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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1862
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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M 4, 8. Januar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 53 nicht entspreche, die geeigneten Schritte zu Bewirkung einer gründlichen Abhilfe zu chun? Es möchte übrigens wohl kaum der Bemerkung bedürfen, daß eine solche Abhilfe nur durch eine gänzliche Befreiung der literarischen Erzeugnisse der übrigen Vercinsstaaten von der preu ßische» Stempelsteuer zu erzielen ist, da jede Prüfung aufs ent schiedenste darthun dürfte, daß diese Steuer überhaupt vertrags widrig ist, und da auch aus materiellen Gründen den gerechten Beschwerden nur auf diese Weise abgeholfcn werden kan». Die Frage, ob die Belegung der preußischen Preßcrzeugnisse mit einer Stempelsteuer dadurch unhaltbar werde oder nicht, kann den Rechten der übrigen Vcreinsstaaten natürlich keinen Ein trag lhun. Misccllen. A u s F r an k f u r t a. M. vom 31. Dec. berichtet man der Allq. Zlg.: Man spricht hier von einer Note, welche vom ocstcr- rcichischen Eabinct an seinen Gesandten zu Berlin in Sachen der Besteuerung der deutschen Zeitungen schon in der ersten Hälfte Dcccmbcrs erlassen worden sein soll. Hier wird ganz im Allgemeinen Verwunderung ausgesprochen, daß das liberale Preu ßen die Intelligenz zu besteuern sich habe entschließen mögen, was man Oesterreich eher zuzutrauen stets bereit ist. Die Note soll lauten: „Das kürzlich bekannt gewordene Regulativ vom 7. Nov. d. I. zu dem königlich preußischen Stcmpelsteuergcsetz vom 29. Juni d. I. hat in Betreff der Behandlung der periodi schen Presse in hohem Grad die Aufmerksamkeit der bethciligtcn Kreise auch in Oesterreich auf sich gezogen. Es sind daher bei der kaiserlichen Regierung nahe liegende Bedenken angeregt wor den, ob nicht durch jene Maßregel, welche ausländische, und zwar gerade in deutscher Sprache erscheinende politische Tagesblätter mit einer Stempelsteuer von 33ss,Proc. vom Verlagspreise neben dem Postaufschlag belegt, unzweifelhafte durch den Handels- und Zollvertrag vom 19. Febr. 1853bcgrü»dete gegenseitige Verpflich tungen berührt und verletzt werden. In der That „dürfen nach Art. 9. dieses Vertrages innere Abgaben, welche in dem einen der contrahirenden Staaten auf der Hervorbringung, derZubereitung oder dem Verbrauch eines Erzeugnisses ruhen, unter keinem Vor wände Erzeugnisse der contrahirenden Staaten höher oder in lä stigerer Weise treffen, als die gleichnamigen Erzeugnisse des eige nen Landes". Es müsse» insbesondere „Erzeugnisse, welche (nach Anlage I. zu Art. 3.) aus dem einen in den andern Staat zollfrei eingchcn, in Beziehung auf die innere Bestimmung als einheimische behandelt werden". Nun sind uns zwar einige Erläuterungen nicht entgangen, welche das Regulativ in den jüngsten Tagen in mehreren öffentlichen Blättern, beson ders in der Allgemeinen Preußischen Zeitung vom 5. d. M., gefunden hat; allein wir vermochten in derselben eine genü gende Beweisführung dafür nicht zu erkennen, daß den gleich artigen außcrpreufiischen, also auck oestcrreichisckcn Tagcsblättcrn eine gleiche Behandlungwie den einheimischen zutheil werden solle. Eine prinzipiell verschiedenartig^ Besteucrungswcisc der in- und ausländischen deutschen Presse scheint uns unwiderleglich vorzu- liegcn, und eine wesentlich größere Belästigung als durch das frühere Gesetz scheint jedenfalls durch §. 4. des neuen herbcigc- fübrt zu werden, wonach für alle ausländischen steuerpflichtigen Blätter, wenn sic in deutscher Sprache erscheinen, die Steuer ein Dritthcil des am Orte des Erscheinens gellenden Abonnements- prcises betragen soll, während ausländische Blätter in andern Sprachen stempclfrei bleiben werden. Als die kaiserliche Regie rung, ihrerseits ebenfalls aus finanziellen Gründen, in der Lage war, die in Oesterreich schon früber cingeführte Stempelsteuer auf die Tagcspresse zu erstrecken, glaubte sie doch zwischen der au- ßerocsterceichischen deutschen Tagespresse und der inländischen keine» Unterschied machen zu dürfen; sie belegte beide gleichmä ßig, ermäßigte später die Stempelsteuer für beide gleichmäßig auf die Hälfte, und nur für nichtprcußische und nichtvercinsländische in fremden Sprachen erscheinende Blätter ließ sic den doppelten Steuersatz bestehen. Es kann uns nicht beikommcn, auf den Geist, noch auf den Buchstaben einzelner Bestimmungen des neuen preußischen Stempclgesetzcs und Regulativs heute näher einzu- gehcn, noch auch schon im voraus die Bedenken des deutschen Buchhandels in Oesterreich uns anzueignen, gegen die durch das Regulativ, wie es scheint, der preußischen Steuerbehörde vorbe- haltcne mebr oder weniger willkürliche Macht zur Begünstigung gewisser Gattungen von periodischen Erzeugnissen; allein wir müssen wünschen, von der königlich preußischen Regierung in Be treff der obenbehauptctcn Verschiedenheit der Behandlung zwi schen der inländischen und oesterreichischen Presse einen genügend erklärenden Nachweis dafür zu erhalten, daß dadurch den Bestim mungen des Art. 9. des Vertrags vom 19. Februar 1853 nicht zuwidcrgehandelt werde." Der Katalog photographischer Portraits i n V i- sitenka rtcn format, welche durch D. R e i m er's Sortimcnts- buchh. (Hugo Quaas) in Berlin zu beziehen sind, ist vor kurzem wieder in einem neuen, bedeutend vermehrten Abdruck erschienen und bietet bei seiner außerordentlichen Reichhaltigkeit (Regenten, Fürsten, Geistlichkeit, Generäle, Diplomaten, Gelehrte, Künstler u. s. w. umfassend) thätigen Kunst- und Sortimcntshandlungen gewiß die leichteste Gelegenheit zu zahlreichen Bestellungen. Es muß daher um so angemessener erscheinen, auf dessen Verbreitung in den Kundenkreisen hier aufmerksam zu macken, als derselbe von dem Hrn. Herausgeber gratis verabfolgt wird. London, 31. Dec. Von Eharles Lever wird vom 1. Februar angefangen ein neues Werk in zwölf monatlichen Lie ferungen erscheinen; jede Lieferung soll zwei Illustrationen von Phiz enthalten. Verbote. Mittelst Patents vom 30. Decembec hat der Rath der Stadt Leipzig die Druckschrift: Oeser's, Eh., Weihgeschcnk für jüngere Mädchen. 2. Ausl. von K. I. Schröcr. Wien 1861, Bcaumüller. als widerrechtlichen Nachdruck von „Die guten Mädchen, oder der Pfarrer von Lindenheim und seine Kinder rc. von Eh. Ocser. Leipzig 1838,(Brandstetter)" provisorisch in Bcschlaggcnommen. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Amerikanische Literatur. (Mitgcthcitt von Trübncr L Co. in London.) IlkNironv, (4 8., tke principles snll prnctice vl okstetrics. 8. Vork 1861.) 1-vndv». ?Intes null en^rnvinxs. Olotk, 24 s. I.vnok:, 1 . biveuln^s >vitk lob» Ij»»)nn; or, tke dresin interpreted. 12. zdleev Voile 1861.) I.vndvn. Llotk. 5 8- 6 «!. 1-ivL und .^nvnvnr: i» tke 8ovau p.-ccirw. 8)- r, rvvin-; Printer. Orvxvn 8. (dieev Vorle 1861.) 1>on<lon. lllotli, 7 8. 6 ei. lVIooni-, k'., tke rekellion record: n dinr^ vt nmericnn events, ,vitk documents, nnrrntives, illustrative incidents, poetr^ etc.: >vitk nn introductor^ sddress on tbe cnnses »1 tbe »triiZZIe, und tke xrent issues betöre tke cnnntr^. 11^ kldrvnrd kiverett. Vvl. I. evitk eleven pvrtrnit« VN Steel, u colonred MNP snd vnrions diaxrnms. 8. (dierv Vorlc 1861.) Imndvn. 6Ivtk, 21 s. —
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