Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19101214
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191012146
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19101214
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-12
- Tag1910-12-14
- Monat1910-12
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sprechsaal. 289. 14. Dezember 1910. An eine richtige Formatangabe in diesem Prospekt können wir uns nicht erinnern. Was wir übrigens mit unseren umfangreichen Heften von 2—5 Nummern bieten, macht uns die Firma Hillger kaum nach, wenn sie eine anständige Aus stattung und hohen Rabatt geben will; ein mustergültiges Beispiel für unsere bedeutenden Leistungen ist die Ausgabe von Hauffs Lichtenstein mit 152 Groszoktav-Seiten Text und hübschen, eigens dafür gefertigten Vignetten zum Ladenpreis von 50 Bei der schon oben erwähnten Änderung in der Ausstattung der »Bunten Bücher« werden wir dann ebenso wie bei den »Bunten Jugend büchern« ausschließlich nur noch 32- 48 Seiten Text mit Jnnen- illustrationen für den Einheitspreis von 10 -Z bieten. Qualitativ und — weil Herr Hillger so großen Wert darauf zu legen scheint — auch quantitativ werden unsere Sammlungen nie hinter den anderen Zurückbleiben. Stets werden wir aber den größten Wert auf die Güte des Gebotenen legen. — Daß wir selten ein 48 Seiten-Heft bei unseren »Bunten Jugendbüchern« brächten, entspricht nicht den Tatsachen; denn unter 24 bisher erschienenen Heften sind es 6, also 26°/o. Es erregt unsere Verwunderung, daß die Firma Hillger bis jetzt für ein einzigeslOH-Heft, wie sie behauptet, 5000 Honorar zahlte; wir wüßten keines unter den bis jetzt erschienenen, das nur im entferntesten eine solche Aufwendung wert wäre. Jeden falls würde es aber die Allgemeinheit sehr interessieren zu hören, welcher Schriftsteller von Herrn Hillger so hoch geschätzt wird, damit er auch die genügende Würdigung findet. Handelt sich's vielleicht um das zweite oder erste Liliencron- Heft? Inwiefern die »Deutsche Jugendbücherei« weit mehr Beiträge zeitgenössischer Schriftsteller bringt, zeige folgende ver gleichende Statistik: Deutsche Jugendbücherei (ohne Jnnenbild.) unter 42 Nummern 19 — 45A. Bunte Jugendbücher(mit Jnnenbild.) unter 60 Heften 16 ----- 30A. Bunte Bücher unter 42 erschienenen Heften 13 -- 32A. Der Unterschied ist also nicht so groß. Warum übrigens bringt die »Deutsche Jugendbücherei« 65A honorarfreie Sachen, wenn die Arbeiten unserer zeitgenössischen Schriftsteller so ungleich besser sind? Zum Schluß: Was Kürschners Bücherschatz und Enßlins Roman- und Novellenschatz betrifft (eine Sache, die ganz un nötigerweise in diese Angelegenheit hineingezerrt wurde und die merkwürdig mit Herrn Hillgers Vorwurf kontrastiert, daß wir gewissermaßen unberechtigter Weise die »Bunten Bücher« in die Debatte ziehen), so ist diese Idee zum erstenmal wohl auch nicht in Herrn Hillgers Garten gewachsen, wenigstens haben Reclams Universalbibliothek und Meyers Volksbücher die Priorität um viele Jahre. In den fünf Jahren, die zwischen dem erstmaligen Erscheinen von Kürschners Bücherschatz und unserem Roman- und Novellenschatz liegen, sind andere ähnliche größere Sammlungen vor der unseren erschienen, und zwar die eine noch im selben Jahre 1897, iu dem Kürschners Bücherschatz zu erscheinen begann, die andere im Jahre 1900 zum erstenmal, während Enßlins Roman- und Novellenschatz Band 1—24 im Jahre 1902 auf den Plan trat. Wir haben eben den Forderungen unserer Kunden ent sprochen, bzw. den Bedürfnissen der Zeit, als wir unseren Roman- und Novellenschatz ins Leben riefen. Daß zwei Unternehmungen oder noch mehr gegenseitig konkurrieren, kommt oft genug vor, deshalb brauchen sie nicht einander nachgemacht zu sein. Reutlingen, den 7. Dezember 1910. Enßlin L Laiblins Verlagsbuchhandlung. Nachschrift. Infolge von der Redaktion des Börsenblattes gemachter verschiedener Einwendugen hat sich das Erscheinen des Artikels hinausgezogen. Nochmals. R. von Deckers Verlag, Berlin. (Vgl Nr. 28S d. Bl.