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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1914
- Strukturtyp
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- 1914-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1914
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 10. 14. Januar 1814. "Hauser, Carl, V e r I an ö b u ch h aII d l IIII g für Fachlite ratur, W i e II VI l 1/2, Blindenpasse SS. Leipziger Komm.: Ai ud. kB. S.j Internationaler K u n ft v e r l a g, M. Bauer L Co., Leip zig, wurde mit der Firma Hermann Zieger, Leipzig, vereinigt. fB. 3.j IuIIghaIIß L Korihcr, Leipzig, wurde mit der Firma Her mann Zieger, Leipzig, vereinigt. fB. 8.f K i r s ch ii c r - E n g l e r, L., jSchcitlins Buch- ». K n n st h.i, St. Gallen, veränderte sich in W. Schneider L Cie. Rächst v. L. Kirschner-Engler. fH. 8./I. 1914.1 Kleineberg, Hern,., Hciligenstadt, veränderte sich nach Übergang an Johannes Stadermann in H. Kleincbcrg Nachfolger Johannes Stadermann. fH. 1V./I. 1814.s Klokoiv, Herma n n, Berlin. Die bisherigen Prokuristen Paul Klokoiv n. Max Klokoiv traten als Mitinhaber ein. f.H. 8./I. 19I4.j Koehler, K. K., Leipzig. Ein Kommanditist ist ausgeschieden. fH. 10./I. 19I4.j Kunstivelt B c r l a g s g e s e I l s ch a s t in. b. H., Berlin. An Stelle des ansgeschiedenen Richard Seitz wurde Walter Trojan zum Geschäftsführer bestellt. fH. 1V./1. 1914.j "Lehmkuhl, F., fvorm. G. Steinickej, München, Leopolb- stratze 23. Belletristik, Kunstsortiment u. Leihinstitut. Inhaber: Fritz Lehmkuhl. Leipziger Komm.: R. Hoffmann. fB. 4.j Lconhardt, Richard, Dresden. Leipziger Komm, jetzt Maier. fB. k.j "Literarisches A u s k u n f t s b u r c a u <J n h. Hugo Gü- therj, Erfurt, Neuwcrkstr. 52. Leipziger Komm.: Hermann. IB. 2.s Marx, Gottfried, Olpe. Leipziger Komm, jetzt Hartman». fDir.j Moricll, Wilh., <J. Hugglej, Radolfzell. Kurt Hnggle wurde Prokura erteilt. fH. K./I. 1814.j MIIgler, Georg, Oberlungwitz. Kurt Louis Mugler wurde Prokura erteilt. fH. 7./I. 1914 s Müller, Alfred, Vcrlagsanstalt, Leipzig, veränderte sich in Paul Göhre. fB. S.j Pfeil st Ücker, Friedrich, Leipzig, wurde mit der Firma Hermann Zieger, Leipzig, vereinigt. fB. 3.f "P o e h l m a ii n, Ch. Ludwig, Verlagsbuchhandlung, Berlin IV. K2, Wittcnbergplatz 1. Leipziger Komm.: Brock- hauS. fH. 8./I. 1814.1 Reisland, O. R., Leipzig. Paul Reisland II. Ludwig Reis land traten 1./I. 1814 als Mitinhaber ein. fV. S.f "Nömpler, Heinrich, B r c m e n - G r ö p e l i n g e n , Schwar zer Weg 1. Versandbnchh. Leipziger Komm.: R. Hoffmann. fDir.j Runge, Edwin, B c r l i n - L i ch t e r f c l d e. Erich Fischer trat 1./I. 1814 als Teilhaber ein. fB. 7.j S ch l e m >i l l c r, Hugo, Frankfurt fMainj, hat de» Verkehr über Leipzig eingestellt. fDir.j Schmersow, Max, Kirchhain. Kurt Schmersow wurde Pro kura erteilt. fH. 8./I. 1914.j Schmitt, Carl, Heidelberg. William Pappritz wurde Pro kura erteilt. fH. 18./I. 1814.j "Schneider, W., L Cie. N a ch s. v. L. Kirschner-Engler, St. Gallen (Schweiz!, St. Lconhardstr. l>. Buch- u. Kunsth., Antiquariat. Inhaber: