Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für da» Börsenblatt sind an die Redactton — Anzeige» aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Das laut unserer Bekanntmachung vom 10. April d. I. (Börsenblatt Nr. 87) ernannte Festcomits hat das nachstehende Programm für die geselligen Vereinigungen der Buchhändler während der Ostermesse 1873 aufgestellt, und bringen wir dasselbe hiermit zur Kenntniß. Berlin, Bonn und Leipzig, den 21. April 1873. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Buchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. I. Sonnabend den 10. Mai, von Abends 8 Uhr an, Gesellige Vereinigung im grasten Saale des Schüstenhauses. II. Das Auchhündler /ekmahl findet am 15antate-Sonntag, den 11. Mai, Mittags präeis IV« Uhr ebenfalls im Schützenhause statt. Der Preis eines Couverts (exol. Wein) ist auf 1 Thlr. 10 Ngr. gestellt. Anmeldungen bitten wir (mittelst des übersandten Formulars) bei dem Schriftführer des Festcomitss, C.F. Graub- ner (Firma i C. F. Winter'sche Verlagsbuchhandlung) bis spätestens Montag den 5. Mai anzubringen. Später eingehende Anmeldungen können die gewünschte Berücksichtigung möglicherweise nicht finden, weshalb im eigenen Interesse der Theilnehmer die Beachtung dieses Schlußtermins zu empfehlen ist. Wir werden die Anmeldungen, welchen die Firma des betr. Leipziger Commissionärs beizufügen ist, genau in der Reihenfolge ihres Einganges numeriren und die zunächst eingehenden vorzugsweise für die Tisch Plätze im großen Saale berücksichtigen. Gäste sind auch bei dem diesjährigen Festmahl willkommen. Die Tafelkarten, welche bei Tische an Zahlungsstatt für das Couvert eingefordert werden, geben die Nummer des angewiesenen Platzes und der betreffenden Tafel an und werden Sonnabend den 10. Mai für die hiesigen und auswärtigen Theilnehmer und deren Gäste unter Nachnahme des Betrags — für die auswärtigen Theilnehmer an die betreffenden Commissionäre — abgegeben werden. Bezahlte Tafelkarten können nicht zurückgenommen werden. Der Betrag etwa unbenutzt bleibender Tafelkarteu wird dem Berliner Unterstütznngsverein zugewiescn. Etwaige besondere Wünsche wegen Tischnachbarschaft bitten wir der Anmeldung (in oben erwähntem Formular > bcizufügen. Dieselben werden die thnnlichste Beachtung finden. Wo dies nicht geschieht, da liegt der Grund nur darin, daß die Herren Commissionäre Collectiv-Anmeldungen machen, ohne uns die Namen der einzelnen Theilnehmer mitzutheilen. Nach Feststellung des Tafel-Arrangements können irgendwelche Aenderungcn in demselben nicht mehr vorgenommen werden. Vierzigster Jahrgang. 199