650 45 Herr Fromm ann aus Jena es für das Beste hält, wenn die Rechnung des Börsenvcreins von Januar bis December geführt werde; dann sei Gelegenheit, denselben in dem Böcscnblatte zu veröffentlichen, und jeder könne ihn prüfen. Er halte aber einen binden den Beschluß nicht für zweckmäßig, sondern schlage vor, dem Börscnvorstande in Gemeinschaft mit dem Rcchnungsausscbuß die Berathung und Ordnung der Sache zu übergeben, was auf Anfrage des Herrn Vorsitzenden einstimmig angenommen, und ebenso auf die nun erfolgende Frage, ob die Versammlung dem Rechnungs- ausschuffe Auftrag geben wolle, dem Vorstande Dccharge zu ertheilen? einstimmig genehmigt wurde. Es theilt nun Herr Gustav Mayer die in der diesem Protokolle angehängtcn Beifüge v ausgezeichneten Ergebnisse der Wah len mit, Herr G. Reimer - M. Bruhn mit 27 Stimmen - 23 in den Rechnungsausschuß Herr A. Rost - AndreaS Perthes mit 38 Stimmen - 22 in die Vergleich-Deputation Herr S. Hirzel - HermannSchultze - AntonWinter mit 29 Stimmen - 28 - 25 in Betreff auf welche Herr Springer auf die Bestimmung der Statuten aufmerksam macht, welche verbiete, daß zwei Mitglieder des Vorstandes aus Einer Stadl gewählt werden, was er auf die Stellvertreter ausdehnt. Herr Georg Reimer bemerkt, daß das Statut niemals so ausgelegt worden sei, wie denn z. B. Herr Mayer zum Stellver treter Herrn Carl Tauchnitz habe, beide in Leipzig. Herr Vicweg bedauert, daß die Wahl von so wenig Mitgliedern bewerkstelligt werde, und trägt darauf an, daß auch auf Nicht-Abgabe der Wahlzettel eine Strafe gesetzt werde, welchen Antrag er für die künftige Cantate-Versammlung anmcldct, nachdem Herr Mayer auf die Bestimmung in den Statuten über Anträge auf Abänderung derselben aufmerksam gemacht hat. Herr Heymann stellt zu dem Antrag über die Wahlen das Amendement, daß die Wahlzettel in der Cantate-Versammlung abgegeben werden sollen- Herr Lehfeldt aus Berlin bittet, von den Anträgen des Herrn Vieweg und Heymann abzusehcn, weil auch die General versammlung nicht den Ausdruck des Willens aller Mitglieder abgeben könne. Er gebe daher anheim, ob man nicht in das Statut eine Bestimmung aufnehmen wolle, daß bei Wahlen und Beschlüssen über Anträge wichtiger Art, nach vorgängiger Besprechung im Börsen blatte, auch durch Delegirte abgestimmc werden könnte. Herr Georg Reimer spricht sich gegen diese Ansicht als unpraktisch aus, und bält den des Herrn Heymann für den ausführbarsten. Herr Fleischer aus Leipzig weist darauf hin, daß ein Stellvertreter erst dann sungirendes Mitglied werde, wenn er cinberufen werde, daher sei K. 24 des Börsenstatuts nicht anwendbar. In Bezug auf die Wahlzettel schlage er vor, daß dieselben am Tage vor der Versammlung von den Mitgliedern abgeholt werden. Herr Viewc g erklärt sich gegen den Vorschlag des Herrn Lehfeldt und des Herrn Fleisch er, schließt sich aber an den An trag des Herrn Heymann an, daß der Wahlzettel mit der Eintrittskarte in die Generalversammlung abgegeben werden möge. Herr F rommann wünscht bei dem neuen Statute stehen zu bleiben, und nur den Vorstand zu bitten, die Sache in die Hand zu nehmen und die hier gemachten Anträge zu versuchen, wogegen Herr Heymann bei dem Anträge auf Abstimmung stehen bleibt, was Herr Liesch ing bevorwortet, indem ec aus die größere Anzahl der Anwesenden (laut Zählung der Eintritts-Karten 208) hinweist. Auch Herr Duncker aus Berlin unterstützt den H e yman n'scheu Antrag. Herr Heinr. Brock Haus weist auf den §. 19 des Statuts hin, daß der Vorstand die Angelegenheit anzuordncn habe, und hält deshalb die Abstimmung für nicht zulässig, wogegen Herr Vorsitzender bemerkt, daß ein Wunsch der Generalversammlung, in einer besondern Weise diese Angelegenheit zu ordnen, nicht ftatutenwidrig sei, und nun anfragt, ob die Versammlung den Antrag des Herrn Hey mann annchme? was mit großer Mehrheit geschieht. In Bezugnahme auf die vorgelescnen Wahlresultate verliest der Herr Vorsitzende nun einen Brief des Herrn Rudolph Besser, welcher die auf ihn gefallene Wahl ablehnt, welche Ablehnung anzunehmcn ec abräth. Dagegen ergreift Herr Brockhaus das Wort und unterstützt den Antrag des Herrn Springer, indem er cs für unzweckmäßig hält, gegen die Statuten etwas anzunehmen. Herr Mayer und Herr Reimer verbleiben bei den ausgesprochenen Ansichten, die noch von Herrn Frommann unterstützt werden, welcher darauf hinweist, daß bei der Slatutenbestimmung nur im Auge gewesen sei, daß nicht das Stimmrecht den Mitgliedern des Vorstandes von Einer Firma und aus Einer Stadt zustchcn solle.