Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1862
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- 10.02.1862
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- Deutsch
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18, 10. Februar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 305 Nichtaintli Zu dem Artikel „Die Preß- und Redefreiheit Englands" in Nr. 12 d. Bl. Erlauben Sie mir, über den vorerwähnten Artikel einige Bemerkungen zu machen. Wenn dieser Abschnitt eine maßgebende Probe des Buches ist, aus welchem ec entnommen, so würde dasselbe eine höchst unzuverlässige Ansicht der jetzigen Verfassung Englands geben. Was den geschichtlichen Theil betrifft, so wäre sehr zu wün schen, erstens daß der Verfasser sich die Mühe genommen hätte, die Jahreszahlen dazu zu setzen, als: Seiden 1650 ca., Eduard I. im 13. Jahrhundert u. s. w., und daß man zweitens sich auf seine Autoritäten verlassen könnte. Wenn er z. B. O'Eonnell's An sichten über Jnjurienprozessc für etwas nur zu Erwähnendes hält, so ist das geradezu lächerlich für Diejenigen, welche diesen Demagogen kannten. Uebrigcns ist der größte Theil des Artikels nicht eine Dar stellung der Preßgesetze in England, sondern der Gesetze über In dol, zu deutsch, „Schmähung", über welchen Gegenstand mir zwar durchaus kein Urtheil zustcht, nur möchte zu bemerken sein, daß es bei derartigen Prozessen wohl weniger darauf ankommt, was der Buchstabe des Gesetzes und die Auslegung des Richters darüber sagt, als was zwölfEcschworne mit gesundem Menschen verstände davon ballen; darin liegt der große Schutz der Preß freiheit. Wenn aber der Verfasser als noch jetzt bestehend angibt: 1) daß Besitzer, Fabrikanten und Verkäufer von Druckcrprcssen ir gend eine Anzeige einzurcichcn hätten oder einer Erlaubniß be dürfen; 2) daß Drucker ihren Namen auf ihre Pceßerzeugnisse setzen müssen; 3) daß Drucker, Verleger oder Besitzer von Zei tungen irgend eine Eaution zu stelle» haben; 4) daß beim Ver lag von Pamphleten Eaution zu leisten ist; 5) daß Zeitungen ge stempelt werden müssen, und man 6) nach ungestempeltem Papier Haussuchung halten könne, so ist das total falsch. Die hierauf sich beziehenden Bestimmungen cpistiren seit bcziehendlich 10, 25, 50, ja 100 Jahren nicht mehr. Jeder kann ohne alle Erlaubniß oder Eaution Pressen machen, kaufen und benutzen, drucken was er will, Bücher, Pamphlete oder Zeitun gen; will er seine Zeitung stempeln lassen, so kann eres, und dafür befördert die Post das Blatt wäbrend 8 Tagen unentgelt lich, mchtEinmal, sondern 20mal, so oft man während der 8Tagc es auf die Post gibt. Es sind noch eine große Anzahl Schnitzer von weniger Be deutung in dem Artikel; z. B. stelon)' ist nicht „ein mit dem Tode oder lebenslänglicher Transportation belegtes Verbrechen", sondern jedes peinliche Verbrechen, jedes Verbrechen, wofür man criminaliter verfolgt werden kann; -— Lloak ist nicht eine „Eloakc", sondern einD e ckman rel; — die „Abwesenheit" einer Staatsanwaltschaft soll vor Preßprozessen schützen, während der Verfasser später selbst erwähnt, daß gewisse Anklagen nur durch den Staatsanwalt erhoben werden können; derselbe bat sagen wollen: weil nur der Staatsanwalt in vielen Fällen klagend cin- schrcilen kann, so ist man vor viele» Prozessen (die z.B. einDc- nunciant veranlasse» könnte- geschützt;—„verantwortlich für den Inhalt einer Druckschrift ist nicht bloß der Autor u. s. w.", muß heißen: verantwortlich für Gedrucktes ist 1) der Verbreiter, 2) der Drucker, 3) der Autor; — der Drucker erst, wenn der Ver breiter