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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1860
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18600822
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186008229
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^ 105, 22. August. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1679 liche zu nennen, da zum Ausdruck einer feindlichen Gesinnung gegen die Regierung nicht nothwendigeriveise viel Raum erforderlich ist, und dieje nigen Blätter, welche möglichst wenig Raum verwenden und deshald auch möglichst wenig Steuern zahlen, ebenso den Absichten der Regierung ent gegentreten können, als die großen Zeitungen, Also nicht nur im Interesse des Publikums und dem der Verleger, sondern selbst im Sinne der damaligen Redaktoren des Zeitungs-Skeuer- Gesetzes muß das Gesetz vom 2, Juni 1852 als ein höchst unzweckmä ßiges bezeichnet werden.— Glücklicherweise erfreuen wir uns jetzt aber einer Staatsregierung, welche die Zeitungsprcffe nicht für ein nothwendiges Uebel hält, das durch Einschränkungen möglichst unschädlich gemacht werden muß; wir sind vielmehr der festen Ueberzeugung, daß die hohe Staatsregierung die Presse als einen wichtigen Hebel der Volksbildung anerkennt, und daß ihr da her gewiß die Absicht fern liegt, die Aeilungspresse durch drückende Ab gaben zu hemmen.— Zur vollkommen freien Entwickelung kann aber die Zeitungspresse erst nach der Beseitigung jeder Aeitungs- steuer gelangen. Die ergebenst Unterzeichneten bitten daher um gänz liche Aufhebung des Gesetzes vom 2. Juni 1852. Daß die Verleger nach Aufhebung der Steuer die Zeitungen nicht auf den Preis, den sie vor Erlaß des Gesetzes vom 2. Juni 1852 gehabt haben, erniedrigen würden, ist sicherlich nicht zu befürchten, da sie durch die Concurrenz dazu gezwungen sein würden. Durch den niedrigerer» Preis würde der Absatz der Zeitungen sich gewiß außerordentlich vermehren und ein großer Theil des bisherigen Aeitungsstempel-Ertrages würde demnach durch die vermehrten Einnah men an Postprovisionen der Staatskasse wieder ersetzt werden. Mittelbar aber würde das Interesse der Staatseinnahmen auch da durch gefördert werden, daß die Gewerbe der Papierfabrikation und der Buchdruckerei neuen Aufschwung erhielten, eine große Zahl von Personen lohnende Beschäftigung fände und so zur Erhöhung der Stcuerkrafc des Landes beigetragen würde. Der Einnahme-Ausfall würde gewiß nur unbedeutend sein und über haupt nur wenige Jahre staktsinden.— Sollten jedoch die gegenwärtigen Bedürfnisse des Staatshaushaltes selbst einen geringen Einnahme-Ausfall durchaus nicht gestatten, und sollte daher nicht eine vollständige Aufhebung, sondern nur eine Abänderung des Zeitungs-Skeuer-Gcsetzes möglich sein, dann bitten wir vor Allem den Modus der Raumver steuerung durch einen anderen zu ersetzen. Außer dem Modus der Raumversteuerung, der eine eigenthümliche Erfindung des damaligen Ehefs der Centralstcllc für Preßsachen im Mi nisterium, Hrn. R»no Quebl, war, und der, wie wir nachgewiescn zu haben glauben, weder den Interessen des Staates, noch denen des Pu blikums, noch endlich denen der Presse und der Aeitungsverleger ent spricht, und der deshalb auch von keinem anderen Staate nachgeahmt worden ist, finden sich in den Gesetzgebungen der europäischen Staaten drei verschiedene Arten der Jeitungsbesteuerung vor, und zwar: 1. die Versteuerung resp. Stempelung der einzelnen Nummern jeder Zeitung, 2. die Versteuerung der Inserate und 3. die vierteljährige Versteuerung nach der Höhe des Abonnementsprcises der Zeitungen. Die zuerst angeführte Art der Versteuerung würde das Interesse des Publikums nicht berühren und für die Verleger nicht un bequem sein, sie würde aber, auf die ganzen Auflagen der Zeitungen an gewendet, gewiß sehr bedeutende Steuer-Einziehungskosten verursachen, sie würde ferner auch den Verkehr der Sortimentsbuchhändlec mit aus ländischen Zeitungen außerordentlich erschweren und kann daher von uns nicht empfohlen werden. Gegen den Modus der Inseraten-Versteuerung ist einzu wenden, daß dadurch nur die älteren Tagesblätter, neue Zeitungen aber gar nicht zur Steuer herangezogen würden, und daß durch eine derartige Steuer ganz besonders der Gewerbestand in Preußen belastet würde, was gewiß nicht in der Absicht der Hohen Staatsregierung liegt. Ferner würde die Jnseratcn-Versteucrung schwerlich eine namhafte Einnahme erzielen lassen, da nach unserer Berechnung bei dem jetzigen Umfange des Jnseratenverkehrs im preußischen Staate selbst ein Steucr- aufschlag von 50 auf die Jnsertionsgebührcn noch nicht hinreichen würde, die Einnahme der bisherigen Aeitungssteuer zu erreichen, wobei wohl in Anschlag zu bringen ist, daß durch eine hohe Jnscrakensteuer je denfalls eine sehr bedeutende Beschränkung des Jnseratenverkehrs eintrc- ten würde. Endlich aber dürste es wohl auch noch als ein Uebelstand zu be trachten sein, daß sich diese Norm der Besteuerung auf die ausländischen Zeitungen nicht anwenden ließe, für diese vielmehr, wie bisher, eine an dere Bcsteuerungsweise angenommen werden müßte. Der zuletzt angeführte Modus der vierteljährlichen Besteuerung nach Verhältniß des Abönnementspreises er scheint uns, wenn überhaupt die Aeitungssteuer nicht ganz aufgehoben werden kann, der beste und empfehlenswertheste zu sein. Diese Besteuerungsweise kann ebenso auf die ausländischen als auf die inländischen Zeitungen angewendet werden, sie bietet vor Allem den Vortheil, daß sie die Concurrenz begünstigt, während die Raumvcrsteuer- ung gewissermaßen eine Strafe auf die Concurrenz setzte. Die Besteuerung nach Verhältniß des Abonnementspreises würde un serer Ansicht nach der preußischen Aeitungspreffe am wenigsten von allen übrigen Besteuerungsarten schädlich sein, sie würde ihr dem bisherigen Zustande gegenüber sogar einen neuen Aufschwung geben und dadurch ebenso dem Wunsche der Staatsregierung, einen möglichst günstigen Er trag der Steuer zu erreichen, entsprechen, als die Interessen des Publi kums wahren. Wir hoffen, daß ein S te u e r a u fs ch l ag von 25Proc. auf den Preis der Zeitungen der Hohen Staatsregierung voll kommen ausreichend erscheinen wird. Neben der Veränderung des Modus der Besteuerung sind cs aber noch folgende Abänderungen, dcrenAufnahme in das neue Aeirungs-Steuer- Gesetz wir dringend befürworten: Zunächst bitten wir, daß durch das neue Gesetz alle die jenigen im Z. 1. des Gesetzes vom 2. Juni 1852 sub Nr. 1a. undb. und Nr. 2. bezeichn eten in- und ausländischeuAeit- schriften, ohne Unterschied, ob sie mit Anzeigeblättern verbunden sind, oder nicht, gänzlich steuerfrei gelassen werden, insofern sie wöchentlich nur einmal oder in noch längeren Fristen erscheinen. Durch das Gesetz vom 2. Juni 1852 werden außer der Tagespreise auch alle anderen Zeitschriften, welche nicht unter Ausschluß aller politi schen und socialen Fragen für rein wissenschaftliche, technische oder ge werbliche Gegenstände bestimmt sind, einer Steuer unterworfen, inso fern sie öfter als einmal monatlich erscheinen. In denjenigen deutschen Staaten, in denen keine Aeitungssteuer be steht, erscheinen eine große Anzahl von Wochen- und Monatsschriften, welche sich einer außerordentlich bedeutenden Verbreitung erfreuen, wie die Leipziger und Stuttgarter Jllustrirte Zeitung, die Hackländer'schcn Hausblätter, die Westermann'schen Monatshefte, die Unterhaltungen am häuslichen Herd, die Gartenlaube, das illustrirte Familicn-Journal und viele andere mehr. Die meisten derartigen Zeitschriften sind sehr billige und zugleich sehr gute Unterhallungsblätter, welche nur einen günstigen Einfluß auf die Belehrung und Bildung des Volkes ausüben können. Das Gesetz vom 2. Juni 1852 hat diesen wichtigen Zweig der Jeit- ungspreffe in Preußen leider zu keiner Entfaltung gelangen lasten. Die wenigen derartigen Zeitschriften, welche in Preußen noch erscheinen, ge deihen nur sehr kümmerlich, weil sie, durch die Steuer vertheuert, nur einen geringen Absatz haben, und deshalb nicht so große Mittel für tüchtige Originalaufsätze, gute Illustrationen und sauoerc Ausstattung verwenden können, als die ausländischen Zeitschriften. Gegen den Einwand, daß in Preußen Unterhaltungsblätter, wenn sie politische und sociale Fragen gänzlich ausschließen und außerdem nicht mit Anzeigeblättern verbunden sind, auch keine Steuer zu entrichten ha ben, muß gellend gemacht werden, daß der gänzliche Ausschluß aller po litischen und socialen Fragen in Untcrhaltungsblättern äußerst schwierig ist und den Absatz sehr schmälert, die Jnserareinnahmen von mit derarti gen Blättern verbundenen Anzeigeblättern aber oft sehr wesentlich zu den Herstellungskosten beitragen. In Preußen hat das Bedürfniß des Volkes nach geistiger Nahrung, bei der Unmöglichkeit, gute und billige Unterhaltungsblätter herzustellen, das Erscheinen einer großen Menge aus fremden Sprachen übersetzter, zumeist französischer Romane hervorgerufen, welche bogen- und hcftweise in Wochen- und Monatslieferungcn verbreitet werden, steuerfrei und des halb sehr billig sind, und deren Absatz noch durch allerhand Reizmittel, wie Prämienbildcr, Bctheiligung der Abonnenten an einer Anzahl Loose der preußischen Lotterie und dergleichen mehr erhöht wird. Diese, meist frivolen und den gesunden Sinn des Volkes vergiften den socialen Romane werden durch Colporteure im ganzen Lande von Haus zu Haus verbreitet und finden ihrer Billigkeit wegen besonders unter den Unbemittelten einen so massenhaften Absatz, daß die Hohe Staats- regierung nicht ernstlich genug auf die verderblichen Folgen aufmerksam gemacht werden kann, welche daraus für die Gesittung des Volkes ent stehen müssen. 236'
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