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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1873
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1873
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- Deutsch
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64, 19. März. Nichtamtlicher Theil. 1035 nalistcntages ausgearbeitct hat, i»i Drucke vollendet worden (IV u. 38 Sn. gr. 8.). Die sorgfältige, mit Beispielen aus der Geschichte der letzten Jahre illustrirtc Besprechung des obigen Themas saht sich zusammen in dem Resultat: „Die vorläufige Beschlagnahme von Preßerzeugnisseu ist eine Präventivmaßregel und nur die in anderer Form fortgesetzte Eensur; sie widerspricht dem von allen deutschen Staatsverfassungen gesicherten Prinzipe der Preßfreiheit; — vor- genommcn durch die Administrativbehörden, birgt sie die Gefahr der Willkür; vorgenommen durch Richter, widerspricht sic den Grund sätzen des gegenwärtigen öffentlichen und mündlichen Verfahrens; sie erweist sich vielfach als illusorisch und bewirkt in Bezug ans die Verbreitung das Gcgcnthcil von dem, was durch sie bezweckt werden soll; sic ist eine Strafe vor der Untersuchung, vor der Anklage, der Vertheidiguug und dem Urtheilc, ein schwerer Eingriff in die Heilig keit des Eigeuthums, eine Schädigung der Würde und des Ansehens des Staates und seiner Beamten." In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 17. März ist der vom Abg. Bernards ciugebrachte Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Kalender- und Zcitnngsstempcl- stcucr vom 1. Juli d. I. ab (Börsenbl. Nr. 57), in dritter Bc- rathung ohne alle und jede weitere Debatte angenommen worden. Die Bücherausfuhr von Stuttgart im Jahre 1872 ergibt nach einer Mitthcilung des statistischen Bureaus der k. Eisen bahnen folgende Ziffern: nach Leipzig 31,995 Ctr., Wien 5915Ctr., Schweiz 2892 Ctr., und nach dem Elsaß und Lothringen 1105Ctr.; zusammen (mit den Bruchtheilen) 41,908 Ctr. — Dem Vorjahr 1871 gegenüber stellt sich im Ganzen eine Minderausfuhr von ca. 4140 Ctrn. heraus; davon entfallen aus Leipzig 2450, Wien 440, und auf die Schweiz 1696 Ctr., wogegen die Ausfuhr nach dem Elsaß und Lothringen ein Plus von 449 Ctrn. aufweist. — Die Frachtkosten für die Sendungen nach Leipzig im Jahre 1872 werden auf rund 63,000 fl. geschätzt. Gras de la Chapelle, der sich im vorigen Jahr viel in Chisle- hurst aufhielt, wird einen Theil der nachgelassenen Werke des Exkaisers Napoleon hcrausgcben. Diese Schriften bringen Enthüllungen über die Ereignisse vor und nach der Kriegserklärung und photographirtc Briefe, welche der Exkaiser nach dem Kriege au den Grafen richtete. Zugleich wird der Gras sein Buch über den Krieg von 1870/71 mit Randbemerkungen von der Hand des Ex kaisers herausgeben. Aus dem Reichs-Postwesen. — Das Postreglcment vom 30. November 1871 hat aus Anordnung des Fürsten Reichskanz lers folgende Abänderungen erfahren: 1) Die Versendung extraordinärer Beilagen mit Zei tungen nnd Zeitschriften, welche durch die Post debitirt werden, ist dadurch erleichtert, daß die Gebühr von 1 Pfennig pro Stück auf t/r Pfennig pro Stück herabgesetzt, und außerdem die Postverwaltung ermächtigt worden ist, bei Sendungen in großen Partien einen Rabatt bis zu 50 Proc. des ermäßigten Satzes zu gewähren. Für die Folge braucht in denjenigen Zeitungen, mit welchen die Versen dung extraordinärer Zeitungsbeilagcn geschehen soll, die Angabe, daß bei der betrcffendenNummer eine extraordinäreZeituugsbeilage mit zur Versendung gelange, nicht mehr gemacht zu werden. Seitens des Verlegers hat eine Anmeldung der Beilagen (unter deren näherer Bezeichnung) bei der Postanstalt des Aufgabeorts und die vorherige Entrichtung des tarifmäßigen Portos für so viele Exem plare, als der betreffenden Zeitung re. beigclegt werden sollen, zu erfolgen. Das Einlegen in die einzelnen Zcitungs- re. Exemplare > ist Sache des Verlegers. 