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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1917
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- Deutsch
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- Saxonica
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^ 200, 28. August 1917. :- Redaktioneller Teil. Kupferspäne 1,70 Rotguß, Bronze, altes Messing und Messingabsälle 1,30 Messingspäne 1 Kupferhäute von Galvanos 0,75 Galvanos (ohne Holzsuß) 0,55 alte Schrift 0,95 -kl, Blindmaterial (darunter sind zu verstehen Stege, Qua drate, Regletten, Durchschuß und kleiner Ausschluß), Stereo- thp- und Setzmaschinenmetall 0,75 Bleiasche und Krätze (Trockengewicht) 0,50 .F. Für Fertig- und Halbfertigfabrikate aus Kupfer und Messing, die im Betriebe noch Verwendung finden und nur aus dem Grunde veräußert werden, damit die Heeresverwaltung davon Gebrauch machen kann, können nach vorheriger Vereinbarung höhere Preise gezahlt werden. Die Verleger werden nun vorerst mit sich darüber zu Rate gehen müssen, ob der gesamte Stehsatz, also einschließlich der sicher nicht unbeträchtlichen Mengen von Setzmaschinen-Stehsatz, für eine allenfallsige Neuauflage auch wirklich wieder Verwen dung findet. Man überlege, ob die Verzinsung und die Kosten, die doch das Stehenbleiben und Korrigieren des Satzes erfor dern, im Einklang zu den zu erwartenden Einnahmen steht, und ob schließlich das Ablegen oder Einschmelzen des einen oder anderen Werkes oder auch nur von Teilen desselben empfeh lenswerter ist. Kann man sich hierzu nicht entschließen und hat man mit einer späteren Neuauflage bestiinmt zu rechnen, z. B. nach dem Kriege, so wird man sich in manchen Fällen damit behelfen können, solche Werke, von denen man erfahrungs gemäß weiß, daß sie weniger umfangreiche Korrekturen bzw. Neubearbeitungen erfordern, ganz oder teilweise zu matern und die Malern für einen späteren Plattengutz sorgfältig auf zuheben. Platten lassen sich ja korrigieren, wenn auch mit mehr Zeitverlust und unter sonstigen verteuernden Umständen. Bezüglich des vorhandenen Plaltenbestandes sind die glei chen Grundsätze maßgebend. Eine reifliche Überlegung wird sicher oft zu dem Resultat führen, daß ein Teil der Platten ohne weiteres den Erfordernissen der Heeresverwaltung zur Verfügung gestellt werden kann, besonders wenn noch abguß- sähtge Matern vorhanden sind und ein anderer Teil des Plattenbestandes vorerst gematert wird, sofern Matern nicht mehr vorhanden sind oder nicht mehr genügend abgußfähig sein sollten. Mitunter wird man auch von dem Matern ganz absehen können, zumal wenn größere Plattenkorrekturen in Aussicht stehen oder wenn eine andere, mehr zeitgemäße Auf machung des Werkes bzw. der betreffenden Druckarbeit in Frage tommt. Es dürften sich noch eine Anzahl weiterer Punkte von Fall zu Fall ergeben, die eine mehr oder weniger umfangreiche Abgabe des Plattenbestandes im Gefolge hat, ohne die geschäft lichen Interessen des Verlegers allzu sehr zu schädigen. Es mutz immer und immer wieder der mit der Bestandsmeldung und der mit der späteren Metallablieferung verbundene Zweck im Auge behalten werden, dem Vaterlande zu helfen, ihm nötigenfalls Opfer zu bringen, damit die Munitionsherstellung keine Verzögerung oder Einschränkung wegen Fehlens des einen oder anderen Metalls erleidet. Der einzelne Verleger darf nicht auf dem Standpunkte stehen, daß es auf seinen Schriften-, Platten- und sonstigen Metallbestand bzw. auf die Ablieferung eines Teiles desselben nicht ankomme. Die Gesamtheit der Verleger ist in der Lage, dem Vaterlande durch die Metall- abgabe unschätzbare Dienste zu leisten, denn eine freudig und gründlich vorgenommene Sichtung der Metallbestände wird eine ganz ansehnliche Menge ergeben, die zur Ablieferung kommen kann. Es ist nun weiter zu berücksichtigen, daß das eigene, das heißt das finanzielle Interesse der Verleger bei der Metall ablieferung nicht gar zu kurz kommt, wie schon vorhin ange deutet wurde. Im allgemeinen beträgt schon jetzt der Preis für die erwähnten Altmaterialien das Doppelte bis Dreifache und hier und da ein weiteres Mehr der Sätze, wie sie vor dem Kriege üblich waren. In der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (Nr. 44, 1917, Seite 226) wurde ausdrücklich be tont, daß die Preise für noch gebrauchsfähige Stereotypieplatten so bemessen werden, daß der Eigentümer derselben unter Berück sichtigung seines früheren Gestehungspreises und