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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1860
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1860
- Sprache
- Deutsch
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1422 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 89.16. Juli. neuliche Artikel im Börsenblatt: ,Die Nolhwcndigkeit einer Reor ganisation des Buchhandels ist so wahr, so aus der Praxis her ausgeschrieben. so vortrefflich, daß ich —gewiß im Namen von Hunderten, aber stillen Leidcnsgenossen—'den bringenden Wunsch ausspreche, es möchten von geeigneter Seite Schritte geschehen, um die erwähnten Mißstände dort zur weiteren Erörterung zu bringen und ihrer so dringend gebotenen Besserung entgegcnzuführen. Ge klagt wird im Buchhandel oft, aber dabei bleibt's, anders gemacht wird nichts. Kein Kaufmann plagt sich das ganze Jahr durch so wie der Sortimenter, namentlich in dererstenHälfte des Jahres, einem übersättigten Publikum (selbst Kataloge und Prospccte helfen wenig) gegenüber. Die Spesen für Remittenden und was dazu ge hört, sind enorm, die Mühe kolossal, und das Resultat für all das Gejage und lastthierartige Abschaffen weitaus in keinem Verhältniß! Hierher kommen z. B. von speciell wissenschaftlichen Werken 12 Exemplare und mehr pro nov., während schon bei der Ankunft der Sortimenter weiß, daß 1, allerhöchstens 2 oder 3 placict werden, und zwar an die Bibliotheken, die Professoren kaufen wenig und solches höchst selten. Und dann wartet man 2 Jahre, weil un fehlbar ja die Preisherabsetzung eintritl. So kann es nicht mehr fortgehen! Wer cs bestreitet, macht sich lächerlich, weil er sich selbst anlügt." Son dershausen, 3- Juli. In Folge der Aufforderung des Hrn. E. Zimmermann in Glogau bestätige ich demselben, daß er seit dem Jahre 1856 mich zu jeder Ostermesse pünktlich und ohne Uebertrag bezahlt hat, und daß ich aufrichtig bedauere, dessen mir sehr weither Firma eine unverdiente, aber unabsichtliche Kränkung zugefügt zu haben. Meine an denselben aus Versehen gelangte Mahnung galt einer anderen Firma, und hätte er dies ohne große geistige Anstrengung wohl aus seinen Büchern und aus den mir stets conform zurückgesandten Rechnungsabschlüssen ent nehmen und demnach wohl ahnen können, daß er für einen we niger ehrenhaften College» irrthümlich verletzt worden ist. G. Neuse. Bern, 6. Juli. In seiner heutigen Sitzung hat der Natio nalrath auf Antrag des Bundesrathes die vom 5. Januar 1860 da tiere Petition des Centralausschusses der Helvetia, deren Hauptpunkt seitens des Bundes eine gesetzliche Norm aufzustellen, nach welcher die Genehmigung der cantonalen Prcßgesetze zu behandeln sei, ab- gcwiesen. Der Bericht des Bundesrathes war insofern interessant, als man aus ihm mit den Grundsätzen bekannt wird, auf welche die Preßfreiheit, so wie sie jetzt in der Schweiz verstanden und ge- handhabt wird, sich gründet. Diese Grundsätze sind 1) ein Verbot, die Gedanken durch Druck zu verbreiten, ist unzulässig, und es kann daher eine Zeitschrift weder zur Strafe wegen einzelner Nummern, noch um die Vollziehung eines Urtheils zu erzwingen, unterdrückt werden; 2) für den Mißbrauch der Presse haftet man nach den all gemeinen Grundsätzen des Strafrechts; 3) von mehreren Mitarbei tern und Gehilfen haftet indeß nur einer strafrechtlich; 4) diePreß- vergehen können nur da eingeklagt werden, wo eine Druckschrift er schienen ist, oder wo die verantwortliche Person wohnt; 5) die er forderlichen Vorschriften und Maaßregcln, um eine wirkliche, nicht bloß scheinbare Verantwortlichkeit zu begründen und Preßvcrgehen verfolgen zu können, sollen nicht vexatorisch sein, sondern nur so weit gehen, als es der Zweck verlangt. Nach diesen Grundsätzen — sagt der Bericht — sei der Bund bei der Prüfung der cantonalen Prcßgesetze verfahren, und wenn sich dieselben innerhalb dieser Schranken halten, heißt es dann weiter, so darf der bestehende Zu stand mit Recht als ein verfassungsmäßiger bezeichnet werden. In der Oeffcntlichkeit der Gesetze, in der Presse und in dem Rechte der Beschwerdeführungen an den Bundesrath und an die Bundesver sammlung liegen nun aber hinreichende Garantien dafür, daß der in der Verfassung des Bundes und der Cantone ausgestellte Grund satz der Preßfreiheit eine Wahrheit bleibt. (Allg. Zlg.) Die Sinaitische Bibelhandschrift. —Das Journal de St.