Eine Kommanbitgescllschast. Unbeschränkt haftender Gesellschafter: W. Schneider-Dorn. Kommanditär: Ludwig Kirschner-Engler. Stuttgarter Komm.: Koch L Octingcr: Leipziger Komm.: Herbig. fH. 8./I. 1814.j Sc i l c r, F r a n z, D r e s d e n. Leipziger Komm, jetzt L. Nanu,an». fDir.j Simpkin, Marshall, Hamilton, Kcnt L Co., Ltd., London. Leipziger Komm, jetzt Koehler. fDir.j Springer, Jul ins, Berlin. Gustav Pohl wurde Gcfamt- proknra erteilt. fH. 8./I. 1814.j Stcinickc, Georg C., München, Lcopoldstr. 23 n. Adalbcrtstr. 15, u. Augsburg. Der Mitinhaber Fritz Lehmkuhl schied 1./1. 1814 aus u. übernahm das Geschäft in München, Lcopoldstr. 23, bas er unter feinem Namen wciterführt. fB. 4 j Ullstein si Co., Berlin. Gustav Willner n. Engen Weibel wurde Gesamtprokura erteilt. fH. 1V./I. 1814.j Verlag von Po ehlman ns S p r a ch e n i n st i t n t, Berlin, veränderte sich in Ch. Ludwig Poehlmann Verlagsbuchhandlung. fH. 8./I. 1814.j Vogel, Carl G u st., IC. G. Vogel>, Pö st n e ck. Artur Gustav Vogel trat als persönlich hastender Gesellschafter ein. fH. S./I. 1914.1 74 Vogel, Gustav, Banne. Leipziger Komm, jetzt Hartmann l B. 4.j "Bolksb n ch Handlung F r i c d r i ch s h a g e ii <E r n si Schmcp), F r i e d r i ch s h ag e n, Kurzestr., Ecke Ariedrichstr. Leipziger Komm.: F. E. Fischer. fB. 7.j W i n ck c l m a n ii L Söhne, Berlin. Der Mitinhaber Max Winckelmann ist verstorben. fB. 3.j Zehr, Carl, St. Petersburg. Die Adresse lautet richtig Wassilij-Ostrow, Groster Prospekt 2—18. fB. 7.j Kleine Mitteilungen. Amerika und Spanien auf der Buchgewerbeausstcllung. Das Staatsdepartement in Washington hat einen namhaften Betrag bewilligt zur Beteiligung der amerikanischen Staatsdrnckerei an der Internatio nalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914. Damit sind die Vereinigten Staaten offiziell auf der Ausstellung vertreten. Es ist jedoch zu erwarten, daß in den nächsten Tagen der Kongreß weitere Mittel bewilligen wird, um eine große amerikanische Landes- grnppe zu organisieren. — Auch Spanien wird sich nunmehr an der Ausstellung beteiligen. Das »Instituts Catalän de las Artes del Libro« (Spanischer Buchgewerbeverein) wird eine Kollektivausstellung veran stalten und zahlreiche private Aussteller aus Spanien werden sich an diese Gruppe anschließen. Da Portugal bereits vor längerer Zeit seine offizielle Beteiligung erklärt hat, ist somit die ganze Iberische Halb insel auf der Buchgewerbeausstellung vertreten. »Der neue Sudermann«. (Nachdruck verboten.) - Ein eigenartiger literarischer Prozeß, der bereits am 14. Oktober v. I. das Land gericht III in Berlin beschäftigte, fand am 9. Januar seinen Abschluß vor dem Reichsgericht. Die Anklage war erhoben auf Grund des § 39 des Urheberrechtsgesetzes, der lautet: Wer den wesentlichen Inhalt eines Werkes, bevor der Inhalt öffentlich mitgeteilt ist, vorsätzlich, ohne Ein willigung des Berechtigten öffentlich mitteilt, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 ./i bestraft. Ein solches Vergehen wurde dem Privatdozenten und Lektor des Königlichen Hvftheaters in Hannover I)r. Theodor Lcs - s i n g und dem Verleger und Herausgeber der »Schaubühne«, Sieg- friedJaeobsohnin Berlin zur Last gelegt. Das Gericht hielt beide für schuldig und verurteilte Lessing zu 100, Jacobsohn zu 200 .