st 192, 18. August 1917. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f d. Dtschn. Buchhandel. 1V. Übersetzungen: 2. Vierteljahr 1917 davon aus dem Amerikanischen 1 Arabischen 1 Dänischen 3 Englischen 8 11. Gesarntverteilnng nach Gruppen: Französischen 7 Italienischen 2 Jüdischen t Lateinischen t Norwegischen Russischen Rumänischen Schwedischen 2. Vierteljahr 1917. Gesamtzahl: 66 8 Tschechischen 2 Türkischen >0 Vlämischen 1 2 5 Gruppe: Gesamtzahl: Gruppe: Gesamtzahl: 1. Adreßbücher 17 Übertrag 1798 2. Allgemeine Bibliographie, Bibliotheks- und Uni- 15. Philosophie, Geheimwissenschaft, Freimaurerei, versitätswesen 17 Spiritismus 84 3 Bau- und Jngenieurwissenschaft, Bergbau . . . 62 16. Rechts- und Staatswissenschaft, Politik .... 586 4. Erdbeschreibung 38 17. Schöne Literatur 594 5. Erziehung und Unterricht, Schulbücher .... 736 17 s. Neu-Ausgaben von Klassikern 10 6. Geschichte, Biographien 108 17 d. Sogen. Volksschristen unter 1 ^ Ladenpreis . . 150 7. Handel, Gewerbe, Verkehrswesen 99 18. Sprach- und Literaturwissenschaft 99 8. Haus-, Land- und Forstwirtschaft 119 19 Statistik 18 9. Heilwissenschaft, Tierkunde 137 20 Studentenwesen, Sport 18 10. Jugendschriften, Bilderbücher 72 21. Theologie 252 11. Kalender 50 21a. Predigten, Ansprachen, religiöse Flugblätter . 177 12. Kriegswissenschaft 69 22. Volkswirtschaft 69 13. Kunst, Musik, Theater 14. Naturwissenschaften, Mathematik 82 23. Verschiedenes 22 192 1798 Summe 3877 1. Hauptzusammeustellung: 2. Vierteljahr 1917 k. Lieserungswerke und Zeitschriften. > ^ 259 I 2887 > 80 2. Verteilung auf die verschiedenen Staatsgebiete nach Stückzahl und Ladenpreis: 2. Vierteljahr 1917. (Bei Zeitschriften mit halb- oder vierteljährlicher Bezugszeit wurde der Bezugspreis eines Jahres angesetzt.) Staat: Stück: Betrag Staat: Stück: Betrag .« ö 4 Deutschland: Übertrag 222 2474 22 Preußen ohne Berlin 37 325 20 Sachsen-Meiningen 1 3 20 Berlin 60 697 40 Lippe-Detmold Sachsen ohne Leipzig 12 178 50 Schaumburg-Lippe — — — Leipzig 49 594 Reuß j. L. — — — Bayern ohne München 14 76 50 Neuß ä. L- München 8 155 80 Schwarzburg-Rudolstadt Württemberg ohne Stuttgart 6 93 Schwarzburg-Sondershausen Stuttgart 12 91 40 Waldeck-Pyrmont 1 4 2 4 20 Hessen 5 26 72 Mecklenburg-Schwerin Lübeck 1 10 Mecklenburg-Strelitz Elsaß-Lothringen 2 42 Oldenburg Sachsen-Weimar Braunschweig 14 3 173 42 20 50 Österreich-Ungarn ohne Wien Wien 5 12 28 228 08 90 Anhalt Schweiz 13 83 70 Sachsen-Altenburg Sachsen-Coburg-Gotha 1 16 Besetzte Gebiete (Rumänien) 1 13 50 222 2474 22 Summa 259 2887 80 6. Bildwerke und Karten ohne Text: 2. Vierteljahr 1917 Gesamtzahl ^ Ladenpreis -? 42 63 55 Die Konzessionierung des Kinos. Die Konzefsionierung der Kinematographentheater soll unmittel bar bevorstehen. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf ist, so heißt es, von der Negierung bereits ausgearbeitet worden und wird in allernächster Zeit vom Bundesrat verabschiedet werden. Der Konzessionszwang wird damit begründet, daß die überragende Bedeutung des Films als Propa gandamittel es zur Notwendigkeit machte, ein so wichtiges Kulturinstru- mcnt nur in berufene und geeignete Hände zu legen. Gleichzeitig soll mit dieser Maßnahme eine starke Vermehrung der Lichtspieltheater, gegebenenfalls unter amtlicher Förderung, angestrebt werden, wobei die Negierung hofft, für spezifisch geeignete Kriegsinvaliden im Kino-! betrieb eine entsprechende Beschäftigung zu finden. Soweit die Nachrichten, die in der letzten Zeit über die baldige> Konzessionierung der Kinos in die Presse Eingang fanden. An ihrer I Nichtigkeit braucht nicht gezweifelt zu werden, denn man hat schon vor Jahren in Deutschland die Negelung des Kinematographenwesens durch die Bedürfnisfrage anzustreben versucht.*) Es scheint nun so, daß unsere maßgebenden behördlichen und militärischen Stellen mehr und mehr sich von dem erzieherischen und wissenschaftlichen Werte der Kinema tographie überzeugten und daß vor allem auch die starke Benutzung des bewegten Films in diesem Kriege als Aufklärungs- und Werbemittel eine besonders eingehende Behandlung verlangt, so daß man der gesetz lichen Hilfe nicht mehr glaubt entrateu zu können. So begrüßenswert an sich die Konzessionspflicht ist, es erscheint doch fraglich, ob damit auch das Niveau der Darbietungen der Licht- *) Inzwischen ist die Bnndesratsverordnung über die Konzessions pflicht von Lichtspieltheatern im Neichsanzeiger veröffentlicht worden. 983