Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1873
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- Erscheinungsdatum
- 30.04.1873
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- Deutsch
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98, 30 April. Nichtamtlicher Theil. 1583 Gründung einer Casse nur für die Mitglieder des Vereins, welche überdies die Aussicht ans die Möglichkeit einer Unterstützung von vornherein zu einer precären, und nur sür die älteren, dauernd dort conditionircndcn Mitglieder zu einer einigermaßen sichern macht, den Bestrebungen der Allgemeinheit entgcgenzuwirken. Mir liegen zufällig die Statuten der Kranken- und Unter- stützungscasse des „Buchfink" vor, nach welchen allerdings eine Unterstützung in vielen Fällen problematisch wird. In Z. 1. der Statuten heißt es: „Jedes Mitglied hat das Recht, in Krankheits fällen die statutenmäßige Unterstützung (1 Gulden pr. Tag) zu fordern, wohingegen tz. 3. sagt, daß die Casse mindestens 300 Thalcr Fonds haben soll, sobald das Vermögen bis ans diesen Reservefonds erschöpft ist, können vorläufig keine Unterstützungen gewährt werden. Und tz. 8. heißt es: „Wird von der Casse mehr Unterstützung beansprucht, als dieselbe zu leisten im Stande ist, so hat der Vorstand zu entscheiden, wer zuerst zu unterstützen ist." Sollten denn die Mitglieder nicht alle gleiche Rechte genießen, da sic doch gleichen Pflichten unterworfen sind? Es wäre mir lieb, den unbekannten Hrn. Collegen des Aussatzes in Nr. 82, 84 und 92 des Börsenblattes persönlich kennen zu lernen; es würde sich durch mündliche Besprechung manche irrthümliche Auffassung seinerseits leichter berichtigen lassen, was durch das Börsenblatt für Viele zu langweilig und für mich zu zeitraubend sein dürfte. R. Haupt. MiSrrllen. Die Reichs-Preßgcsetzcommission ist am 25. April mit der zweiten Lesung des Entwurfes zu Ende gekommen. Unter den beschlossenen Aendcrnngen ist besonders die einfachere Fassung des tfi I. zu bemerken, der jetzt so lautet: „Das Recht, durch Schrift, Ab bildung oder Darstellung seine Meinung frei zu äußern, unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch dieses Gesetz vor geschriebe» oder zngelassen sind." Bei Z. 4. wurde der Antrag, auch Minderjährige unter 16 Jahren zur Colportage zuzulassen, ab gelehnt. Der Beschlagnahmeparagraph (ß. 10.) hat nun folgende Fassung: „In Ansehung der vorläufigen Beschlagnahme einer Schrift, Abbildung oder Darstellung finden die bestehenden all gemeinen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Zur Beschlag nahme ist nur die zuständige richterliche Behörde befugt. Eine Beschlagnahme darf nur stattfinden nach Vorzeigung eines schrift lichen, den angeblich strafbaren Inhalt des Prcßerzeugnisscs unter Anführung der einschlagendeu Strafbestimmungen genau bezeichnen den Befehls. Dieselbe hat sich auf den Theil der Druckschrift, in welcher der angeblich strafbare Inhalt sich findet, zu beschränken und die andern Theile, wenn sic von jenem trennbar sind, srcizulas- scn. Dem Herausgeber oder Verleger eines mit Beschlag belegten Preßerzeugnisses ist cs unbenommen, dasselbe mit Weglassung der sür strafbar erklärten Stellen zu veröffentlichen." Der Entwurf wird jetzt wohl in Bälde zur zweiten Berathung ini Plenum des Reichstages gelangen, falls nicht anders der Bundesrath inzwischen mit einem eigenen Entwurse hervortreten sollte, um dem Reichstage eventuell den Luxus einer doppelten Berathung des gleichen Gegen standes zu ersparen; doch heißt es, der Reichskanzler habe den Wunsch ausgesprochen, die weitere Berathung des Entwurfes im Reichs tage bis zu seiner Rückkehr aus Petersburg zu verschieben. Rüge. — Nachdem wiederholt Baarbestellnngen von Hrn. Weger's Buchhandlung in Brixeu von seinem hiesigen Hrn. Com- missiouär wegen Mangel