-Pe'tersbourg gab unterm 3.;Mai Nachricht von der durch oie kaiserlich russische Regierung an Professor Tischendorf übertragenen Herausgabe des vorerwähnten Codex. Seitdem ist der letztere nach Sachsen zurückgckchrt, das Werk selbst zu Petersburg und zu Leipzig in Angriff genommen, und wir sind nun im Stande, über diese Pub- lication, der ein so großes Interesse in den weitesten Kreisen gewid met wird, eine genauere Mitthcilung zu machen. Von drei Plänen, ! welche Professor Tischendorf behufs dieser Herausgabe der kaiserlich russischen Regierung vorgclegt hatte, wurde von Sr. kaiscrl. Maj. ! derjenige genehmigt, welcher zwischen den beiden andern gewisser- ! maßen die Mitte hielt. Danach wird zunächst der gesummte Text, ! unter strenger Beobachtung aller Aeußerlichkeiten, vermittelst solcher Typen gedruckt, welche dieSchcift desOriginals mit ihren vielfachen j Eigenthümlichkciten genau wiedergeben. Diese Typen wurden unter der Leitung Professor Tischendorf's für die Ofsicin von Gie- secke L Devcienl in Leipzig geschnitten, und sind ausschließlich ' für das in Rede stehende Werk bestimmt. Verlheilt wird der Text der Handschrift auf drei Foliobände, von denen die beiden erster» alles, was dem Alten Testament angchöcl, enthalten werden; der j dritte das vollständige Neue Testament nebst dem Briefe des Barna- ! bas und den Fragmenten vom Hirten des Hermas. Zu diesen drei j Bänden Text kommt ein vierter, mit Abhandlungen über Geschichte der Handschrift und den Gang ihrer Entdeckung, über ihr außeror dentlich hohes Alter, über ihre Wichtigkeit für die biblische Tcxkwis- senschaft. An diese Abhandlungen schließt sich der paläographisch-kri- ! tische Commentar an über mehr als 7000 durch alte Correctorcn umgeänderte Stellen der Handschrift. Außerdem wird dieser Band durch 20Tafeln photographischer Faksimiles ausgezeichnet sein, welche gelehrte Augen ganz mit dem Eindruck desOriginals vertraut machen und besonders interessante Stellen desselben darstellen sollen. Der photographische Theil des Werkes wird im Aufträge und unter der Controle des Herausgebers im photographischen Atelier des kaiser lichen Generalstabs zu Petersburg ausgeführt, während die Ausführ ung aller typographischen Arbeiten in der schon genannten Ofsicin zu Leipzig statlfindet. Die Veröffentlichung des Werkes selbst wird ausschließlich zuPetersburg erfolgen, ohne daß dasselbe in den Buch handel kommt, alle 300 Exemplare bleiben nämlich Sr. kaiserl. Maj. zu Geschenken Vorbehalten. Indem die Vollendung des Werks auf das Jahr 1862 angeKrebl wird, ist es zur Verherrlichung des auf dasselbe Jahr fallenden tausendjährigen Jubiläums der russischen Monarchie bestimmt. Damit aber zugleich dem Bedürfnisse der ein zelnen Gelehrten genügt werde, wird außer dieserJubelausgabe eine andere veranstaltet, welche in einfacherer Weise, wenn auch mit glei cher kritischer Strenge, das sinaitische Textdocument darstellen soll. Diese letztere Ausgabe, zunächst auf's Neue Testament mit Barna bas und Hermas beschränkt, wird zu einem sehr mäßigen Preise im Verlage von F. A. Brockhaus in Leipzig erscheinen, und soll in dem selben Jahre, unmittelbar nach der Petersburger Jubelausgabe, aus- gegeben werden. Noch im Laufe dieses Sommers wird eine beson dere Schrift die unternommene Doppelausgabe ankündigen, unter Mittkeilung vieler Bestandtheile der Handschrift, woraus sich schon jetzt ihr textkritischcr Charakter und ihre wissenschaftliche Bedeutung beurthcilen lassen werden. Daß jede ernste Schriftforschung den uralten, vom Sinai gekommenen Zeugen derHeilswahrheit willkom men heißen wird, versteht sich von selbst; nurMißverständnisse konn ten fromme Gemüther besorgt darüber machen. Zugleich wird diese Ankündigungsschrift, gleichfalls im Verlage von F. A. Brockhaus,
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