2) Zur Beschleunigung des Postbctricbes soll die Einlicserung der mit der Post zu versendenden gewöhnlichen Briefe und Post karten, Drucksachen und Waarenproben, sofern der Umfang dieser Gegenstände cs gestattet, von jetzt ab mir durch die Briefkasten geschehen. Diese Art der Einlicfcrung muß auch dann stattfindcu, wenn der Aufgeber über die Höhe dcs Franeos bei derAnnahmcstclle Anfrage zu halten, und wenn er die Freimarken für den Zweck der Frankirung der betreffenden Gegenstände besonders zu kaufen gc- nöthigt ist. 3) Die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Post- maudatc wird von 5 Sgr. bez. 18 kr. auf den Satz von 3 Sgr. bz. 11 kr. einschließlich des Portos und der Recommandatious- gebühr, ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages, ermäßigt. 4) Für die bei einzelnen, größere» Postanstalten zum Verkauf gestellten gestempelten Streifbänder zu V, Sgr. bz. zu 1 kr., deren Absatz jedoch nur in Partie» zu 100 Stück stattfindct, beträgt der Preis fortan infolge der erhöhten Herstellungskosten: für 100 Streifbänder ü >/-, Sgr. 37 Sgr. 4 Pf., für 100 Streifbänder L 1 kr. 1 Gulden 54 kr. — Nach einer Verfügung des General-Postamts vom 3. März müssen zufolge einer Anordnung des Fürsten Reichskanzlers „Briefe mit Werthangabc (Gold, Silber, Papiergeld, Werthpapicren u. s. w.) mit einem haltbaren Couvert versehen nnd mit mehreren, dnrch dasselbe Petschaft in gutem Lack hcrgcstelltcn Sicgclabdrücken dergestalt verschlossen sein, daß eine Verletzung des Inhalts ohne äußerlich wahrnehmbare Beschädigung des Couverts oder des Siegelvcrschlusscs nicht möglich ist". Hiernach ist, so heißt cs daselbst weiter, über die Form oder Einrichtung der zu Geldbricfcn ge eigneten Couverts keine besondere Vorschrift getroffen, sondern nur allgemein bestimmt, daß Couvert und Siegel den Inhalt des Brieses vollständig sichern müssen. Ob das zum Verschlüsse eines Geldbricfes verwendete Couvert bz. die angebrachten Siegel dem Erfordernisse der Sicherstellung des Inhalts genügen, wird somit zunächst dem selbständigen Ermessen des Absenders überlassen, und dieser hat in verkommenden Fällen den Nachtheil zn tragen, welcher aus der rcglemcntswidrigcn Benutzung eines unzulänglichen Couverts oder aus mangelhaftem Siegelvcrschlusse etwa entstehen sollte. Die Postanstaltcu haben zwar auch fernerhin bei der An nahme von Geldbriefen darauf zu achten, daß der Verschluß — wenigstens soweit sich derselbe von außen beurtheilen läßt — die nöthigc Sicherheit biete; jede übertriebene Peinlichkeit und alle zu weit gehenden Anforderungen in Bezug auf die Art und Weise, wie der Sicherstellung genügt ist, sind aber zu vermeiden; ins besondere ist im Auge zu behalten, daß die früher getroffenen beschränkenden Bestimmungen über die Form und Größe der zu zweimaliger Versiegelung geeigneten Gcldbrief-Converts dnrch die cingctretcuc Rcglements-Acnderung außer Kraft gesetzt sind. Personalnailxrichtkn. Herr F. B. Dittmar in Weimar erhielt vom Deutschen Kaiser die Kricgsdenkmüuzc von Stahl, am Nichtcombattantcn-Bande zu tragen. Am 11. März starb, im 52. Lebensjahre, Herr Adolph Enke, Besitzer der Verlagsbuchhandlung Palm L Enke in Erlangen. Der durch die Herausgabe der „keuuz- Ozmlopaeäia", der „LnZIisb Ozwlopaockia." und einer populären Geschichte Englands auch in Deutschland weitbekannte und geschätzte englische Vcrlags- bnchhändlcr und Schriftsteller Charles Knight ist am 9. März gestorben. Von der großen Zahl der übrigen Schriften Knight's verdienen nych eine Autobiographie und eine Lebensbeschreibung I Shakespcare's besonders erwähnt zu werden. 139*
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