Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1860
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- 27.06.1860
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- Deutsch
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81, 27. Juni. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1287 WalliShausscr'sche Buchh. i» Wie». 4895. Bachmaier's Jntcreffcn -, Umrechnungs-, Stempel- u. Gewichts- Tabellen. Fol. Geh. * 12 NX 4896. Ebstein, I., die Wiener Condilorei. Handbuch f. die Haushaltg-, f. Köche u. Conditoren. I. Thl.: Die Backwcrke. ar. 8. In Conim. Geh. ^ Ish-f 4897. Fialkowski, N., die zeichnende Geometrie sKonstrukjions'Lehres m. entsprechenden Beispielen der Anwendg. aur das Projekzions-, dann Bau-, Maschinen-, Situazions- u. auf das sigural. Zeichnen. 2. Aust. Ler--8. In engl. Einb. * 3^ ^ 4898. Gesellschaft, die Wiener, l860. Charakteriflrt v. e. Dame. gr. 8. Geh. * 8 4899. Nitschc, A., Gifkpflanzenbuch u. Giftpflanzenkalender, cnth. die Beschreibg. der in Oesterreich u. Deutschland wildwachsenden od. in Gärten gezogenen schädlichen Gewächse re. 8. Geh. * 12 NX 4990. Romane, Wiener. III. 8. Geh. * 16 NX Inhalt: Ein Wiener Bürger. Roman aus dem 15. Jahrh. p» I. Nordmann. 4901. L., Programm tür's >1uster-Ooinptoir e. Osnflels- Lliallemie. 2. Lust. gr. 8. 6ek. - 8 d^X Weber in Leipzig. 4902. Katechismen, illustriere. Nr. 4. 8. Geh. * tl, Inhalt: Katechismus der Musik. Don 3. E. Lobe. 5. Aufl. 4903.1-atomia. b'reimaureriscke Viertesiakrsscbrift. 1860. Kr. 1. gr. 8. pro cplt. * 4 T. O. Weigel in Leipzig. 4904. Lturts, 6escb>cklsta1>ellen. Hbsrsickt 6er polit. u. Oultur- Oesciucbte m. öeigade 6or wioktigsten Oenealogien in s^ncliro- nist.. ILusammensteUg. 1. 8ckulcn u. «Ion privatunderriclit bearb. gr. 4 6el>. - 1 4905. Illrici, H-, Compendiuni der Logik. Aum Selbstunterricht u. zur Benutzg. f. Vorträge auf Universitäten u. Gpmnafien. gr. 8. Geh. * 24 NX Weiidcborn'schc Buchh. in Altona. 4906. Koopmann, W. H., der kleine Katechismus Lutheri durch Bibel sprüche u. kurze Sätze erklärt u. der cvangelisch-luther. Kirche, zu nächst seiner Landeskirche dargeboten. 8. Geh. baar *6NX; gcb. baar * ^ 4s Zciscr'ö Buchh. in Nürnberg. 4907. Hermann, E., neues illustrirtcs Recept - Lexicon der Conditorei. 2. Aufl. 1. Lsg. Jmp.-4. *8 NX; color. ' 14 NX Wwc. Bergcr-Levrault 8 Sohn in Ltratzburg. Higaust, , LIiniijUe cliirurgicale 6e Ltrusbourg. 3. Kasc. gr. 8. 1859. 6el>. * 8 KX Wettermann 8 Eo. in Ncw-Dork. Iiinstevlrokl, L., ans ?. tLritrel, diew Vorlc, citx ans environs. 6om- pilell Irom mups ok tke 11. 8. coast. surve^ ans lrom special sup- plementarx surve^s. Kpsrst. gr. b^ol. * I Nichtamtlicher Theil. Die Nothwendigkcit einer Reorganisation des Buchhandels. (Fortsetzung aus Sir. 80.) 111. Ja! die Unzweckmäßigkeit und der Nachtheil, der für den Ver leger mit der Versendung, für den Sortimenter mit der Annahme von Novitäten verknüpft ist, liegt klar am Tage; aber wie eine Ver änderung herbeiführcn? Ist doch die ganze Organisation des deut schen Buchhandels hierauf basirt! Der Buchhandel in Frankreich und England steht aber nicht nur hinter dem deutschen nicht zurück, sondern übcrtrifft ihn bei weitem in Ausdehnung und Absatz. Wel cher deutsche Verleger würde solche Honorare einem Schriftsteller be willigen können, wie sie in Frankreich und England an der Tages ordnung sind! Ist also die dortige Organisation des Buchhandels dem Absatz förderlich, weshalb sollte dies minder in Deutschland der Fall sein t Es unterliegt keinem Zweifel, daß, wenn der deutsche Sortimentshandcl, der