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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1870
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- Deutsch
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stand cintretcn würde, wenn bei der veränderten Sachlage nicht genug Modelle zu kunstindustriellen Zwecken im Lande selbst angefertigt werden könnten. Dies ist nicht zu befürchten. Erstens stehen den Fabrikanten die Werke der bildenden Künste aller Zeiten und aller Völker bis auf den heutigen Tag zu Gebote, die man nachbilden oder benutzen kann, so viel man will. Hier wird der Kunsthandel und der Buchhandel eingreifen. Man wird dann mehr als es jetzt leider geschieht, die illustrirtcn Werke benutzen, welche Franzosen und Engländer in größter Schönheit und Menge, wir nur . in geringer Anzahl hcrausgeben. Vielleicht edirt man dann auch die Königlichen Schlösser in Berlin, Potsdam und Charlottenburg, die das Geistreichste darbicten, was die Ornamentik des 17. und 18. Jahrhunderts geleistet hat. Man wird es nicht mehr de» Franzosen überlassen, Alles, was im Mittelaltervon Ornamentbüchern in Deutsch land geschaffen, aufzukaufen und neu herauszugeben. Man wird Gypsabgüssc verbreiten, die bestehenden Anstalten werden mit der größten Freude an ihre segensreiche Aufgabe gehen. Die Künstler schaft hat wiedcrholentlich erklärt, daß sie ihre Aufgabe, hier cinzu- greifen, wohl erkenne, sie will ja das Gesetz deshalb abgeändert haben, um ordentlich helfen zu können, und hat ja auch der Berliner Künstler verein an der Spitze durch eine Probe - Ausstellung schon bewiesen, daß cs unfern Künstlern an Kräften nicht fehle. Wir wollen hinaus ins Leben, nachdem uns das Gesetz zu Stubenkünstlcrn gemacht hat. Und sollte ja die Nachfrage größer sein, als das Angebot, so sehen wir bestimmt einer der schönsten Einwanderungen entgegen. Ein großer Theil derjenigen Deutschen, welche die Kunst- Industrie in andern Ländern fördern helfen, werden bei gleichen Verhältnissen nach der Heimath zurückkehren. Mehr als einmal hat die Industrie Norddeutschlands durch aus anderen Ländern Ver triebene einen Aufschwung gewonnen. Gastfrei nahm man sie auf, reich zahlten sie es zurück. Mit welcher Freude wird man die auf nehmen, welche das eigene Land zur Auswanderung nöthigte. Wir befürchten keinen Mangel an Modellen. Endlich ist die Befürchtung laut geworden, daß mit der Ab änderung des Gesetzes der Musterschutz eingeführt werden würde. Den Musterschutz mögen die Fabrikanten vcrtheidigen, unsere Aufgabe ist cs nicht. Wir haben es mit Werken der bildenden Künste, nicht mit Mustern zu thun. Wirmeinen, daß zwischen diesen beiden ein leicht zu erkennender Unterschied besteht. Es gibt unendlich viel Werke der bildenden Kunst, die als Muster verwendet werden können und sollen, deshalb ist aber, noch nicht ein jedes Muster ein Werk der bildenden Kunst. Was wird nicht als Muster alles verwendet! Striche, Punkte, gerade Linien, Kreise in verschie denen Stellungen zu einander, einfarbig und mehrfarbig, geben z. B. die brauchbarsten Kattunmuster. Wem wird es einfallen, diese oder ähnliche Zeichnungen als Werke der bildenden Kunst hinzustellen? Dann könnte man jedes beschriebene Stück Papier dafür erklären, ebenso wie jeden körper lichen Gegenstand. Es lassen sich ganze Elasten von Mustern an- sühren, die mit der Kunst gar nichts gemein haben, z. B. alle Kom binationen mathematischer Figuren. Denn das Kennzeichen eines Werkes der bildenden Kunst ist die künstlerische, nicht die mathematische oder wissenschaftliche Erfindung. Gewiß wird cs zweifelhafte Fälle geben, allein um diese zu entscheiden sind die Sachverständigen da, und bald bildet sich eine fast unfehlbare Praxis aus. Die Fragen, die jetzt den Sachverständigen vorlicgen, sind viel schwieriger, denn es sind solche, die sich verändern, da das Wesen der „Fabrik" rc., wie oben gezeigt wurde, ein mit jedem Tage sich ändernder Begriff ist. Hier hat man es aber mit einem ein für alle Male fcstzusetzenden Grundsätze zu thun. Hiermit mögen die Hauptgründe angedentet sein, welche die Künstler zwingen, auf ihrer Forderung schon seit 20 Jahren zu be harren, Gründe, welche durch die Zeit nicht hinfällig werden, sondern an Kraft gewinnen. Auf die einfache Forderung der Gerechtig keit soll nicht eingegangcn werden, aber man bedenke einmal, wie wunderlich sich der §. 