Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170720
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191707204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170720
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-07
- Tag1917-07-20
- Monat1917-07
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. .'Ir 167, 20. Juli 1917. Posten bilden werden, must ja freilich erst die Zukunft lehren, also besonders das kommende Jahr, das wohl im allgemeinen die Entscheidung über die Lebensfähigkeit und Ersprießlichkeit der Zeitschrift bringen wird. Bei der der Gründung folgenden In ventur ist das für Herstellung, Werbung und Vertrieb der ersten Nummern verausgabte Geld jedenfalls nicht mehr vorhanden, bildet also durchaus keinen greifbaren Gegenstand. Ein Gegen wert läßt sich dafür auch nicht berechnen und einstellen, weil in der Erfolg fraglich ist, folglich kommt es nicht in das In ventar hinein. Wenn man den für käuflich erworbene Zeitschriften ge zahlten Betrag, wie oben gesagt, mit einstellen kann, dann ist dafür ein Gegenwert unter allen Umständen in dem Leserbestand, den Anzeigen, den Vorräten vorhanden, welche Umstände die Einstellung der verausgabten Summe also durchaus rechtfertigen. Für diePassiva kommen bei einer Zeitschrift in Frage: Entstandene, aber noch nicht bezahlte Mitarbeiter-Honorare, im voraus bezahlte Bezugs- und Anzeigengelder, Forderungen des Druckers, Buchbinders, Papierhändlers u. a., ferner im voraus gezahlte Pachtsnmmen bei denjenigen Zeitschriften, die ihren An zeigenteil verpachtet haben. Antiquariat. Antiquarische Bücher und sonstige Gegenstände sind bei der Inventur wie bezogenes Sortiment zu behandeln, also mit dem Einkaufspreis zu bewerten. Dieser darf natürlich nur bei soeben käuflich erworbenen oder gangbareren Artikeln angewendet wer den, denn besonders modernes Antiquariat veraltet sehr rasch. Den Einkaufspreis von länger auf Lager befindlichen Sachen muß man herabsetzen und die Bestände allmählich ganz niedrig bewerten. Bewertet man bei der Inventur zu hoch und verkauft man l anu im nächsten Jahre die Bücher nur mit großem Nachlaß oder gar nicht, dann ist beim nächsten Jahresabschluß der Verlust zu groß, inventarisiert man aber niedriger, dann ist der Unter schied bei etwaigem Verkauf mit Nachlaß nicht so groß oder gar nicht vorhanden. Der etwaige Altertums-, Seltenheits-, Kunst- oder geschicht liche Wert antiquarischer Werke und Gegenstände bleibt bei der Bewertung zum Inventar vollständig außer Betracht, er tritt nur beim Verkauf in Erscheinung. Zeitschriften-Lesezirkcl. Zum Betrieb eines Lesezirkels gehören außer den Zeit schriften noch Umschläge, Mappen, Lcschalter u. dgl. Diese Be- triebsgegenstände sind starker Abnutzung und starkem Abgang durch Verlorengehen, Unbrauchbarwerden unterworfen, sic erfor dern deshalb bei der Inventur sehr hohe Abschreibungen. Am sichersten ist es, die in Gebrauch befindlichen Mappen und Lese halter bei der Inventur gar nicht zu bewerten. Nur auf Lager befindliche, noch nicht in Gebrauch genommene Mappen und Halter sollte man mit dem Anschaffungspreis bewerten. Wenn man die Umschläge und Mappen mit Anzeigen bedruckte und am Jnventurtage die Beträge dafür von den anzeigenden Geschäftsfirmen noch nicht eingezogen worden sind, dann sind diese Außenstände mit in das Inventar cinzustellen. Ebenso müssen etwaige von der Kundschaft schuldig gcblie- oene Lcsegebühren und Bezugsgelder mit ausgenommen werden. Etwa im voraus gezahlte Lesegelder bilden am Jnventurtage eine Schuld des Geschäfts und sind entweder unter den Pas siven der Bilanz mit einznstellen oder von den Außenständen der Einfachheit halber abzuziehen. Hat man z. B. 300 H Lesegebühren am Jnventurtage noch zu fordern und andererseits im voraus 100 erhalten, dann sind eben nur 300 weniger 100 -- 200 ^sk in die Vermögensaufstellung aufzunehmen. Die angesannnelten, dem Lesezirkel entzogenen Zeitschriften kann man nur sehr gering bewerten. Wohl finden sich hierfür noch Abnehmer, aber di« Einnahme ist doch nicht groß. Wenn der Lesezirkel schon einige Jahre besteht, dann kann man die Summe einsctzen, die man durch den Verkauf der alten Jahrgänge bisher erzielte. 880 Leihbibliothek. Die Bücherbestände einer Leihbibliothek sind nicht als Warcn- <Bllchcr-)Lager, sondern als Vermögens-Anlage, als zum Ge schäfts-Inventar gehörig zu betrachten. Die Bewertung der Bücher braucht also nicht einzeln zu erfolgen, sie erfolgt vielmehr wie bei Abschätzung der Geschäftseinrichtung, Maschinen usw. Von dem für den Erwerb der Bibliotheksbücher angelegten An schaffungspreis ist jährlich ein entsprechender Prozentsatz für Ab nutzung und Verluste abzuschreiben. Der Betrag der etwa ver kauften Bücher ist vorher von dem Einkaufspreis abzusetzen. Die Abschreibungen müssen ziemlich hoch sein, da sich die Bücher durch den Gebrauch stark abnutzen, und weil auch z.B. ältere Romane schnell an Wert verlieren. Es wird deshalb eine Abschreibung von 30—50 7» richtig sein. Wohl jede Leihbibliothek hat ständige Kunden, Dauerbezieher, die entweder ihr« Lesegcbllhren vorher bezahlen oder auch erst nach einem bestimmten Zeiträume, wie 14 oder Jahr. Dies mutz bei einer Inventur natürlich auch mit berücksichtigt werden. Lesegelder z. B., die für längere Zeit im voraus bezahlt, am Tage der Inventur noch nicht verbraucht sind, sondern über den Jnventurtag hinauslaufen, sind als Schuld des Geschäfts an zusehen. Sie müssen aus den Kundenlisten herausgerechnct und zusammengestellt werden. Der Gesamtbetrag erscheint dann unter den Passiven der Bilanz als im voraus bezahlte Leihgebühren, als Forderung der Leihbiliothekskundschaft. Haben wir z. B. am 1. Juli Jnventurtag und sind von einem Teil der Kunden die Lesegebühren schon für das dritte und vierte Vierteljahr, also für die ersten Monate des neuen Geschäftsjahres im voraus be zahlt worden, nehmen wir an 500 ./(, dann würde es nicht richtig sein, diese 500 dem alten Jahre gutzuschreiben i diese 500 -Ä sind eben, wie oben ausgefllhrt, als Schuld der Leihbibliothek an die Kundschaft zu behandeln. Umgekehrt müssen natürlich Forderungen für Lesegelder, die uns die Kundschaft am Jnventurtage noch schuldet, unter dem Aktiv-Vermögen des Inventars als Forderung der Leihbibliothek an die Kundschaft (Außenstände, Debitoren) eingestellt werden. Sind am Jnventurtag noch 1000 Lesegebühren rückständig, also nicht bezahlt, dann sind auch diese ans den Kundenbüchern zusammenzuslellen und, wie oben gesagt, in das Inventar ein- zureihen. Jede Bibliothek gibt von Zeit zu Zeit ein Verzeichnis ihres Bücherbestandes (einen Katalog) und Nachträge dazu heraus. Im allgemeinen sind die hierfür zu machenden Aufwendungen als Unkosten zu betrachten, es ist jedoch gestattet, die oft sehr bedeu tenden Kosten eines solchen Katalogs auf mehrere Jahre zu ver teilen. Erfordert ein solcher Katalog z. B. 3000 .L Herstellungs kosten, und rechnet man seine Bcnutzungsdauer etwa 4 Jahre, so kann man 1000 dem ersten Jahre als Unkosten belasten und den Rest von 2000 »Ä auf die übrigen Jahre verteilen. Man wird also diese 2000 ./( als Wert der Bllcherkataloge in das In ventar einsetzen und jedes Jahr nach erfolgter Abschreibung eine entsprechend niedrigere Summe. Es hindert natürlich nichts, den ganzen Betrag der Herstellungskosten gleich im ersten Jahre abzuschreiben, was bei flottem Geschäftsgänge und günstigem Geldstande sehr zu empfehlen ist. Klischees, Galvanos, Platten, Matern, Zinkätzungen u. a. m. Klischees u. dgl., die zur Herstellung eines Verlagswerkes verwindet wurden, sind im allgemeinen stets sofort auf Vcrlags- konto oder ans das als Zwischcnkonto benutzte Verlags-Herstel- lnngskonto zu buche». Die dafür aufgewendetcn Kosten kommen bei der Bewertung zur Inventur durch den höheren Herstellungs preis mit zur Geltung. Derartig verwendete Klischees, Gal vanos u. dgl. sind also nicht auf ein besonderes Konto zu ver buchen und mit ihrem Wert nicht in das Inventar aufzn- nehmen, weil sic sonst zweimal inventarisiert würden, einmal als selbständiger Posten und das andere Mal mit in die Herstellungs kosten eingerechnet. Anders ist es jedoch mit Klischees, die für einen längeren Zeitraum benutzt werden und gewissermaßen als Gegenstände der Geschäftseinrichtung gelten können, z. B. Klischees, die zum stän digen Druck von Formularen, Büchertiteln, Umschlägen oder bei mehreren Auflagen von Verlagswerkcn u. dgl. verwendet werden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder