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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1860
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1860
- Sprache
- Deutsch
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2584 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 152,10. Deccmber. der einfachen Buchhaltung erfunden, die zwar der, gerade für das Sortiment nur scheinbaren Eontrole der doppelten Buchhaltung ent geht, dagegen weit zeitsparender, übersichtlicher, klarer und im Thal- sachlichen gewissenhafter ist, wenn sie nur mir Ehrlichkeit geführt wird. Ohne mich auf Speciclles cinzulassen, will ich sie hier ihren Grundzügcn nach darstellcn. Die laufende Buchhaltung ist das ganze Jahr hindurch die all gemein übliche. Nach der Ostcrmcssc, wenn die Zeit zu stiller, un gestörter Arbeit (außer etwa in Geschäften mit lebhaftem Frem denverkehr) sich cinsindct, wird der Gesammtbetrag des Umsatzes im vorigen Jahre nach folgenden Posten ermittelt: Bestand des Guthabens an Eassa, Forderungen und festem Lager am 1- Januar des vorigen Jahres. Eingang an Waaren im Laufe des Jahres, dagegen Betrag der Remittenden und Disponcnden im Laufe d.J. und zur eben abge schlossenen Ostermesse; ebenso Ausgang an Waaren, nach dem gleich im Eassabuch getrennten Baarverkauf einschließlich der Zah lungen auf laufende Rechnung und der nach Neujahr ausstchenden Forderungen, davon wieder geschieden die bis zur Ostermesse einge gangenen; gleiche Behandlung der Auszahlungen; Bestand des Guthabens an Eassa, Forderungen und festem Lager am 31.Decbr.; ebenso Bestand der Schulden an demselben Tage, wodurch im Ver gleich mit denselben Anfangsposten die klarste Uebersichl gewonnen wird. Ueber Einzelheiten will ich, wie bemerkt, mich weiter nicht einlassen, wie über die Taxirung zweifelhafter Ausstände, über die Spesenbcrechnungcn, über die Ermäßigung der festen Lagerartikel; cs mag einerlei sein, wie inan auf alte Rechnung Bezogenes und auf neue Verkauftes und umgekehrt berücksichtigt, wenn es nur genau und gleichmäßig geschieht; doch versteht cs sich von selbst, daß auch alles dieses mit der größten Genauigkeit ausgcführt wer den muß. Die Arbeit ist bei festem Willen und Vermeidung aller Pedanterie keine übertriebene, das Ergebniß dagegen ein ganz zu verlässiges und klares. Wer in dieser Weise seinen jährlichen Ge schäftsabschluß macht, ist jeden Augenblick in Gewißheit darüber, wie es mit ihm steht, wird die Ursachen etwaiger Störungen klar erken nen und ebenso die Wege zur Förderung vorgezeichnet finden. ?. tt. Rechtsfragen. I. Der Verleger eines Buches, dessen erste Auflage innerhalb einiger Jahre vollständig abgesetzt wurde, unternimmt die zweite nicht, will aber auch sein Anrecht nicht aufgeben. Welches Recht hak der Autor, dem am baldigsten Wiedererscheinen liegt, in diesem Falle? M. Das Buch in Rede ist ein Gebetbuch, behandelt also nicht etwa einen Gegenstand von vorübergehendem Interesse. II. Ein Verleger verbittet sich alle nicht ausdrücklich verlangten Remittenden außer der gewöhnlichen Remissionszeit und droht mit Porloberechnung im Falle der Nichtbeachtung. Hat er hierzu ein Recht, insbesondere auch, wenn man ihm einjunrichtig gesandtes Buch remittirt? Miscellen. Nachträge zuH. Heine's Werken. — Die Gebrüder Binger in Amsterdam, welche unlängst einen Nachdruck der sämmt- lichen Werke H. Heine's veranstalteten, lassen gegenwärtig unter obigem Titel eine Anzahl bisher ungedruckter Miscellaneen erschei nen, als deren Autor der verstorbene Dichter genannt wird. . . . Um die Veröffentlichung dieser Manuskripte zu rechtfertigen, bezieht sich der Herausgeber, Hr. Friedrich Steinmann in Münster, auf nachfolgende Bemerkung der „Grenzboten": „H. Heine gehört zu den Dichtern, auf deren