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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1860
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1860
- Sprache
- Deutsch
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35, 21. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 583 zweckte nämlich durch die Einrichtung der jährlichen Ausstellungen: daß Werke der Literatur und Kunst, oder auch Gegenstände, die zum Vertrieb des Buch-, Kunst-, Musikalien- oder Landkartenkan- dcls gehören, die aber vermöge ihrer geringfügigen Auflage, oder aus anderen Gründen nur ausnahmsweise an wenige Handlungen pro novitate versandt werden konnten, in den Ostermesscn zur allge meinen Anschauung gelangen, um dadurch Bestellungen von den zur Messe anwesenden Sortimentern auf solche Artikel hervorzu- rufcn. Daneben wollte man den Künstlern eine Stätte schaffen, wo sic Proben ikrer kunstfertigen Hände zur Empfcklung »überlegen könnten. Weiter bezweckte man, daß die Ausstellung mit allen während eines Geschäftsjahres erschienenen größeren und P ra ch t- werken beschickt werden möchte, um dadurch über diese Branche ein Gesammcbild hier zu erhallen. Die Ausstellung von einschlägigen Maschinen und Maschinen- theilen, sowie die Ausstellung von Werkzeugen und Materialien unter Angabe der Bezugsquellen für Künstler, Lithographen, Buch binder, Buchdrucker rc., wodurch dieselbe an Interesse gewonnen, ist erst in den letzten Jahren und nachdem man das größere Local für die Ausstellung cinrichtete, hinzugekommen und war früher nicht beabsichtigt. Die Zwecke sind also gewiß löblich und nützlich und würden um so mehr erreicht werden, je mehr unsere Messe an Besuch gewin nen würde. Zu diesen rein geschäftlichen Zwecken ist aber seit den letzten zwei Jahren auch noch ein anderer, nicht gering anzuschlagender hin- zugetreren. Auf Veranlassung unseres Vorstandes ist nämlich un sere Ostermeßausstellung dem gesummten Publicum Leipzigs zum freien Besuch geöffnet und damit zugleich allen hier anwesenden Meßfremden*). Dieses wird in den hiesigen Blättern mehrmals zur Zeit der Ausstellung annoncirt und hat den Erfolg gehabt, daß das Publicum so zahlreich erscheint, daß das Ausstellungslocal zu be stimmten Stunden förmlich überfüllt ist. Direktoren, Lehrer, Lehrer innen kommen mit ihren Schülern und Schülerinnen, Eltern mit ihren Kindern**), und es bekundet sich dadurch eine rege Theilnahme des Publicums für unser Geschäft und seine Erzeugnisse. Ich behaupte fest, daß die Ausstellung schon zu manchem Ge schäfte Veranlassung wurde, sowohl von Seiten der Sortimenter als auch des Publicums; dcßhalb sei hier die Bitte erlaubt, man möge doch kleine Bedenken und Ansprüche fallen lassen, und unsere Ausstellung mit passender neuerer Literatur rc. beschicken. Auf die obcir angeführten Bedenken erwidere ich, daß mir von vorgefallcnen wesentlichen Beschädigungen an den ausgestellt gewe senen Gegenständen nichts bekannt ist. Daß ausgestellt gewesene Bücher die Spuren des Bctastens und des DucchblätlcrnS an sich ha ben müssen, ist wohl natürlich und kan» doch so hoch nicht ange schlagen werden- Die Furcht, daß man durch Auslegung seiner Artikel seinen verlegenden Collegen billige Vorbilder zur Nachahm ung dadurch liefere, theile ich nicht, denn solche um eigene Ideen Verlegene wissen doch Mittel und Wege zu finden, ihren Zweck zu erreichen , und bedürfen dazu nicht erst der Ausstellung. Leipzig, 20. März 1860. E. Wengler. *) Dieser Besuch war auch früher nicht verboten, aber das Publi cum dazu nicht öffentlich eingeladen; deßbalb wurde von dieser Freiheit nur sehr geringer Gebrauch gemacht. — Lus diesem Grunde wollen die Herren Aussteller auf ihre auszustcllenden Gegenstände (Maschinen rc. ausgenommen) ja keinen Nettopreis bemerken. ") Obscünc Bilder und Darstellungen, wie sic schon häufig mit eingcsandt wurden, werden daher mit um so größerem Rechte jetzt gänz lich ausgeschlossen. Die internationalen Verträge. Ul. *) Ich behalte mir vor, später auf diesen Gegenstand, wofür ich mich sehr interessire, näher einzugehen; für heule möchte ich nur in Entgegnung der Annahme des Hrn. Trömel, daß „Deutschland fünfmal mehr englische Bücher verbrauche, als England deutsche", folgende Satistik aus den Larliamentar)- Mue lioolcs für 1857 und 1858, die mir zur Hand liegen, mitthcilen. Im Jahre 1857 importicte England von Deutschland 2470 Ceniner, und ex po r l irte nach Deutschland 745 Centner Bücher. Im Jahre 1858 importiere England von Deutschland 1922 Centner, und cxportirtc nach Deutschland 766 Centner Bücher. . Wo die Basis so falsch ist, -— was nützt da alles Raisonne- ment! Ich behaupte und werde es später beweisen, daß in dem eng lisch-deutschen Vertrage der Vo rtheil in jedem Punkte auf Seiten Deutschlands ist. London, März 1860. S. Williams. Rechtsfälle. Berlin, 14. März. Stadtgericht. Zweite Deputa tion. Der Buchhändler Eugen Georg Rudolph Trowitzsch ist des Nachdrucks angeklagt. Der Theaterdichter Kalisch überließ mit telst zweier schriftlicher Verträge dem Buchhändler G.Behrend hier- , selbst gegen einen Preis von dreihundert Thalern Gold das Recht zum Verlage einer Anzahl Couplets aus seinen Possen, welche Beh- rend demnächst drucken und unter dem Titel „Berliner Leierkasten" in zwei Bändchen im Buchhandel erscheinen ließ. Einige jener Cou plets sind nun von Trowitzsch in einer unter dem Titel „Neue Lie der" hcrausgcgcbenen Sammlung von Liedern abgedruckt worden, ohne daß er das Recht zu diesem Abdrucke bei dem Autor selber oder dessen Rechtsnachfolger Behrend nachgesucht gehabt oder sonst be willigt erhalten hätte. Behrend hat, weil er einerseits den Absatz seines „Leierkastens" dadurch beeinträchtigt sah und weil er andererseits principiell festgestelir wissen wollte, ob einzelne Lieder oder Gedichte ohne Genehmigung des Autors oder dessen Rechtsnachfolgers in einer Sammlung abgcdruckt werden dürften, infolge dessen gegen Trowitzsch wegen Nachdrucks denuncirt und die Staatsanwaltschaft har auch, da das von ihr eingeholte Gutachten des literarischen Sach- vcrständigen-Vercins sich zu seinen Gunsten gegen die Zulässigkeit jenes Verfahrens aussprach, wegen genannten Vergehens die An klage erhoben. Trowitzsch war im Audienztermine in Person und im Beistände eines in der Person des Rechtsanwalts Lewald ge wählten Vertheidigecs erschienen. Er bestritt seine Schuld aus ver schiedenen Gründen. Erstens wendete er ein, daß die incriminicten Lieder kein Abdruck aus dem Bchrend'schen „Leierkasten" seien, was sich schon daraus ergebe, daß einige derselben früher von ihm ge druckt sind, che der „Leierkasten" überhaupt erschienen ist. Dann behauptete er aber auch, daß das Manuskript zu den betreffenden Liedern ihm von Leicrkastenmänncrn zum Abdruck gegeben worden, und daß er keincVcranlassung gehabt habe, anzunehmen, daß dieses Manuskript nicht rechtmäßiges Eigenthum jener Männer gewesen ' sei. Endlich ist er aber auch der Meinung, daß cs nicht gegen das Nachdrucksgesetz vom 11. Juni 1837 verstoße, wenn man ein zelne Gedichte oder Lieder in eine Sammlung derselben aufnehme. Es wurden demnächst der Buchhändler G. Bckrcnd und der vr. Ka lisch als Zeugen gehört. Beide versicherten — was Trowitzsch übrig ens schon selbst zugcstanden hatte —>, daß sie letzterem den Abdruck ») II. S. Nr. 31.
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