// Geld strafe. Der Intendant pflegte dem Angeklagten L. die zur Aufführung eingereichten Stücke zu übergeben. Unter diesen befand sich auch das neue Werk Sudermanns »Der gute Ruf«, das dem Verbände deutscher Bühnenschriftsteller zum Vertrieb überlassen worden war und den üblichen Vermerk trug »als Manuskript gedruckt«. Im Buchhandel war das Werk noch nicht erschienen. I)r. L. verfaßte im Dezember 1912 ein Gutachten über den »Guten Ruf« und übersandte am 19. De zember dem Mitangeklagten Jacobsohn eine Abschrift dieses Gutachtens zur »gelegentlichen Verwendung«, wie es im Begleitschreiben hieß. Eine Bekanntgabe des Inhaltes des neuen Stückes vor der Aufführung war von Verfasser und Verleger nicht beabsichtigt gewesen. Jacob sohn wartete mit der Veröffentlichung des Gutachtens nicht, sondern ließ es bereits am 26. Dezember in seinem Blatte erscheinen, und zwar unter der Überschrift: »Der neue Sudermann«. Eine Aufführung des Stückes war zur Zeit noch nicht erfolgt, auch war dessen Inhalt damals noch nicht mitgeteilt. Der Aufsatz des Angeklagten vr. L. enthielt den wesentlichen Inhalt des Stückes, auch im letzten Abschnitte wört liche Anführungen, die allerdings nur als Belege für die Kritik auf geführt sind, so daß insofern ein strafbarer Nachdruck nicht als vor liegend erachtet werden konnte. Der Angeklagte Or. L. will die Be stimmung des § 39 des Gesetzes nicht gekannt haben und machte in der Hanptverhandlnng ferner geltend, er habe, wenn er das Manuskript dem Mitangeklagten zur gelegentlichen Verwendung übersandte, damit gemeint, daß der Artikel erst nach der Veröffentlichung oder Aufführung des Stückes veröffentlicht werden solle. Den ersten Einwand erklärte das Gericht für bedeutungslos, da cs sich hier nur um einen Irrtum über das Strafrecht handeln würde. Aber auch die weitere Einwen dung erschien dem Gerichte nicht glaubwürdig, weil es in dem Artikel ausdrücklich heißt, es lasse sich voranssehen, daß die gesamte Kritik dieses Stück einmütig in Grund und Boden verdammen werde, und es sei auch voransznsehen, daß das Publikum sich ablehnend verhalten werde. Daraus hat das Gericht geschlossen, daß die Veröffentlichung vor der Aufführung gewollt war. Der Angeklagte Jacobsohn hat nach der Überzeugung des Gerichts gewußt oder annehmen können, daß I)r. L. ohne Einwilligung Sudermanns oder seiner Verleger handle. Beide Angeklagten haben gemeinschaftlich die ihnen zur Last gelegte Handlung begangen, wie das Gericht ausdrücklich festgestellt hat, wenn es auch den 8 47 des St.-G.-B. nicht besonders angeführt hat. Bei der Strafausmessnng wurde berücksichtigt, daß vr. L. den Artikel ohne jedes Entgelt geliefert und bei dessen Abfassung ohne Haß und Rach sucht gehandelt und lediglich ans innerer Überzeugung die abfällige
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