Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170717
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191707178
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170717
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-07
- Tag1917-07-17
- Monat1917-07
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 164. — Sn dem illuft^iserei, 2eil: sür MUgliever ^ ^ Mitglieder 40 Vf., 32 M.. so Lr.. loo M. — Deilagen werden « ^ nicht angimoiomen.—Delderjeitiger Erfüllungsort ist Leipzig k Leipzig, Dienstag den 17. Jnli 1917. 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Herr Hugo Bruckmann ln München hat uns mit einer Gabe von 30V «kt erfreut und damit die immerwährende Mitgliedschaft erworben. Dankbar bringen wir dies zur allgemeinen Kenntnis. Berlin, den 13. Juli 1917. Der Borstand des Unterstübnngs-BereinS Deutscher Buchhändler und Buchhaiidlungs-Gehiilfen. vr. Georg Paetel. Edmund Mangelsdorf. MaxSchotte. Max Paschke. Reinhold Borstell. Zum Abschluß der Erörterung über die Zweckbuchhandlung. Von I)r. Hermann Meitzer, Wien. Die Zeit der Papiernot und der aufs höchste gesteigerten beruflichen Anspannung jedes einzelnen ist nicht gerade geeig- net, von vornherein ziemlich unfruchtbar erscheinende Dis kussionen ins Uferlose fortzusetzen. Ich wollte daher den letzten, in Nr. 114 des Börsenblattes erschienenen Aussatz des Herrn Zimmcrmann »Noch einmal die Zweckbuchhandlung« un beantwortet lassen, zumal da ich eine nochmalige Erwiderung fiir'herzlich überflüssig hielt. Zu klar ist für jeden auf das Wohl seines Standes bedachten Buchhändler — gleichgültig ob Sorti menter oder Verleger — die Stellungnahme zur Zweckbuch handlung vorgezeichnet, als daß es vieler Worte bedürfte, um diese zu begründen. Wenn ich nun dennoch meiner Absicht entgegen noch einmal die Geduld der Börsenblatt-Leser in An spruch nehme, so geschieht es nur, um einem von mehreren Seiten mündlich und schriftlich mir geäußerten Wunsche zu entsprechen, ich möge doch nicht in einem zur Wahrung der Interessen des deutschen Buchhandels bestimmten Organe, wie es das Börsenblatt ist, durch die Ansichten, die aus dem oben erwähnten wie übrigens schon aus den vorhergehenden Auf sätzen Herrn A. Zimmermanns hervorgehen, die »Zweckbuch- Handlung«-Erörlerung beschließen lassen. Dabei handelt es sich bei mir gewiß nicht darum, Herrn Zimmermann davon zu überzeugen, daß sein Vorschlag erstens überflüssig, zweitens zur Erfüllung des beabsichtigten Zweckes ungeeignet, drittens schädlich für den Buchhandel wie für unser geistiges und darüber hinaus für unser ganzes soziales Leben ist. Denn daß Herr Zimmcrmann durch meine Worte so wenig überzeugt werde» wird, wie seine Aufsätze die meiste» Börsen blatt-Leser und mich zu bekehren vermochten, weiß ich nur zu gut. Sind es doch letzten Endes zwei verschiedene Weltanschau ungen, die sich da gegenüberstehen. Die eine erblickt ihr Heil in der alles umfassenden und alles regelnden Organisation. Wie diese zunächst die wirtschaftlichen Angelegenheiten ihrer Angehörigen zu regeln unternimmt, so sollen ihr schließlich auch deren geistige Interessen anhcimfallen. Nicht nur wecken will sie diese, sondern auch befriedigen. So erhält sic ja zu gleich die beste Möglichkeit, den Geist ihrer Mitglieder in die Richtung zu drängen, die ihr genehm ist. So erhält sie die Aufsicht und Kontrolle über das Geistesleben ihrer Angehörigen und dainit die Macht, nicht nur deren wirtschaftliches Handeln, sondern auch ihr Fühlen und Denken zu beeinflussen und zu leiten. Was anderes will die Zwcckbuchhandlung auf literari schem Gebiete, als es Genossenschaftswesen, Konsumentenorgani« satiou u. dgl. auf den Gebieten der materiellen Kultur be zwecken? Es ist derselbe Geist, der aus den da und dort aus weichenden Bestrebungen, die Vergesellschaftung und Vergenos senschaftung des Buchhandels überhaupt einzusllhren, spricht, cs ist mit einem Wort das Idol der Masse, das den Plan der Zweckbuchhandluug hat entstehen lassen. Man mag ja über die Berechtigung dieser Massen- und Organisationsbestrcbungen, die unleugbar vorhanden sind, den ken, wie man will, man mag sie als Fluch oder Segen unserer Kultur ansehen; das eine scheint mir sestzustehen: Selbst der jenige, der grundsätzlich ein Anhänger dieser Gedanken ist, wird doch zugestehen müssen, daß sie nirgends weniger am Platze sind als gerade im Buchhandel, daß gerade der Buchhandel für seine Unternehmungen kräftige, mit ihrem ganzen Sein an dem Geschäfte interessierte, selbständige und unabhängige Ein zelpersönlichkeiten braucht und nicht juristische Personen mit einem Heere abhängiger, bezahlter Beamten. Der Angestellte eines Vereins, einer Genossenschaft, oder wie immer die Rechts form des Unternehmens beschaffen sein mag, bleibt immer nur Organ, bleibt immer an die Weisungen anderer gebunden. Ihn verpflichten und decken Majoritätsbeschlüsse, er ist nicht in der Lage, dem Unternehmen, dem er vorsteht, den Stempel seiner Persönlichkeit aufzudrücken, er hat redlich und pflichtgelreu, nicht aber originell seinen Dienst zu versehen. Originale sind wohl immer nur aus selbständigen, aus sich allein gestellten Persönlichkeiten emporgewachsen und niemals aus Vereins beamten. Gerade die Buchhändlerindividualitäten, die origi nellen, eigenartigen Buchhündlcrpersönlichkciten sind es aber, die den deutschen Buchhandel zu dem gemacht haben, was er heute ist — trotz aller Klagen über seine Struktur und über die Grenzen seiner Wirksamkeit. Gerade das persönliche Verhält nis des einzelnen Buchhändlers, der in seinen Büchern nicht nur die Waren sieht, aus deren Verkauf er seinen Lebensunterhalt gewinnt, sondern Geisteskinder, die seiner Obhut und Pflege anvertraut sind, zu seinen Büchern und zu seinen Kunden ist ja so charakteristisch für unseren Beruf, ist es, was ihn von allen anderen kaufmännischen Berufen unterscheidet. Und darum ist weder die Genossenschaft noch irgendeine andere Form der juristischen Person für den buchhändlerischen Betrieb geeignet. Und haben für den objektiven Betrachter die für die Zweck buchhandlung ins Treffen geführten Beweisgründe wirklich deren Notwendigkeit und Daseinsberechtigung erwiesen? Die geistige Rot, unter der die Massen unseres Volkes leiden, sie liefert angeblich den Beweis für das Versagen des Buch handels. Daß diese in Wahrheit zu den zahlreichen Schlag wörtern gehört, die heute noch immer ihr Unwesen treiben, habe ich bereits bei früherer Gelegenheit ausgeführt. Wer geistige Bedürfnisse hat, dem bielel der deutsche Buchhandel reichliche Gelegenheit, sie rasch und bequem zu befriedigen. Es ist eine Herabsetzung der großartigen Leistungen des deut schen Verlagsbnchhandcls, der gerade in den letzten Jahrzehnten eine Fülle von spottbilligen Ausgaben der besten und schönsten Werke der schöngeistigen und wissenschaftlichen Literatur ge- 829
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder