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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1855
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1855
- Sprache
- Deutsch
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780 steker des Unterstützungsvereins dieselben jedes Jahr der Cantate- Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig zu überreichen, dieselben auch auf Verlangen in der Ver sammlung vorzutragen und jede etwa gewünschte weitere Auskunft, insofern sie nicht gegen die Statuten verstößt, zu ertheilen- Jährlich ist auch ein Mitgliederverzeichniß des Vereins durch has Leipziger Buchhändler-Börsenblatt zu veröffentlichen. §.22. Abänderung des Statuts. Das gegenwärtige Statut ist für alle Mitglieder verbindlich, wird durch Eintritt in den Verein als unbedingt verpflichtend aner kannt, und es soll dasselbe nur mit Vorwiffen und Genehmigung der General-Versammlung der Mitglieder (§. 10) abgeändert wer den können. Berlin, den 29. October 1854. E. S. Mittler, Vorsteher; L. Oehmigke, Easstrer; G. Winckelmann. R. Gaertner, Prüfungs-Commissarien. G. W. F. Müller, Secrctair. Anlage 6. Bedingungen, unter welchen die vom Börsenverein in Leipzig gestifteten Stipendien (Pcnsions-Parccllen) s 50 und das eine von der Berliner Corpo ration gestiftete, ebenfalls von 50-^ jährlich, vertheilt werden. §- 1. Die Eigenschaften zum jährlichen Empfang der Stipendien haben unter Berücksichtigung des §. 7 und §- 8 der Statuten des Unterstützungsvereins: «) die Wittwen und Waisen ehemaliger Börsenmitglieder; b) alte oder kranke Böcsenmitgliedec, oder die es früher mindestens eine Reihe von 5 Jahren waren, und deren I Frauen, Kinder, Wittwen und Waisen; o) alte oder kranke Gehülfen und deren Frauen, Kinder, Wittwen und Waisen. Diejenigen, welche bei Börsen mitgliedern längere Zeit servirten, haben bei gleicher Bedürftigkeit den Vorzug vor Anderen; ä) für das eine Stipendium der Berliner Corporation: Berliner Corporationsmitgliedcr und deren Frauen, Kinder, Wittwen und Waisen; . so lange ihre Untcrstützungsbedücftigkeit dauert, selbstredend aber auch nur so lange, als die Geber, der Leipziger Börsen- verein und die Berliner Corporation, die bezüglichen Sum men zahlen. Wer demnach vom Jahre 1855 ab in den Genuß eines Stipendiums (Pensions-Parcelle) zu treten wünscht, hat die vorstehend specisicirten Punkte, insofern sie auf ihn Anwen dung finden, nachzuweisen und durch einen Buchhändler oder durch den Ortsvorstand bescheinigen zu lassen, wogegen der nachträgliche Nachweis für die sich jetzt und bis dahin schon im Besitz eines Stipendiums Befindenden nicht mehr erfor derlich ist. §. 2- Zum Fortempfang eines einmal bewilligten Stipendiums ist nur eine Bescheinigung des Lebens und der fortdauernden Hülfsbcdürftigkeit, so wie bei Wittwen, ob sie inzwischen nicht 1 eine neue Ehe eingegangcn sind, erforderlich. — Derartige Bescheinigungen kann jeder Buchhändler, welcher Börsenmit- glied oder Mitglied des Unterstützungsvereins ist; so wie auch jeder Beamte, der ein öffentliches Siegel führt, ertheilen. L- 3. Die Stipendien werden in der October-Vorstands-Sitzung des Unterstützungsvereins vertheilt und sind die betreffenden Zeug nisse schon im Laufe der vorangehenden Monate, Juli oder August, an den Vorsteher des Unterstützungsvereins einzu- scnden- ^ 57 §. 