Werke das Publicum ein Recht hat, und die Gesammtausgabe muß alles enthalten, was er geschrieben ha t". Da eine Gesammtausgabe der Werke des Dichters bis jetzt nicht erschienen sei, meint Hr. Steinmann weiter, so „müsse die Pietät gegen Heine zum Werke schreiten" und die in Zeitschriften zerstreuten oder als Handschriften im Besitz seiner Freunde befindlichen Erzeugnisse seiner Muse geordnet dem Druck übergeben. Bekanntlich hat Heine in seinem Testamente dem kürz lich verstorbenen >^r. Ehristiani in Lüneburg die Herausgabe der Gesammtausgabe seiner Werke übertragen. Laut letztwilliger Ver fügung des Dichters ist folglich sein literarischer Nachlaß, soweit der Verfasser diesen für die Veröffentlichung bestimmt hatte, dem vr. Ehristiani ausgchändiat worden. Kein billig denkender Mensch wird einem Schriftsteller das Recht bestreiten, über sein geistiges Eigen thum nach persönlichem Gutdünken zu schalten. Durch die unbe fugte Herausgabe der vorliegenden „Nachträge" ist somit zunächst die Pietät gegen den Willen des Verstorbenen ebenso schamlos wie das Recht seiner Erben verletzt worden. Nur zwei Fälle sind mög lich. Entweder Heine hatte die in Rede stehenden Productionen sämmtlich oder theilweise, in der vorliegenden oder in veränderter Form, zur Aufnahme in die Gesammtausgabe seiner Werke be stimmt: — dann kommt die voreilige Publication seiner Manu skripte, selbst wenn Hr. Steinmann auf rechtlichem Wege in den Besitz einer Abschrift gelangt ist, einer durch nichts zu entschuldigen den Handlung gleich. Oder der Dichter hielt die fraglichen Stücke überall keiner Veröffentlichung Werth und wollte sie geflissentlich der Vernichtung anheimgeben : — dann ziemte es sicherlich keiner frem den Hand, dieselben unter irgend einem Vorwände an's Licht des Tages zu ziehen. Es gereicht dem deutschen Buchhandel zur Ehre, daß kein einheimischer Verleger sich zur Theilnahme an dieser un würdigen Geldspeculation verleiten ließ; und die „Pietät" gegen den Verstorbenen, welche Hr. Steinmann als Motiv der Heraus gabe vorschützt, wird auf's schlagendste durch den Umstand illustrirt, daß er zum Verleger dieser „Nachträge" keinen andern als — den Nachdrucker von Heine's sämmtlichen Werken ersah! Wir über lassen es der Eriminalpolizei, im Fall einer Klage von Seiten der Hcine'schen Erben, Hrn. Steinmann zum Nachweis darüber zu zwingen, auf welche Weise überhaupt die von ihm veröffentlichten Manuscripte in seine Hände gerathen sind. Selbst Freunden pflegt ein Schriftsteller nicht leicht Abschriften roher, gänzlich u n- a u s g e a r b ei t e t e r Brouillons — und um solche handelt es sich liier — anzuvcrtraucn. Jedenfalls aber ist es Pflicht der Kritik, die Manen des Verstorbenen nach Kräften gegen dieVerunglimpfung zu schützen, welche Hr. Stcinmann durch Herausgabe dieser TorsoS dem Dichter zugefügt hat. ... A. Slr. (Der Freischütz.) Das Wort der Frau. Eine Festgabe von Friedrich von Heyden. 9. Aufl. Mit 7 Jllustr. nach W. Gcorgy. gr. 16. Leip zig 1861, Brandstetter. — Es gewährt dem thätigen Buchhändler besonderes Interesse, aufmerksamen Auges die Wandlungen des Geschmacks zu verfolgen, wie sie die vorschrcitendc technische Ge schicklichkeit unserer vervielfältigenden Künste erlaubt und wie sic sich in der Ausstattung solcher Werke zeigen, deren Absatz wesentlich von ihrer äußeren Erscheinung abhängt. In diesem Sinne verdient das vorerwähnte Buch die besondere Beachtung des Buchhandels, weil es sichtlich mit sorglicher Liebe seitens des Verlegers ausgerüstet ist, um sich vor seinen Mitbewerbern um die Gunst des Publikums auszuzeichnen. Es ist mit Illustrationen sinnigster Art geziert, und wir erinnern uns in der Thal nicht, in deutschen Werken farbigen
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