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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1862
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1862
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- Deutsch
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190 M 12, 27. Januar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. klären, als daß Angeklagter Autor der und der Schrift sei. Die Folge davon waren bei tendenziösen Verfolgungen zahlreiche Frei sprechungen. Fox's Libel-Bill von 1792 ermächtigte die Jury, auch darüber zu entscheiden, ob eine Schrift ein falsches und scandalöses Libel sei (a lslse snä soancislous libel). — Dadurch wurden gegen die richterliche Einseitigkeit gebührende Schranken aufgerichtet, und die Negierung erlahmte zuletzt in der Verfolgung verdächtiger Druckschriften. Ferner schützt die Abwesenheit einer Staatsanwaltschaft in England vor Prcßpcozessen, während die Jury bei Bcurthcilung von Entschädigungen bei Privatbelcidigungen durch die Presse stets sehr strenge verfährt. Doch muß, um eine Entschädigung durchzusetzen, ein Libel falsch und scandalös zugleich sein. Dann aber gibt es auch einen ungerechtfertigten Schutz der Preßfreiheit, und dieser ist die Scheu vor Beschreitung desNcchts- weges überhaupt. Eben weil die Libclgesetze so vage sind, ist der Ausgang einer Verfolgung wegen Libel stets sehr zweifelhaft. „Ich kenne keinen Mann", sagt O'Eonnel, „der einen Libcl- Prozeß angestrengt und nicht übler aus dem Prozesse herauskam, als er hincingekommen." Alle diese Dinge haben es zu Wege gebracht, daß, soweit die englische Presse kein Interesse dabei hat, Dinge todt zu schweigen, sic mit einer Rücksichtslosigkeit und Ungenirtheit zu Werke geht, welche im vorigen Jahrhundert gänzlich unbekannt war. Noch Smollet wagte es in seiner Fortsetzung der Geschichte Englands nicht, die Wörter König, Ministerium, Regierung, Kovernmenk und ksriismsnt auszuschreiben. Wilkes war der Erste, der sich erkühnte, im North-Briton die Namen hochgestellter Beamten und anderer vornehmer Personen geradezu auszuschreiben. Endlich hat das Uebermaß der maleris pecesns dazu beigc- rragen, gegen ihre Wirkungen unempfindlich zu machen. Noch 1777 wurde der bekannte Prediger Horne Took verurtheilt, weil er 1775 eine Subscription eröffnet hatte: „Zur Unterstützung der Wittwen, Waisen und greisen Eltern unserer geliebten ame rikanischen Mitbrüder, welche getreu ihrem Eharakter als Eng länder den Tod der Sclavcrci verzogen, und aus diesem Grunde unmenschlicher Weise von den Truppen des Königs bei Lcxington und Eoncord ermordet wurden." Zur Zeit des letzten chinesischen Krieges ist dagegen vielfach der Angriff auf Canton als „Pira terie", die Thaten der englischen Soldaten „als Mord" bezeichnet worden. Die Regierung hielt Schweigen.für die sicherere Taktik, da die Gefahren einer Freisprechung der Redner und Schrift steller die Vortheile einer Verurtheilung um's Zehnfache über stiegen. Man läßt die alten strengen, verrosteten Statuten schla-, fen, um sie im Falle der Noth aus der Rüstkammer der Vergan genheit wieder hervorzuholen. Verantwortlich für den Inhalt einer Druckschrift ist nicht bloß der Autor, sondern auch der Drucker, der Eolporteur und der Verbreiter. Die beiden Letzteren müssen ihre Unkenntniß vom Inhalte beweisen. Man ist auch verantwortlich für das, was man aus anderen Druckschriften abdruckt. In der Regel verfolgt man aber Eolportcure nicht, die zu arm sind, um Ent schädigung zu gewähren. Keine politische Druckschrift kann mit Beschlag belegt wer den, so lange nicht ihretwegen eine Verurtheilung erfolgt ist. Da gegen verordnen 2 Gesetze aus dem letzten Regierungsjahre Georg III. und aus dem ersten Georg IV., daß alle Exemplare eines strafbaren Libels, d. h. nachdem der Richter eine Schrift als solche qualisicirt, unterdrückt werden sollen. Nach einer neuen Acte Lord Campbell's 