß der Aufsatz vor der Veröffentlichung des Inhaltes des Werkes ver öffentlicht werde. Hermann Sudermann hatte als Vertreter seiner Interessen den Rechtsanwalt Goldbaum aus Berlin entsandt, der eben so wie der Neichsanwalt die Verwerfung der Revision beantragte. Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung des Rechtsmittels, indem es sich den Ausführungen des Neichsanwalts anschloß. (2 I) 997/13.) I.. Der Entwurf eines preußischen Ansgrabnngsgesetzes, der im Früh jahr 1913 nicht erledigt wurde, ist dem Herrenhaus wieder zuge gangen. In der Begründung wird ausgeflihrt, daß sich die Dringlich keit einer gesetzlichen Regelung in den letzten Monaten weiter verstärkt hat, zumal nach den, Bekanntwerden des alten Entwurfes das auf Ge winnsucht beruhende Zerstörungsmerk namentlich in der Nheinprovinz mit erhöhtem Nachdruck fortgesetzt worden ist. Bei einer Fortdauer dieser Zustände besteht die Gefahr, daß die im Lande noch vorhandenen Bodenaltertiimer in absehbarer Zeit sich erschöpfen. Post. — Der Staatssekretär des Reichs-Postamts beabsichtigt, am 17. Januar verschiedene Fragen aus den, Gebiete des Post- und Tele graphenwesens mit Vertretern des Handels, der Industrie, der Land wirtschaft und des Handwerks zu besprechen. Er hat zu diesem Zweck verschiedene ihm von dem Deutschen Handelstag, dem Deutschen Land- wirtschastsrat sowie dem Deutschen Handwerks- und Gewerbekammcr- tag namhaft gemachte Vertreter der Interessentenkreise eingeladcn. Gegenstand der Besprechung werden sein: 1. Postkreditbriefe. — 2. Wünsche des Handelstags für den Postkongreß in Madrid. — 3. Mit teilungen aus dem Gebiet der Funkentelegraphie. — 4. Mitteilungen aus dem Gebiet der Kabeltelegraphie. Verleihung des Ealvin-Preises. — Der Preis des Calvin-Fonds zur Förderung der Calvin-Studien in Deutschland, der den Ver fassern der besten einschlägigen Arbeiten der Jahre 1910—1912 ganz oder geteilt zufallcn sollte, wurde jetzt verteilt. Die eine Hälfte von 250 Mark erhielt Wilhelm Goeters für sein Buch über die Vorbereitung des Pietismus in der reformierten Kirche der Niederlande, die andere Hälfte fiel Gisbert Beyerhans für seine Studien zur Staatsanschauung Calvins zu. Für die Jahre 1913 bis 1915 wurde uuter den gleichen Bedingungen ein neuer Preis von 500 Mark ausgesetzt, der nach dem 1. Januar 1910 verliehen werden soll. Schulmusecn und Ausstellungen. — Mit Recht mehren sich die Ver leger gegen die fortgesetzten Gesuche um unentgeltliche Überlassung von Schulbüchern, Unterrichtsmitteln usw. an Schulmnseen. Auch Essen an der Ruhr besitzt seit kurzem ein solches Schulmuseum, das aber in einein sehr ungeeigneten Raum, hoch unter dem Dach der neuen Volks schule an der Gerswidastraße, nntergcbracht ist. Auch für dieses Schul- musenin haben zahlreiche Verleger Bücher und sonstige Gegenstände gestiftet. Nnn bereitet die Stadt Essen für die Monate Mai und Juni dieses Jahres eine größere Ausstellung »Unsere Jugend« vor, in der nicht bloß Schulbücher für Schulen aller Art, sondern auch sonstige Lehrmittel (Landkarten, Bilder usw.), ferner Bücher für die Jugend und Bücher über die Jugend (hygienische und pädagogische Werke, Sportliteratur usw.) ausgestellt werden sollen. Der Träger der Ausstellung ist der Verkehrsvereiu in Essen. Aus der Vermietung der Stände erwartet man eine Einnahme von 10,000 Mark. In einer der Essener Stadtverordnetenversammlung jetzt zugegangenen Vorlage heißt es: »Um den Vorarbeiten für die Aus stellung eine gesicherte Grundlage zu geben, bedarf es der Schaffung eines Garantiefonds. Zu diesem Zwecke hat sich der vor bereitende Ausschuß an die interessierten Kreise gewendet und ist auch bei der Stadt um eine Zeichnung zu diesem Fonds vorstellig geworden. Die Finanzkommission befürwortet, eine Garantie bis zu 10 000 Mark zu übernehmen und gleichzeitig zu gestatten, daß diese Summe bis zur Höhe von 3000 Mark einstweilen als Betriebsfonds in Anspruch ge nommen wird. Bedingung hierfür ist, daß die Aus stellungsgegenstände, soweit sie sich nicht im Pri vatbesitz befinden und soweit sie sich dazu eignen, nach Beendigung der Ansstellung den städtischen Museen überwiesen werden.« Die Aussteller, darunter auch die Verleger von Lehrmitteln und Jugendliteratur, sollen also eine Platzgebühr bezahlen und sich außer dem verpflichten, der Stadt Essen alles Ausgestellte für ihr Schul museum und ihre anderen Museen zu schenken! Ein solches Ansinnen ist bisher wohl noch nie an die Teilnehmer einer größeren Ausstellung gestellt worden, und es ist nur dadurch erklärlich, daß sich namentlich die Verleger von Schulbüchern immer viel zu großmütig in der Ab gabe von Freiexemplaren an Lehrpersonen gezeigt haben. Die beteilig ten Verleger werden diesmal ein solches Ansinnen hoffentlich rund weg ablehnen und auch darauf Hinweisen, daß es einer Stadt wie Essen schlecht ansteht, in derartiger Weise ihre Museen zu bereichern. Im Jahre 1912 hat die Firma Krnpp der Stadt Essen 1 Million Mark für Mnseumszwecke geschenkt. Von den Zinsen dieser Stiftung kann die Stadt sehr wohl einen Teil für das Schulmnsenm verwenden. Der Zcntralvercin für deutsche Binnenschiffahrt hält am 21. Ja nuar im Festsaal der Handelskammer Berlin, Dorotheenstraße 8, eine Sitzung seines Großen Ausschusses mit nachstehender Tagesord nung ab: 1. Geschäftliches. 2. Vorschläge, betreffend Ernennung von korrespondierenden Mitgliedern. 3. Der Kanal Leipzig—Torgau—Ber lin (Berichterstatter: Erster Bürgermeister Or. Belian, Eilenburg). 4. Wichtige Fragen des Schlepprechtes (Berichterstatter Or. zur. Eck stein, Berlin-Friedenau). 5. Anträge aus der Versammlung. Die Errichtung von Handclslehrerinuen-Scminaren plant man in Preußen. Gleichwertigen Anstalten will mau die staatliche An erkennung geben. Mit der Ausbildung von Gewerbeschnllehrerinnen ist Preußen tatsächlich vorbildlich vorgegangen. Die Gewerbeschul- lchrcrinncn für Kochen und Hauswirtschaft können im Pcstalozzi- Fröbelhause zu Berlin sich noch nack Zurücklegung eines halbjährigen Kursus einer Prüfung in Gesundheitslehre, Säuglings- und Kran kenpflege unterziehen. An das Seminar schließt sich eine halbjährige praktische Tätigkeit, die teils in einem Krankenhause, teils in einer Anstalt fiir Säuglingspflege abgelegt wird. Neue Bücher, Kataloge etc. ?ü88li, 2üriek, 1912 u. 1913.^80. 16 8. nunßen der medirin^eken VVi88en8ebakten ned8t liekeraten über >viekti§e und intere88ante ^bbandlun^en der k'aebpre886. H.U8- xegeben von (. . . . 8ort.-k'a. . . . .). Herau^e^eben und ver- dalnZang. wo. 1, danuar 1914. 8". 8. 1—16. tur>vi886Q8ebakt6n O. m. b. H. und Uedieini8ebe8 Anti quariat 0. m. b. H. in öerlin ksVV. 6, l<srl8trs88e 31 8°. 48 8. 1244 Nrn. bibliotbek (II. I'eil) rmd au8 anderem keaitr. Or.-8-. 74 8. 1003 k§rn. — VerZteiZerunA: MMvoeb, den 21. und 1)onner8taF, den 22. danuar 1914 durek kl. 6ruek8tein L 6 o. invanrie?, b.an§enmarlct dlr. 22. 107*8. 2231 Nrn. ' 75
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