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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1870
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- Deutsch
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2530 Nichtamtlicher Theil. JL 174, 1. August. wird hierfür in dem hier gegebenen Stoffe eine augenfällige Be stätigung seiner Auffassung finden, und das Bedauern nicht unter drücken können, daß der Auftrag des Vorstands des Börscnvereins nicht zu einer Zeit gegeben worden ist, die es der Ausführung des selben ermöglicht hätte, noch auf den in der Bearbeitung begriffenen norddeutschen Gesetzentwurf einzuwirken. Anstatt einer unbestimm ten Anweisung auf ein zukünftiges norddeutsches Obligationenrecht würde dann eine systematische Bearbeitung der Beziehungen zwischen Verfasser und Verleger vielleicht gleich bei dem genannten Gesetzentwürfe noch Platz gegriffen haben, und cs würde vor allem von vornherein die schiefe Stellung vermieden worden sein, welche die Lehre dadurch erhalten muß, daß sie in das Obligationenrecht ver wiesen wird. Dafür, daß der Verlagsvertrag eine ganz besondere eigenthümliche Art von Verträgen sei, welche sich nicht unter eine der römisch-rechtlichen Vertragskategoricn bringen lasse, wird S. 9. des vorliegenden Werkes eine ziemlich reiche Literatur aufgeführt. Was es für eine Art Vertrag sei? darüber Erörterungen anzustellcn, lag nicht in der Aufgabe des Verfassers, und doch wird Befriedigen des auch vom dcreinstigen Gesetzgeber nur geleistet werden, wenn zuvörderst hierüber Klarheit geschaffen wird. Ich meine aber, das Verhältniß des Verlegers ist nur zu erklären als eine jener deutsch rechtlichen Beziehungen zu einem Vermögensobjecte, welche in ihrer äußern Erscheinung vielfach an das volle Eigenthum streifen, und welche man daher ckominium util« genannt hat und wie sie im Lehen, im Erbpacht rc. zum Vorschein kommen. Der Berechtigte ist dabei nicht auf contractlichc Rechte an eine Person beschränkt, er hat direct nach Außen wirkende rechtliche Beziehungen zur Sache. Und diesen Gedanken nach den Bedürfnissen von Schriftsteller und Buch händler durchzuarbeiten ist meines Erachtens jetzt die Aufgabe der Wissenschaft und Gesetzgebung. Geht man so zu Werke, dann wird es auch leichter möglich sein, die Grenzen zwischen dem eigentlichen Urheberrecht und dem, was man heute mit der Lehre vom Verlags- vcrlrag zu bezeichnen sucht, genauer zu umgrenzen, als dies dem Verfasser möglich gewesen ist. Dieser klagt selbst in der Vorrede: „In Bezug auf die Sichtung des vorhandenen Stoffes und dessen äußere Anordnung bot sich insofern eine nicht geringe Schwierigkeit, als nur wenige Gesetzgebungen den Vcrlagsvertrag als solchen ge sondert behandeln, während die Mehrzahl nur einzelne hierher ge hörige Bestimmungen gelegentlich bei anderen Nechtsmaterien, ins besondere bei Behandlung der Nachdrucksgesetzgebung, getroffen hat." Der Verfasser hat Gegenstände in die Behandlung gezogen, die sich aus einer Nachdrucksgesctzgcbung gar nicht ausschcidcn lassen, so: das Verlagsrecht, Gegenstand des Verlagsrechts, Verfasser, dessen Rechts nachfolger u. dgl. Was die Art der Behandlung anlangt, so ist dieselbe eine der gestellten Ausgabe ganz entsprechende. Es werden bei jedem Ab schnitte vorgeführt: Die „eigentliche Gesetzgebung", worunter der Verfasser „diejenigen Bestimmungen meint, welche in den ein zelnen den Verlagsvertrag als besonder!