4. Ein und dieselbe Person kann alsdann gleichzeitig mehrere Stipendien erhalten, wenn eine Familie von mehreren Kin dern von derselben ernährt werden muß. §. 5. Haben sich so viele, welche die für ein Stipendium erforder lichen Eigenschaften nachgewiesen baben, zum Empfange eines solchen gemeldet, daß die zu diesem Zwecke disponibel» Mittel nicht ausreichen, so werden sie nach dem Eingänge ihrer Mel dung auf eine Erspectantenliste notirt und rücken ein, sobald ein Stipendium frei wird. Während dieser Zwischenzeit kön nen dieselben aber vom Unterstützungsverein statutenmäßig, insoweit seine Mittel reichen, unterstützt werden; auch schließt der Empfang eines Stipendiums von dem gleichzeitigen Em pfange einer Unterstützung vom Unterstützungsvecein in Fal len dringender Noth nicht aus. §. 6. Insofern keine oder nicht so viele Persönlichkeiten vorhanden sind, welche die «ub §. 1 -> — 6 erforderlichen Eigenschaften zum Empfang eines Stipendiums besitzen, können die vom Börsenverein und der Berliner Corporation jährlich, vornehm lich zu diesem Zwecke dargereichten Mittel auch für ander weitige Wittwen und Angehörige des Deutschen Buchhandels, aber lediglich nach Maßgabe der Statuten des Unterstützungs vereins, verwendet werden. Berlin, den 24. October 1854. Der Vorstand des Unterstützungsverein s. Königsberg, I. Mai 1833. Obgleich die betrübenden Verhältnisse, in welchen sich die Buch händler der Provinz Preußen diesseits der Weichsel seit sechs Mona ten befinden, ziemlich allgemein bekannt sein dürften, auch mehrfach in d. Bl- besprochen sind, hält der Unterzeichnete es dennoch für Pflicht, dieselben dem Gesammtbuchhandel gerade jetzt während der Abrechnungsgeschäfte nochmals darzulegen. Mitte Nov. v. I. hörte die Beförderung von Gütern auf der Ostbahn vollständig auf, da die beiden Ströme Nogat und Weichsel mit solchen nicht zu überschreiten waren. Erst im Januar bildete sich eine feste Eisdecke, und konnten die massenhaft angehäusten Güter, die theilweise monatelang unter freiem Himmel gelagert, spedirt werden. Die diesseitigen Buchhänd ler entbehrten also am Schlüsse des v. I. aller für den Weihnachts verkehr speciell bestimmten Bücher und der am Jahresschluß sich stets drängenden Fortsetzungen. Erstere wurden unverkäuflich und letz tere konnten in die vorjährigen Kundenrechnungen nicht mehr aus genommen werden. Im Febr. erfolgte die Lieferung der angesam melten Ballen, die neben den laufenden Geschäften kaum zu bewäl tigen waren. Für die Neuigkeiten war eine Verwendung unmög lich und die Meßarbeiten gerielhen in Rückstand. Es sind daher von den diesseitigen Buchhändlern nicht alle so pünktlich wie sonst mit der Expedition der Remittenden fertig geworden, und selbst die jenigen, welchen eine zeitigere Beendigung der Mcßarbciten gelang, haben einen verspäteten Eingang ihrer Remittenden zu beklagen, da seit vier Wochen aufs neue der Güterverkehr mit dem Westen vollständig gehemmt ist. Die Gegenden um Dirfchau und Marien burg sind meilenweit überschwemmt, für Güter gänzlich unpassirbac und die seit achtTagen ervffnete Dampfschiff-Verbindung mit Stet tin kann erst sehr allmälig die aufgestapelten Güter befördern. — Es ist die Mitnahme eines einzelnen Collo's ein Glücksfall, denn auf eine Reihe von Fahrten find die Dampfböte bereits im Voraus bedungen. Im Namen der diesseitigen.Buchhändler ergeht an die Herren Verleger und Leipziger Commissionaice daher das Gesuch:
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