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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller rctl. pH 200, 28. August 1917. 8 5. Bei Verkäufen von Musikalten geilen die vom Verein der Deutschen Musikalienhändler herausgegebenen Verkaufs bedingungen. 3. Der Verband der Buchhändler Pommerns hat in seiner Generalversammlung am 17. Juni 1917 die Ab schaffung des Kunden- und Behördenrabatts beschlossen. Die vom Vorstand genehmigten Verkaussbestimmungen lauten nun mehr: »Der Verkauf von Büchern, Zeitschriften und Lehrmitteln findet nur zum Ladenpreise ohne Rabattgewährung statt. Rur Bibliotheken mit einem jährlichen Vermehrungs- etai von mindestens 10 000 ^ erhalten bis aus weiteres den seither gewährten Rabatt von 7^ °/°.« 4. Der Börsenverein ist dem Deutschen Ausland- Museum in Stuttgart als korporatives Mitglied beige treten. Der Erste Vorsteher des Börsenvereins, Herr Kammer- ztcnrat Seemann, sowie der Erste Schriftführer Herr Paul Schumann haben sich bereit erklärt, in den Verwaltungsrat des Deutschen Ausland-Museums einzutreten. Der Vorstand erhofft von dieser Verbindung auch Vorteile für die Deutsche Bücherei. Aber die Metall-Ablieferung. Die Metall-Ablieferungen, die im Austrage des Kriegs- Ministeriums bzw. der Metallmeldestelle des Kriegsamtes von der Metall-Vermittlungsstelle für das graphische Gewerbe, E. V. (Vorsitzender vr. Victor Klinkhardt) in Leipzig, Deutsches Buch gewerbehaus, überwacht und vermittelt werden, berühren in einem sehr erheblichen Maße die Interessen der Verleger (Buch-, Musikalien- und Zettschriftenverleger). Denn nicht nur das den graphischen Betrieben selbst gehörende Metall, sondern auch das von den Verlegern im Laufe der Jahre erworbene Ma terial, wie Stereotypieplatten, Notenstichplatte», Gravierplatten, Galvanos, Ätzungen, Tiefdruckplatten und -ätzungen, Schriften (also auch Stehsatz), Setzmaschinen-Stehsatz usw., unterliegt sowohl der Bestandsmeldung als auch der Abgabepflicht, die vorerst allerdings noch einer freiwilligen Entschließung über lassen ist und auf IO Prozent des Bestandes festgelegt wurde. In Zweifelsfällen, ob die eine oder andere Metallsorte, gleich gültig ob es sich um Roh-, Halb- oder Fertigsabrikate handelt, melde- und abgabepflichtig ist, wende man sich um Auskunft an die Metall-Vermittlungsstelle für das graphische Gewerbe. Bevor nun die äußerst wichtige Frage besprochen wird, wie die Verleger die teilweise Abgabe der vorhandenen Metall bestände ohne allzu schlösse Schädigung ihrer Verlagswerte und ihrer geschäftlichen Interessen wahrnehmen können, ist ein Zurückgreifen auf den eigentlichen Zweck der Metallabgabe und auf die bisher erzielten Erfolge ebenso wissenswert wie an gebracht. Die lange Dauer des Krieges und der damit verbundene beispiellos dastehende ungeheure Munitionsverbrauch erfordern gewaltige Mengen von Rohmetallen aller Art, deren volle Er zeugung bzw. Hebung Deutschland nicht möglich ist und die aus naheliegenden Gründen vom Auslande entweder gar nicht oder nur in geringen, also ungenügenden Mengen eingeführt werden können. Zu diesen Metallen gehören in erster Linie Kupfer, Zinn und Antimon. Es ist daher bei der Bestands meldung bzw. Abgabe von Kupfer, Messing und der verschie denen Kompositionen die größte Gewissenhaftigkeit am Platze, da die Heeresverwaltung bezüglich des Kupfers seit Eintritt der Union in den Krieg Wohl ausschließlich aus die inländischen Bestände angewiesen ist. Zur Aufklärung sei kurz erwähnt, daß der Kupfergehalt von Rotguß mit 80 Prozent, von Messing- material mit 60 Prozent und von Kupfervitriol mit 25 Prozent angenommen wird. Bei einem Kilo Galvanos, auf Holzfuß montiert, kann man in der Regel 55 Gramm Kupfer, 745 Gramm Blei und 200 Gramm Holz annehmen. Das gleichfalls wichtige Antimon ist in den Schriftlettern mit etwa 25—30 Pro zent, in den Stereotypieplatten mit etwa 15 Prozent, im Setz maschinenmetall, in der Krätze und Bleiasche mit etwa 12 Pro- 1026 zent und im Ausschluß mit 8—17 Prozent enthalten. Der Antimongehalt schwankt, besonders beim Ausschluß (womit die Leerräume zwischen den Wörtern usw. bei der