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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1873
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1873
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- Deutsch
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s, 13. Januar. Nichtamtlicher Theil. 131 Nichtamtlicher Theil Zur Krankenkasse des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilscnvcrbandrß. - V.*) Ehe wir es versuchen, die Mittheilungen des geehrten Vor standes vom Allgemeinen Gehilfenverband in Nr. 281 d. Bl. einer näheren Beleuchtung zu unterziehen — und zwar mit ausdrücklicher Zustimmung des Hrn. vr. Heym, soweit es seinen Artikel betrifft — gestatte man uns erst allgemeinhin unsere Meinung über den Ver band und die beiden Seiten seiner Thätigkeit zu äußern und unser bisjetzt zuwartendes, resp. ablehnendes Verhalten zu demselben zu motiviren. Wir bemerken dazu ausdrücklich, daß uns Vergnügen an Zeitungspolemik gänzlich fremd ist und daß wir nur ungern und nur aus Theilnahme an den Interessen unseres Standes, so gut oder so schlecht wir sie verstehen, das Wort ergreifen. Wir machen auch kei neswegs Anspruch darauf, die Sache erschöpfend zu behandeln, bitten aber im voraus um etwas Nachsicht und Geduld, wenn wir zuweilen etwas weiter ausholen müssen. In Betreff des Central-Stellenvermittlungsbureaus finden wir unsere Ansicht in einem sehr beachtenswerthen Artikel der Süddeutschen Buchhändler-Zeitung vom 11. Nov. vollständig und ausführlich ausgesprochen. **) Dieser Artikel spricht sich dahin aus, daß die Errichtung dieses Bureaus ein unglücklicher Griff sei, da in Wirklichkeit ein Bedürfniß nicht vorliege, und daß dasselbe, eben in folge der Centralisation, eher nachtheilig als wohlthätig wirken müsse. Es ist gewiß nicht zuviel gesagt, wenn wir behaupten, daß gerade in unserem Kreise dieses wichtige Feld ganz vortrefflich be stellt ist und daß sowohl Prinzipale als Gehilfen sich fast kostenlos, oder mindestens ohne nennenswcrthc Unkosten und aufs schnellste und beste mit Gehilfen resp. Stellen versehen können, falls zu der bctrcffendenZcitübcrhauptgeeigneteGehilfenrcsp.Stellenvacantsind. Was nun die Kranken casse betrifft, so durfte man wohl mit vollem Rechte erwarten, daß, wenn der Gehilfenstand des gesammten deutschen Buchhandels im Jahre 1872 eine solche für seine Ange hörigen errichtet, wenigstens der Entwurf, also die Theorie der Sache, so zu sagen Kopfund Fuß habe, d.h. auf derHöheder Zeitstehe, und daß demzufolge das Institut nicht zu jenen gezählt werde, von welchen Hr. vr. Heym in seiner „vorzüglichen" Schrift über Kran ken- und Invalidenversicherung (Leipzig 1863, Hinrichs) S. 35 sagt, daß dieselben, weil ganz irrationell eingerichtet und ver waltet, fast nichts irgend Brauchbares bieten, es müßte denn sein, um an denselben zu lernen, wie es nicht zu machen ist. In diesen berechtigten Erwartungen wurde man aber gründ lich getäuscht durch das Circular von Ende September, unter zeichnet von den Vorständen von sieben Buchhandlungs-Gehilfen vereinen, in welchem das große Wort gelassen ausgesprochen wird, daß die Mitglieder des Verbandes bei einem Beitrage von nicht über 1 Thlr. Pr. Quartal es insgcsammt als ihr wohlerworbenes Recht ansehen dürfen, in Krankheitsfällen mindestens 6^ Thlr. Pr. Woche (25 Thlr. pr. Monat) Krankengeld statutarisch ohne Weiteres zu erhalten, — mit dem Hinzufügen, es würde wohl allen Collegen lieber sein, von ihrem Rechte Gebrauch zu machen, als um eine Unterstützung bitten zu müssen u. s. w. Aufnahmefähig seien alle deutschen Buchharidlungsgehilfen; sobald 50 Mitglieder angemeldct sind, gelte der Verband als constituirt re.! *) IV. S. 1872, Nr. 287. **) Der Artikel ist inzwischen als officielle Aeußerung des Stuttgarter Buchhandlungs-Gehilsenvereins „Ulk" in Nr. 289 d. Bl. abgedruckt, was demselben jedenfalls eine erhöhte Bedeutung gibt. Auf dieser Basis ist der Verband gegründet, auf diese Ver heißungen hin sind die Mitglieder gewonnen und durch ihre Unter schriften bindend ausgenommen worden. (Ob die Mitglieder bei dem späteren Aufgeben dieser Basis sNr. 260 u. 287 d. Bl.) befragt worden sind, was doch wohl geschehen mußte, da es dem Unternehmen einen ganz andern Charakter verleiht und dasselbe zu einem Unter stützungsverein in Krankheitsfällen macht, möchten wir be zweifeln, ebenso daß alle damit einverstanden sein werden.) Man traut seinen Augen kaum und kann sich nur schwer mit dem Gedanken befreunden, daß diese Verheißungen ernstlich gemeint und nicht etwa nur als ein Scherz aufzunehmen seien! Denn im Ernst hätte das wohl selbst der sel. Finanzrath Hopf, der doch so Großes in seinem Bereiche geschaffen, nicht zu Wege gebracht! Hatte denn keiner der Herren eine leise Ahnung von der Unausführbarkeit dessen, was man versprach, und von der Schwere der Verantwortung, die man damit übernahm? Wir fragten uns vergeblich, auf Grund welchen Calcüls und welcher nothwendigen Unterlagen man wohl zu diesem Resultate gelangt sein könne? Das Circular sagt darüber: „nach unsrer ungefähren Schätzung" — und das ist des Pudels Kern! Wir meinen, es müßte für die Begründer doch das Erste ge wesen sein, mit Hinzuziehung Sachverständiger gründliche Vorstudien zu machen, oder wenigstens, da es sehr nahe lag, die oben erwähnte Schrift des Hrn. vr. Heym recht sorgfältig zu Rathe zu ziehen; letzteres ist allerdings geschehen, — wie jedoch, wollen wir später be leuchten. Obgleich mehrfach aufgefordert, unsere Meinung über die Sache auszusprechen, unterließen wir es doch noch immer, da wir einestheils weder Zeit noch Berus zur Schriftstellerei haben und uns auch nicht Mißdeutungen aussetzen wollten, anderntheils weil wir hoffen durften, daß eine gewandtere Feder die Sache in die Hand nehmen werde. Da kam denn auch richtig in Nr. 254 d. Bl. der Artikel des Hrn. o., dem wohl Niemand größtes Wohlwollen für unfern Stand im Allgemeinen und den Verband insbesondere, oder völlige Ver trautheit mit unfern buchhändlerischen Verhältnissen absprechcn wird. Der Artikel ist so ruhig und maßvoll, nach unserer Meinung so überzeugend geschrieben, daß er in Wirklichkeit gar nicht widerlegt werden kann; denn was der Hr. Verfasser nur andcutct, konnte gar nicht weiter ausgeführt werden, weil es wirklich anwendbares stati stisches Material darüber gar nicht gibt und kaum jemals geben dürfte. Wie gesagt (und das ist der Kern der ganzen Streitfrage über die Lebensfähigkeit des Instituts), es gibt keinerlei Positive Unterlagen für eine Krankencasse, deren Mitglieder nicht in einem kleinen Umkreise beisammen leben, sondern deren Aufenthaltsort ganz unbegrenzt sein kann. Daher beruht denn auch die „genaue Berech nung" im neuesten Circular an die Herren Chefs, nach unserer An sicht, nur auf sehr gewagten Hypothesen und wird sich in der Praxis jedenfalls als eine, gelinde gesagt, sehr ungenaue Heraus stellen. Für uns lag nun keinerlei Veranlassung vor, das Wort in dieser Angelegenheit zu ergreifen, und wäre dies auch sicher nicht geschehen, wenn der Vorstand des Verbandes in Nr. 260 d. Bl. nicht versucht hätte, Hrn. o. auf Grund der „vorzüglichen" Schrift des Hrn. vr. Heym, die wir schon vorher ziemlich genau kannten, zu widerlegen. Wir wußten daher, daß Hr. c>. und vr. Heym auf glei chem Standpunkte stehen und daß es daher ganz unmöglich sein müßte, daß des Letzteren Schrift als Beleg gegen Ersteren dienen könnte. (Im Gegentheil, Hr. vr. Heym nannte den erwähnten Ar tikel eine gesunde Deduktion der Sache!) Erwähnter Aufsatz in Nr. 260 und das Referat über die Ber- 16*
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