ar<chetnl auttt Sonnwg! täglich. — BI» früd lldr eingkdend« Anjetgen kommrn in der nächsten Nummer ,ur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge lür daS Börsenblatt ftns an die Redactton, — Anzeigen aber an die lZrpedition de4se!z n ;u senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BärsenverelnS der Deutschen Buchhändler. 158. Leipzig. Mittwoch den 13. Juli. ——- 1870. Amtlicher Theil. Bekanntmachung betreffend die Aufnahme in das Verzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch-. Kunst- und Musikalienhandels. I. Alle Neuigkeiten. Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind au die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunehmcnde Werk muß bet der Anfertigung des Verzeichnisses in natura vorliegen; bloße Titeleinsen- dungcn haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige beson dere Aufforderung zu erfolgen. 3) Non Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß die Nummer oder das Heft, womit die Berechnung erfolgt, in das Ncuigkeitsverzeichniß aufgenommen; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie einzeln oder öfter berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) sämmtliche in den Staaten des früheren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erscheinende neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sic verfaßt sind; d) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden elastischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 5) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: a) bereits verzeichnte Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ansgegeben werden; l>) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen. II. Alle erschienene Neuigkeiten, die dem Bereiche des Knnsthandels angehören, wie z. B. Kupfer- und Stahl stiche, Lithographien, Photographien rc., und alle ans mechanischem Wege vervielfältigte Abbildungen, ferner künstlerisch ansgestattcte Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen rc. sind an Herrn Rudolph Weigel in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichen des Material vorhanden ist. Die Remission der cingcgangcnen Neuigkeiten, mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften oder von Herrn Rud. Weigel fest behaltenen Gegenstände, findet jedesmal zur Ostcrmessc, wenn nicht früher, statt. Artikel, bet welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel, können, sobald cs gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des frühe ren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutschen Sortimentshandel in directer und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher. Siebenunddreißigster Jahrgang. 335