an Casse nicht eingelöst wurden, zog ich vor, au diese Firma nicht direct unter Kreuzband zu liefern, und er hielt darauf einen Bestellzettel mit folgender Bemerkung: „Holen Sie sich aber zuerst von unserem Hrn. Cominissionär das Geld, damit wir nicht immer Ihre Gemeinheiten einzustccken brauchen, Sie können dort auch (erfahren?), daß wir für mehr als einem lumpigen Hefte von Ihrem Verlag gut sind." — Die Beurtheilung von Styl und Handlungsweise dieses „Collegen" überlasse ich jedem anständigen Buchhändler. Wilhelm Violet in Leipzig. Erwiderung. — Anlaß zu vorstehender Bemerkung gab uns folgende Notiz des Hrn. W. Violet auf seiner Baar-Factnr vom 13. März 1873: „Da früher Ihre Baarbestellnngen oft nicht cin- gelöst wurden, so liefere ich nicht direct, ich würde sonst leicht Exemplar und Porto riskircn." Eine ähnliche Bemerkung erlaubte sich derselbe schon früher einmal zu machen. Nun fragen wir: hat Hr. Violet, selbst wenn vor mehreren Jahren ein oder das andere Baar-Packet nicht eingelöst worden sein sollte, das Recht, uns die Infamie ins Gesicht zu sagen, als ob wir ihn durch direkten Bezug um ein Heft von „Freund's Schülerbibliothek" beschwindeln wollten? und weiter fragen wir: wer würde eine derartige Zumuthung unbeanstandet cinstecken? Uebrigcns wird unser Hr. Commissionär bestätige», daß er seit September 1870 nie ohne Cassa war*), sowie daß er beauftragt ist, jedes für uns ein- laufendc Baar-Packet (oder Baar-Factur), dem unser Bestellzettel beiliegt, ohne weitere Anfrage einzulösen, und endlich, daß wir seit dieser Zeit wiederholt Hefte der Schülcrbiblivthek von Hrn. Violet bezogen haben und die Einlösung derselben nie beanstandet worden ist. A. Weger's Bnchh. in Brixeu. *) Wird bestätigt. Theod. Thomas. Der Druck des Wiener Weltausstellungs-Katalogs ist der Druckerei der Wiener „Presse" übertragen, welche mit zweie» der neu erfundenen Walter-Pressen arbeitet. Es ist dieser Katalog eine typographische Arbeit von so kolossalem Umfange, daß deren Be wältigung gegenwärtig auf dem ganzen Continente nur der „Presse" mit ihren neuen Maschinen möglich ist. Der Katalog wird 100 Bogen stark sein und seine Auflage ist zunächst ans eine halbe Million Exemplare festgesetzt. Hierzu ist demnach ein Papiergnantnm von 50 Millionen Bogen oder 100,000 Ries erforderlich. Um sich von dieser Papiermassc einen anschaulichen Begriff machen zu können, sei constatirt, daß die aneinandergercihten Mediaubogen eine Länge von 3993 dcntschen Meilen habe» und von Wien über Rußland, Asien und den stillen Occan bis nach Mexiko reichen würden. Uebereinander ge schichtet, hätten die Bogen eine Höhe, welche 38 Mal so hoch wäre, als jene des Stephansthurmes. Um die Massen des Papieres zu bedrucken, müßte eine gewöhnliche Schnellpresse bei unausgesetzter 24stündiger Thätigkcit 11 Jahre und 7 Monate fortarbeitcn, während zwei „Walter-Pressen" dieselbe Arbeit neben dem täglichen zweimaligen Drucke der „Presse" mit Leichtigkeit in 4 Wochen liefern und also in dieser Zeit ebenso viel wie 193 Schnellpressen leisten werden. Die Statuten des Allgem. Deutschen Buchhandlnngs- Gehilscnverbandes haben dem Vernehmen nach nun die gericht liche Bestätigung erhalten. Ayn/ar UnrelAar Mr nnck lker- uu8K6A6bsn von Dr. .1. Uskebolät. äabrA. 1873. llelk 4. Inba lk: Uske.tsr iXaobkrnA ?.n äsm Vsrr.siebnwss äsr 8obrrk- ksn äsr UsreoZin -Vmalis ?.» 8usb8sn. — Vor I-sipLiAsr Urorsss Uisrs/ oonkra Loolr in 8aokisn äsr „8öU>8t-UsrvabruNAB — ^ur I-ikksrakur äsr OsoskeAsbnnA kür äa.8 Osakscbs Usisb. >lik iblaobtruA übsr clis ll'oäsoskrats. (PortsstLunA.) — Va8 llunäsrk- jtibriAS äubilüunr äsr UslAwsbsn ^.caäsinis äso 8eisnos8, äss I-skkrso sk äso Usaux-^.i-t8. — Inkksrakur unä MsesUsn. — ^UAsrnsins UiblioArapbrs. 213*
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