60. ansnehmcn würde, wenn es in ihm hieße: Als Nachdruck ist nicht anzusehcn der Abdruck solcher Schriftwerke, welche geeignet sind, der Industrie, den Fabriken, Handwerken oder Mannfactnrcn Hilfe zu bringen. Nach dem Vorschlag der Künstler soll also §. 60. des Entwur fes lauten: Als eine verbotene Nachbildung gilt es auch: »ä 4) Wenn die Nachbildung eines Werkes der bildenden Künste sich an Werken der Industrie, der Fabriken, Handwerke oder Mann facturen befindet. Gegenüber der ungerechtfertigten Theilung, welche das Han delsministerium beibehalten will, sind sich die Künstler der Einheit der Kunst bewußt, gleichviel ob dieselbe dem religiösen Bewußtsein, der Geschichte, dem Andenken großer Männer, der Sitte oder dem Hause diene. Nicht den geringsten Theil ihrer Wirksamkeit dürfen sie sich nehmen lassen in ihrer Eigenschaft als Hüter des Kunstver- mögcns des ganzen Volkes, gewiß aber nicht ihre segensreichste Tä tigkeit, den sittlichen Einfluß, den eine schöne künstlerische Umgebung im Hause auf den Menschen übt. Und wenn man uns vorwirft, wir können nicht erfinden wie die Franzosen, so antworten wir, wir wollen es auch nicht. Wir streben nicht einzig und allein nach Gewandtheit, nach überraschender Leichtigkeit in der Uebcr- wältigung jedes Materials, nach Verzierung um jeden Preis, nach jedem Geschmack. Heute Francois I., morgen Louis XIV., XV., XVI., Lrnpire, heute wie das Illusös Xapoleao III., morgen assy risch, übermorgen mit größter Wahrscheinlichkeit egyptisch, weil die Kaiserin Eugcnie dorthin gereist war. Unsere Denkungsart wie unsere Kunst ist eine andere. Nicht die sinnlichen, sondern die sinnigen Beziehungen zwischen Gebrauch und Leben aufzufindcn, ist unsere Aufgabe, den Gegenstand zu veredeln trotz des Gebrauches, das Haus auszuschmücken heiter und warm, da es draußen so oft grau und kalt ist, und den Schatz unserer Märchen, unserer Sagen und Dichtkunst endlich zu heben. Wenn das Handelsministerium genau wüßte, wiereich dieMitgift der Braut sei, sowürdecsdieHeirath mit dem lang aufgeschossenen Jüngling, dem Gewerbe, wohl zugeben. Aber ehrliche Heirath, sonst bekommt das Gewerbe nicht den Abschnitzel des Nagels des kleinen Fingers. Miscellen. lieber Dickens' „Edwin Drood" hatte sich nach dem Tode des Dichters vielfach das Gerücht verbreitet, Wilkie Collins (Ver fasser der „Frau in Weiß") sei beauftragt, den von Dickens unvoll ständig hinterlassenen Roman zu beenden; dem sind die Verleger des Verstorbenen, Chapman Hall in London, in folgender an die „Times" gerichteten Zuschrift entgegengetreten: „Wir bemerken, daß irrthümliche Gerüchte über »Edwin Drood«, den Roman, welchen Mr. Dickens unter der Feder hatte, als er starb, im Umlaufe sind. Man hat die Vermuthung ausgesprochen, daß andere Hände die Erzählung beendigen sollen. Wir hoffen, Sie werden uns durch Ihre Spalten die Mittheilung erlauben, daß Mr. Dickens außer den bereits veröffentlichten drei Lieferungen noch drei, oder die Hälfte der Erzählung, wie sie ursprünglich angelegt war, hinterlasscn hat. Diese Lieferungen werden veröffentlicht werden und soll das Frag ment so bleiben. Wir könnten keinem andern Schriftsteller gestatten, das Werk zu vollenden, welches Mr. Dickens hintcrlassen hat." Dem entsprechend soll nach einer Erklärung der gemeinschaftlichen Verleger der deutschen autorisirten Ausgabe, der Hrn. I. I. Weber und Jul. Springer, auch diese Ausgabe nur in soweit erscheinen, als Dickens sie im Original niedergeschrieben, Edwin Drood als Frag ment belassen und sonach der Roman mit dem sechsten Hefte zum Abschluß gebracht werden.
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