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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1859-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1859
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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M 143, 21. November. 2307 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. Lchnbart in Trieft ferner: 8606. OuLstLlIec, L,, ^werten?« per fsr buo» uso «lei bsgni msrini' gr. 8. 1868. 6et>. * 7 8607. L Lackier, 8toris 6el 6vnsigllo 6ei pstrlri 6> Irieste 6sll' snno 1382 sll' anno 1809. gr. 8. 1868. I» (komm. 6et>. * 1^ 8608. LcUrveitLer, I'., ckells esrestls e ckelle curine economicli«. gr. 8. In Oomm. 6el>. bssr ** ^ ^ W. Lchulve in Berlin. 8600. Knak, G., sieben Festpredigten, gehalten im I. 1857. gr. 8. Geh. baar l/2 8610. LcUreib- ri. lliilks-LuIeacker f. Oeistlicli« auf6 4. 1860. 4. Oskrg. Orsg. v 0. IVILller. 2 ^dtlilgn. gr. 16. In engl. Lind. * ^ Ourckseknssen * 27^ i -4t>tl>. spare ^ 17s^ 6urck- sckosse» * ^ Ttalling in Oldenburg. 86l I. Harms. C-, das Rechnen m Zahlen v I—100, e. didaktische Skizze, gr. 8. 1860. Geh. ' ^ ^ Tendier bk Co. in Wie». 8612. Glaser, I., u. I. Ungcr, Sammlung v. civilrcchtlichen Entscheid ungen d. k. k obersten Gerichtshofes, gr. 8. Geh. '4^ 8613. lleller, 4 IV, 6i« Harncvneretionen, ilire Lntsteliung, Lrleeu- nu»g u. ^nsl^se m. besonck. küclisiclit auf Diagnose u. 4'berapie 6er klieren- u. Liasenerleranlig. 1>ex.-8. 1860. Oed. * 3^ ^ Nichtamtli Rechtsfälle. In Sachen der Schlesinger'schen Musikalienhandlung in Berlin gegen die Musikalienhändler A. I. Tanger und F. I. Gisner in Cöln. Berlin, 13. Novbr. Beim K. Ober-Tribunal kam vor einigen Tagen nachstehender, höchst wichtiger Fall in letzter Instanz zur Verhandlung und Entscheidung. Auf Antrag des Verlegers, Hein rich Schlesinger zu Berlin, und dessen Behauptung, das alleinige Verlagsrecht der betreffenden Werke zu besitzen, sind die Musikalien händler A. I. Tanger in Eöln und F. I. Gisner daselbst unter der Anschuldigung: Erstercr im Laufe dieses Jahres zu Eöln die im Verlage von L. Holle zu Wolfenbüttel und H. Litolff zu Braun schweig, dem §. 2. der Verordnung vom 5. Juli 1844 entgegen, also rechtswidrig vervielfältigtenElavicrauszüge dcrOpcrn „Oberon" und „Freischütz" von E. M. von Weber; Letzterer dreizehn speciell bezcichnele Weber'schc Eompositionen, welche zum rechtmäßigen Ver lage der Schlesinger'schen Buch- und Musikalienhandlung in Berlin gehörten, wissentlich zum Verkauf gehalten zu haben, vor das Zuchl- polizeigcrichl zu Cöln gestellt worden. Schlesinger inlecvenirte und beantragte, den Tongcr außer zu der gesetzlichen Strafe zu einer Entschädigung von 1025 Thlr., den w. Gisner zu einer Entschä digung von 1641 Thlr. 20 Sgr., bei Vermeidung der Körperhaft, zu verurthcilcn. Durch Ucthcil vom 25-. April d. I. wurden die Beschuldigten für überführt erklärt, Jeder von ihnen zu einer Geld buße von 50 Thlr. event. 1 Monat Gefängniß, sodann zu einer Entschädigung an Schlesinger, und zwar Tonger zu 512 Thlr. 15 Sgr., Gisner zu 820 Thlr. 25 Sgr. und in die Kosten vcrur- rheilt, endlich die Eonfiscation der säsirten Musikalien ausgesprochen (Börsenbl. Nr. 49.). Die Beschuldigten hatten bestritten, daß von der Schlesinger'schen Buch- und Musikalienhandlung, insbesondere' von deren jetzigem Inhaber, H. Schlesinger, je ein ausschließliches Verlagsrecht dieser Eompositionen erworben worden, daß letzterer sonach nicht befugt gewesen sei, einen Antrag auf gerichtliche Ver folgung zu stellen. Der Gerichtshof erwog jedoch, daß aus der, wenngleich nur in einer von einem Beamten des Justizamtes Dres- Tcndlcr ik Eo. in Wien frrner: 8614. llerMLaa, 4., 6le dlscdtlieile 6er sslerlcurisllcur. l.ex.-8. 6el>. * 8615.1-orinser, kV üb. 6le l'äuscbungen u. Irrtbümer in ILrkennt- »,»« 6er sOgemeine» 8)-pkilis. gr. 8. ln lkoinm. 6ek. * 8 Valett bk Co. in Bremen. 8616. Buch, I. H. L., zwanzig Vorlesungen üb. die Geschichte der Refor mation in Frankreich gehalten in Bremen im Winter 1858—50. 8. 1860. Geh. 8017. Costa, I. da, die Apostel-Geschichte f. Geistliche u. die Gemeine. Aus d. Holländ. übers, v. A. A. Reifert. 2 THIe. 8. 1800 Geh. 8618. Knecht, H., Erinnerungen an Bernhard Schlegel, Bote d. Evange liums auf der Sclavenküstc in West-Afrika. 8. Geh. * 8610. Victor, C. R, zwei Ostcrpredigten üb. 1. Theffalonicher 4, 13—18. gr. 8. Geh. * 6 O. Wiganb in Leipzig. 8620. Noback, C-, u. F. Nvback, allgem. EncvklopLdie f. Kaufleutc. Fa brikanten u. Gcwerblreibende. Fortges. v.F. Steger, 12. Aust. 16. Lsg. hoch 4. Geh. * ^ ^ Wölflc'sche Buchh. in ssreyftng. 8621. Bericht, erster, d. Ausschusses der Genossenschaft f. die Cultur im untern Freysinger-Moose. Genosscnschaflsjahr 1858. Ler.-8. In Eomm. Geh. * ^ cher Th eil. den beglaubigten Abschrift der Acte 6. 6. Dresden, den 25. Mai 1843, sowie der darin aufgenommenen von Weber selbst herrühren den Bescheinigungen 6. 6. Dresden, 25. August 1822, und London, 26. April 1826, hervorgehe, daß unter vielen anderen Eompositionen auch die hier fraglichen von dem Evmponisten dem Buch- und Musikalienhändler Adolph Martin Schlesinger und dessen Erben zum ausschließlichen Verlage und Eigenthum ein für alle Mal ver kauft seien; daß der formelle Mangel, daß die auf der vorliegenden Abschrift befindliche Beglaubigung des ausländischen Beamten icdec weiteren Legalisation entbehre, an und für sich nicht ausreiche, um dieser Abschrift im gegenwärtigen Verfahren ihre Beweiskraft ab zusprechen, um so weniger, als durch dieselbe nicht sowohl das Ver lags- und Eigenkkumsrecht der fraglichen Eompositionen übertragen, als vielmehr die bereits durch Weber selbst geschehene Uebertragung dieser Rechte nur bescheinigt und anerkannt werde. Der Gerichtshof erwog ferner, daß speciell hinsichtlich der hier in Rede stehenden Eompositionen zur Oper „Oberon" dem Ad. Mart. Schlesinger durch Allerhöchste Cabinelsocdre vom 21, Juli 1826, unter aus drücklicher Anerkennung seines rechtmäßigen Erwerbes, ein beson deres Privilegium zum ausschließlichen Verlage derselben in dem preußischen Staate crtheilt worden, daß sonach in Ansehung dieser Werke schon durch das Privilegium allein jeder weitere Beweis ent behrlich werde, daß aber gleichzeitig in diesem Privilegium in Ver bindung damit, daß auch die Eompositionen zum „Oberon" in dem erwähnten Acte 6. 6. Dresden, 25. Mai 1843, aufgeführt sind, eine weitere Bestätigung des übrigen Theils dieser Acte zu erkennen ist. Durch den Bundesbeschluß vom 9. November 1837 seien alle literarischen Erzeugnisse, sowie Werke der Kunst, gegen jede ohne Einwilligung des Urhebers oder desjenigen, welchem derselbe seine Rechte an dem Original übertragen habe, auf mechanischem Wege veranstaltete Veröffentlichungen, insofern der Verleger oder Heraus geber auf dem Werke genannt ist, auf einen Zeitraum von minde stens 10 Jahren in sämmtlichcn Bundesstaaten geschützt, mit der Maaßgabe, daß diese Frist für die in den letzten 20 Jahren vor dem Beschluß erschienenen Werke vom Tage des Beschlusses beginnen soll. Dieser Schutz sei durch das am 18. Decembcr 1837 publicirte 319'
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