Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1862
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18620205
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186202052
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18620205
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-05
- Monat1862-02
- Jahr1862
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
264 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 16, 5. Februar. populärer Cvmpvnistcn wesentlich zu diesem günstigen Ergebnisse bei. Die gewohnten Absatzwege des hiesigen Musikalienhandels blieben auch während der letzten Jahre ziemlich unverändert; nur zeigt sich bezüglich der Nachfrage Südrußlands und der Donau- fürstcnthümcr eine fortschreitende Abnahme. Musikalicn-Lcihanstalten bestehen gegenwärtig in Wien 5, welche sich durchweg ziemlich günstiger Betriebs- Verhältnisse erfreuen und ohne Zweifel auch zur Hebung des Musiksinncs überhaupt und zur Beförderung einer edlern Rich tung in der Musik bereits wesentlich beitragen. Gleichwohl besitzen die hiesigen Institute jene Bedeutung > bei weitem noch nicht, 'welche ähnlichen Anstalten in andern Städten Deutschlands zukommt. Auch sind dieselben in ihrem Wirkungskreise noch beinahe ausschließlich auf das Weichbild der Residenz beschränkt. Wie für den Handel mit Musikakicn, so sind die gegenwärtigen Agio-Verhältnisse auch für die Besitzer der Lcihanftalten sehr ungünstig, indem sic dieselben hindern, ihre Lager in wünschenswerthcr Weise vom Auslande her zu com- plctiren, wo die Mehrzahl der zumeist gesuchten Werke erscheint. Misccllen. Aus Frankfurt a. M. Bezüglich des von der Bundes versammlung nicdergcsctzten Ausschusses zur Begutachtung des königl. sächsischen Antrags auf'Herbeiführung einer in allen deutschen Bundesstaaten gleichen Gesetzgebung wegen Schutzes gegen den Nachdruck erklärte der preußische Gesandte nach den jetzt vorliegenden ofsiciellcn Berichten, von seiner Regierung angewiesen worden zu sein, weder an der Wahl des Ausschusses noch eventuell an den Verhandlungen desselben sich zu beteili gen. Der Gesandte motivirtc diese Entschließung seiner Regie rung damit, daß die Bestimmung des Art. 18. der Bundesactc durch den Bundcsbcschluß vom 9. Nov. 1837 bereits ihre Er ledigung gefunden habe, der Bundesversammlung eine legislato rische Initiative in dieser Angelegenheit nicht zustehe, auch ein Bcdütfniß zur Abänderung der preußischen Landcsgesctzgcbung über Nachdruck nicht vorlicgc. Der von der Versammlung für diese Angelegenheit ohne Beteiligung des preußischen Gesand ten gewählte Ausschuß besteht aus Oesterreich, Bayern, König reich Sachsen, Württemberg, Oldenburg und zum Ersatz Han nover und Liechtenstein. Aus Berlin, 30. Jan. schreibt man der Bcrl. Allg. Ztg.: Die Morgenausgabe der gestrigen Nummer Ihrer Zeitung enthält eine Eorrcspondenz aus Leipzig (Börsenbl. Nr. 15), welche den von der sächsischen Regierung beim Bundestage eingebrachten An trag, die Erweiterung der Nachdru cksges etzc betreffend, warm empfiehlt und den Wunsch ausspcicht, daß Preußen diesem Anträge bcistimmcn möge, wodurch seine Annahme seitens des Bundestages gesichert sein würde. Wir müssen gestehen, daß wir von unserm Standpunkte aus sowohl der warmen Empfehlung, wie dem er- wähntcnWunschekeineswegs unbedingt bcistimmcn können, und zwar darum, weil in dem Anträge ein ganz particularistischcs In teresse verfolgt wird. Es unterliegt nämlich keinem Zweifel, daß die königlich sächsische Regierung mit diesem Anträge nichts weiter bezweckt, als, auf Umwegen allerdings, eine Verlängerung der Schutzfrist für dicWcrke der vor 1837 verstorbenen Autoren durch- zusctzen. Diese Schutzfrist läuft in Preußen im Jahre 1867, im Königrcicb Sachsen erst etwa sechs Jahre später ab, und die säch sische Regierung hegt mit Recht dicBcsorgniß, daß der freie Ver trieb billiger deutscher Classikcrausgaben von Preußen aus (wäh rend er in Sachsen noch verboten bleibt) den Schwerpunkt