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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1851
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1851
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- Deutsch
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61Z 1851.^ Wenn nun zuvörderst zur Lesung der für den Sccretair im Vorstande abgegebenen Stimmen geschritten ward, so zeigte sich, daß auf Herrn Gustav Mayer mit 27 Stimmen - Carl Tauchnitz - 21 - - Avcnarius - 13 - - G. Wigand - 11 - gefallen waren. Hierauf ging man zur Wahl der den Verwaltungs-Ausschuß Ergänzenden über, die Stimmzettel ergaben, daß Herr Frommann 25 Stimmen - G. Wigand 19 - G.F.W. Müller 7 - Einhorn 7 - erhielten, die übrigen in der Minderzahl sich vereinzelten. So kam denn die Wahl für den Wahlausschuß an die Reihe, die Auszählung der Stimmzettel erwies für Herrn S. Hirzcl 32 Stimmen - C. Duncker 29 - - Schlemmer 5 - - E. S. Mittler 3 - - Heymann «v». 3 - die übrigen waren vereinzelt- Die hiernach stattfindendc Wahl für den Rechnungs-Ausschuß zeigte für Herrn L. Voß 27 Stimmen - Nolte 13 - - C. Reimer 11 - - G. F. W. Müller 8 Endlich fand sich, daß für die Vergleichs-Deputation die Stimmen gegeben waren für Herrn E. S. Mittler 30 Stimmen - Frommann 27 - Saunier 7 - die übrigen vereinzelten sich. Wenn nun somit die Ergebnisse sämmtlicher Wahlen zu gegenwär tigem Protokolle genommen, die eingegangcnen Stimmzettel nebst den Wahlprotocollen demselben angcfügt und für weitere Berathung nichts mehr vorliegend befunden ward, so erklärte der Herr Vorsitzende die heutige Zu sammenkunft für geschlossen und wurde dies Protokoll wie üblich vorge lesen und durch eigenhändige Unterschriften der Anwesenden vollzogen. C. Duncker^ S. Hirzcl. Alfred Mauke in Stellvertretung des Herrn Rud. Besser. W. A. Barth. 0. Den Englischen Vertrag betreffend. Der in der Ostcrmesse 1847 gewählte außerordentliche Ausschuß zur Begutachtung des englisch-preußischen Vertrags über internationales Verlagsrecht stellt mit Einstimmigkeit seiner hier anwesenden Mitglieder den Antrag: Der Bbrscnverein möge beschließen, durch seinen Vorstand eine Eingabe an die König!. Sächs. Regierung zu richten, worin Folgendes vorgestellt und nachgcwicsen wird: l. Der Vertrag gewährt keine wahre und vollständige Rcciprocität, nicht in Bezug auf die Zollsätze für die Gegenstände des Buch- und Kunsthandels, trotz des angeblich jetzt in England vorherrschenden Frcihandclssystems und trotz der Geringfügigkeit des finanziellen Ertrags dieser Erschwerung und Belastung der Einfuhr auswärtiger Gcistes- producte, obgleich anzucrkenncn ist, daß derselbe gegen früher nicht un bedeutende Ermäßigungen bewirkt hat, nicht — und darauf ist das Hauptgewicht zu legen — in Bezug auf die Dauer und auf die Ausdehnung des Verlagsrechts, indem der Vertrag zwar in beiden Ländern die Unterthancn des anderen unter den Schutz des einheimischen Gesetzes stellt, die deutschen Gesetze aber nicht nur in den allermeisten Fällen eine längere Dauer des Verlags rechts gewähren, sondern dasselbe auch unter gewissen Bedingungen und Einschränkungen auf Ucbersetzungen ausdehnen, was in England nicht der Fall ist. II. Der Vertrag hat nur für einen Thcil der deutschen Staaten Gültigkeit, die Forderung aber, daß Deutschland in seinen Beziehungen zum Auslande, als ein Ganzes auftrete, wird jetzt doch wohl von kei ner Seite mehr bestritten, am wenigsten in diesem Falle, wo cs sich um Literatur und Kunst handelt, die doch gewiß Gemeingut der gan zen deutschen Nation sind und bei denen sich auch keine Sonderung nach den verschiedenen Staaten machen läßt, ohne die größten prakti schen Unzuträglichkcitcn, Verwickelungen und Ungerechtigkeiten hervor- zurufcn, wie das die Erfahrung bereits gelehrt hat. Hierauf gestützt, richte der Bbrscnverein an die König!. Sächs. Regierung das Gesuch: Dieselbe wolle im Vereine mit den übrigen deutschen Staaten, welche den Vertrag abgeschlossen haben, am 1. Scpt. d. I. Kündigung cintretcn lassen, zugleich aber Einleitungen treffen, daß ein ähnlicher Vertrag mit England geschlossen werde, jedoch 1) von allen deutschen Bundesstaaten, wodurch auch der Nebcnvortheü erreicht würde, daß die dem englischen Publicum ebenso widerwär tige, als dem deutschen Buch- und Kunsthandel, wie den deutschen Behörden lästige Abstempelung der nach England bestimmten Ar tikel, von selbst wegfallen würde; 2) mir der Einschränkung des gegenwärtigen Vertrags, daß das Autorrecht im fremden Staate in keinem Falle länger geschützt werde, als im eignen Vaterlande des Autors; daß es dort auch nicht weiter ausgedehnt werde, namentlich also, daß das Vorrecht auf Veranstaltung von Uebersetzungen, welches mehrere deutsche Gesetze einräumen, auf die englischen Autoren nicht übergehe. Leipzig, den 18. Mai 1851. F. Z- Frommann. Anton Winter. G. Reimer. S Hirzcl. Nichtamtli Zur Statistik der Jubilate-Messe 1831. Nachdem wir bereits in Nr. 44 d. B. Bl. eine vorläufige No tiz über den diesjährigen Meßbesuch gegeben haben, stellt sich nun heute, als dem Schlüße derselben heraus, daß, inclusive der heuti gen (letzten) Frcmdenliste, im Ganzen 278 auswärtige College» hier waren, und theilweise noch hier sind, mithin 29 weniger als im vergangenen Jahre. Von diesen rechneten aber sehr Viele, na mentlich Sortimentshandlungen, nicht selbst auf der'Börse, sondern zogen es vor, ihre geschäftliche Abwickelung durch ihre Herren Com- missionaire besorgen zu lasten. Es ist dicß ein Verfahren, das den ganzen Meßgeschäftsgang sehr vereinfacht und viele Zeit in den bei den Mcßwochen ersparen läßt, da nun einmal bestehende Differen zen nur höchst selten auf der Börse ausgeglichen werden, indem die wenigsten Handlungen ihre Buchhändler-Strazzen, Facturcn Ver langzettel rc. mit sich führen; aber es hat auch die große Schatten seite, daß der ganze Rest des Jahres dann zu Correspondenzen über Differenzen in Anspruch genommen wird, was viel zeitraubender ist cher Theil. und viel mehr Geld kostet, als eine deßhalbige kurze und mündliche Verständigung. Da war's doch in diescr Hinsicht bester vor 18— 20 Jahren; da wurden mit den Gegenwärtigen alle Differenzen auch geschlichtet und was auf der Börse abgeschlossen war, gab keine Ver anlassung mehr zu ewigen Correspondenzen, Aergcr und Saldorcsten sä iulinitum. Die Zahl der Handlungen hat sich freilich seitdem um mehr als ein Drittel vermehrt, das thut aber nichts zur Sache; nehmen wir statt 8—10 Tagen, 2—3 Wochen Zeit zum Börscnbcsuchc, und es kann das frühere Resultat jin den meisten Fällen auch erreicht werden, während in den wenigen Tagen Börsenbesuch, auch mit allen Dampfkräften, das wahre Ziel und der eigentliche Zweck des persön lichen Mcßbesuchs und der Abrechnung, nicht erreicht werden. Mög- tcn sich andere Stimmen hierüber aussprcchen, — denn es handelt sich hier um Vieles — um Zeit und um Geld. Als außergeschäftlichc Notiz dürfte hier noch gesagt sein, daß die Hälfte aller fremden College» sich, in fünf hiesigen Gast- Höfen wohnend, zusammengefunden hatten, nämlich 44 in Stadt
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