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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1917
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. uguj jpieltheater gehoben werden kann. Der Gedanke, die Filmkunst für deutsche kulturelle und wirtschaftliche Interessen auszunutzeii und da mit dem Lichtspie! auch für friedliche Zwecke die Propaganda zu weisen, ist gewiß löblich. Da aber beim Konzessionszwang die Lösung der Be- dürfnisfrage aus Härten und Kehler stoßen und die Prüfung des Be werbers wohl schwerlich auf künstlerische und ästhetische Eignung sich er strecken wird, ist es klar, daß man auf diese Weise niemals der künst lerischen Hebung der Kinematographie, an die man in erster Linie denkt, wird näher kommen können. Man hat viel zu spät erkannt, welche hohe kulturelle Kraft dem Film innewohnt, und hat leider der weiteren Entwicklung des Kine- matographen »ach der unterhaltenden Seite hin nicht die Beachtung ge schenkt, die sie in Wirklichkeit verdiente. Gern soll anerkannt werden, das; in der Kinematographie Großes geleistet wurde, und daß Werke ge schaffen morden sind, die auch über den Tag hinaus von Wert sind. Aber man beging den Kehler, die Schaubühne nachzuahmen, Bühnen stücke für die Lichtspielbühne zu bearbeiten und Romane zu verfilmen. Was hierbei herausgekommen ist, hat man genügend kennen gelernt; so wurde das Filmwesen dem Industrialismus überantwortet, dem nun einmal künstlerische Ziele fremd sknd. Weiter wurden aber auch viele der Filmfabriken und Kinotheater von Leuten geleitet, die nicht in der Lage waren, den an sie gestellten Anforderungen zu genügen, mit anderen Worten, die als Volksbildner nicht ihre Aufgaben zu lösen vermochten. Es ist daher erklärlich, daß manche den Film abfällig beurteilten, daß sich so viele, die sonst für die Mitarbeit am Film zu gewinnen ge wesen wären, wodurch zweifellos vieles hätte verbessert werden kön nen, ablehnend verhielten, ja, der Kinematographie sogar jeden Kul turwert absprachen. Auch die Behörden behinderten durch allerlei ein schränkende Verordnungen die weitere Entwicklung des Kinematogra- phenwesens. Ob man nun dem allen mit einem Schlage durch den Konzessionszwang abhelfen kann, muß abgewartet werden. Tatsache ist, daß der Film bei der Veranschaulichung dessen, was aus dem Leben, dem wirklichen Leben, gegriffen ist, eine unvergängliche Urkunde für spätere Zeiten bildet und daß er auch im Kampfe gegen die bei unseren Gegnern mit den verwerflichen Mitteln verhetzender Fälschung betrie bene bildliche Aufklärungs- und Werbearbeit eine wirksame Waffe ist. Hier wirkt der Film anschaulicher und überzeugender als das gespro chene oder geschriebene Wort, ganz zu schweigen von seiner unbegrenz ten Verbreitungsmöglichkeit. Was dem Kinematographen zu dem heu tigen, unbestritten starken Einfluß im öffentlichen Leben verholfen hat, ist aber nicht diese populärwissenschaftliche Seite, sondern vielmehr die merkantile Ausnutzung erdichteter und verfilmter, willkürlich gestellter Vorgänge oder, kurz gesagt, der sogenannten dramatischen Filme. Be zeichnend ist es, daß diese Filme im Spielplan unserer Lichtspielbühnen bisher den größten Raum einnahmen. Welche Wandlung diese Art Filme im Laufe der Jahre erfahren haben, ist allgemein bekannt, an fangs eine müßige Spielerei, bis jene Individuen auftauchten, die mit genialem Spckulanteninstinkt dem Triebleben der Masse entgegen kamen und mehr und mehr die schöne Erfindung des Kinematographen verkitschten nnd verhunzten. Die letzte Errungenschaft des Kinos ist die Verfilmung von Theaterstücken aller Literaturen und Epochen sowie von Romanen und Novellen. Ist ersteres falsch, so soll man doch da gegen die Verfilmung von Romanen usw. nicht ohne weiteres ablehncn, denn sie ist schon kinomäßiger als die von Theaterstücken. Hier kann man die Kunstform in ihrer Ursprünglichkeit vollständig beiseite las sen, man kann das rein Stoffliche den Zwecken einer guten Kinowir- knng anpassen. Der Beweis hierfür ist durch einige gute Leistungen erbracht. Aber man ließ sich dazu Hinreißen, auch solche Werke kine- matographisch zu bearbeiten, deren Hauptwert weniger im Stoffe als in der Art der Darstellung liegt. Hier zeigte sich der Kinematograph ungeeignet, es entstand ein sinnloses Durcheinander unwahrscheinlicher Situationen und Kulissenspielereien sHauptmanns »Atlantis« nnd Kellermanns »Tunnel«). — Will man jetzt in Deutschland den Betrieb der Lichtspielbühnen von der Konzessionierung abhängig machen, so ist erforderlich, daß man einmal dabei die Eigenarten des Kinematographen berücksichtigt, nicht aber analog der Schaubühne behandelt. Dann muß die Aus nutzung von Literaturwerken für die Zwecke des Films geregelt wer den in der Form, daß nicht allein die Werke der noch lebenden schrei benden Künstler geschützt sind, sondern auch die freien. Schließlich ist die Erteilung der Konzession von einer Prüfung abhängig zu machen, so daß nicht allein das Kapital der ausschlaggebende Faktor ist. Mögen hierin auch gewisse -Härten für die zweifellos strebsame Filmindustrie siegen, so ist doch zu beachten, daß die ständig wachsende Bedeutung der Kinematographie einer Beaufsichtigung bedarf, die nun heute im Inter esse der Gesamtheit gefordert werden muß. Legt man der Kinemato graphie Zügel an und erzieht man die Massen dazu, nicht mehr blindlings Surrogate hinzunehmen, dann, erst dann ist die »Hebung des Lichtspielwesens« möglich. Walter T h i e l e m a n n. Kleine Mitteilungen. Gegen die Zensur in Österreich. Der Presscausschuß des öster reichischen Abgeordnetenhauses hat einstimmig einen Antrag Stein haus angenommen, der die Negierung auffordert, die politische Zensur sofort ab zu sch affen. Ferner hat der Ausschuß einstimmig einen Antrag Zenker angenommen, in dem die Regierung aufgefordert wird, einen Vorschlag für die gesetzliche Regelung der militärischen Zensur zu erstatten. Wie es gemacht wird. — Herr Albert Luwe, Mitinhaber von C. Schenk's Buchhandlung in Detmold, schreibt uns: »Zu der Mittei lung ,Wie es gemacht wird* im Bbl. Nr. 188 vom 14. d. M. möchte ich ergänzend Mitteilen, daß auch hier vor einigen Wochen «in Herr, der sich als Vertreter der Firma Ullstein K Eo. ausgab, anwesend war. Mit den Lehrern der städtischen Mädchenschule hatte er einen Zeitpunkt vereinbart, um ein ,Generalstabswerk* zu empfehlen. Einer der betr. Lehrer hatte sich aber rechtzeitig mit mir in Verbindung gesetzt, um meine Ansicht über ein solches Werk zu hören. Ich habe dann dafür gesorgt, daß der Herr ohne Aufträge weiterwandern konnte. Da sich die Unterredung mit den Lehrern genau so vollzog, wie es die ,Rhein.-westf. Zeitung* schildert, ivird es sich ohne Zweifel um denselben -Herrn gehandelt haben.« Post-Übereinkommen. — Zwischen den Postverwaltungeu der Schweiz und der französischen Republik ist ein Sonderübereinkommen betreffend die postalische Besorgung von Abonnements auf Zeitungen und andere periodische Veröffentlichungen abgeschlossen worden, das unter anderem bestimmt, daß die Postverwaltungen durch die Ver mittlung von Abonnements keine Verantwortlichkeit in bezug ans die von den Verlegern zu erfüllenden Pflichten und Verbindlichkeiten übernehmen. Jede Verwaltung setzt die Preise fest, zu denen sie der anderen Verwaltung die Zeitung und Zeitschriften des eigenen Lan des und eintretenden Falles jeder anderen Herkunft liefert. Das neue Preisgericht der Grillparzer-Stiftung. — Für die nächsten drei Jahre hat sich das Preisgericht für die Grillparzer-Stif tung gebildet. Es besteht aus dem Vorsitzenden Prof. vr. Walter- Brecht als Vertreter der kaiserlichen Akademie; dem Chefredakteur Julius Bauer als Vertreter der Concordia; .Hofrat vr. Max v. Mil- lenkowich als Vertreter des Burgtheaters: vr. Auton Bettelheim für Süddeutschland und Österreich; Prof. Or. Oskar Bulle in Weimar für Norddeutschland. Persoualuachrichtell. Auszeichnungen, — Einer der eifrigsten Pioniere des deutschen Buches im Anslande. Herr Joseph Thron, den Lesern des Bör senblattes bestens bekannt durch seine Artikel »Aus dem belgischen Buchhandel», ist nach seinem Austritt aus der Firma Misch L Thron in Brüssel, die er über l8 Jahr« in Gemeinschaft mit Herrn Martin Misch erfolgreich geführt hat, als »Wissenschaftlicher Hilfsarbeiter« in die Bibliotheksverwaltung beim General-Gouvernement in Brüssel eingctreten. In Anerkennung seiner Tätigkeit in der Kriegsfürsorge lWohlsahrtsausschnsti ist ihm vom Kaiser das Verdienstkreuz für Kriegshilse verliehen worden, Herrn Curt Hamei, Inhaber der Verlagsanstalt Augustin L Co. und Verlag Curt Samel in Charlottcnburg, wurde wegen beson ders verdienstlicher Leistungen in der freiwilligen Sanitätspflege das Marianer Kreuz des Deutschen Ritterordens verliehen. Hermann Rehm t, — Der langjährige Vertreter siir Handels und Staatsrccht an der Strahburger Universität Pros, vr, Hermann Rehm ist dieser Tage daselbst im Sb, Lebensjahre gestorben. Der Ver storbene hat aus den von ihm vertretenen Gebieten eine reich« schrift stellerische Tätigkeit entfaltet und versucht, nicht nur den Anforderun gen strenger Wissenschaftlichkeit, sondern auch den Bedürfnissen der neuzeitlichen Geschäftspraxis zu entsprechen, Bon seinen Schriften nennen wir: »Geschichte der Staatsrechtswissenschast« <1896j, »Staats lehre» st8W>, »Bilanzen der Aktiengesellschaften« (L, Ausl, 1S14>, »Deutschlands politische Parteien» (1912), »Völkerkrieg und Völker recht« (I!i14>, «-rautuwrtlicher R-dalt-ur: Emil T h ° m a «, - «erlag: Der B ö r s - » u e r - s » der Deutsch-» «»chhäudler ,u «->PW, Deutsche« BuckMndl-rhau«, Druck: R-mur L Seemann, SiimtNch tu Leipzig, — Adresse der Redaktion und tkrp-dlU-n: Leipzig, «ertchtSweg 2« sBnchdändlerhau«), »8t
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