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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1860
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- Deutsch
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Beliebigen zur willkommenen Beule freigibt. Ein Gesetz ober ge radezu zu erlassen, daß der Verleger des Geistesweckes eines Aus länders keinen Schutz gegen Nachdruck finde, das hieße den gei stigen Verkehr mit dem Auslande auf eine wahrhaft barbarische Weise hemmen. Davon, daß durch Anonymität oder Pscudonymitäl auch dieses Gesetz umgangen werden könnte, will ich gar nicht sprechen, denn für manches Vcrlagsunternehmen ist der Name des Urhebers die Gewähr des Gelingens. Dagegen ist endlich 5) nicht zu übersehen, daß die Praxis die von mir ausgestellten Ansichten längst schon gutgeheißen hat. Ich weise auf die Erschei- ung des „getheiltcn Eigenthums" im Musikalienhandel hin, welches seit Jahrzehenden besteht und im ganzen Musikalienhandcl respectirt ist, ja selbst vor Gericht anerkannt wurde. Viel später und nur vereinzelt kommt dies in der Literatur vor, und wenn unter die Un begreiflichkeiten, welche deutsche Rechtsprechung hervorgebracht hat, auch allerdings Richtersprüche gehören, die den Vertrieb der unbe rechtigt nach Deutschland eingeführten Exemplare schützten, so habe ich noch von keinem Urlheil gehört, welches auch dem unbefugten Vervielfältiger die Erlaubniß zu seinem Verfahren ertheille. Ich habe versucht, meine Ansichten ausführlich mitzukheilen, wobei mich nur der Wunsch beseelte, zur Herstellung des richtigen Gesichtspunktes etwas beizutragen. Miscellen Berlin, 21. Nvv. Nicht ohne Bedauern wird in wissenschaft lichen Kreisen Kenntniß davon genommen, daß die vorzügliche Bi bliothek des großen Geographen Karl R itter nicht in den Besitz des Staates übergeht. Die betreffenden Verhandlungen mitdemselben sind an dem Gutachten gescheitert, welches von der königlichen Bi bliothekverwaltung dem Minister v. Bethmann-Hollweg erstattet ist und mit Rücksicht auf den bereits vorhandenen Besitz vieler werth- voller Werke von der Anlegung des geforderten, an sich keineswegs zu hohen Preises abcieth. Die Rittec'sche Bibliothek, welche allein gegen 8000 zum Theil der seltensten Karten und außerdem nahe an 20,000 Bände umfaßt und somit die ganze Geschichte der Wissen schaft, die ihr einstiger Besitzer zu solcher Höhe erhob, repräsen- tirt, sollte nicht vereinzelt, sondern womöglich der Wissenschaft als Ganzes erhallen werden. (Dtsch. Allg. Ztg.) — Von ebendaher schreibt man der Mgdb. Ztg., daß die Bibliothek Alexander v. Humboldt's ins Ausland gehe. Nachdem erst noch vor kur zem Aussicht vorhanden war, daß die Bibliothek nach Neujahr im einzelnen zur Versteigerung kommen werde, sei dieselbe soeben von einem sehr reichen Engländer (oder Amerikaner) gekauft worden und werde schon in der nächsten Woche von hier abgehen. Dieser Käufer habegleichzeikig die Kolossalbüste A. v. Humboldt'svon David d'An- gcrs, welche die hiesige Buchhandlung Asher L Co. für 2000Thlr. auf der Auction erstand, für circa 5000 Thlr. erworben; auch die Diplome Humboldt's habe derselbe für eine ziemlich hohe Summe käuflich an sich gebracht. Zürich, 15. Nov. In der am >6. Juli d. I. statlgefun- denen Generalversammlung des schweizerischen Buch- händlervercines, welche sehr zahlreich besucht war, wurde zum ersten Mal abgerechnet und mit wenigen Ausnahmen saldirt. Die Vorsteherschaft wurde in den Herren Georg und Detlefs von Basel ergänzt und Hr. Fr. Schultheß in Zürich für das Jahr 1860/61 zum Präsidenten gewählt. Wir bringen bei Anlaß dieser kurzen Berichterstattung einen schon im Jahr 1856 gefaßten Vereinsbe- schluß in Erinnerung, der dahin lautet: „Es wird der Verkauf buch händlerischer Geschäfte in der Schweiz nur dann vom Verein gut geheißen und der Käufer kann nur alsdann für seine Person oder Firma Mitglied des Vereins bleiben oder werden, wenn ec neben dem Nachweis der statutengemäß erforderlichen Eigenschaften zu gleich auch förmlich die solidarische Mitverpflichtung zur Bezahlung aller vom Verkäufer an Vereinsmilglieder schuldenden Saldi, innert der gewöhnlichen geschäftlichen Frist anerkennt und ausspcicht." Dieser Beschluß hat den Zweck, zu verhindern, daß schweizerische Buchhandlungen nur in ihren Activa ge- und verkauft werden kön nen, während die Passiva unbezahlt bleiben, wie es keineswegs zur Ehre des Buchhandels in neuerer Zeit da und dort versucht werden wollte. Da der Absatz schweizerischer Artikel durchschnittlich mehr als ein Dcittheil des Gesammtabsatzes eines schweizerischen Sor- timentsgcschäftes bildet, so ist die Aufnahme in den Verein eine unumgängliche. Unter dem Titel: „Der Rechtsschutz gegen Uebcr- setzungcn in den internationalen Verträgen zum Schutze des lite rarischen Urheberrechts. Vom Slandpuncte des literarischen Ver kehrs von Aug. Schürmann" (gr. 8. V u. 42 S. Leipzig, Selbstverlag) ist vor kurzem eine sachverständige und geschickte Be leuchtung dieser brennenden Frage des internationalen buchhändle rischen Verkehrs erschienen, welche die allgemeinste Beachtung, ins besondere auch von Seiten der deutschen Regierungen verdient. Wir haben uns vorläufig darauf zu beschränken, das Erscheinen dieser verdienstlichen Schrift hier anzuzeigcn, und behalten uns vor, spä ter ausführlich darüber zu berichten. Ueberden stenographischen T n pendruck schreibt das Jllustr. Fam.-Jrnl. in einem größeren Artikel über Stenographie: Es ist ein deutscher Schriftsetzer, Faulmann, ein Norddeutscher von Geburt, welcher nach Ueberwindung unsäglicher Schwierigkei ten in Wien die Erfindung des stenographischen Typendrucks nach Gabelsberger's System machte. Für die Ausbildung dieses neuen Zweiges der Typographie war auch der Vorstand der Staatsdruckerei in Wien, Geheimralh Ritter von Auer — der Erfinder des Natur selbstdruckes — in erwähnenswcrther Weise thätig. Um unseren, mit der Typographie nicht vertrauten Lesern ein ungefähres Bild von dem zu geben, was der Erfinder des Gabelsberger stenogra phischen Typendrucks geleistet hat, lassen wir einige Angaben fol gen. Der deutsche Schriftsetzerkasten zählt in der Regel 110 ver schiedene Buchstaben (Lettern) und Zeichen; — Faulmann hat aber nicht weniger als 1300 Zeichen, theils aus vollständigen Buchstaben, theils aus einzelnen Thcilen von Lettern bestehend, welche auf die Zusammenstellung durch den Setzer berechnet sind. Anstatt eines Kastens hat der stenographische Setzer drei zu übersehen und welche Kästen! In dem einen befinden sich 351, in dem andern 281, in dem dritten der Rest jener 1300Typen. Die einzelne Letter ist beim gewöhnlichen Satze balkenförmig, oder genauer, ein Parallelepipedum mit sincm Quadrat oder Rechteck als Basis. Die stenographischen Lettern und Zeichen dagegen sind nur zum geringen Theile einem mehr oder minder platten, viereckigen Balken gleich, sondern haben an den Seiten treppenförmige Einschnitte, so daß der Qucrdurch- schnitt ein Vieleck mit verschieden geordneten rechten Winkeln — meist sechs an der Zahl — darbietet. Diese Einschnitte ermöglichen das Zusammenfügen von Zeichen, welche genau den oft ganz eigen- thümlich verschlungenen Sprachbildern der Gabelsbergec Kurz schrift entsprechen. Die Lettern sind systematisch nach Graden ein- gerheill. Für solche Leser, welche mit dem Buchdrucke bekannt sind, stehe hier noch die Bemerkung, daß die Grade mit dem kleinsten Ke gel, Diamant, beginnen und zu Nonpareille, Petit, Corpus, Cicero, Mittel, Tertia fortschreilen, so daß das ganze Schriftsystem (gleich einer Zeile stenographischen Satzes) den Raum von drei Nonpareille- Zeilen einnimmt.
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