Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170730
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191707300
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170730
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-07
- Tag1917-07-30
- Monat1917-07
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
I7S, 30. Juli 1917. Redakttoneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. sich darum handelte, bei Büchern, die unter 253tz rabattiert weiden, einen Aufschlag einzusühren. Einzig und allein das, was damals ge stattet worden ist, wollen wir jetzt auch haben. Wir wollen nur die Ziffer von 25 ans 303ß erhöht wissen. Wir wollen, daß in der Ver- kaussordnung erklärt wird: Der Mindestrabatt, der dem Sortimenter gebührt, ist 303h; jeder Verleger, der nicht 303h gewährt, muß sich gefallen lassen, daß seine Bücher mit einem Besorgungsausschlag, einem Spesenausschlag vom Sortimenter verkauft werden. Diese Einwendungen, wie Nichteinhaltung oder gar Aushebung des Laden preises, sind ja nicht stichhaltig. Die Verhältnisse existieren ja schon seit zwanzig Jahrein in unserem Verein der österreichischen Buchhändler haben wir eine Bestimmung in der Bcrkaufsordnung, die seit zwanzig Jahren besteht, daß wir berechtigt sind, für Bücher, die mit weniger als mit 2S3H Rabatt geliefert werden, einen Aufschlag zu erheben. Nun, meine Herren, daß die Verhältnisse jetzt anders geworden sind und daß 253h nicht mehr das Minimum eines auskömmlichen Rabatts darstcllen, darüber brauchen wir heute wohl gar nicht mehr zu sprechen. Die Verleger haben ja heute früh in Ihrer Versammlung auch zugegeben: es gibt kaum noch Verleger, die zu nicht mehr als 253h liefern. Ja, meine Herren, weiter wollen wir gar nichts. Wir wollen nur für die Werke der wenigen nicht einsichtsvollen Verleger, die sich trotz aller Bitten, Mahnungen und Vorstellungen nicht ent schließen können, auch gegen bar nicht mehr als 253h Rabatt zu geben, einen Ausschlag zu nehmen in der Lage sein. Und, meine sehr geehrten Herren, ich gebe Ihnen die Versicherung, die heutige Debatte, und wenn der Vermittelungsantrag, den ich Ihnen stellen werde, hier angenommen und vielleicht auch morgen durchgehen wird, so wird das zur Folge haben, daß die wenigen Verleger, die heute auch gegen bar mit nur 253h liefern, anderer Meinung werden. Sie werden sich sagen: Es ist mir doch nicht gleichgültig, ob der Sortimenter nach der Vcrkaufsordnung berechtigt ist, für ein Buch, das ich mit 10.lt fest gesetzt habe, einen Aufschlag zu nehmen, und dem kann ich aus dem Wege gehen. Ich möchte Herrn Nitschmann bitten, sich bis morgen zu über legen, ob er nicht seinen ganzen Antrag einfach aus den Satz be schränken will: in § 7 der Verkaufsordnung wird die Ziffer »25» in »303L« abgeändert. Ich bin überzeugt, daß die Verleger dem auch zustimmen werden. Diese ganzen Bestimmungen sind aus den Gründen, die Herr Di. Ehlermann ausgeführt hat, auch für mich nicht annehmbar, und andere Sortimenter haben mir ebenfalls gesagt: So, wie der Antrag Nitschmann vorliegt, können wir ihm nicht zu- stimmen. Meine Herren, machen wir doch Frieden, sehen wir doch zu, daß wir zu einem Resultat kommen, und begnügen wir uns damit, daß wir einfach sagen: Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 303h vom Ladenpreise liefert, dürfen mit einem ent sprechenden Aufschlag verlaust werden. Wenn Sie diesen einen Satz morgen annehmen und dieser Satz in der Berkaufsordnung steht, so haben Sie einen gewaltigen Schritt vorwärts getan. Das ist ein Weg, der gangbar ist, und ich bin fest überzeugt, daß der Börsenverein gegen diese Fassung nichts haben wird. Auch der Verlegerverein wird sich dein akkommodieren; es entspricht dies ganz und gar auch seinen Intentionen, und die paar Verleger, die jetzt noch übrig sind, werden Nachkommen und den Rabatt erhöhen. Ich stelle also den Antrag, daß wir uns aus diesen einen Satz beschränken. Das wird morgen gewiß von den Sortimentern ange nommen werden, und ich glaube, daß ein großer Teil der Verleger sich unseren Ausführungen nicht verschließen und das auch akzeptieren wird. (Schluß folgt.) leitenden Schmuck eine Originalradicrung seines eigenen. Den Bil dern vorangcschickt ist eine verständnisvolle Einleitung von Rich. Braungart, der sich hier wiederum als seiner Kenner der graphischen Künste erweist. Ein sorgfältig bearbeiteter Katalog von Arthur Liebsch beschließt das Buch und macht es insonderheit für den Kunstsammlcr und Kunsthändler wertvoll. Ist dieser Katalog doch in erster Linie für diejenigen bestimmt, die sich mit dem Exlibris nicht nur deshalb befassen, weil es ein überaus reizvolles Spezialgebiet einiger weniger Künstler ist, sondern für die Liebhaber und Kenner, die tiefer in das Wesen der Graphik cingcdrungcn sind und die Feinheiten der verschie denen Plattenzustände usw. zu schätzen wissen. Darüber hinaus wird das Werk, das auch den Bibliophilen sicher ein großes ästhetisches Be hagen bereiten dürfte, aber auch alle diejenigen interessieren, denen nach und nach der Sinn für de» Zweck und die reiche Schönheit des Büchcrzeichcns aufgegangcn ist. Daß dies besonders in den letzten Jah ren, seit die großartige Propaganda für die Graphik mit nachdrnckS- vollem Erfolg arbeitet, in immer weiterem Maße der Fall ist, wird man gern und freudig konstaiieren. Jedenfalls kann ein Werk wie das vorliegende nur dazu beitragen, diesen Sinn immer mehr und mehr zu fördern und die schöne Sitte, seine Bücher durch ein Exlibris als Eigen tum zu kennzeichnen, immer mehr verbreiten helfen. Gerade die Bü cherzeichen Herauf sind wie gcjchasfen, hier ein übriges zu tun, enthalten sie doch in all der Verschiedenheit der Technik eine solche Fülle von Phantasie und künstlerischer Gestaltungskraft, daß man schier überwältigt ist. Selbstverständlich wirb im Vordergründe des geistigen Gehaltes des Exlibris immer der Wille stehen müssen, etwas von der Wesensart des Büchcrbesitzers in ihm widcrspiegeln zu lassen. Aber so einfach das scheint, so schwierig ist es doch, und nur wirkliche Künstler mit aus gesprochen psychologischer Vertiefnngsgabe, der sich cim^völligc Be herrschung der technischen Mittel zugesellt, vermögen hier über das All- tagSerzeugnis hinauszudringen. Daß Bruno Höroux zu diesen Bevor zugten gehört, wird in dem stattlichen Werke eindrucksvoll dokumentiert. Arthur DobSky. Kleine Mitteilungen. 6rllN0 Ueroux, tvt k^x libris 112 8eüeu tzuurt. 1. kuxu8uus§ad6 Nr. 1—25 in Ouvrleder gebunden mit signiertem kemurquedruek des Exlibris kleroux. kreis 50 2. Ausgabe Nr. 26—500 in Oanrleinen gebunden mit kxllbris Reroux ebne kemnrciue. kreis 20 Lelbstverlag von krokessor kruno keroux, keiprig. Naiser Wilbelmstr. 55. Mit einer Zusammenstellung seines bisherigen Exlibris-Werkes* bringt sich der bekannte Leipziger Graphiker Professor Bruno Heronx dem Buch- und Kunsthandel in Erinnerung. Unter dem Titel 101 Ex libris enthält das drucktechnisch vorzüglich ausgcstattete Werk 100 Nach bildungen nach den Bücherzeichen, die er fiir andere schuf, und als ein Preiswuchcr im Prcislistcnhandcl. Urteil des Reichsgerichts vom 29. Juni 1917. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Leipzig verurteilte am 2. März 1917 den Kaufmann Max Schleppegrell und die Geschäftsgehilfin verehelichte Frieda Schumacher, erste- ren wegen Preiswuchers und Höchstpreisüberschreitung in 12 Fällen, letztere wegen Beihilfe zu diesen Vergehen zu je 6 Monaten Gefängnis. Schleppegrell, der bald nach seiner Verurteilung zum Heeresdienste einberufen wurde, gründete im Herbst 1914 die »Deutsche Handels gesellschaft«, die einige Handlungsgehilfen beschäftigte, Kontorräume, aber kein Warenlager besäst und sich ausschliestlich mit sogen. Preis- listcnhandel befasste. Die Offerten, die auswärtige Firmen in Nah rungsmitteln, wie Milch, Gulasch, Kaffee, Schokolade usw., und Be darfsartikeln wie Seife freibleibend machten, wurden von der Ange klagten Schumacher entgegengenommen, die Preise mit Zuschlägen von 8—25 Prozent belastet und die Waren in neuen Preislisten 2—300 Personen in Deutschland angeboten. Das Landgericht hielt die Tätig keit beider Angeklagten für reine Vcrmittlergeschäftc, für die höch stens 40/, Gewinn zugcbilligt werden könnten, nimmt aber an, daß man von übcrmästiger Preissteigerung mit erheblichem Gewinn erst bei Gewinnquoten über 8°/« sprechen könne. Das Reichsgericht er achtete zwar eine derartige doppelte Abgrenzung des übermäßigen Gewinns für nicht zulässig, in Anbetracht dessen aber, daß die An geklagten nur ?.n Freiheitsstrafen verurteilt wurden und nicht zu Geldstrafen, bei deren Berechnung eine genaue Feststellung des übermäßigen Gewinns nötig gewesen wäre, wurde das lanögericht- lich Urteil fiir ausreichend erachtet und das Rechtsmittel der Ange klagten Schumacher, die allein Revision eingelegt hatte, als unbe gründet verworfen. (Aktenzeichen 4. v. 290/17.) Der Prozeß ist weniger wegen seines Gegenstandes als wegen der Person des Angeklagten Schlcppegrell von Interesse fiir den Buch handel. Schlcppcgrcll, der in Oldenburg den Buchhandel erlernt hatte, wandelte 1916 seine Firma Deutsche Handels-Gesellschaft in Leipzig, die sich mit dem Vertriebe von Lebensmitteln befaßte, in eine Vcrsanöbnchhandlung und kurze Zeit später in eine Verlagsbuch handlung um. Voransgegangen war diesem Unternehmen die Gründung des Deutschen Theatervcrlags Hesse L Schleppegrell, der sich angeblich mit dem Vertrieb von Theaterstücken an Bühnen be schäftigte, während sich die Deutsche Handels-Gesellschaft, nachdem sie in dem Lebensmittelvertrieb ein Haar gefunden hatte, sich hauptsächlich auf dem Gebiet des Musikalienverlags zu betätigen beabsichtigte. Da aber aller guten Dinge drei sind, so wurde im April 1917 noch eine dritte ^-irma Verlag »Ter Orkan« Deutsche Handels-Gesellschaft Schleppe- grell L Eo. aufgemacht, in dem die neudeutsche Kunst und Kultur eine 911
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder