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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1860-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1860
- Sprache
- Deutsch
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2414 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 144, 21. November. ist so unzweifelhaft, daß auf dieses Fundament hin, in Preußen wenigstens, gerichtliche Schritte zulässig sind. Verlangt ein Verleger vor der betreffenden Ostermeffc ein pro nov. oder o cvnd. bedingungslos versandtes Buch zurück, so liegt darin stillschweigend — und die Form schon pflegt die des Ersuchens zu sein — die Bitte um eine Gefälligkeit, die Inanspruchnahme einer Ausnahme, und wenn es auch die geschäftliche Pflicht des Sor timentshändlers ist, nach Möglichkeit dieser Bitte nachzukommen — freilich, die Erfahrung lehrt alle Tage, daß nur ein kleiner Tkeil so loyal handelt! —, so ist doch gar keine Rede davon, daß, tbut er es unbilligecweise nicht, der Verleger bei Remission zur Ostermeffc die Rücknahme rechtlich verweigern kann. Der Grundgedanke, der die geschäftliche Norm bei dem pro nov. - Versenden abgibt, wider spricht solcher Weigerung geradezu, und sie ist, wie sie nickt vernünftig ist, so auck nickt rechtlich begründet. Etwas zweifelhafter wird die Sache bei pro nov. oder s cond versandten Artikeln, deren Dispositionsstellung der Verleger nicht untersagt hat. Hat er sie untersagt, so kann er Remission bis zur betreffenden Ostermeffc verlangen, später Remitlictes anzunehmen verweigern. Nicht Ostermeffc remitlirt, sondern diSponirt werden: bis zu welchem Zeitpunkte ist der Verleger gehalten, nachdem er die Dispositionsstellung verweigert, Remission anzu nehmen? Der Fall gibt zu vielen Differenzen und Streitigkeiten Anlaß, und es soll auch nicht geleugnet werden, daß einerseits der Sortimentshändler, der das betreffende disponirte Buch nach außer halb versandt hat, bei'm besten Willen nicht im Stande ist, dessen sofortige Rücksendung zu bewerkstelligen, andererseits aber auch und leider sehr oft dem Verleger nach Monaten, ja oft zur nächsten Ostermesse unter Berufung: das Buch sei ja vorige Ostermesse dis- ponirt worden, die Rücknabmezugemuthet, ja—Schreiber dieses weiß Fälle — abermalige Disposilionsstellung versucht wird, während häufig — bei Commissionsartikeln — der Verleger das Buch lange bezahlt hat und es ihin nichts mehr nützen kann ! Diese Uebelstände gehören zu den kleinen, freilick oft auch großen Leiden des deutschen buchhändlerischen Verkehrs, sie sind die Schattenseiten, die am Ende von den Lichtseiten hinreichend ausgewogen werden; da heißt es: von beiden Seiten loyal und billig handeln; die Sache auf die Spitze richterlichen Entscheides getrieben, hat gute Folgen nie, abgesehen davon, daß bei Fällen derart gewöhnlich das subjeclive Ermessen des Richters entscheidet. Das will Schreiber dieses aber doch nicht verschweigen, daß er sowohl als Verleger, wie als S o r t i m e n ts h ä n d le r die Erfahrung gemacht hat, daß Fälle der berührten Art, überhaupt ge wisse kleinliche, jeden billigen und auf Rücksichten beruhenden Ver gleich verwerfende Streitigkeiten, Differenzen und Häkeleien immer bei gewissen Sortimentshändlern, wie bei gewissen Verlegern nur Vorkommen; er darf annehmen, daß diese Erfahrung nicht ver einzelt dasteht! lü Referenzen in Etablissements-Circularen wurden bisher im Buchhandel gewöhnlich in der Form gegeben, daß der sich Etablircnde am Fuße seines Eirculars die Zeugnisse der Buchhandlungen, in welchen ec bis zu seinem Etablissement als Lehrling und Gehilfe gearbeitet hatte, abdrucken ließ, und wenn er Vermögen besaß, etwa auch darüber Zeugnisse beifügte. Daraus konnte in den meisten Fällen der Verleger sich ein allgemeines Bild abstrahiren, ob ihm eine Verbindung mit dem neuen Eollegen passe oder nicht. Wünschte er aber zuvor noch nähere Auskunft, so hatte er damit eine Anzahl von Adressen, an welche er um weitere Aus kunft sich wenden konnte. Eine andere Weise sich einzuführen, die bei Kaufleutcn ganz passend ist, scheint nun mehr und mehr auch auf den Buchhandel übertragen werden zu wollen, für den sie nicht paßt. In neueren Etablissemcnts-Eircularen wird häufig jener, wie sich ein kürzlich erlassenes ausdrückt, „im Buchhandel eingeführkc und zu sehr aus- gcbcutete Weg, mit Berufung auf ehemalige Zeugnisse" umgangen, und man begnügt sich, einige Buchhandlungen, wohl auch nur Handlungs- oder Bankhäuser zu nennen, welche über den neuen Eollegen Auskunft geben können. Diese neue Methode mag nun allerdings nicht gerade unpassend sein bei Etablirung von Verlags handlungen, die von Buchhändlern keinen Credit be dürfen. Geben diese einem Papicrfabrikanren, einer Buchdrucke rei einen Auftrag, so erreicht dieser einen Betrag, wegen dessen es sich lohnt, daß der Papierfabrikant, die Buchdruckcrei die Mühe und das Porto daran rücke, um sich über die Solidität des Bestel lers zu erkundigen. Völlig anders aber bei So rrimcn ts-Eta blissements, die Rechnungseröffnung von den Verlegern wünschen. Die Verleger sind bekanntlich nicht eben sehr geneigt, neuen Etablissements Credit zu geben, aus manchen Gründen, die hier unerörtert bleiben mögen. Sie haben daher auch kein Inte resse, erst Briefe zu schreiben, um ein neues Conto in ihre Bücher zu bekommen, das sich im nächsten Jahre vielleicht mit 1 oder 2Thlr. Saldo abschließt, die bezahlt oder auch diSponirt werden. Wenn nun dem sich neu etablirenden Sortimenter wichtig sein muß, Rech nung von den Verlegern zu erhalten, den Verlegern aber nicht eben erwünscht ist, fortwährend neue Rechnungen zu eröffnen, so sollte man meinen, daß es im Interesse der sich etablirenden Sortimenter liege, alle Momente zur Beurthcilung der Creditfähigkcir den Ver legern möglichst vollständig in der Weise vorzulegen, daß die Verle ger gleich nach Durchlesung des Eirculars ihren Entschluß fassen können. Die moderne Auffassung scheint nun aber eine andere werden zu wollen. Der sich neu etablircnde Sortimenter würde seiner Würde vergeben, wenn er cs den Verlegern so bequem ma chen wollte, ihnen die Zeugnisse seines buchhändlerischen vits snts goto vorzulegen. Der Verleger möge, um der Ehre der neuen Ver bindung theilhaftig zu werden, sich selbst bemühen und an die Fir men schreiben, die im Circulare als Referenzen aufgcführt sind. So will's jetzt die Mode- — Nun gut: wir haben nichts dagegen einzuwenden, wenn auch die Verleger damit einverstanden sind. Schon öfters hörten wir aber von Verlegern, daß sie nicht so neu- contosüchtig seien, um erst Erkundigungsbriefe wegen der Aus geber solcher pretenkiösen Circulare zu schreiben, sondern sie einfach oä acts legen, und ebenso hat auch Einsender es bisher gemacht und wird's auch künftig so halten. Neu sich etablirenden Sorti mentern aber, denen daran liegt, in kurzer Zeit Rechnungen eröff net zu sehen, möchte Einsender rathcn, wenn sie Zeugnisse, die sich sehen lassen dürfen, besitzen, diese nach alter Weise ihrem Circulare beidrucken zu lassen, und er glaubt, daß sic dadurch ihren Zweck rascher und umfassender erreichen werden, als ihre vornehmen Col- legen, die diesen alten ausgetretenen Weg zu betreten verschmähen- (Süddtsch. Buchh.-Ztg.) Colportcur-Unfug. Seit einiger Zeit las man in den öffentlichen Blättern Mün chens: „Erklärungen", „Warnungen" und „Verwahrungen" der dortigen Buchhandlungen über das freche Treiben von Berliner Geschäftsreisenden rc., welche mit den Romancnfabrikalen. Al bum l— Basilisk — Nena - Sahib — Teufels-Großmutter — Victoria regia — Villafranca ic. und sogenannten Prämicn-Farben- druckbildern das Publikum von Haus zu Haus brandschatzen. Da dieses Verfahren ohne Zweifel kein vereinzeltes ist, sondern als Folge des auf das höchste hinaufgeschwindelten literarischen Fabrikwesens so ziemlich in ganz Deutschland manipulirt, wenigstens versucht wer»
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