Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1860
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1860
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18600604
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186006048
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18600604
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1860
- Monat1860-06
- Tag1860-06-04
- Monat1860-06
- Jahr1860
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Das Interesse, mit welchem ich seit Jahren der Entwickelung des internationalen literarischen Verkehrs gefolgt bin, war mir die nächste Veranlassung, mich über die gerade neu angeregte Frage der internationalen Vertrage, die damit in engster Beziehung steht, aus- zusprcchcn. Ich thal dies ohne die Prätension, damit mehr geben zu wollen, als meine eigene Ansicht der Sache, und selbst die jenigen meiner Gegner, denen meine Meinung am wenigsten zu sagte, die Redactcurc der „Nibliograpkio «io ls krsnos", gaben mir freiwillig das Zeugniß, daß ich den Gegenstand in durchaus ruhiger und objectiver Weise erörtert habe. Ich hebe dies ausdrücklich her vor, weil im spateren Verlaufe der Debatte dieselben Gegner einen so ganz verschiedenen Ton angeschlagen haben, und auch mein neu ester Widersacher, Hr. Sydney Williams, sich nur auf diesen zu ver stehen scheint. Was die Sache selbst betrifft, so habe ich, unter ausdrücklicher Anerkennung des entschiedenen Werthes des Prin zips, das den internationalen Verträgen zu Grunde liegt, aus der Natur der Umstände und den ungleichen Verhältnissen, die auf den verschiedenen Seiten obwalten, darzulhun versucht, daß diese Ver träge in ihrer jetzigen Form die dcutschcnJntcrcssen den fremdländischen gegenüber zurücksetzen. Ich habe dabei hervorgehoben, daß der deut sche Autor an sich ein geringeres Interesse an dem ausländischen Rechtsschutze hat, als cs umgekehrt der Fall ist, indem die Gefahr der Beeinträchtigung für ihn insofern weniger nahe liegt, als einerseits der Bedarf deutscher Bücher im Auslande nicht bedeutend genug ist, um den Nachdruck derselben als etwas Lohnendes erscheinen zu las sen, andererseits aber die Productionskosten in Deutschland billiger sind, sodaß eventuell der deutsche Buchhandel erfolgreich mit aus ländischem Nachdruck eoncurrircn kann. Wenn also vergrößere ma terielle Vortheil aus den Verträgen an sich auf der anderen Seite ist, so ist es deutscherseits doch gewiß ein zu rechtfertigender Wunsch, wenn man verlangt, das Princip der Gegenseitigkeit in den ein zelnen Bestimmungen der Verträge strenger durchgeführt zu sehen, als es jetzt noch der Fall ist. Als ein Hauptübel habe ich cs außer dem bezeichnet, daß die Verträge gegenwärtig nur Scparatverträge einzelner deutscher Staaten mit dem Auslande sind, und daß sich dieselben namentlich aus diesem Grunde bisher auch so wirkungs los auf den internationalen literarischen Verkehr erwiesen hätten. Ich habe demnach als ersten Wunsch, welchen der deutsche Buch handel meiner Ansicht nach zu stellen hat, den Abschluß eines Gc- sammtvertrags des deutschen Bundes mit Frankreich und Eng land bezeichnet, und gleichzeitig die Grundsätze angedeutet, welche mir im allgemeinen für einen solchen Vertrag die entsprech enden scheinen. Da es nun aber gerade in Frage ist, ob ein solcher Separatvertrag, der sächsisch-französische, entweder auf sechs Jahre erneuert oder aber gekündigt werden soll, so habe ich geglaubt, daß dies gerade ein günstiger Zeitpunkt sei, um zu einem Allgcmeinver- derer Bücher, — Wenn ich beiläufig des Umstandes gedacht hatte, daß englische Verleger der billigen Herstellungskosten wegen in Deutschland drucken lassen, und Hr, W. dem entgegensetzt, daß dies unbedeutend und seines Wissens nur von einem Verleger außer ihm geschehen sei, so muß ich auch dies als einen Jrrthum bezeichnen, indem mir allein von fünf Firmen Bücher, und zwar rheilweise sehr umfangreiche, vorliegen, welche in Deutschland gedruckt sind. Es sind dies die Firmen Longman L Co,, Trübner L Co-, D. Nutt, F. Thimm in London und Parker in Oxford. — In ähnlicher Weise könnte ich, wenn cs auf eine Erwieder ung im einzelnen ankämc, die meisten der von Hrn, W. angeführten Thalsachen als unrichtig, oder wenigstens als solche darthun, die in der vorliegenden Frage gar keine Beweiskraft haben. — Auch gegen die verschiedenen neuen Theorien, welche Hr. W. aufstellt, wie z. B, daß ein theures Gerichtsverfahren eine Kräftigung des Rechtsschutzes sei, oder, daß das Verlagsrecht nichts anderes als ein Monopol sei, ließe sich be denklich viel einwenden, doch unterlasse ich das ebenfalls, weil es ganz von der Sache abführen würde, um die es sich handelt, und Hrn, W, ge wiß ebensowenig wie mir daran gelegen sein kann, seine Zeit durch Streit um juristische Theorien und Meinungen auszufüllen. trage zu gelangen, wobei natürlich das erste sein müßte, daß man den jetzigen Separatvcrtrag kündigte, um freie Hand zu einem an deren, für die Gesammthcit gültigen Vertrage zu gewinnen. Er neuert man den Vertrag auf weitere sechs Jahre, so ruht voraus sichtlich die ganze Angelegenheit wieder so lange; Frankreich schließt vielleicht inzwischen noch mit anderen deutschen Staaten, wo cs bis- jetzt noch nicht geschah, Scparatverträge, und die Rcchtsunsicherhcit und Verwirrung im deutschen Buchhandel wächst damit nur, ohne daß das wirkliche Interesse des Schrifstellerstandcs und des Buch handels im geringsten gefördert würde- Dieses war im wesentlichen der Inhalt meiner ursprünglichen Auseinandersetzung. Einen Nebenweg hat dieDebattc «ungeschlagen, als die „kiblioKrapIno «io la kranoo" wiederholt die Behauptung aufstelltc, daß die Kündigung des französisch-sächsischen Vertrages zu gar nichts führe, da trotzdem die französischen Autoren ihre Rechte in Sachsen geltend machen könnten. Ich denke, daß cs nach mei ner letzten Erklärung in dieser Beziehung keines Beweises mehr be darf, daß diese Behauptung eine durchaus irrige ist. Die „kiblio- ssrapsiis «Io ls krsnee" muß die von mir beigebrachten Thatsachen selbst zugestehen, und wenn sie dabei auch noch Veranlassung nimmt, gegen die betreffende Entscheidung der sächsischen Regierung zu po- lemisiren, so kann dies doch, als Privatmeinung gegenüber einer in höchster Instanz gegebenen behördlichen Entscheidung, für die Sache selbst keine praktische Bedeutung mehr haben. Ob nun aber alledem gegenüber, was ich auseinandcrgcsctzt habe, die Anschuldigungen meiner Gegner, zuletzt noch von Hrn, Williams wiederholt, als habe ich cs rein auf eine Vcrtheidigung des Nachdrucks und der literarischen Piraterie abgesehen, auch nur im entferntesten gerechtfertigt sind, und ob ich zu solchen und ähn lichen Insinuationen den Anlaß gegeben habe, überlasse ich ruhig dem Uctheile der Unbefangenen. Dergleichen Fragen werden meiner Ansicht nach durch leidenschaftliche Ausfälle, Verdächtigungen und persönliche Anspielungen in keiner Weise gefördert, und cs ist im mer schon ein Eingeständniß der Schwäche, wenn Jemand zu der gleichen seine Zuflucht nehmen muß. Ich wenigstens kann mich, wie gesagt, nicht veranlaßt sehen, die Erörterung in solcher Weise fortzusetzen, denn die Sache selbst erfährt dadurch in keiner Weise eine Förderung, und um diese allein ist es mir zu thun gewesen. Leipzig, den 29. Mai 1860. Paul Trömcl, Miscellcn Zu dem König!. Sächsischen Postgesctze vom 7. Juni 1859 (Börsenbl. 1859, Nr. 83.) hat das Finanzministerium un term 21. Mai Nachträg c bekannt gemacht, worunter sich die Be stimmung befindet: daß alle Ankündigungen und Anzeigen, deren Inhalt ffi'ch auf besondere .Verhältnisse zwischen zwei oder nur we nigen Personen beschränkt, auch wenn sie auf mechanischem Wege vervielfältigt sind, von der Beförderung unter Kreuzband ausge schlossen sind. Aus Schleswig. — In derUnlcrsuchungssache gegen Hrn. vr. Hciberg ist von dem Appellationsgccicht für das Hcrzogthum Schleswig inFlensburg unterm 21. Mai dieEntschcidung ergangen: die wider denselben wegen Betheiligung an dem im März 1848 aus- gebrochenen Aufruhr cingeleirete Untersuchung cinzustellen. Gleichwie in No. 46. d. Bl. der ehrenhaften Handlungsweise der Deckec'schen Geh. Ober-Hofbuchdr. gedacht wird, habe auch ich von Hrn. L. Holle in Wolfenbüttcl ein ähnliches, lobenswerthes collcgialisches Verfahren zu berichten. — Es wäre zu wünschen, daß auch dergleichen Mitlhcilungen recht häufig gemacht würden. Neuhaldcnsleben. Herm. Eycaud.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder