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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191707204
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
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.»k 167, 26. Juli 1917. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. entsprechend niedrigere Summe eingestellt werden, oder es braucht vielleicht gar keine Rückstellung zu erfolgen. Der im Vorjahre dem Gewinn vorcnthaltene Betrag der Rückstellung kommt dann beim nächsten Abschluß wieder als Gewinn zum Vorschein. Wenn ein Teil der Forderungen verloren geht, dann ist deren Betrag natürlich abzubuchen. Unter den Passiven sind gegebenenfalls noch einzustellen Guthaben des Kommissionärs, Honorare an die jenigen Verfasser, deren Werke wir in Kommissions verlag übernommen haben, oder deren Guthaben für die uns übergebenen Bücher, letztere jedoch nur, wenn der Wert der Bücher unter den Aktiven aufgefllhrt ist. Über diese Posten ist das Nötige bereits bei der Besprechung der fraglichen Ab schnitte unter den Aktiven gesagt worden, der Vollständigkeit wegen soll hier aber noch kurz darauf hingewiescn werden. Mit den in den vorstehenden Abschnitten besprochenen Ver mögenswerten werden die in einem buchhändlerifchcn Inventar aufzuführenden Vermögensteile im allgemeinen Wohl erschöpft sein. Die Einstellung und Bewertung weiter noch etwa vor kommender Vcrmögensstücke und -Teile wird nach den hier gegebenen Anweisungen nicht auf Schwierigkeiten stoßen. Wenn nach beendeter Inventur die durch die Aufnahme fest- gestellten Einzelteile des Vermögens im Gesamtiuventar in der gezeigten Reihenfolge zufammengcstellt worden sind, werden die Summen beider Teile untereinandergestellt, der Betrag der Pas siv-Seite vom Betrag der Aktiv-Seite abgezogen, und der Unter schied ist das verbleibende wirkliche oder reine Vermögen. Man wird also ungefähr schreiben Betrag der Aktiva Betrag der Passiva .L Reinvermögen Alsdann Hai nach der Vorschrift des HGB. noch eine ge drängte Zusammenstellung aller im Inventar ausführlich und in allen Einzelheiten aufgeführten aktiven und passiven Ver mögensteile in kontenmäßiger Form zu erfolgen, d. h. es ist die Bilanz a u f z u st e l l e n. Man versieht das Kontoblatt mit der Überschrift »Bilanz am « und trägt auf die vom Schreibenden linke Seite alle aktiven Posten des In ventars, auf die vom Beschauer rechts befindliche Seite alle passiven Posten aus dem Inventar ein, und zwar werden im Gegensatz zum Inventar, wo die Posten, wie schon erwähnt, mit allen Einzelheiten cinzutragen waren, in der Bilanz nur die ein zelnen Vermögensteile kurz benannt und daneben der Gesamt betrag gesetzt. Zum Ausgleich beider Seiten wird die Summe des aus dem Inventar herausgerechneten Kapital- oder Reinver mögens in die Passiv-Seite eingestellt. Inventar und Bilanz müssen vom Geschäftsinhaber unter schrieben werden. Es geschieht dies gewöhnlich mit der aus drücklichen Versicherung der Richtigkeit der geschehenen Vermö gensaufnahme wie: »Die Nichtigkeit der im vorstehenden Inven tar erfolgten Eintragungen bescheinigt hiermit«, oder »Das vor stehende Inventar erkenne ich in allen seinen Teilen als richtig an«, oder kurz »Die Richtigkeit bestätige ich hiermit«. Darunter folgen: Ort, Tag des Abschlusses, Namensunterschrist bzw. Fir- mcnzeichnung. Es genügt auch zur Anerkennung die einfache Namensunterschrift ohne ausdrückliche Richtigkeitsbestätigung. Das Inventar ist mit dem Tag. für welchen es gilt, also dem Inventur- und Abschlußtag zu unterzeichnen, nicht etwa mit dem Tag, an welchem es tatsächlich fertiggestellt worden ist. Hat ein Geschäft mehrere Besitzer, dann hat jeder Inhaber Inventar und Bilanz zu unterzeichnen. Am Schluß dieser Abhandlung mögen einige Bemerkungen folgen über Das Persönliche Vermögen des Kaufmanns. In den meisten Fällen wird das im Geschäft angelegte, sich in die einzelnen Teile gliedernde Kapital das Gesamtvernrögen des Kanfmanns bilden. Sehr oft aber auch wird der Besitzer eines Geschäfts nur eine gewisse Summe seines Gesamtvermögens in das Geschäft einlegen; besonders wird das bei offenen Han delsgesellschaften mit mehreren Teilhabern der Fall fein. Diesen Teil seines Vermögens, das sein Privatvermögen bildet, braucht der Kaufmann nicht mit in die Bilanz des Geschäfts einzustellen. Da aber durch das Gesetz dem Kaufmann eine Aufstellung seines gesamten Vermögens vorgeschriebe» wird, ist es er forderlich, neben dem Inventar und der Bilanz über das ge schäftliche Vermögen ein zweites Inventar und eine zweiteBilanz anzufertigen, in welcher die Ziffern der Ge schäftsbilanz und die Ziffern des Privatvermögens zusammengetragen werden müssen, so daß die Endziffern der Inventar-Ausstellung das gesamt« Vermögen, also sowohl das geschäftliche wie das persönliche Vermögen des Kaufmanns zeigen. Besitzt ein Kaufmann zwei oder mehr Geschäfte, über die er getrennte Rechnung führt, und außerdem noch Privatvermögen, dann mutz er in der Gesamtbilanz die Zahlen aller Geschäfts bilanzen, sowie den sein persönliches Vermögen darstellenden Be trag aufführcn. — Für das Privatvcrmögen verlangt das Gesetz keinen Einzelnachweis, es kann also in einer einzigen Summe angegeben werden. Leichter und übersichtlicher ist es aber, die einzelnen Teile des Privatvermögens im Gesamtinventar mit auf- zuflihren. Wenn cs den vorstehenden Ausführungen gelingen sollte, den Kollegen bei der Aufstellung ihrer am Jahresschlutz aufzunchmcn- den Vermögens-Verzeichnisse zu nützen, dann würden darin ihren Lohn finden die Bestrebungen der Schriftleitung des Bör senblattes und ihrer Mitarbeiter nach Vermehrung kaufmännischer Kenntnisse im Buchhandel, die neben dem literarischen, juristischen und rein buchhändlerischen Fachwissen für eine ersprießliche Ge schäftsführung, zumal in der gegenwärtigen Zeit, unbedingt nötig sind. Ein demnächst erscheinender zweiter Teil wird den Bücher abschluß einer Sortiments- und einer Verlagsbuchhandlung be handeln. Im Dienste der Presse und der Wissenschaft. Von Prof. vr. Emil Budde, Feldafing a. Starnbergersee (anläßlich seines 75. Geburtstages, 28. Juli 1917). Meine erste Berührung mit einem Verlag erhielt ich als zwanzig jähriger Student der Physik in Bonn. Da erschien bei mir ein Agent für Goldbergersche Nheumatismusketten und ersuchte mich, einen Artikel über diese Ketten zu schreiben. Ich antwortete ihm ehrlich, ich würde die von ihm vertretenen Erzeugnisse nur für groben Schwindel erklären können; er aber setzte meine naive Jugend in Erstaunen, in dem er erwiderte: »Es liegt mir durchaus fern, Ihnen über das, was Sie schreiben, irgendwelche Vorschriften oder auch nur Andeu tungen machen zu wollen; mein Wunsch geht nur dahin, daß Sie über Rheumatismusketten schreiben, einerlei ob dafür oder dagegen«. Mit dem »dagegen« konnte ich ihm dienen, und so erschien denn eine kurze, aber kräftige Verurteilung des Goldbergerschen Schwindels in der Kölnischen Zeitung; diese wurde vom Verleger honoriert. Man sagt, es soll einem jungen Menschen ungemein großes Vergnügen be reiten, sich zum erstenmal gedruckt zu sehen; ich muß aber gestehen, daß mir dieses Gefühl fremd geblieben ist; der einzige dauernde Ein druck, den ich von meiner ersten publizistischen Leistung im Gedächt nis behalten habe, beläuft sich darauf, daß der Artikel zwei Druck fehler enthielt. Diese flüchtige Beziehung zur Kölnischen Zeitung, die sich damals anknüpfte, vertiefte sich bedeutend im Jahre 1879, als ich Privatdozent in Bonn war. Drei Tage nach der Kriegserklärung begegnete mir Nicolaus Delius, der bekannte Shakespeare-Kenner, und fragte mich, ob ich nicht jemanden wüßte, der bereit sein würde, als Kriegskorrc- spondent für die Kölnische Zeitung ins Feld zu gehen. Ich antwor tete ihm: »Ich selbst bin sofort bereit; weder der Student noch der Dozent hat jetzt Sinn für wissenschaftliche Arbeiten, also bin ich froh, wenn ich als Korrespondent etwas Nützliches tun kann«. Er gab »un einige Zeilen der Empfehlung mit, ich stellte mich in Köln vor und wurde zunächst ersucht, ein paar Tage auf der Redaktion zu arbeiten, um das Getriebe einer großen Zeitung kennen zu lernen. Diese Auf gabe war in wenigen Stunden erledigt, und um etwas zu tun zu haben, schrieb ich einen Artikel über die damalige Haltung Englands gegen über der Weltlage. Das Ergebnis war, daß F. W. Schulze, der da malige Inhaber der Firma M. Du Mont-Schanberg, ein Mann, an den ich heute noch mit Verehrung denke, mich fragte, ob ich nicht in die Redaktion eintreten »volle. Das tat ich, und habe bis zum Frühjahr 1871 England und den Kriegsschauplatz redigiert. Wenn ich an diese 855
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