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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1873
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1873
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- Deutsch
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1484 Nichtamtlicher Theil. ^ 92, 23. April. Universalkrankencasse für alle deutschen Buchhandlungsgehilfeu in der ganzen Welt! g, im April 1873. Znr Arbeitseinstellung der Setzer in Leipzig. XV.*) Leipzig, 19.April. Der Buchdruckerstrike darf in ganz Deutschland als erledigt bezeichnet werden. Der Gehilfcn- verband hat den Strike in Leipzig und anderwärts für aufgehoben erklärt, der Deutsche (Prinzipal-) Buchdruckerverein die allgemeine Kündigung der Verbandsgehilfen zurückgezogen. Eine gemeinsame Delegirtenversammlung von 10 Prinzipalen und 10 Gehilfen tritt zur Vereinbarung über den Tarif am 1. Mai in Leipzig zu sammen. Mit der endlichen Beilegung dieses so bedauerlichen Strikcs verhält es sich folgendermaßen. Nachdem der Vorstand des Deutschen Buchdruckcrvereins unterm 2. April die Verhandlungen mit dem Gehilfenverband für gescheitert erklärt und die Einführung des Wei marer Tarifs für spätestens den 21. April angeordnet hatte (Bör- senbl. Nr. 80), nahm das Verbands-Präsidium die Unterhandlungen wieder auf, indem es auf Anregung des Stuttgarter Gauvorstandes eine Abstimmung aller Gauvorsteher über einen wesentlich andern Weg der Ausgleichung veraulaßte und, als dieser von der Mehrheit angenommen war, dem Vorstände des Prinzipalvereins Mitthei lung davon machen ließ. Daraufhin trat letzterer oder vielmehr dessen geschäftsführender Ausschuß in Leipzig in Unterhandlungen mit dem Verbands-Präsidium, und das Resultat derselben ist folgen des am 19. April zwischen dem Deutschen Buchdruckerverein und dem Deutschen Buchdruckergehilfen-Verbande geschlossene Uebercinkommen, durch welches der erste und wichtigste Schritt zu einer friedlichen Ausgleichung der bisherigen Differenzen zwischen Prinzipalen und Gehilfen gcthan ist: 1) Zur Vereinbarung in der Tarifangelegenheit soll eine aus Prin zipalen und Gehilfen bestehende Delegirtenoersanimlung am I. Mai in Leipzig stattfinden. Der Verband erklärt den Strike überall, wo ein sol cher besteht, für beendet. Der Verein zieht die Kündigungsbcstimmung vom 27. Febr. d. I. zurück. 2) Die Wahl der Delegirten geschieht in folgender Weise: In den Städten Berlin, Braunschweig, Breslau, Cöln, Frankfurt a. M, Ham burg-Altona, Hannover, Leipzig, München, Stuttgart berufen die Vorsteher der dort befindlichen Prinzipalvereine eine allgemeine Prinzipalversamm lung, die Vorsteher der dort befindlichen Gehilfenvereine eine allgemeine Gehilfenversammlung. Diese Versammlungen müssen spätestens am 27. d. M. stattfinden. 3) In diesen Versammlungen wird je ein Vertreter der Prinzipale beziehentlich der Gehilfen mittelst geschriebener Stimmzettel durch einfache Majorität gewählt. In Leipzig werden außerdem ein erster, zweiter und dritter Stellvertreter sowohl seitens der Prinzipale als der Gehilfen ge wählt, um nöthigenfalls Delegirte, welche zu erscheinen verhindert wären, zu ersetzen. 4) Die Delegirtenversammlung prüft den von der Tarifcommission des Deutschen Buchdruckervereins ausgearbeiten Tarif, einigt sich über etwa noch bestehende differircndc Ansichten, trifft die infolge solcher noth- wendig werdenden Aenderungen, event. Zusätze und macht Vorschläge, unter welchen Bedingungen der vereinbarte Tarif einer spätern Revision unterworfen werden kann. 5) Die Delegirten wählen zwei Vorsitzende, die Prinzipale einen Prinzipal, die Gehilfen einen Gehilfen, welche bei der Behandlung je eines Paragraphen im Vorsitze wechseln. Wegen des Entscheides im Falle der Stimmengleichheit haben sich die Delegirten zu verständigen. 6) Nachdem der Tarif in obgedachter Weise sestgestellt ist, wird er denjenigen Prinzipal- und Gehilfenvereinigungen, welche sich bei der Wahl der Delegirten betheiligt haben, übermittelt. 7) Findet der Vorstand des Deutschen Buchdruckervereins eine Ab stimmung über den Tarif nöthig, so erfolgt diese in der Generalver sammlung des Vereins am 10. Mai d. I. Für diesen Fall behält sich der Deutsche Buchdruckergehilfen-Verband eine Urabstimmung seiner Mitglieder *) XIV. S. Nr. 80. ^ vor, welche bis Ende Mai stattzufinden hat. Beiderseits soll in einem solchen Falle nur über eine bln-dloo-Annahme oder Ablehnung abgestimmt werden. Wird der Taris dann von dem einen oder dem andern Vereine verworfen, so behalten sich die Vorstände derselben weitere An ordnungen vor. 8) Für die Zeit von heute bis zur Einführung des in obiger Weise vereinbarten Tarifs vergüten die Vereinsmitglieder ihren Gehilfen für solche Arbeiten, welche in dem vereinbarten Tarif anders normirt werden sollten, als es in den jetzt geltenden Tarifen der Fall ist, die sich er gebende Differenz. Bei Bekanntmachung dieses Uebcreinkommens bemerkt der Ausschuß des Prinzipalvercins noch, er hoffe, daß damit der Grund stein zu einer definitiven Lösung der jetzigen Wirren gelegt sein werde. Dieser Hoffnung wird sich gewiß Jedermann anschließcn, dem cs darum zu thun ist, daß die Interessen beider Theile, der Prinzi pale wie der Gehilfen, nach Möglichkeit gewahrt und befriedigt werden. Die Frage, die man jetzt oft hört: wer denn eigentlich „gesiegt" habe, der Verein oder der Verband, die Prinzipale oder die Gehilfen, ist deshalb eine müßige, und die einzig richtige Antwort darauf ist die: daß auf beiden Seiten die Vernunft und die Gerechtig keit über die Leidenschaft und die ausschließliche Wahrung des eigenen Interesses ohne Rücksicht auf das gemeinsame Interesse gesiegt hat und hoffentlich auch ferner siegen wird. Freuen wir uns vor allem, daß der in Leipzig bereits 12 Wochen, außerhalb Leipzigs 6 Wochen dauernde Kampf, der beiden Theilen empfindliche Verluste gebracht hat, beendigt ist, und hoffen wir, daß auf denselben ein dauernder Friede folge! Um diese Hoffnung aber zur Erfüllung zu bringen, ist es vor allem nöthig, daß sich kein Theil den ausschließlichen oder hauptsächlichen Sieg zuschrcibe und den andern Theil mit Beschul digungen und Verdächtigungen überhäufe. Prinzipale wie Gehilfen werden sich aus dem Verlaufe des Kampfes mancherlei Lehren ziehen können, vor allem die Lehre: daß das Interesse jedes Thciles jeden falls dann am besten gewahrt wird, wenn er das berechtigte Interesse des andern Theils anerkennt und auf friedlichem Wege mit dem seinigeu zu vereinigen sucht. MiScellcn. Leipzig, 21. April. Aus dem Kreise der hiesigen Herren Commissionäre haben wir folgende Aufforderung erhalten: „Das heutige Börsenblatt enthält einen Artikel: »Bitte an die Herren Commissionäre in Leipzig«, dem ich als Commissionär vollstän dig beipflichte. Wenn wir aber auch den besten Willen haben, das Ab rechnungsgeschäft durch vorheriges Summiren der Zahlungszettel zu erleichtern, so treten uns doch sehr oft Hindernisse in den Weg, welche die Ausführung unmöglich machen und dies sind die so späten Einsendungen der Zahlungslisten. Sie wissen ja, daß sich in den letzten Tagen der Woche die Arbeiten im Commissionsgeschäft der artig häufen, daß die Aufbietung sämmtlichcr Kräfte dazu gehört, die laufenden Geschäfte zu erledigen; treffen in diesen Tagen dann noch Zahlungslisten ein, so ist es absolut unmöglich, dieselben auf die Zahlungszettel zu übertragen, diese selbst mit den Listen zu conseriren und dann noch die Zettel zu summiren. Ich möchte Sie daher, mein geehrter Herr Krauß, recht freundlich bitten, im Börsenblatte, an den erwähnten Artikel anschließend, die Bitte an die Herren Sortimenter auszusprechen, die Zahlungslisten rechtzeitig einsenden zu wollen; ich glaube dann im Sinne meiner Herren College» zu sprechen, wenn ich erkläre, daß die Zettel summirt zur Börse kommen rc." Pcrsonalnachrichten. Am 19. April entschlief in Hannover nach kurzem Krankenlager, im 79. Lebensjahre, Herr Ober-Commerzrath Heinr. Wilh. Hahn, Besitzer der Hahn'schen Hofbuchhaudlung in Hannover und der Hahn'schen Verlagsbuchhandlung in Leipzig.
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