der Kosten für einen Neugutz nicht benachteiligt wird«. Diese Preise werden demnach nach billigem Ermessen erhöht, wenn das ab- zusloßende Metall einen wesentlich höheren Wert als Alt metall hat und wenn mit der Entäußerung desselben zweifellos eine unverhältnismäßig« finanzielle Einbuße des Verlegers verbunden ist. Dieses Entgegenkommen der Heeresverwaltung bzw. der Metall-Vermittlungsstelle für das graphische Gewerbe ist nur zu loben. Ist doch damit eine Brücke gebaut worden für die zahlreichen Fälle, wo es schließlich einem Verleger nicht gut zugemutet werden darf, Teile seiner Metallbestände gegen die vorhin aufgeführten Preise für Altmaterial abzugeben. Ein mehr oder weniger größeres finanzielles Opfer bedeutet die Ablieferung der Metalle säst immer, aber direkte und oft sehr fühlbare Verluste kann man gcrechterweise doch nicht gut den Verlegern auslegen. Es ist deshalb den Verlegern anzuraten, eine recht genaue Prüfung vorzunehmen und dann der Metall-Vermittlungsstclle dasjenige Metall, das als Halb- oder Fertigfabrikat einen höhe ren Wert hat, als nach der Verkaussliste im allgemeinen ge zahlt wird, besonders anzugeben bzw. anzubieten, sofern es noch nicht geschehen ist. Vor allem bei Kupferplatten, Tiefdruck- Stzungen und dergleichen wird die Festsetzung des tatsächlichen Wertes oft nicht leicht sein. Die Musikalienverleger z. B. haben bei der Abgabe des von der Heeresverwaltung so dringend be- rötigten Metalls (Kupfer) sehr Wohl zu berücksichtigen, daß erstens ihre zukünftigen geschäftlichen Unternehmungen nicht zu sehr leiden und auch in direkter materieller Hinsicht der Schaden - beim Verkauf von Kupferplatten nicht gar zu groß wird. Er innert sei Weiler an die auf künstlerischem Gebiete liegenden Verlagsunternehmungen mit ihrem vielfach unersetzlichen Be stände an Kupfer-Autotypien, Kupferstichen, Tiefdruckplatten usw. Wenn sich schließlich auch niemand der Einsicht verschließt, daß den Anforderungen des Vaterlandes unter allen Umständen genügt werden muß, vor allem bezüglich der Heranschasfung von Kupfer und Zinn, so ist sowohl bei einer freiwilligen wie bei einer Zwangsabgabe seitens der Metall-Vermittlungsstelle den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, damit die Verleger ihre gewiß schwer zu fassenden Entschlüsse nicht noch drückender empfinden. Erfreulicherweise hat ja die Metall- Vermittlungsstelle für alle diese Wünsche ein offenes Ohr ge habt und an maßgebender Stelle ihren Einfluß auch zugunsten der Verleger mit Erfolg gellend gemacht. Der Endtermin zur Anmeldung der durch die Metall- Vermittlungsstelle vom 25. Juni 1917 angeordnelen Bestands meldung und der freiwilligen Abgabe aller entbehrlichen Me talle in Höhe von 10 Prozent des Bestandes ist zwar mit dem 20. August abgelaufen, aber einer nachträglich sich möglich machenden Ablieferung von Metallmengen über diese 10 Prozent hinaus steht sicherlich nichts im Wege und wird der amtlich vorgesehenen Stelle sehr willkommen sein. Zwischen der jetzt erfolgten Bestandsmeldung und der späteren Ablieferung der Metalle vergeht immerhin einige Zeit, so daß es den Verlegern möglich ist, alle zweckentsprechenden Anordnungen, Abände rungen usw. zu treffen. Wir zweifeln keinen Augenblick, daß die deutschen Verleger sich ihrer vaterländischen Pflicht Wohl bewußt waren und rechtzeitig die Bestandsmeldung veranlaßten. In manchen Fällen wird man es bei der vorgeschriebenen Pflichtgrenze nicht belassen haben. In einer aufklärenden Notiz der Metall-Vermittlungsstelle vom 6. Juli 1917 wurde betont, daß bei einer etwa doch noch vorzunehmenden Enteignung früher erfolgte Metallabgaben in Anrechnung gebracht werden. Voraussetzung hierfür ist, daß die Verleger die be treffenden freiwillig abgegebenen Mengen auf dem Meldebogen auch vermerkt haben. Zudem ist ja bei einer weiteren Dauer des Krieges damit zu rechnen, daß die Heeresverwaltung vor der Notwendigkeit steht, aus dem graphischen Gewerbe bzw. aus dem Buch-, Musi kalien- und Zeitschriftenverlag entweder durch direkten oder indirekten Zwang abermals bedeutende Metallmengen heraus zuziehen, und dann stehen auch wieder die Verleger vor der Frage, auf welche Weise sie am besten den neuen Verpflich tungen gerecht werden können. Es gilt daher, sich beizeiten einzurichten und eine genaue Sichtung und Prüfung der Metall bestände vorzunehmen, damit tm gegebenen, vielleicht kurz- 1027
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