derbuch- händlcrischen Eentralisation von Leipzig nach Berlin legen würde, wo der Buchhandel außerdem schon von Jahr zu Jahr an Bedeu tung gewinnt. Da Sachsen einen ansehnlichen Theil seiner Wohl habenheit dem Leipziger Buchhandel verdankt, so können wir seinem Gouvernement dasBcstreben,derStadtLcipzig die bisherige buch händlerische Bedeutung zu wahren, nicht verargen, und wir würden, da wir dem französischen Ecntralisationssvstem keineswegs hold sind und gern auch andern Städten außer Berlin eine einflußreiche Stellung gönnen, dcmAncrage gar nichts entgcgenzusctzen haben — wenn nicht gleichzeitig die Interessen der Volksbildung dadurch auf eine höchst ungcrcchtcWcisc beschädigt würden. Wir glauben, daß das Volk ein Recht hat, die freie Reproduktion seiner Nationallitcratuc zu fordern, da nur der nicht privilcgirte Vertrieb derselben eine wahrhaft allgemeine Verbreitung der Werke unserer großen Tobten möglich macht. Wir sind gewiß der Meinung, daß die Autoren Anspruch auf einen langen und energischen Schutz ihrer Werke zu machen haben, können uns aber dabei der Ansicht nichtcntschlagen, daß dieser Schutz im Interesse der Nation doch auch einmal ein Ende haben müsse. Wirvermeidcn es übrigens, in dem sächsischen Anträge nach Einflüssen des Hrn. von Eotta, des Besitzers der „Augsburger Allgemeinen Zeitung", zu suchen. Freilich, wenn wir uns erinnern, daß Hr. von Cotta schon vor Jahren die preu ßischen Kammern dahin bringen wollte, seine Privilegien zu ver längern, dann kommen wir auf eigene Gedanken. Eine solche Ver längerung der Privilegien bis ins Unendliche erinnert an die un- gcheuerlichcJdee von dem ewigen Bestände der literarischen Eigcn- thumSrcchtc, die der Graf Walewski jüngst wieder aufgctischk haben soll. Ucber diese ein paar Wörtchen zu sagen, behalten wir u-ns mit Ihrer Erlaubniß für später vor. B erli n, 23. Jan. Die 50-Thalcr-No ten der Preußi schen Bank sollen bekanntlich eingezogcn werden, weil dieselben nachgcmacht worden sind, und cs leider gelungen ist, eine Menge dieser gefälschten Werthzcichen unter das Publicum zu bringen. Außerdem cursiren auch falsche 25 - Thaler - Noten und falsche 5-Thaler-Scheine. Es liegt natürlich im allgemeinen Interesse, die Merkmale, an welchen die betreffenden falschen Papiere zu er kennen sind, möglichst zu verbreiten. Nach einer seitens der Poli zeibehörde hiesigen Kaufleuten gemachten Anzeige sind die fal schen 5-Thalcr-Scheinc mir „Fol. 19. lütt. v. No. 090167" be zeichnet. Ueber die Merkmale der falschen 25-Thaler-Noten hört man namentlich, daß das Wasserzeichen in den Ecken verschwom men sein soll, während dasselbe in den echten Noten klar ist; daß außerdem die große Druckschrift in der Mitte der Note sich auf den echten Werthzcichen erhaben anfühlt, was bei den falschen nicht der Fall, und daß endlich die Strafandrohung auf den fal schen Papieren bei weitem nicht so klar und regelmäßig gedruckt sein soll, wie auf den echten. Zu wünschen wäre cs übrigens, daß die betreffenden Kennzcicbcn seitens der Behörde möglichst genau und vollständig angegeben würden, damit das Publicum mehr als jetzt in der Lage wäre, sich vor Schaden zu hüten. Was endlich die Merkzeichen der falschen 50-Thaler-Noten betrifft, so geht man in Betreff derselben ziemlich sicher, wenn man die blauen Verzierungen und Arabesken, welche sich zu beiden Seiten der Note befinden, genau betrachtet. Hält man die Note gegen das Licht, gleichviel ob gegen das Tageslicht oder gegen die Lampe, so bleiben die betreffenden Verzierungen auf den alten Noten auch alsdann blau, während die entsprechenden Verzierungen der fal schen Noten, so gegen das Licht gehalten, nicht mehr blau, son dern dunkel und fast schwärzlich erscheinen. (Dtsch. Allg. Ztg.) Personalnachrichten. Herr Carl Eduard Fritze, Ritter u. s. w. in Stockholm ist von dem König von Schweden und Norwegen zum Königl. Hofbuchhändler ernannt worden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder