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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
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Nr. 20S. ^ »jährlich ^rei Gelchästsp«^U«'od^ ^Mark ^i^/ostü^erweijuog U für'^6.17 M. statt IS M. Stellengesuche werden mttlO'pt. s?hr!?ch?Ä<E^«m^«u^an^^Igt ^^og^ «aum l?^^^6.^ÄM^^.2S^.^6^0M.: für Nicht" « WlALÄuiMsM'jÄMnMö'erM Leipzig, Freitag den 3l. August 1917. 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Zensurstempel für Zeitschriften. In einer am 28. August staltgefundenen Besprechung im Kriegspresseamt zwischen Vertretern der Oberzensurstelle und der beteiligten Militär- und Zibilbehörden sowie Vertretern des Verlags- und Kommissionsbuchhandels wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, daß für die Folge Zeitschriften ohne Aus nahme nur dann nach dem Auslände ausgesührt werden dürfen, wenn der Zensurstempel in der ganzen Auslage eingedruckt wor den ist. Verleger, die ihre Zeitschriften nicht vor Druck der zu ständigen Zensurstelle vorgelegt oder nicht ein ander weitiges Abkommen mit dieser getroffen haben, verzichten auf die Ausfuhr. Für die nachträgliche Stempelung durch Gummi stempel oder sonstigen Aufdruck werden die Generalkommandos in Zukunft die Genehmigung ablehnen. Es ist also demnach ver boten, für den Buchhandel sowohl wie für Private, Zeitschriften nach dem Auslande zu versenden, die nicht den in der Druckma schine hergestellten Genehmigungsstempel des zuständigen Gene ralkommandos tragen. Berlin, 29. August 1917. Karl Siegismund. Zur Lage auf dem Papiermarkt. Es gelangen an mich und an andere Stellen fortgesetzt An fragen über die Weigerung von Papierfabriken, Aufträge, die nicht nachweisbar Heeresbedürfnisse umfassen, auszuführen. Die Stellungnahme der Papierfabriken ist veranlaßt worden durch ein vor einiger Zeit von der Geschäftsstelle des Vereins der Zellstosfabrikanten versandtes Rundschreiben an die Papier fabriken, dem diese die irrtümliche Ausfassung entnommen haben, daß nur dann Zellstoff freigegeben würde, wenn es sich um Herstellung besonders benannter, von der Heeresverwaltung benötigter Papiere handle. Diese Angelegenheit ist in den letz ten Sitzungen der Reichskommission zur Sicherung des Papier bedarfes mehrfach behandelt worden, und es ist dabei festgestellt worden, daß das Rundschreiben des Zcllstosfabrikantcnvereins von seiten der Papierfabrikanten irrtümlich aufgefaßt worden ist und die Veranlassung wurde zur Ablehnung von Papierauf trägen zu anderen Zwecken als solchen des Heeresbedarfes. Der Verein der Zellstoffabrikanten hat in einem erneuten Rund schreiben den Papierfabriken mitgeteilt, daß eine irrtümliche Auf fassung des Rundschreibens stattgefunden hat. Demnach wird > die Annahme von Papieraufträgen nicht abhängig gemacht vom Nachweis der Lieferung als Heeresbedarf. Es wird auch eine solche Bescheinigung ausnahmslos nur dann ausgestellt, wenn tatsächliche Lieferungen für Heereszwecke in Frage kommen. Berlin, 29. August 1917. Karl Siegismund. Bericht über die Fcldbuchhandlungen im Westen. Von Karl Siegismund-Berlin. Im Anschluß an Besprechungen mit Vertretern buchhändle rischer Körperschaften hatte der Generalquartiermetster im Januar 1916 Leitsätze für die Einrichtungen von Buch handlungen aus den Kriegsschauplätzen zur Versorgung der Truppen mit Lesestoff und Schreibmaterialien herausgegeben, nach denen eine einheitliche Regelung innerhalb eines größeren Gebietes, im allgemeinen innerhalb eines Armeegebietes durch Verpachtung an einen deutschen Buchhändler, oder, wo das aus militärischen Gründen nicht angängig war, durch Einrichtung eines reinen Militärbetriebes vorgesehen war. Nach den Leit sätzen des Generalquartiermeisters wurde eiüe Neuorganisation des Lesestoff-Verkaufes in allen Armeen auf Grund von Pacht verträgen mit Unternehmern geschaffen; nur in einer Armee abteilung, wo aus militärischen Gründen der Betrieb von Feld buchhandlungen durch Privat-Unternehmer nicht angängig er schien, wurde ein reiner Militärbetrieb eingerichtet. Während über diesen, trotzdem er ohne buchhändlerische fachtechnische Kenntnisse aufgebaut werden mutzte, keinerlei Klagen laut wur den, verstummten solche über die von den Unternehmern be triebenen Feldbuchhandlungen nicht. Die Klagen wurden erhoben von einzelnen Volksbildungsvereinen und deren Preßorganen, von Buchhändlern in Versammlungen und im Buchhändler-Bör senblatt sowie in anderen Druckschriften Und kristallisieren sich in einzelnen Reichstags-DebatteN. In den Feldbuchhandlungen sollte sogenannte Schundliteratur verkauft werden, die gebotene Auswahl zu gering, die Versorgung ungenügend sein, die Mono polstellung einzelner Unternehmer zuungunsten der Truppen und der heimischen Verlags- und Sortimenlsbuchhändler ausge nutzt werden. Zur mündlichen Erörterung der Angelegenheit entsandte der Herr Kriegsminister zwei Herren seines Ministeriums sowie den Berichterstatter, den zweiten Vorsteher des Bürsenvereins in das Große Hauptquartier. In der Besprechung am 2. Juni wurden zunächst die Klagen gegen die Monopolstellung der Firma Stille und das Ergebnis der Reise zweier Sach verständiger des Börsenvereins nach dem Gebiete Ob. Ost er örtert. Der Bericht dieser Sachverständigen zeigte, daß die Versorgung der Ostfront mit Lesestoff durch die Firma Stilke im großen und ganzen einwandfrei ist und daß von der Über nahme zweier Armeegebiete durch eine vom Börsenvercin zu gründende Gesellschaft dringend abgeraten werden muh, weil ein Wechsel des auf dreijährigen Erfahrungen beruhenden Betrie bes möglicherweise zum Schaden der Truppen ausschlagen würde. Über die Feldbuchhandlungen der Armeen des Westens lagen bei dem Generalquartiermeister Berichte vor, nach denen die genannten Klagen im allgemeinen als gegenstandslos zu be zeichnen waren, es wurde aber angeregt, den Offizieren, denen bei den Armee-Oberkommandos die Beaufsichtigung der Feld buchhandlungen obliegt, buchhändlerische fachmännische Berater j zuzuteilen. Des ferneren wurde von seiten der Vertreter des Kriegsministeriums angeregt, zur Versorgung der Mannschaften in vorderster Stellung den Lesestosfverkauf an der Front auf eine breitere Grundlage zu stellen, indem die Marketendereien dazu mit herangezogen würden. Der Verkauf müßte dann auf eine kleinere Auswahl besonders ausgesuchter geeigneter Bücher beschränkt bleiben. Die Versorgung solcher Verkaufsstellen könnte durch die Feldbuchhandlungen selbst oder durch eine vom Börsenverein zu gründende Gesellschaft geschehen und der Nach schub auf dem für die Marketendereien vorgeschriebenen Wege erfolgen. 1037
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