jetzt zu einem bloßen Eommiffionsgcschäft herabgesunkcn ist, sich sc Ibststä n big er gestalten würde, die ge deihlichen Folgen bald erkannt werden würden. Hierzu kommt noch, daß der deutsche Buchhandel vor dem französischen und englischen den großen Vorthcil der Eentralisation in Leipzig voraushat. Diese Einrichtung ist eine so vorzügliche, daß kein anderes Gewerbe und kein anderer Geschäftszweig ein Seilenstück dazu aufzuwcisen hat. Es ist ferner wohl allgemein anerkannt, daß die Herren Eommis- sionär. in Leipzig das Interesse ihrer Eommiltenten in sorgfältiger und wirklich musterhafter Weise wahrnehmen, und auch die königl. sächsische Regierung, sowie die dortigen Behörden treten dem aus wärtigen Verlage gegenüber so liberal und so wenig beschränkend auf, wie dies kaum dem sächsischen Verlage gegenüber der Fall ist. Deshalb ist auch jeder Versuch, durch Errichtung anderer Ecntral- plätzc Leipzig Eoncurrcnz zu schaffen, nur störend und entschieden nachtheilig für den Gcsammtbuchhandcl. Ohnehin ist Leipzig durch seine besonders günstige Lage und durch seine Buchhändlcrbörse so sehr zum Eentralplatz geeignet, daß jeder Eoncurrenzvcrsuch ein wirkungsloser bleiben wird. Soll aber der Sortimentsbuchhandel aufhören, ein bloßes Eom- miffionsgeschäft zu sein, und sich dem Vcrlagshandel gegenüber so gestalten, wie der Detailhandel den Fabriken, Manufacluren und dem Engroshandcl gegenüber, so ist vor allem erforderlich, daß der Sortimentshandcl gegen den Schaden und die Nachtheilc kräftig ge- ^ schützt werde, die ihm durch die Preisherabsetzungen und Verkäufe en bloc abseitcn der Verleger erwachsen. Der Preis aller übrigen Maaren wird bei den Rohstoffen durch ihr besseres oder minder gutes Gedeihen, durch die vorhandene Quantität und bei den verarbeiteten Stoffen durch größere oder geringere Eonsumlion und Nachfrage bestimmt. Für die Waare des Verlegers ist nur sein eigener Wille maaßgcbend und entscheidend. Während aber alle übrigen Waarcn durch die in allen Branchen staltsindende große Eoncurrcnz, ferner bei neuen Erfindungen, Einrichtungen, Formen und Dessins, durchsdie gleich stattsindende Nachahmung adseiten der Eoncurrenten, ferner durch Zölle ic. mehr oder minder ungünstig gestellt sind, bildet jedes Erzeugniß des Verlegers ein Monopol, gegen Nachdruck ge schützt, von Zöllen und Steuern nur wenig oder gar nicht behindert und auf dessen Preis der Absatz — und wäre dieser noch so groß — wirkungslos bleibt, da er den Vortheil einer unbeschränkten Ver vielfältigung für sich hat. So viele und bedeutende Rechte bedingen auch Pflichten, und als die erste derselben darf die bezeichnet werden, daß der ein mal festgesetzte Ladenpreis und Nettopreis für Sortimenter während einer Reihe von etwa 10 Jahren stricte eingehalten werde. Die Einwendung, daß jeder mit seinem Eigenthum machen könne, was er wolle, und cs so hoch oder so niedrig verwerlhen könne, als cs ihm beliebe, hat nur den Werth einerPhcase. Es darf dem einzelnen Verleger nicht mehr gestattet werden, vor Ablauf von etwa lOJahren durch Preisherabsetzungen und Verkäufe en bloc dem Gcsammt buchhandcl dadurch zu schaden, daß er ihn herabwürdigt und in Miß kredit bringt, und es dem Publicum verleidet, ein Buch nach Er scheinen für so viele Thaler zn kaufen, als es vielleicht nach einem Jahre oder früher nur Groschen dafür auszugeben hätte. Der Sor timenter muß von der Befürchtung befreit werden, daß der Werth seiner in fester Rechnung oder gegen baar bezogenen Waare vicl- 181'
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