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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 289. 14. Dezember I-IZ. Sazenhofen, Freifrau Anna von, Märtyrer Rußlands. Roman. 8°. 381 S. Dresden 1609, E. Piersons Verlag. 4^; geb. 5 Steudel, Pastor Fr., Wir Gelehrten vom Fach! Eine Streit schrift gegen Professor D. von Sodens: Hat Jesus gelebt? gr. 8". 95 S. Frankfurt a. M. 1910, Neuer Frankfurter Ver lag. 1 ^ 20 Tolstoi, Leo, Brief an einen Hindu. Autorisierte Übersetzung von Di-. A. Skarvan. Mit Vorwort herausgegeben von vr. E. H. Schmitt. 8". XII, 24 S- Heidelberg und Leipzig 1910, L. M. Waibel L Co. 75 Tolstoi, Leo Nicolajewitsch, Uber das Recht. Briefwechsel mit einem Juristen. Erste vollständige autorisierte Ausgabe. Über setzt von vr. Albert Skarvan. Mit Vorwort herausgegeben von vr. E. H. Schmitt. 8°. IX, 14 S. Heidelberg und Leipzig 1910. L. M. Waibel L Co. 60 Wilde, Eduard, Menschen-Fleisch. Das Beispiel eines Feldgerichts in Rußland. 8°. 24 S. London 1910. L. Teilweise verbotene Bücher. Arbeiterfreund-Kalender 1911. 4°. 92 S. Bern und Barmen, Elim, Buchh. d Blauen Kreuzes. 40 H. Mit Ausschnitt der Seite 34. Zewin, I. I., Geklibene Schriften. 119 Erzählungen. 8°. 288 -s-129 S. New-Pork 1909. Mit Ausschnitt der Seiten 51—54. 6. Ganz oder teilweise verboten gewesene, jetzt von neuem durchgesehene und erlaubte Bücher. Biederlack, Prof. Joseph, 8. 5., Die soziale Frage. Ein Beitrag zur Orientierung über ihr Wesen und ihre Lösung. 7. Aufl. 8». X, 304 S. Innsbruck 1907, F. Rauch. 2 ^ 40 geb. 3 ^ 30 <Z. Weißbrodt, Karl, die eheliche Pflicht. Ein ärztlicher Führer zu heilsamem Verständnis und notwendigem Wissen im ehelichen Leben. 4. Aufl. 12°. 248 S. Leipzig u. Berlin 1895, L. Frobeen. 4 5. Aufl. 12°. 254 S. Berlin 1899, L. Frobeen 3 geb. 5 8. Aufl. Kl. 8°. 254 S. Berlin 1906, L. Frobeen. 3 geb. 4 Kleine Mitteilungen. * Offenhallen der Geschäfte zur Weihnachtszeit in Berlin. — Der Polizei-Präsident von Berlin gibt folgendes bekannt: Einige der Tageszeitungen haben irrtümlicherweise die Nach richt verbreitet, daß in der Zeit vom 16. und 16. und vom 19. bis 23. Dezember die offenen Verkaufsstellen im Ortspolizei bezirk Berlin bis 10 Uhr abends geöffnet sein dürfen. Es wird daher hiermit nochmals darauf hingewiesen, daß an den ge nannten Tagen das Offenhalten der Geschäfte nur bis 9 Uhr abends gestattet ist. * Verzeichnis der Postfcheckkonten-Jnhaber. — Das amt liche Verzeichnis der Kontoinhaber bei den Postscheckämtern des Reichspostgebiets erscheint Mitte Januar 1911 in neuer Auflage. I« Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit Erkenntnis vom 7. Dezember 1910, Pr. XXXV 346 10, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft er kannt, daß der Inhalt des Druckwerkes »Cary von Karwath, Die Erotik in der Kunst«, Privatdruck des Verlegers C. W. Stern, Wien, 10 Lieferungen mit 40 Beilagen und 5 Hefte »Illustrativer Nachtrag«, ent haltend 40 Blätter, und zwar: 1) durch die dem Texte beigegebenen Bilder mit Ausnahme der auf Seite 11, 27, 49, 53, 65, 79, 101, 123, 153, 205 ent- haltenen; — 2) durch die Beilagen, mit Ausnahme von Nr. 1, Nr. 16, Nr. 17; — 3) durch die Blätter des »Illustrativen Nachtrages« mit Aus nahme der Blätter Nr. 4, Nr. 18, Nr. 32, Nr. 34, Nr. 36, Nr. 38, Nr. 43 — das Vergehen nach § 616 St.-G. begründe, und es wird nach § 493 St-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druck schrift ausgesprochen, und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 7. Dezember 1910. Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 7. Dezember 1910, Pr. XXXV 347/10/2, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des Druckwerkes: »John Grand-Carteret: Die Erotik in der französischen Kari katur« (nach dem französischen Manuskript deutsch bearbeitet von Cary von Karwath und Adolf Neumann, Verlag C. W. Stern, 1909, sechs Lieferungen), und zwar: I. durch den ganzen Text und die Abbildungen, mit Ausnahme jener auf Seite 3, 63, 74, 76, 76, 113, 122, 123, 126, 128, 130, 136, 142, 143, 145, 148, 166, 162, 163 (links unten), 164, 165, 168, 175, 178 und des Titelbildes zur sechsten Lieferung (zweites Bild nach Seite 240); — II. durch das Bild zwischen Seite 66 und 57 »Unterricht in der Katechismuslehre«, durch jenes auf Seite 151 »^.ckoi6MU8« und durch das Titel bild zur fünften Lieferung (erstes Bild nach Seite 192); — III. durch das Bild auf Seite 69 und durck die Stelle von »Zwei charakteristische Töne« auf Seite 131 bis zum Schlüsse der Seite 134 aä I. das Vergehen nach § 516 St.-G., aä II. das Vergehen nach § 303 St.-G., aä III. das Verbrechen nach § 64 St.-G. be gründe, und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k.k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach §489 St.-P.-O. bestätigt und nach 8 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 7. Dezember 1910. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 282 vom 11. Dezember 1910.) Ortsgruppe Essen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. — In Essen a Ruhr haben sich die Buchhändler zu einer Ortsgruppe Essen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zusammengeschlossen. Nachdem die Ortsgruppe jetzt endgültig gebildet ist, gehören ihr folgende Mitglieder an: 1. Diedrich Baedeker (i/Fa. G. D. Baedeker); 2. Fr. Floth mann (i/Fa. F. Flothmann, G. m. b. H.), Kettwig; 3. Heinrich Geck (i/Fa. H. L. Geck), Essen; 4. Eduard Buß (i/Fa Fredebeul L Koenen), Essen; 5. Otto Hülsmann (i/Fa. M. Otto Hülsmann), Essen; 6. Wilhelm Körngen (i/Fa. Wilh Körngen), Essen-West; 7. Max Braun (i Fa. Titus Wächtler), Essen; 8. Heinrich Vos (i/Fa. Heinrich Vos), Essen; 9. u. 10. Otto Schmemann und Heinrich Otto Schumacher (i/Fa. Otto Radkes Nachf., Thaden und Schmemann), Essen; 11. Victor Wernaer (i/Fa. Julius Deiter), Essen. Der Vorstand der Ortsgruppe besteht aus folgenden Herren: Diedrich Baedeker, I. Vorsitzender; Victor Wernaer, stellvertretender Vorsitzender; Otto Schmemann, Schriftführer; Hugo Koenen (i/Fa. Fredebeul L Koenen), stell vertretender Schriftführer. * Verband der Fachpresse Deutschlands E. V. Kur- psuschergesetz. (Vgl. Nr. 286 d. Bl.) — Die hier schon erwähnte, am 6. d. M. beschlossene Resolution des Verbandes der Fach presse Deutschlands gegen den dem Reichstage vorliegenden »Entwurf eines Gesetzes gegen Mißstände im Heilgewerbe« hat folgenden Wortlaut: »Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes gegen Mißstände im Heilgewerbe ist nicht geeignet, Gesetz zu werden. Abgesehen davon, daß er keine Bestimmung zum Schutze der Presse wie andere Gesetze enthält, legt er ihr, und zwar ins besondere den verantwortlichen Jnseratenredakteuren, Pflichten auf, die zu erfüllen ganz unmöglich sind. Der Gesetzentwurf setzt sie der Gefahr aus, schuldlos mit schwerer Gefängnisstrafe belegt zu werden. Er verletzt die Interessen unserer Volksgesamtheit, indem er sie zwingt, sich der Arzte und Apotheker da zu bedienen,
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