> Das Verfahren des R. von Deckerschen Verlages ist trotz aller Beteuerungen schon insofern unentschuldbar, als er mit der eigenen Propaganda nicht vor Lieferung des Werbe materials an das Sortiment einsetzen durfte. Das ist aber, wie Beispiele es lehren, doch geschehen, und darum muß ein Weckruf erfolgen, um der Willkür des Verlages für die Zu kunft Einhalt zu gebieten. Daß die R. v. Deckersche Firma durch die Expedition des Materials über Leipzig speziell meine Vertriebs tätigkeit hat unterbinden wollen, glaube ich auch nicht; daß dieser Schlag aber gegen das ganze deutsche Sortiment gerichtet war, dessen dürfen die Kollegen versichert sein. Stargard i/Pom. Otto Plath. Lieferung an die Angehörigen des Buchhandels zu Vorzugspreisen. (Vgl. Nr 277. 281. 28», 28S, 288 d. BI.) Die in dieser Weihnachtszeit nicht gerade erfreulich wirkenden anfänglichen Bemerkungen des Herrn 0., welchem die fragliche Sitte an sich unsympathisch ist, wären wohl am besten mit Stillschweigen übergangen worden. Wird doch diese grund sätzlich ablehnende Stellung des Herrn 0. kaum von irgend einem andern Verleger geteilt werden. Anders ist es m. E. mit den Bemerkungen des Herrn 0. 8. Diesem ist (was eigentlich selbstverständlich ist) die Sitte an sich offenbar durchaus sympathisch. Und nur aus Furcht vor dem Mißbrauch derselben ist er für Abschaffung der ganzen Sache. Diese Auffassung bedarf einer Erwiderung. Eben weil sie zunächst den Anschein einer gewissen Berechtigung für sich zu haben scheint. Denn daß Mißbräuche Vorkommen, wird — leider — zugegeben werden müssen. Und daß solche Mißbräuche sehr verstimmend aus den Betroffenen wirken, wird jedermann begreifen. Aber erstens sind diese Mißbräuche denn doch nicht — wie Herr O. 8. zu denken scheint — die Regel, sondern die — seltene — Ausnahme, und es wäre an sich mehr wie fraglich/ ob es berechtigt wäre, um einiger Mißbräuche willen gegen eine sonst sympathische Sitte zu protestieren. Vor allem aber gibt es ein sehr einfaches sicheres und harmloses Mittel, Mißbräuche überhaupt auszuschlietzen: Man mache die Versicherung »zum eigenen Gebrauch« einfach zu einer rechtsverbindlichen! Ich benutze z. B. seit Jahren zur Expedition buchhändlerischer Privatbestellungen der Ordnung und Vorsicht halber ausnahmslos eine besondere Auslieferungs faktur, die deutlich den folgenden Vermerk trägt: Die ermäßigte Berechnung erfolgt auf Grund der Ver sicherung des Bestellers, daß das Bestellte nur zum eigenen Bedarf, d. h. für die eigene Privatbibliothek oder zu eigenen Geschenkzwecken bestimmt ist. Durch Annahme dieser Sendung wird jener Versicherung Rechtsverbind lichkeit gegeben. Ein Verkauf des hierbei Gelieferten würde sin welcher Form und zu welchem Preise er auch erfolgen möge) strafrechtlich verfolgt werden müssen. Dadurch kann sich nie jemand verletzt fühlen, und alles scheint mir in bester Ordnung! Man mache es ähnlich oder ebenso, lasse den Verleger- Verein, der hoffentlich wichtigere Dinge zu tun hat, aus dem Spiele, und fahre nicht gegen eine so harmlose, schöne und alte Sitte schweres Geschütz auf! Düsseldorf. Karl Robert Langewiesche. Briefmarken- Perforierpressen. (Vgl. Nr. 28» d. Bl.) In Beantwortung der Anfrage im Sprechsaal der Nr. 283 d. Bl. vom 7. Dezember wurden uns von einem Kölner Kollegen die folgenden Perforierpressen der Typen-Fabrik Jos. Pfeiffer in Köln a. Rhein, Passage 48, namhaft gemacht. (Red.) Briefmarken - Perforier-Hebelpressen: Nr. 1 a. zum Perf. von 3 aufeinanderliegenden Marken mit (Gewicht 1 oder 2 Buchstaben 17.60 1,300 k§.) b. zum Perf. von 2 aufeinanderliegenden Marken mit 3 oder 4 Buchstaben 19.— Nr. 2 a. zum Perf. von 6 aufeinanderliegenden Marken mit (Gewicht 1 oder 2 Buchstaben ^ 23.— ca. 2 k§.) b. zum Perf. von 6 aufeinanderliegenden Marken mit 3 oder 4 Buchstaben ^ 24.—
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder