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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1870
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- Deutsch
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1932 Nichtamtlicher Theil. 128, 8. Juni. Die Unterstützung reicht auch au«. Wir kommen jetzt also zur DiScussion der einzelnen Paragraphen nach der Zusammenstellung. 8. I. — der Herr Bevollmächtigte zum Bundesrath Herr Geheime Rath von PhilipSborn hat da« Wort. Bevollmächtigter zum BundeSrath Ministerialdirektor von Philips- dorn: Im Interesse der Sache und zur Abkürzung und Erleichterung der Berathung bitte ich um die Erlaubnis;, gleich von vornherein die Stellung andcutcn zu dürscn, welche die verbündeten Regierungen nach stattgchabter Berathung in Bezug aus die vorliegende Zusammenstellung gefaßt haben. Ich werde daran zugleich eine vorläufige Acußcrung über die bczeichnctcn Vcrbcsscrnngsanträge knüpfen. Die verbündeten Negierungen sind einverstanden mit denjenigen Be schlüssen, welche in der zweite» Berathung de« Reichstag« über die Sache esaßt worden sind —unter gewissen Vorbehalte», die ich sogleich darzulcgen ie Ehre haben werde. Ersten« unter dem Vorbehalte, daß die von dem Herrn Abgeordneten vr. Wchrcnpscnnig Nr. >88, II. vorgeschlagencn Amendement« angenommen werden. Die verbündeten Negierungen sind damit einverstanden; sie er blicken darin theil« Vervollständigungen, theil« Berichtigungen und glauben, daß ein Bedenken dabei nicht bestehen kann, da selbige in allen Punkten de» von dem Hohe» Hause bisher geäußerten Ansichten über diese Sache entsprechen und cntgegenkommen- Zweiten« unter dem Vorbehalte und der Voraussetzung, daß die von dem Herrn Abgeordneten 1)r. Bähr, Nr. 184, II. gestellten VerbesserungS- anträgc ebenfalls angenommen werden; — sie fallen zum größten Thcilc in dieselbe Kategorie, wie ich sie eben zu bezeichnen die Ehre hatte. Drittens habe ich zu bcmkrkcn, daß der 8. 32., welcher da« Bnndeshan- dclsgcricht in Leipzig als höchste Instanz hinstcllt, im BnndcSrathe berathen worden ist. So wie diese Bestimmung steht, allein und für sich genommen, scheint sic den Bundesregierungen überhaupt unannehmbar. Um dieselbe annehmbar zu machen, um überhaupt die Möglichkeit zu gewähren, sic an- zunehmcn, würde unter allen Umständen erforderlich sein, daß neben diesem Paragraphen noch Bestimmungen über die Ausführung in das Gesetz auf- zcnommcn werden. Ohne da« geht der Paragraph nicht. Den Versuch olchcr Bestimmungen zur Ausführung erblicken wir in dem sub 184, k. von >em Herrn Abgeordneten vr. Endcmann gemachten Verbesserungsantrag, zu dem ich noch in Parenthese bemerken will, daß dabei einige Jrrthümcr un terlaufen sind. Einmal heißt es im Eingänge: „Der Reichstag wolle beschließen, den 8- 32. so zu fassen n. s. w." das ist wohl nicht die Absicht gewesen, es war Wohl die Absicht, den §- 32. zu lassen und dieses Amendement als §. 33. oder einen der folgenden Paragragraphcn einzuschiebe». (Heiterkeit.) - Außerdem sind einige Druckfehler darin. In gewissen Parenthesen sind Paragraphen bezeichnet, die wahrscheinlich nur bei der vorläufigen Berathung haben angedcntct werden sollen. Die Parenthesen müssen jortfallen; die Paragraphen bleiben ohne Parenthese. Also wenn das, was ich als wahrscheinliche Druckfehler bezeichnet habe, berichtigt wird, würde das Amendement des Herrn Abgeordneten vr. Endc mann dasjenige zur Ausführung de« 8. 32. gewähren, waS die verbündeten Regierungen überhaupt für nothwendig halten. Aber auch für den Fall, daß der 8- 32. und das oben erwähnte Amendement des Abgeordneten vr. Endcmann» als 8. 33. angenommen werden sollte, auch für diesen Fall kan» ich heute nur erklären, daß die verbündeten Negierungen sich im Falle der Annahme dieser beiden Paragraphen seitens des Hohen Hauses die wei tere Beschlnßnahmc darüber ausdrücklich Vorbehalten. Ich habe noch mit einigen Worten zu erwähnen den Abschnitt 5. des Gesetzes, welcher sich mit den Werken der bildenden Künste beschäftigt. Das Hobe Haus hat es für angemessen befunden, diesen Abschnitt zu streichen. Die verbündeten Regierungen wollen nach wiederholter Erwägung keinen Anstand nehmen, von den Erinnerungen gegen diese Streichung abzusehcn. Es soll also aus der Weglassung dieses Abschnitts ihrerseits kein Bedenken erhoben werbe». Hinsichtlich der dazu gestellten Resolution aber, welche dahin lautet: die verbündeten Regierungen zu ersuchen: dcni nächsten Reichstage ein Gesetz vorzulegcn, welches den Ab schnitt 5. des vorliegenden Gesetzes selbständig und dergestalt regelt, daß dabei zugleich die berechtigte» Interessen der Knnstin- dustrie entsprechende Berücksichtigung finden, bin ich nicht in der Lage, mich ans ein bloßes Schweigen zu beschränken. Die verbündeten Regierungen sind bereit, sich mit der Berathung eine« solchen Gesetzes zu beschäftigen; aber ich bin außer Stande und nicht er mächtigt, eine Zusage zu geben, daß man bei der Berathung dieses Gesetzes diejenigen Gesichtspunkte gelten lassen wird, welche in der Resolution ange deutet sind. Die verbündeten Regierungen behalten sich in dieser Beziehung rollkommen freie Hand. Vice-Präsidenl von Bennigsen: Es ist mir soeben noch ein Antrag. überreicht worden von dem Abgeordneten vr. Schweitzer zu 8. 7. 6 der Zusammenstellung: Statt der Worte: „der politischen und ähnlichen Versammlungen" u setzen: „der religiösen, politischen und ähnlichen Vcr- ammlungen" eventuell „der kirchlichen, politischen und ähnlichen Versammlungen." Ich ersuche diejenigen Herren aufzustehen, welche den Antrng unter stützen wollen. (Geschieht.) Die Unterstützung reicht aus. Ich eröffne die DiScussion über 8. 1- der Zusammenstellung, schließe dieselbe, da Niemand das Wort verlangt, und constatire, da kein Widerspruch erfolgt, die Annahme des Paragraphen. Ich werde ebenso verfahren bei den folgenden Paragraphen, zu denen keine Amendements vorliegen, falls das Haus damit einverstanden ist: 8. 2. — 3. — 4. — 5. Zu 8- 3. liegt das Amendement des Abgeordneten ür. Bähr vor in Nr. o Zeile 2 und 3 die Worte „der ersten Ausgabe" zu streichen. Der Abgeordnete ffr. Bähr hat das Wort. Abgeordneter llr. Bähr: Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß diese Stelle vollkommen parallel geht mit 8. 3V. dieses Gesetzes, wo bei der zweiten Berathung die ganz gleichen Worte gestrichen sind. Es wird des halb schon die Consequcnz dahin führen, daß wir diese Worte auch hier streichen. Da sich der BundeScommissar für den Antrag erklärt, so wird es einer weiteren Empfehlung nicht bedürfen. Vice-Präsident von Bennigsen: Ich schließe die DiScussion über 8. 6. Wir werden abstimmen zuerst über das Amendement vr. Bähr zn Nr. o, dann über die Nr. e selbst und schließlich über den 8. 3. Ich richte also die Frage über die Aufrcchterhaltnng der Worte an das HauS und ersuche diejenigen Herren aufzustehen, welche entgegen dem Anträge Bähr in der Zeile 2 und 3 der Nr. o des 8- 3. die Worte „der ersten Ausgabe" auf recht erhalten wollen. (Eö erhebt sich Memand.) Die Worte sind also gestrichen. lieber 8. 3. wird im klebrigen wohl keine Abstimmung verlangt — ich constatire dessen Annahme. Zu 8- D liegt das soeben mitgetheilte Amendement des Abgeordneten Or. Schweitzer vor, außerdem aber noch das Amendement des Abgeordneten vr. Oetker Nr. 183 der Drucksachen I- Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Abgeordnete Ilr. Wchrcnpfennig. Abgeordneter vr. Wchrcnpfennig: Ich wollte nur bemerken, daß sich in dem Amendement Oetker ein Druckfehler befindet, es muß nämlich heißen: „In 8. D den Satz d" statt „den Satz 6". Vice-Präsidcnt von Bennigsen: Der Abgeordnete vr. Schweitzer hat das Wort. Abgeordneter vr. Schweitzer: Meine Herren, cs ist jedenfalls wünschens- werth, daß man, ohne sich des Nachdrucks schuldig zu machen, auch die jenigen Reden bringen kann, welche in religiösen Versammlungen ge halten werden. Es ist gut, wenn dies ausdrücklich im Gesetze gesagt wird, weil vorher, wo von den Vertretungen die Rede ist, auch die kirch lichen Vertretungen ausdrücklich erwähnt sind. Wenn nun eine ähnliche Bestimmung bei den Versammlungen fehlt, so könnte leicht daraus ge folgert werden, daß die religiösen Versammlungen ausdrücklich ausge schlossen sein sollen. Aus diesem Grunde bitte ich, meinen Antrag anzu- nehmcn. Ich schlage in erster Linie das Wort „religiöse Versammlung" vor, und wenn das nicht angenommen werden sollte, in zweiter Linie „kirch liche". Ich glaube nämlich, daß das Wort „religiös", da es weiter ist, in erster Linie anzunehmen wäre. Vice-Präsident von Bennigsen: Der Herr BundeScommissar hat das Wort. BundeScommissar Geheimer Oberpostrath vr. Da mbach: Meine Herren! Ich bitte, diesen Antrag abzulehnen. Derselbe Antrag ist bereits bei der zweiten Lesung gestellt und damals von Ihnen mit sehr großer Majorität abgclehnt. Die Conseqnenz des Antrags würde beispielsweise sein, daß Sie aus diesem Gesetz sofort den Schutz der Predigten heranSstreichen. Schleier macher und alle übrigen Prediger würden mit ihren Predigten vogelfrei sein und Sie würden einen großen Theil der geistlichen Literatur mit diesem Amendement aus der Welt schaffen: Der 8- D cl bezweckt die Freigabe aller Reden, die bei politischen, communalen und kirchlichen Vertretungen ge halten werden. Die Synodalvorträge sind also hierin mitbegriffen. Wenn Sie aber nun noch hinznfügen: „religiöse Versammlungen , dann haben Sie die vollständige Freiheit aller Predigten und das wäre ein Eingriff in die Autorenrechte, der nicht zu rechtfertigen wäre. Ich bitte die Herren, es bei dem jetzigen Wortlaut, der allem entspricht, was man im Interesse der l Freiheit der Literatur fordern kann, zu belassen.
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