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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1870
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- Deutsch
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nißscheine halbjährlich von den untern Verwaltungsbehörden an die Vorgesetzte Krcisdirection anzuzeigen sind, gegenwärtig nicht mehr nachzugehcn, da der Zweck der in dieser Verordnung getroffenen, lediglich zur preßpolizeilichen Ucberwachung des Colportircns von Prcßerzcuguissen bestimmt gewesenen Vorschriften jetzt nicht mehr er reichbar ist, indem auf das Colportiren von Druckschriften nur noch bie Bestimmungen der Bundesgewerbeordnnng über den Gewerbebe trieb im Umhcrzichen Anwendung leiden, eine Beschränkung der Er- laubniß zum Colportiren auf bestimmte Preßerzeugnisse nicht mehr stattfindet und demnach auch Colportirschcine im Sinne des Paßge setzes vom 14. März 1851, auf welchen die Preßerzeugnisse, zu deren Vertrieb die Erlaubniß gegeben worden war, namhaft gemacht wer den mußten, überhaupt nicht mehr ausgestellt werden." Das k. sächsische Finanzministerium erläßt eine Verordnung, den Umtausch der aus der Crcirung vom Jahre 1855 hcrrühren- den königlich sächsischen Casscnbillets betreffend- Danach sind sämmtliche noch im Umlauf befindliche ältere Casscnbillets der Crea tion vom Jahre 1855 in der Zeit vom 1. September 1870 bis mit dem 31. August 1871 bei der Finanzhauptcaffe gegen neue Caffen- billcts umzutauschcn oder gegen baare Zahlung zu realisiren. Bis auf andere Bestimmung kann innerhalb des vorerwähnten Zeit raums ein solcher Umtausch gegen neue Casscnbillets auch bei der Lotterie - Darlchnscassc zu Leipzig stattfinden. Die vorgedachtcn älteren Casscnbillets können bis zu dem 31. Mai 1871 nach wie vor bei allen Staatscasscn in Zahlung verwendet, dagegen während der Monate Juni, Juli und August 1871 nur noch bei den oben ge nannten Cassen zum Umtausche präsentirt werden. Die Staats- eassen haben aber dergleichen ältere Casscnbillets schon vom 1. Sep tember 1870 an nicht weiter auszugebcn, sondern entweder unter den Geldablicscrungcn an die Centralcassen mit einzusenden, oder bei den Auswcchsclungscassen unmittelbar umzusetzcn. Im Uebrigcn wird Vorbehalten, nach Ablauf der obigen zwölfmonatlichen Frist seiner Zeit einen Präclusivtermin, von welchem ab alle bis dahin nicht umgctauschte Casscnbillets der Creation vom Jahre 1855 gänz lich als werlhlos zu betrachten sind, festzusetzen und öffentlich bekannt zu machen. Von dem Präsidenten der Germanischen Scction der 25. Ver sammlung deutscher Philologen und Schulmänner wurde Namens dieser Section die Vermittelung des Bundeskanzlers dafür in An spruch genommen, daß der Bund im Verein mit den übrigen deut schen Regierungen dem von den Brüdern Jakob und Wilhelm Grimm begründeten und begonnenen „D eutschen Wörtcrbuch" behufs seiner Fortsetzung und Vollendung eine durchgreifende und nachhaltige Unterstützung aus Staatsmitteln zuwcndc. Die Ver handlungen haben den Erfolg gehabt, daß die für den Zweck als nothwendig ermittelten Gelder von den Regierungen des Norddeut schen Bundes, darunter von Preußen der Betrag mit jährlich 800 Thlrn. auf die Dauer von 3—5 Jahren bewilligt worden sind. Ansfuhr von Leipzig nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika im zweiten Vierteljahre 1870: Bücher, Zeit schriften und sonstige Drucksachen für 53,904 Thlr. 7 N-s (erstes Quartal 34,129,83 Doll, oder 49,463 Thlr. 15 N-s 6 L,.); Land karten, Abbildungen und Malereien für 17,463 Thlr. 3 (erstes Quartal 12,590,34 Doll.). Aus St. Petersburg schreibt man der Nationalzeitung: „Die »Nuss. Pctersb. Ztg.« beklagt sich über Deutschland wegen des iwrtigen Nachdrucks russischer Werke. Ein Verkehr der deutschen Buch- Händler mit den russischen ist aber gegenwärtig noch ein Ding der Unmöglichkeit, da der deutsche Buchhandel hauptsächlich auf gegen seitigem Credit basirt ist, während der russische nicht einmal in Ruß land selbst eine Idee von Credit oder Vertrauen kennt. Russische Buchhändler geben ihre Waare nie in Commission, sondern immer nur auf festeRechnung oder mcistgegenbaareZahlung. Hierheißt cs: »erst das Geld und dann die Waare«. Daß bei so engherzigem, be schränktem Verkehre und gegenseitigem Mißtrauen ein weiterer Ver trieb bis über die Grenzen des Reiches hinaus nicht stattfinden kann, ist evident. Aber nicht allein im Auslande, im Jnlande selbst klagt man vielseitig über diesen Mißstand. In den Ostsee-Provinzen wür den die Buchhändler gern Niederlagen russischer Literaturcrzeugnisse halten, wenn sie nicht Alles gegen baar beziehen müßten. Und von dergleichen Dutzendromancn, wie die des Hrn. W. Krestowsky, gleich 10—20 Exemplare gegen baar zu beziehen, wird Wohl nicht sobald Jemand wagen. Thun die Russen also selbst nicht das Min deste, ihre Literatur im Auslande zn verbreiten, so kannderSchaden, der ihnen durch den dortigen Nachdruck verursacht wird, nur ein sehr relativer sein. — Uebrigens werden in Rußland die wichtigsten Re sultate deutscher Gelehrsamkeit und deutschen Fleißes, deutsche Ro mane und schönwissenschaftliche Schriften, ohne irgend welche Auto risation von Seiten des Verfassers in Menge ins Russische übertra gen und diese Uebcrsctzungen werden hier zu viel billigerem Preise verkauft, als die Originale in Deutschland. So sind Spielhagen's, Aucrbach's, Gutzkow's und Anderer Schriften ins Russische über setzt und finden hier einen starken Abgang. Mehr betrifft dies aber noch wissenschaftliche Werke. So z. B. kostet das Original von KunoFischcr's»Geschichte derPhilosophie«inDeutschland selbst, wenn ich nicht irre, ca. 15—16 Thlr., während die russische Uebersetzung hier für 6—7 Rubel verkauft wird. In dieser Art verfährt man fast mit jedem bedeutenden Buche, das in Deutschland erscheint, und der Autor in Deutschland hat von dieser eigenmächtigen Ausbeutung seiner Arbeit nicht den geringsten Vortheil. Die preußische Regierung schlug bereits durch den Gesandten in St. Petersburg, den Prinzen von Neuß, der russischen eine Convention zum Schuhe des literari schen Eigcnthums vor, — ein Vorschlag, der schon im vergangenen Jahre ernstlich zur Sprache kam, welchem die Russen aber offenbar aus dem Wege zu gehen suchen. Die russische Tagespresse sprach cs damals sogar sehr freimüthig aus, es sei für die hiesige Speculation viel vortheilhaftcr, die Ausbeute deutschen Fleißes und deutscher Wissenschaft umsonst genießen zu können." Zur Erleichterung des Abrechnungs-Verkehrs dürfte es sich em pfehlen, wenn die Verleger die Transportangaben des jedes maligen Contos gleich auf die im Januar zu versendenden Re mit ten denfacturen schrieben. Dem Sortimenter wird dadurch die doppelte Arbeit — erst Prüfung der Transportzettel und dann spä ter Remittiren — erspart. Etwaige Differenzen würden sich beim Remittiren fast stets finden. Der Verleger aber wird den großen Vorth eil haben, 1) daß er seine Transportangaben sicher zurückcrhält und 2) daß er auf der Nemittendeufactur sofort eine Ucbersicht von dem Absatz des Sortimenters hat, wie denn überhaupt eine Verein fachung der beiderseitigen Arbeit evident ist. Der Sortimenter könnte nach den Facturen die Zahlungsliste sofort entwerfen. Ait-erger/Är Diä/wgruzi/tre Hsr- nusgegsfien von Dr. kstsfioiclt. 3allrg. 1870. 7. Holt. Infinit: Rektor Dr. Oarl August Rücliger. Liograpbiüefi- litterarisebo Kleine naeb Uittlieilungen von A. Nfi. Rüdi ger. — Ltudisu über Dante'« Oonilnentatorso und Bio graphen aus dem Naofilasss des Rrokessor Dr. I'reits in illarburg. — Bsiboitiana. — Ditteratur und NisosIIsn, — Allgemeine Bibliographie.
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