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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1851
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1851
- Sprache
- Deutsch
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1851.^ 611 Der Herr Vorsitzende geht nun auf die Bcrathung des Entwurfs zur Revision der Statuten des Börsenvereins über, indem er die Annahme oder Ablehnung des Statuts im Ganzen, als eine Nothwendigkcit darstellt, ohne damil der Meinungsäußerung der Einzelnen, namentlich in Bezug auf die Eingaben der Herren Voigt und Rost, entgegen treten zu wollen. Nachdem Herr Brockhaus die Aussprache der Ansichten auch üder die einzelnen Paragraphen bevorwortet, Herr Fromm ann aber vorgeschlagcn hatte, daß mit Verlesung und Berathung der von Herrn Voigt und Herrn Rost gemachten, im Börsenblatt Nr. 12. des Jahres 1851. S. 137 und 138 abgedruckten Vorschläge begonnen und dann die Anfrage auf weitere Bemerkungen gerichtet wctdcn möge, welche alle jedoch nur nach auf Anfrage des Herrn Vorsitzenden erhaltener Unterstützung zur Bekathung kommen können, laS Herr Mayer in Folge der Aufforderung des Herrn Vorsitzenden die in Nummer 12 des Börsenblattes von 1851 ersichtlichen Anträge des Herrn Voigt, von denen der zu K. 2, 2 nicht ausreichend unterstützt wird. Die Abänderung zu §. 3, 3. wird zwar hinreichend unterstützt und von Herrn Simion und Voigt vertheidigt, von Herrn Hcymann, Brock Haus, Winter, Springer und Frommann aber angegriffen, so daß derselbe bei der Abstimmung in der Mi norität verbleibt. Der weitere Vorschlag Herrn Voigt's zu §. 12 nach 2 wird zwar nicht ausreichend unterstützt, da sich aber der Antragsteller das Wort erbittet, so wird ihm dasselbe ertheilt, um seine Vorschläge zu rechtfertigen. Vorschreitend zu den Vorschlägen des Herrn A. H. Rost, so wird von Herrn Secretair Mayer der Antrag zu §. 24. vorgelcsen und auf die Frage des Herrn Vorsitzenden ausreichend unterstützt. Für denselben erklären sich die Herren Fleischer, Brockhaus, Springer, Karl Kollmann, Himmcr, vr. Veit und der Antragsteller im Schlußwort. Gegen denselben die Herren G Reimer, Gu st. Mayer, Voigt, G. Wigand, Frommann, Noltc und Winter. Bei der Abstimmung ergab sich nach zweimaliger Ungewißheit des Resultats eine Mehrheit für Annahme des Rost'schcn Antrages. Nach Vorlesung des Antrags zu §. 31. und gestellter Anfrage wird auch dieser hinreichend unterstützt. Herr Frommann und Herr Erhard erklären sich gegen die Abänderung, Herr Hey mann glaubt das Amendement dahin verbessern zu können, daß ersetzt: so weit dies nicht dem Vorsitzenden nach dem Gcschäftsreglement obliegt, womit Herr Rost sich einverstanden erklärt, und welche Aenderung auf Anfrage des Vorsitzenden angenommen wird. Der Zusatz zu §. 38 wird nicht hinreichend unterstützt und ist somit abgckehnt. Die für tz. 40 vorgeschlagene Fassung wird hinreichend unterstützt und ohne Debatte von der Mehrheit angenommen. Die Bemerkung zu §. 42 ist Redactionssache, und es kommt somit der Vorschlag zu §. 60 zur Verlesung, welcher auch als eine Rcdactionsbemerkung betrachtet wird, sowie die Bemerkung zu §. 62. Den weiteren Vorschlag §. 72. 73. und 74. der alten Fassung wieder auszunchmen, wird nicht hinreichend unterstützt, und ist dem nach auch als abgelehnt zu betrachten. Es sind somit die Anträge erledigt, und der Herr Vorsitzende schreitet zur Abstimmung über das ganze Statut, welche er in der Weise vornimmt, daß er zu den einzelnen Abschnitten die Anfrage stellt, ob Jemand Etwas dazu zu bemerken habe. Herr Brock Haus bemerkt, daß der Nachweis der Befähigung zum Buchhandel durch Bescheinigung dreier Börsenmilglieder nicht praktisch sei, da die Befähigung zum Buchhandel nach den Landcsgcsctzen zu beurtheilen sei. Dagegen erklären sich die Herren G. Reimer, Mayer, Springer, Simion und Frommann; Herr Hcymann wünscht die Weglassung des Nachweises und die Herren vr. Veit und Hi mm er kommen auf die Prüfung durch Berufsgcnossen, worauf der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Brock Haus zur Unterstützung bringt, welche er aber nicht erlangt- Der erste Abschnitt wird demnach für angenommen erachtet. Zum zweiten Abschnitt macht Herr vr. Härtel bei §. 47 auf einen Druckfehler aufmerksam. Herr Br o ck h a u s beantragt eine kleine Strafe für die Nicht-Kommenden zu § 15. DicHerren Himmek, Springer und Hertz sprechen sich im Sinne des Herrn Brockhaus für eine derartige Ordnungsstrafe aus, während die Herren vr. Härtel, From mann, Liesch ing, Oldenbourg und Erhard deren Einführung bekämpfen. Bei der Abstimmung ergicbt sich, daß die Mehrheit für Einführung derselben ist. Herr Frommann hält die Versammlung zu einem solchen Beschlüsse nicht berechtigt. Herr Brockhaus stützt sich aber auf die Bcschlußnahme und beantragt als Höhe der Ordnungsstrafe 2 Thlr., wogegen Herr Vorsitzender vorschlägt, die Strafe auf 1 Thlr. festzufehen und den Vorstand zu ermächtigen, sie bei wiederholtem Ausbleiben aufzwei Thalcr zu erhöhen. Bei der nunmehr über den Betrag vorgenommenen Abstimmung, wird eine OrdnungSsttafe von Einem Thalcr beschlossen. Gegen Abschnitt 3 hat Niemand Etwas einzuwendcn, cs wird daher zu Abschnitt 4 und 5 übergcgangen, gegen welche sich keine Stimme erhebt. Als jedoch z«r Abstimmung des Ganzen geschritten werden soll, beantragt Herr Brockhaus, daß ein Minimum der Anzahl fcstgestellt werden solle, welche im Stande sei, eine Abänderung der Statuten zu beschließen, was Herr Mainoni dahin saßt, daß zu Abänderung der Statuten ein Aehnthcil der Vercinsmitglieder erforderlich sein soll. Nach dem die Herren Voigt, K. Kollmann, Mayer, Erhard und Simion dagegen, die Antragsteller noch für ihre Anträge gesprochen haben, wird ein >eder Antrag abgelehnt, dagegen das ganze Statut bei der nun mehr erfolgenden Frage des Herrn Vorsitzenden einstimmig angenommen. Es ertheilt nun der Herr Vorsitzende Herrn Andreas Perthes das Wort, welcher in einem längeren Vortrage sich über die Nachtheile ausspricht, welche die Ver silberung der Vcrlagswerke durch die Verleger selbst, in den Auktionen, für den Buchhandel habe, um dieselben an einer Unbill, welche er durch den k- pr. Bücher-Auctionscommissar vr. Ticftrunk in Halle erfahren habe, der 2 — 300 Werke aus dem Verlage des Redners irr seinem Auctionskataloge ausgeboten habe, ohne diese Werke zu besitzen, nachzuweisen. Bei dcrDersteigerung haben nun diese Werke gefehlt, u. 87*
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