Satzherstellung ausgefüllt werden). Man hat ausgerechnet, daß ein 3000 kx wiegender Materialbestand einer Buchdruckerei etwa 494 kx Antimon enthält.') Zink ist nicht beschlagnahmt; dieses Metall wird in manchen Fällen, z. B. zu Ätzplatten, als Kupferersatz gute Dienste leisten. Wer Neumetall oder Fertigsabrikate beziehen will, mag es sich nun beispielsweise um Notenstichplatten, Gravierplatten, Autotypien, Messinglinien, Stereotypie- und Setzmaschinen metall, Schriften usw. handeln, bedarf hierzu eines Freigabe- scheines der Metall-Vermittlungsstelle für das graphische Ge werbe, der von dem Antragstellenden die doppelte Menge von Altmetall, worüber der Freigabeschein lautet, zur Ver fügung zu stellen ist. Bei Bleiasche und Krätze findet jedoch nur eine Anrechnung von 60 Prozent des Trockengewichtes statt. Von der Metall-Vermittlungsstelle für das graphische Ge werbe waren, wie aus dem Bericht des Hauptvorstandes des Deutschen Buchdrucker-Vereins vom 23. und 24. April 1917 zu ersehen ist, bis Ende 1916 zusammen 3 153 553,4 k° Altmetall aus dem graphischen Gewerbe herausgezogen worden, und zwar 52 554,8 kg Kupfer, 246 540,9 kg Messing und Bronze sowie 2 854 457,7 kg Hartblei. Diese Metalle hatten einen Geldwert von über 3 Millionen Mark. Den größten Teil dieses Metalls erhielt die Heeresverwaltung, während ein kleinerer Teil vom graphischen Gewerbe zur Herstellung von Neumetall verwandt wurde. Freigabescheine wurden für zusammen 1923 957 kg Metall ausgestellt, und zwar für 38 350 kg Kupser, 62 840 kg Messing sowie für l 822 767 kg Hartblei (Schrift«, Stereotypie-, Setzmaschinen- und Galvano-Metall). Außerdem wurden noch für rund 1500 000 kg Fertigsabrikate (aus Hartblei) Freigabe scheine ausgestellt. 4000—5000 Ein- und Ausgänge im Monat hatte die Metall-Vermittlungsstelle zu verzeichnen. Gegenwärtig bewegen sich die vorstehenden Angaben in bedeutend höherem Umfange. Die Metall-Vermittlungsstelle hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht (zuletzt am 24. August 1917), daß in Leipzig kein Sammellager für Altmetall von ihr unterhalten wird; sie kauft nach genehmigtem Angebot das Metall ab und gibt dann die Stelle bekannt, wohin es zu senden ist (Hüttenwerk oder Lagerstelle). Wer daher unaufgefordert das Me tall direkt an die Metall-Vermittlungsstelle nach Leipzig sendet, mutz für alle Kosten auf- kommen, die durch An- und Abfuhr, Weite r- sendung u. dgl. entstehen. Für den Verleger, sofern er nicht selbst Buchdruckereibesitzer ist, kommt zunächst der im Eigenbesitz befindliche oder vertrag lich vorhandene Stehsatz, und zwar sowohl aus Buchdrucklettern wie aus Setzmaschinenmetall in Frage. Es gilt nun zu über legen, was von diesem Stehsatz abgelegt bzw. für die Zwecke der Heeresverwaltung zur Verfügung gestellt werden kann. Be züglich der von der Metall-Vermittlungsstelle zu zahlenden Ent schädigung sei darauf verwiesen, daß die Preise für n'och gebrauchsfähiges Material, das freiwillig ab gegeben werden soll, noch nicht festgesetzt sind, sich jedoch in angemessenen und zeitgemäßen Grenzen bewegen werden bzw. voraussichtlich doppelt so hoch sein werden wie die Preise für Altmaterial. Hierfür, also für Altmaterial, werden zur zeit folgende Preise gezahlt (und zwar für das Kilo ab Bahn hof des Verladers; die Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Absenders): altes Kupfer und Kupferabfälle 1,85 ') Die Metall-Vermittlungsstelle sitr das graphische Gewerbe hat als gewerbsübliche Legierungen folgendes festgestcllt: Mir Schrift 26—30 Prozent Antimon, 8—6 Prozent Zinn, Rest Blei; für Setz maschinen- und Stereotypie-Metall sowie für Blindmaterial 10—iS Prozent Antimon, 3—5 Prozent Zinn, Rest Blei; slir Galvanos 4—6 Prozent Antimon, 1—2 Prozent Zinn, 5 Prozent Kupfer, Nest Blei; für Bleiasche und Krätze 12—18 Prozent Antimon, 2—4 Prozent Zinn, 60—65 Prozent Blei. Selbstverständlich kann es sich bei vor stehenden Ziffern nur um Durchschnittsergebnisse handeln; je nach der Komposition wird der Antimon-, Zinn- oder Kupfergehalt ein grö ßerer oder kleinerer sein.
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