20 u. 21 Vivt. c. 83 vom 25. August 1857 findet eine administrative Eonsiscation ohne vorhergegangenc Ver- urlheilung bei obscönen und unsittlichen Büchern und Bildern Statt. Jeder Polizei-Magistrat oder zwei Friedensrichter können auf eidliche Dcnunciakion einen Special-Arrest (IVsi-i-ant) ergehen lassen, auf Grund dessen solche Products am Tage, nöthigcnfalls auch durch Aufbrechcn von Thürcn weggenommen werden dürfen. Besitzer, Fabrikanten und Verkäufer von Druckerprcssen oder Typen müssen nach 39 6eo. III. o. 79 eine formulirte, von einem Zeugen attestirtc Anzeige über ihren Geschäftsbetrieb beim LIerIc ol tlio peaee cinreichcn. Auch unterwirft dieses Gesetz den Verkauf von Pressen und Typen eitler gewissen Aufsicht. Außer bei geschäftlichen und amtlichen Drucksachen muß jeder Drucker nach 2 u. 3 Viel. o. 12 Name und Wohnort vorn und hinten auf die Druckschrift setzen. Den Eontravenicnten und den Ver breiter nicht vorschriftsmäßiger Schriften treffen 5 L Geldstrafe. Doch dürfen nur der ^ttornv^ 6oneral oder der 8oIivitor 6enoral, kein Privat-Ankläger, klagend einschrcite». Jeder Drucker einer Zeitung muß bis auf 400 L Eaution leisten; beim Druck von Pamphleten über 2 Bogen und über 6 ci im Preise wird in Lon don eine Eaution von 300 L, in der Provinz eine von 200 L gestellt. Ferner gibt es sehr strenge Stempclgcsctze, welche die Behörden ermächtigen, nach ungestempeltem Aeitungspapier Haussuchungen zu halten. Bei Strafen unter 20 L entscheiden die Friedensrichter summarisch, bei Strafen über 20 L die Reichs gerichte. Bei Cautions- und Stempel-Contravenkioncn kann nur der Staat durch seine Vertreter Anklage erheben. Als Aequivalent für den Zeitungsstempcl übernimmt die Post die Gratisbeförderung der Zeitschriften. Die Thcatcrcensur wird in England vom I.orä Oliamberlain (Obcrkammccherrn) und seinen Untcrbeamten ausgcübt. Ur sprünglich stand diesem Rechte nur die Usance zur Seite. Wal pole sanctionirte dies System durch Parlamcnrsacte. Seine pls^ Iiouse bül verordnctc, daß bei Strafe von 50 L und Verlust der Concession jedes Stück 14 Tage vor seiner Aufführung zur Ecnsur cingereicht werden müsse. Jeder Schauspieler, der entweder ohne Domicil oder der, ohne Concession vom lorll Lbsmberlain erhalten zu haben, auftrete, sei als Vagabondc (ttvAus) zu behandeln. Der lorcl Obsmberlain hat demnach auch die Theater zu con- cessioniren. Nach6 u. 7Viet. o. 66 kann der Minister des Innern vorbehaltlich von Localverordnungen allgemeine Theaterreglemcnts erlassen. Theatervorstellungen in Buden, auf Märkten und Festen concessionirt der Friedensrichter oder die Marktpolizei. Mahon rühmt, daß die Theatercensur nie im Interesse der Parteiregierung ausgebeutet worden. Im Sinne gewisser polizei licher Acngstlichkeit ist sie jedoch zuweilen gehandhabt worden. So verwandelte in der französischen Revolution der lorcl Okam- berlsin in einem Stücke: „Die eiserne Maske" die Bastille in die Insel St. Marguerite, um Zcitanspielungen zu verhindern. Es war das freilich in einer Zeit, als ein Bierwirth in Cambridge einen Eid leisten mußte, alle politischen Gespräche anzugeben, und ein Milizmann wegen demokratischer Reden auf Ordre seines Obern durchgeprügelt wurde, die Zeit einer Reaction, in der Englands Aristokratie jede Besinnung verloren zu haben schien. Miscellcn. Leipzig, 23. Jan. Das Polizciamt der Stadt Leipzig macht unterm 21. d. Mts. bekannt, daß zufolge einer an den hiesigen Rath ergangenen Verordnung der König!. Kreisdircclion allhier die Eoncessionen zum Betriebe von Buch- und Kunsthandlungen, A n ti q u a ri a ts ge sch ä ste n, sowie von Buch- und Steindruckcrcien künftig nicht mehr vom Rathc hiesiger Stadt, sondern von dem Polizciamte als Preßpolizei- behörde crtheilt werden sollen. Es steht daher von jetzt an die Eoncessionsectheilung für die sämmtlichcn in §. 8. unter 1. des
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