nicht zu fassen, oder wenn der Drucker freiwillig die Ver antwortlichkeit übernimmt, der Autor nur, wen» er die Verant wortlichkeit des Druckers freiwillig übernimmt. Alle neueren cher Theil. Preßprozesse sind gegen die Drucker geführt worden, welche aber wohl von den Besitzern von Zeitungen oder den Verfassern der Bücher schadlos gehalten werden; —eine Theatcrcensur cxistirt nicht in E n g lan d, sondern nur in London, und ist nur eine alte Sitte, ohne die geringste Bedeutung; die einzige Macht des borä Olismberloin besteht darin, daß er an den Tagen großer Trauer, wie z. B. neulich beim Tode des Prinzen Albert, gewisse Theater, und zwar nur gewisse, auf einen Tag schließen lassen kann. London, 31. Januar 1862. Syd. Williams. Absichtliche und unabsichtliche Büchertitcl. V. *) Leipzig, 29. Jan. Zur weitern Rechtfertigung des Ti tels: „Eampe, Robinson Erusoe der Aeltcre" hat Hr. Werl der Redaction des Börsenbl. eine darauf bezügliche, notariell beglau bigte Erklärung des hiesigen Buchbindcrmeisters Hrn. Ernst Eduard Bror ä. ä. 27. Jan. d. I. vorgclegt, deren Inhalt wir nach dem Wunsche von Hrn- Werl nachstehend zur allgemeinen Kenntniß bringen: „Hierdurch erkläre ich der Wahrheit gemäß vor Zeugen, daß ich in den Jahren 1834 bis Ende 1838, während welcher Zeit ich mich in Nürnberg aufhielt, den Buchhändler und Buchdruckercibesitzer 0r. pllil. Friedrich Campe persönlich kennen gelernt, auch in den genannten Jah ren mehrfach mit ihm verkehrt habe, und daß bei diesem persönlichen Verkehre aus meine ausdrückliche Befragung darüber sich genannter Herr I)r. pbil. Friedrich Campe als Verfasser der in seinem Verlage er schienenen Jugcndschriften, speciell derjenigen, welche einen besonder» Verfassernamen auf dem Titel nicht aufweisen, worunter auch der in Friedrich Campc's Verlag erschienene Robinson Crusoe der -keltere ge hört, gegen mich bekannt hat." Dcutschland's Militair-Litcratur ,ini letzten Iahrzchcnt 1850 bis 1860 nebst einer Zusammenstellung der wichtigstcnKarten und Pläne Europa's von A. von Seelhorst, gc.8. (VIIIu. 260S.) Berlin 1862, Bath (Mittler's Sort.-Buchh.). Der vorstehende Katalog bildet eine Fortsetzung von der 1850 in gleichem Verlag erschienenen v. Witzlebcn'schcn Zusam menstellung der militairischcn Erzeugnisse von 1840 bis 1850. Derselbe ist zunächst zum Dienste des Geschäftsverkehrs bearbei tet und hat sich zu diesem Zwecke als Hauptaufgabe gestellt, die Erscheinungen von dem bemerkten Zeitabschnitte mit möglichster Vollständigkeit und Genauigkeit zu sammeln. Die literarischen Producle sind svstemarisch geordnet und zum schneller» Aufsin den von einem Generalregistcr begleitet; die Karten und Pläne aber, wovon, ohne Rücksicht auf den Ort und die Zeit ihres Er scheinens, sämmtliche Erzeugnisse Aufnahme fanden, die für mi- litairischc Studien von Wichtigkeit sind, finden sich nach den be treffenden Ländern verzeichnet. Das Wcrkchcn hat der dankbaren Aufnahme des Buchhandels empfohlen zu werden. Miöcellen. Aus Frankfurt a. M. vom 2. Fcbr. wird der ossiciösen Allg. Preuß. Ztg. über die nachdem ofsiciellen Berichtemitgetheiltc Erklärung des preußischen Gesandten in der Bundestagssitzung am 30. Jan. in Betreff der Wahl eines Ausschusses für Begut achtung des königl. sächsischen Antrags auf ein gleichmäßiges Na ch d r u cks g c sc tz geschrieben, daß der Schluß dieser Erklärung wcggclasscn worden sei, der dahin ging, daß der von Sachsen als Grundlage der Berathung beantragte Entwurf des Ausschusses *) IV. S. Nr. 9.
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