« Vertrag behandelnden Ge setzbüchern gegeben sind"; sodann b. Gelegentliche Bestimmungen tü der Nachbrucksgcsetzgcbung; o. Entwürfe, worunter namentlich auch ein Entwurf zu einem Gesetze für das Königreich Sachsen, die Rechtsverhältnisse zwischen Schriftsteller undVcrlegcr betreffend, von Berger in der Allg. Preßzcitung von 1845 eingehend berücksichtigt worden ist; sodann ä. Wissenschaft und gemeinrechtliche Praris. Namentlich die letztere Abtheilung istmitFleiß und Geschick gearbeitet, und ist sehr geeignet, eine Ucbersicht über die vorhandenen Rechts fragen und die Literatur zu geben. Daß auch die Zusammenstellung, welche der Verfasser zu geben übernommen hat, dem Gesetzgeber noch -recht viel zu thun übrig läßt, ist nicht Schuld des Verfassers sondern Des Zustandes der Gesetzgebung und Literatur. Aber es läßt sich hoffen, daß auf dem hier gebotenen Materiale nun eifrig werde fort gearbeitet werden, vor allem von dem Vorstande des Börsenvereins der deutschen Buchhändler selbst. Leipzig, im Juli 1870. Adv. vr. Georgi. Miscellen. Leipzig, 29. Juli. Von einein hiesigen patriotisch gesinnten Manne bringt die Deutsche Allgemeine Zeitung folgende erfreuliche Mittheilumg: „Die Ansicht, daß das hiesige Comitö zur Bewir- thung der durchziehenden Truppen diesen ihrer großen Zahl und seiner beschränkten Mittel wegen nur sehr Weniges für den einzelnen Mann und dies nur als schnell vorübergehenden Genuß zu bieten vermöge, führte auf den Gedanken, für die Truppen noch etwas Nachhaltigeres zu schaffen, und schienen die Schlachtgesänge unserer geistigen Heroen, die ihre zündende Kraft schon 1813 bewährt, das Geeignetste. Ist doch zu hoffen, daß dadurch die abwechselungslose Zeit der Fahrt und darüber hinaus abgekürzt, die Stimmung der Leute noch mehr gehoben werde. Die Ausführung der Idee erfordert für die Gcsammtzahl der hier durchziehenden Truppen eine namhafte Zahl vonEremplaren,auch wenn inan nur auf je zwciMann eins rechnet. Dem Buchhändler Hrn. vr. W. Engclmann gebührt das Ver dienst, zuerst und allein für diese ganze Anzahl insofern eingetreten zu sein, als er das dazu nöthige Druckpapier spendete. Eine hiesige Buchdruckerei, deren rühmliches Verfahren gegen ihre Arbeiter noch in den letzten Tagen wohlverdiente Anerkennung fand (siehe unten), erklärte sich zum Gratisdruck der ersten 100,000 Eremplare bereit. Weitere Spenden (von je 50,000) von Schröder (Sielcr <L Vogel), Schnorr, Flinsch rc. bekundeten den Anklang, den das Unter nehmen fand, daher es nicht zu sanguinisch erscheint, wenn Schreiber dieses cs nunmehr für durchführbar hält, die ganze vor dem Feinde stehende Armee mit diesen patriotischen Liedern auszu statten, wozu durch die Feldpost die Füglichkeit geboten ist. Nur be darf cs zu diesem Zwecke noch weiterer Beiträge von Druckpapier für noch 200,000 Eremplare, von Geld für die weitern auf das coulan- teste niedrigst berechnet?«« Druckkosten. Ein Circular an den hiesigen gesammten Buchhandel, das morgen (29. d. M.) in Umlauf gesetzt wird, sei dessen freundlicher Aufnahme empfohlen. Die ersten 10,000 sind theils schon vertheilt, theils bereit für die Züge der nächsten Stunden und fanden bisher enthusiastische Aufnahme seitens der Soldaten. Das kleine, handliche, sauber gedruckte Büchlein führt den Titel: »Deutschlands Kriegern bei ihrem Durchzuge durch Leipzig im Juli 1870« und das Motto: »Nichtswürdig ist die Na tion, die nicht ihr Alles freudig setzt an ihre Ehre« (Schiller). Es enthält 12 patriotische Lieder von Arndt, Körner, Hinkel, Hoffman«« von Fallersleben, Müller von Königswinter und das schöne Volks lied »O du Deutschland, ich muß marschiren«." Das hiesige Tageblatt theilt folgenden schönen Zug von Edel - muth aus Leipzig mit: „Die Besitzer eines hiesigen großen Buch händler-Etablissements (B. L H.) haben beschlossen, an sämintliche Familien der aus ihren Officinen zu den Waffen einberufenen Ar beiter ungeschmälert die Gehalte ihrer Ernährer während der Kriegs zeit auszuzahlen." Die Herren Verleger von Landkarten werden ersucht, bei ihren Ankündigungen den Maßstab der Karte mit anzugeben. Für den einsichtigen Sortimenter ist diese Angabe von großer Wich tigkeit und von erheblichem Einfluß bei der Bestellung. Einsender dieses wird nur mit großer Vorsicht eine Karte bestellen, deren Größenverhältniß ihm gänzlich unbekannt ist. B.
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