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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1860
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1860
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- Deutsch
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bringen. Schon im Februar 1855 erging deßhalb von ihrer Seite eine Verfügung an den Börsenverein der Deutschen Buchhändler, worin derselbe von dieser Absicht benachrichtigt und gleichzeitig zu weiterer Auslassung und bestimmten Vorschlägen für die Formulir- ung der wünschenswerthen Grundsätze aufgefordert wurde. Auf Veranlassung des Börsenvereins trat im November 1855 aus seiner Mitte unter entsprechender Betheiligung des Leipziger Buchhandels ein Ausschuß zusammen, welcher in einer Reihe von Conferenzen den Gegenstand berieth und danach seine Beschlüsse faßte. Die Be schlüsse des Ausschusses wurden einer Berliner Juristen-Commission zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs übergeben, welcher, nach dem er dem buchhändlerifchen Ausschuß zur Schlußberathung vor gelegt war, nebst ausführlichen Motiven der sächsischen Regierung zur weiteren Veranlassung überreicht wurde.*) In den juristischen Motiven dieses Entwurfs findet die Ausgleichung im Ablauf der Schutzfrist für das gesammte Bundesgebiet eine erschöpfende Be handlung, welche mit dem Vorschläge in §. 57. endigt: „In An sehung der vor dem 9. November 1837 erschienenen Werke der vor diesem Tage verstorbenen Urheber hört indeß mit dem 31. December 1867 jeder weitere Schutz aus diesem Gesetze auf", welcher Vorschlag mildem Bundesbeschluß von 1856 übcreinkommt, nur daß man den 9. November in den 31. December 1867 umwandelt, weil der Bundesbcschluß vom 9. November 1837 in den einzelnen Staaten zu verschiedenen Zeiten publicirt und zum Gesetze gewor den sei. Da die Anträge der sächsischen Regierung bei der Bundesver sammlung mit Zugrundelegung obigen Entwurfs sich gegenwärtig noch in der Schwebe zu befinden scheinen, so könnte man es wegen Ausgleichung der sächsischen Schutzfrist mit den bundesrechtlichen Bestimmungen bei dem dicsfälligcn Vorschläge des Börscnvcreins und der Leipziger Deputation vorläufig bewenden lassen und abwar- ten, welchen Erfolg die sächsischen Anträge haben. Officiell hat hierüber unseres Wissens bisjetzt nichts verlautet. Dagegen ist in Leipzig das Gerücht aufgelaucht, die sächsischen Anträge seien bei der Bundesversammlung durch eine andere deutsche Regierung bean standet worden, und die Bemühungen der sächsischen Regierung, Zeit, Arbeit und Geld der buchhändlerischen Organe und der Berli- nerJuristen-Commission seien somit vergeblich aufgewendet worden. Wir geben diese Notiz, damit sie von besser unterrichteter Seite als unbegründet oder ungenau bezeichnet werde; verbürgen mögen wir ihre Richtigkeit nicht, aber wir können das Gerücht bei der hier be handelten wichtigen Frage nicht übergehen, weil cs mindestens et waige Eventualitäten versehen lehrt. Sollte sich dasselbe in der einen oder anderen Weise bestätigen, so würde es wegen Ausgleich ung der Schutzfrist einer neuen Anregung Seitens des Buchhandels bedürfen. In dem Falle scheint es allerdings zunächst Sache des Leipziger Buchhandels zu sein, bei der k. sächsischen Regierung darum nachzusuchen, daß sie von sich selbst aus eine Abänderung des Ge setzes vom 22. Februar 1844 nach dem Bundesbeschluß über den Ablauf der Schutzfrist bis zum Jahre 1867 treffen wolle. Schwie rigkeiten werden sich hierbei kaum ergeben. Der vom Buchhandel eingcreichte Entwurf hat zwar keinerlei ofsiciellen Charakter, aber man darf annehmcn, daß er, da er als Grundlage für die Anträge bei der Bundesversammlung diente, die allgemeine Gutheißung der sächsischen Regierung habe, und daß diese Gutheißung sich auch auf den Paragraphen über die Schutzfrist erstrecke. *) Entwurf eines Gesetzes für Deutschland zum Schutze des Urhe berrechts an Werken der Literatur und Kunst gegen Nachdruck, sowie gegen unbefugte Nachbildung und Aufführung, nebst Motiven. Seitens des Borsenvercins der Deutschen Buchhändler und der Deputation des Buchhandels zu Leipzig der k. sächs. Staatsregicrung überreicht. (Als Manuskript gedruckt.) Aus alle Fälle wird jedoch der sächsische Buchhandel wohl thun, sich daran zu erinnern, daß Vorlagen von größerem Belang zu ihrer Erledigung beim Deutschen Bunde viel Zeit in Anspruch nehmen, und daß die Frist bis zum Jahre 1867 nicht mehr so übermäßig lang ist. Soll der sächsische Verlagshandel an dem dann cintreten- den Gemeingute deutscher Elassiker gleichmäßig Ancheil erhalten, so muß er zeitig Sicherung für die legale Benutzung derselben haben, da, wie der erste Artikel über diesen Gegenstand ganz richtig bemerkt, die nöthigen Vorbereitungen: Textrevisionen, Bearbeitungen, Illu strationen u. s. w., viel Zeit in Anspruch nehmen. A. Schürmann. Miscelleir. Meiningen, 10. März. Heute ist den Ständen durch höchstes Rescript eröffnet worden, daß die Regierung auf die von dem Landtage beantragte Abänderung des Preßgesetzes (Weg fall der Eoncessionsentziehung auf administrativem Wege. Börsenbl. Nr. 29.) nicht eingehcn könne, weil diese Abänderung mit dem Bundesbcschlussc von 1854 unvereinbar sei. (Dlsch. Allg. Ztg.) Gotha, 15. März. Dem Einsender des „Euriosum" in Nr. 29. d. Bl. danke ich, und soll diese Rüge zur Folge haben, daß ich die Redaction meiner antiquarischen Kataloge einer bessern Hand anvertrauen werde. I. G. Müller. ^Vetter Mil lloi'- susAs^eben von vr. 1. ketakollit. Isiwss. 1860. Hebt 3. Körr. Inb.: OlironoloKisebs llobsrsicbt von biblioSrripbisoben Syste men. (kortsstrunA.) — IVsclilraA v.ur kiblioZrspkie am IgKS äer Säoularksier von Seliilier's Oeburtskest 10- blovemder 1859- (kortsetrunK.) — vVus äen VerlisnälunKen äer Ham burger Hürgersekslt, äis Staätbibliotbelc detrellenck. — latte- ratur unll Niseellen. — Allgemeine Libliograpbie. Personalnachrichtcn. Gr atz, 14. März. Am 9. d. Mts. verschied hier nach längeren, schweren Leiden im 58. Lebensjahre Herr Heinrich Ernst Bör ner, von 1833 bis 1849 Buchhändler in Triest. Als sein ehema liger und, soviel mir bekannt ist, einziger Zögling fühle ich mich gedrungen, seinemAndenken in diesen Blättern einige Zeilen zu wid men. Zu Schweina im Herzvgthum Sachsen-Meiningen geboren, mit vorzüglichen Geistesanlagen begabt und von einer seltenen Charakterfestigkeit, hatte er sieb durch Thätigkeil und äußerste Sparsamkeit in dem, deutschem Wissen und deutscher Cultur nicht sonderlich günstigen Triest zur Selbstständigkeit den Weg gebahnt und endlich das Seinige dazu bcigetragen, in dem damals neuer- wachten Griechenland dem deutschen Buchhandel neue Absatzquel len zu eröffnen, sowie auch durch seine Bemühungen manches kostspielige Werk nach Aegypten und namentlich an die Missionäre in Abyssinien abgesctzt wurde. Mil seinem tiefen Wissen und aus- gebreitetcn Kenntnissen, vorzüglich in den Sprachen, deren ihm sieben ganz geläufig waren, verband er ein allem Guten und Schönen ge neigtes Herz und eine aufrichtige Menschenliebe, die er in den letzten Jahren hauptsächlich durch seine warme Theilnahmc an den Kirchen- und Schulangelegcnheiten der hiesigen evangelischen Gemeinde be- thätigte. Ein zahlreiches ehrenvolles Geleite zu seiner letzten Ruhe stätte gabZeugniß von der allgemeinen Hochachtung, die er bei Jung und Alt genoß. Ein deutscher Mann im besten Sinne des Wortes, — ein Ehrenmann ist mit ihm von hinnen geschieden. Friede seiner Asche! Franz Wießnec.
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